# AssistenzPlus: Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung > AssistenzPlus ist ein Assistenzdienst für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Wir bieten Alltagsassistenz, Freizeitassistenz, 24-Stunden-Assistenz, Elternassistenz und Schulassistenz. Finanzierung über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX). Kostenlose Beratung und Antragsbegleitung. Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16 ## Kontakt - Telefon: 0221 777 19 111 - Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. - E-Mail: info@assistenzplus.de - WhatsApp: +49 179 2578046 - Adresse: Butzweilerhofallee 3, 50829 Köln - Web: https://www.assistenzplus.de - Kontaktformular: https://www.assistenzplus.de/kontakt ## Auf einen Blick - Assistenz ab 20 Stunden pro Woche bis 24/7 - Kostenlose Beratung und Antragsbegleitung - Finanzierung über das Persönliche Budget: 0 Euro Kosten für Assistenznehmer - An 87 Einsatzorten in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz im Einsatz, deutschlandweit möglich - Kostenträger: LVR, LWL, LWV Hessen; in Rheinland-Pfalz das Land (LSJV) - Stundensätze: 33-45 Euro/Std. (über Assistenzdienst) - Google-Bewertung: 5,0 von 5 Sternen bei 19 Bewertungen - Gegründet: 2022 --- ## Ratgeber-Portal AssistenzPlus betreibt ein thematisch sortiertes Ratgeber-Portal für Menschen mit Behinderung. Die 9 Themenbereiche: 1. **Persönliches Budget**: Beantragung, Verwaltung, Arbeitgeber- vs. Dienstleistermodell 2. **Eingliederungshilfe**: Voraussetzungen, Freibeträge (71.190 €), Kostenträger (LVR/LWL) 3. **Assistenzformen**: Alltagsassistenz, Freizeitassistenz, 24h-Assistenz, Eltern- und Schulassistenz 4. **Schwerbehinderung & Rechte**: Ausweis, Nachteilsausgleiche, GdB-Tabelle, Steuervorteile, Behindertenpauschbetrag (GdB 20: 384€, GdB 50: 1.140€, GdB 100: 2.840€, Merkzeichen H/Bl: 7.400€) 5. **Pflege & Betreuung**: Pflegegrade, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag (131 €/Monat) 6. **Barrierefreiheit & Inklusion**: BFSG, barrierefreies Wohnen, digitale Zugänglichkeit 7. **Recht & Geld**: Behindertenpauschbetrag, Aktivrente, Steuererklärung, Widerspruch 8. **Assistenzdienst**: Was ein Assistenzdienst leistet, Kosten (33-45 €/Std.), Unterschied zum Arbeitgebermodell, den richtigen Anbieter finden 9. **Jugendhilfe & Teilhabe**: Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a, Schulbegleitung, Fachleistungsstunden URL: https://www.assistenzplus.de/ratgeber Direkte Links zu den Themenbereichen: - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/persoenliches-budget - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/eingliederungshilfe - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/assistenzformen - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/schwerbehinderung - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/pflege - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/barrierefreiheit - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/recht-und-geld - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/assistenzdienst - https://www.assistenzplus.de/ratgeber/jugendhilfe ## Kostenlose Online-Tools - Anspruch-Test: In 2 Minuten prüfen, ob Anspruch auf persönliche Assistenz besteht. URL: https://www.assistenzplus.de/anspruch-test - Eigenanteil-Rechner: Eigenanteil bei der Eingliederungshilfe berechnen. URL: https://www.assistenzplus.de/eingliederungshilfe-rechner - GdB-Rechner: Schätzt den Gesamt-GdB bei mehreren Erkrankungen als Spanne. Mehrere Einzel-GdB werden nicht addiert; Ausgangspunkt ist nach Teil A Nr. 3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze der höchste Einzelwert. Verbindlich entscheidet das Versorgungsamt. URL: https://www.assistenzplus.de/gdb-rechner - GdB-Tabelle 2026 als PDF: Richtwerte für den Einzel-GdB zum Ausdrucken und zum Antrag beilegen. URL: https://www.assistenzplus.de/downloads/gdb-tabelle-2026.pdf - Glossar: Fachbegriffe zu Assistenz, Persönlichem Budget und Eingliederungshilfe einfach erklärt. URL: https://www.assistenzplus.de/glossar - Glossar-Detailseiten (ausführliche Erklärungen je Begriff): - Arbeitgebermodell (Klient stellt Assistenzkräfte selbst an; Abgrenzung zum Dienstleistungsmodell). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/arbeitgebermodell - Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX. URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/assistenzleistungen - Budgetassistenz (Unterstützung bei der Budget-Verwaltung). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/budgetassistenz - Dienstleistungsmodell (Assistenzdienst als Arbeitgeber, z. B. AssistenzPlus). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/dienstleistungsmodell - Eingliederungshilfe (SGB IX Teil 2, Voraussetzungen und Verfahren). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/eingliederungshilfe - EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, § 32 SGB IX): kostenlose, von Kostenträgern und Anbietern unabhängige Beratung, bundesweit in fast jeder Region. URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/eutb - GdB (Grad der Behinderung): Bewertung der Auswirkungen einer Beeinträchtigung in Zehnerschritten von 20 bis 100, ab GdB 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Ein bestimmter GdB ist keine Voraussetzung für Assistenz. URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/gdb - Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX): strukturiertes Verfahren der Eingliederungshilfe von der Bedarfsermittlung über die Gesamtplankonferenz bis zum Gesamtplan, damit alle Leistungen aufeinander abgestimmt sind. URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/gesamtplanverfahren - Kostenträger (LVR, LWL, LWV Hessen, Land RLP und weitere). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/kostentraeger - Merkzeichen (G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBl): Vermerke im Schwerbehindertenausweis, die besondere Beeinträchtigungen dokumentieren und Nachteilsausgleiche eröffnen, etwa Begleitperson, Parkerleichterungen oder Steuervorteile. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/merkzeichen-schwerbehindertenausweis - Personenlifter (Hilfsmittel bei hohem Unterstützungsbedarf). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/personenlifter - Persönliches Budget (§ 29 SGB IX, Geldleistung statt Sachleistung). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/persoenliches-budget - Pflegegrad (1 bis 5): Maß für die Einschränkung der Selbständigkeit, festgestellt vom Medizinischen Dienst, Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad und Eingliederungshilfe sind getrennte Systeme und können parallel bezogen werden. URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/pflegegrad - Sachleistung (Kostenträger rechnet direkt mit dem Dienst ab). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/sachleistung - Schichtsystem in der Assistenz (Dienstplanung bis 24h-Versorgung). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/schichtsystem-assistenz - Soziale Teilhabe (§ 113 SGB IX): alle sieben Absätze erklärt, von den neun Leistungsarten (Wohnraum, Assistenz nach § 78, Mobilität, Hilfsmittel und weitere) über Wohnkosten in besonderen Wohnformen bis zur Begleitung im Krankenhaus (Abs. 6). Mit Trägern, Einkommensgrenzen und Antrag. URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/soziale-teilhabe - Zielvereinbarung (Vertrag zum Persönlichen Budget). URL: https://www.assistenzplus.de/glossar/zielvereinbarung ## Weitere wichtige Info-Seiten - Widerspruch Eingliederungshilfe: Gegen Ablehnungsbescheide vorgehen, Fristen und Muster. URL: https://www.assistenzplus.de/widerspruch-eingliederungshilfe - BEI_NRW Bedarfsermittlung: Ablauf des Bedarfsermittlungsinstruments in NRW, Vorbereitung auf das Gespräch. URL: https://www.assistenzplus.de/bei-nrw-bedarfsermittlung - Leistungen der Pflegekasse: alle Beträge 2026 im Überblick und die Kombination mit Assistenz. URL: https://www.assistenzplus.de/pflegekasse-leistungen - AssistenzPlus in Leichter Sprache: kurze, einfache Erklärung von Assistenz, Kosten und Kontaktweg. URL: https://www.assistenzplus.de/leichte-sprache - Leistungsübersicht: alle Assistenzformen auf einer Seite. URL: https://www.assistenzplus.de/leistungen - Über uns: Werte, Mission und Team von AssistenzPlus. URL: https://www.assistenzplus.de/ueber-uns - Assistenzkraft werden: Einstieg, Aufgaben und Bewerbung als persönliche Assistenzkraft. URL: https://www.assistenzplus.de/assistenzkraft-werden - Anspruch-Test: Selbsttest in zwei Minuten mit Stunden-Erwartungswerten je Pflegegrad. URL: https://www.assistenzplus.de/anspruch-test --- ## Unsere Leistungen ### Alltagsassistenz URL: https://www.assistenzplus.de/alltagsassistenz Alltagsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung bei Haushalt, Einkauf, Kochen und Körperpflege. Kosten: 33 bis 45 € pro Stunde, finanziert über Eingliederungshilfe (LVR/LWL). Für Sie kostenfrei, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Alltagsassistenz heißt: Sie entscheiden, was im Haushalt, beim Einkauf oder bei der Körperpflege passiert. Ihre Assistenzkraft setzt es mit Ihnen um, zu Ihren Zeiten. **Das Wichtigste in Kürze:** - Rechtsgrundlage: Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX - Wer zahlt: LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen) - Eigenanteil: meist 0 € - Stundensatz: 33 bis 45 €, trägt der Kostenträger - Zeiten: frei wählbar, auch abends und am Wochenende **Leistungen:** - Haushalt und Einkauf: Unterstützung beim Putzen, Waschen, Aufräumen und beim Einkaufen im Supermarkt oder online. - Kochen und Ernährung: Gemeinsames Kochen nach Ihren Wünschen, Essensplanung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. - Körperpflege und Hygiene: Begleitung beim Duschen, Anziehen, Zahnpflege und weiteren Pflegetätigkeiten nach Ihrem individuellen Bedarf. - Mobilität und Begleitung: Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen, Einkäufen und anderen Erledigungen außer Haus. - Organisation und Struktur: Hilfe bei der Tagesplanung, Post, Terminkoordination und dem Umgang mit Behördenschreiben. **Häufige Fragen zur Alltagsassistenz:** **F: Wer hat Anspruch auf Alltagsassistenz?** Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die Unterstützung im Alltag benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dazu gehört auch die Alltagsassistenz. Den Antrag stellen Sie beim LVR oder LWL, je nach Wohnort. AssistenzPlus unterstützt Sie bei der gesamten Antragstellung. **F: Was kostet Alltagsassistenz für mich?** Die Alltagsassistenz ist für Sie kostenfrei, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe, in NRW der LVR oder LWL. Bei der Sachleistung rechnet AssistenzPlus direkt mit dem Kostenträger ab. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld, bezahlen unsere Rechnung selbst und weisen die Verwendung nach. **F: Kann ich meine Assistenzkraft selbst auswählen?** Ja. AssistenzPlus schlägt Ihnen passende Assistenzkräfte vor, die Entscheidung treffen Sie, ob über die Sachleistung oder das Persönliche Budget. Wenn die Zusammenarbeit nicht passt, finden wir eine Alternative. **F: Wie viele Stunden Alltagsassistenz bekomme ich?** Der Umfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Im Rahmen der Bedarfsermittlung durch den LVR oder LWL wird festgestellt, wie viele Stunden Assistenz Sie benötigen. AssistenzPlus berät Sie vorab und begleitet das Verfahren. **F: Was kostet Alltagsassistenz?** Die Stundensätze für Alltagsassistenz liegen in NRW bei 33 bis 45 € pro Stunde über einen Assistenzdienst. Die Kosten übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe. Liegt Ihr Einkommen unter der Einkommensgrenze (§ 136 SGB IX), zahlen Sie keinen Eigenanteil. **F: Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleiter und Haushaltshilfe?** Ein Alltagsbegleiter nach SGB IX unterstützt die Selbstbestimmung: der Assistenznehmer gibt die Richtung vor. Eine Haushaltshilfe nach SGB V wird von der Krankenkasse bezahlt und übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben bei akuter Krankheit. Alltagsassistenz ist langfristig angelegt und umfassender. **F: Werden Alltagshelfer von der Krankenkasse bezahlt?** Alltagsassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe wird nicht von der Krankenkasse, sondern vom Träger der Eingliederungshilfe (LVR/LWL) bezahlt. Pflegekassen übernehmen jedoch den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach § 45b SGB XI. Für umfassende Alltagsassistenz ist die Eingliederungshilfe der richtige Kostenträger. **Ratgeber zum Thema:** - Alltagshilfe erklärt: Anspruch, Kosten, Anbieter. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/alltagshilfe-erklaert-unterstuetzung-im-alltag - Alltagshilfe oder Pflegedienst? Der Unterschied. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/alltagshilfe-oder-pflegedienst-unterschied - Was kostet Persönliche Assistenz? URL: https://www.assistenzplus.de/blog/was-kostet-persoenliche-assistenz ### Freizeitassistenz URL: https://www.assistenzplus.de/freizeitassistenz Freizeitassistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Sport, Kultur, Reisen und sozialen Aktivitäten. Finanziert über Eingliederungshilfe (LVR/LWL), kostenfrei für Sie, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Freizeitassistenz begleitet Sie dahin, wo Sie hinwollen: ins Kino, zum Sport, zu Freundinnen und Freunden oder in den Urlaub. Sie planen, Ihre Assistenz kommt mit. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein Grundrecht nach Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention. **Das Wichtigste in Kürze:** - Rechtsgrundlage: Soziale Teilhabe, § 113 SGB IX - Wer zahlt: LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen) - Eigenanteil: meist 0 € - Umfang: nach Bedarf, auch abends und am Wochenende - Antragshilfe: inklusive **Leistungen:** - Kulturelle Veranstaltungen: Begleitung ins Kino, Theater, Museum, zu Konzerten und Festivals. Kultur erleben ohne Einschränkungen. - Sport und Bewegung: Unterstützung beim Schwimmen, Fitness, Rollstuhlsport oder beim Besuch von Sportvereinen und Stadien. - Soziale Kontakte: Begleitung zu Treffen mit Freunden, Familienfeiern, Stammtischen und Vereinsabenden. - Reisen und Ausflüge: Assistenz bei Tagesausflügen, Wochenendtrips und Urlaubsreisen. Planung und Begleitung aus einer Hand. - Hobbys und Interessen: Unterstützung bei der Ausübung Ihrer Hobbys: Gartenarbeit, Kochen, Malen, Musizieren oder was immer Ihnen Spaß macht. **Häufige Fragen zur Freizeitassistenz:** **F: Wird Freizeitassistenz von der Eingliederungshilfe bezahlt?** Ja. Freizeitassistenz zählt zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe und wird über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW übernehmen der LVR oder LWL die Kosten. Die Leistung kann als Sachleistung oder über das Persönliche Budget beantragt werden. **F: Kann ich mit Freizeitassistenz auch verreisen?** Ja. Tagesausflüge, Wochenendtrips und Urlaubsreisen sind möglich. Die Assistenzkraft begleitet Sie und unterstützt bei allen Aktivitäten unterwegs. Die Reisekosten der Assistenzkraft (Fahrt, Unterkunft) können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls über die Eingliederungshilfe abgerechnet werden. **F: Wie viele Stunden Freizeitassistenz stehen mir zu?** Der Umfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und wird im Rahmen der Bedarfsermittlung durch den LVR oder LWL festgelegt. AssistenzPlus berät Sie vorab und unterstützt Sie dabei, ein angemessenes Stundenkontingent bewilligt zu bekommen. **F: Was ist die Freizeitassistenz-Pauschale?** Einige Eingliederungshilfeträger bieten pauschale Geldleistungen für Freizeitassistenz. In Hamburg liegt die Pauschale bei 260 €/Monat, in Oberbayern bei 625,95 €/Monat. In NRW wird der Bedarf individuell im Gesamtplanverfahren festgestellt, eine einheitliche NRW-Pauschale gibt es nicht. **F: Wer hat Anspruch auf Freizeitassistenz?** Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen und für ihre Freizeitgestaltung auf Unterstützung angewiesen sind. Maßstab sind die Freizeitaktivitäten von Menschen ohne Behinderung. Es geht um gleichberechtigte Teilhabe, nicht um Luxus. **F: Gibt es Freizeitassistenz für Kinder?** Ja, Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben Anspruch auf Freizeitassistenz (§ 113 SGB IX). Die Assistenzkraft begleitet zu Spielplätzen, Vereinen, Kindergeburtstagen oder Ferienfreizeiten. Ob ein Beitrag anfällt, hängt vom Einkommen der Eltern ab, für Kinder im Elternhaus gilt eine höhere Einkommensgrenze (§ 136 Abs. 1 und 5 SGB IX). Für Kinder vor der Einschulung fällt kein Beitrag an (§ 138 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX). **Ratgeber zum Thema:** - Freizeitassistenz: Selbstbestimmt in der Freizeit. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/freizeitassistenz-selbstbestimmt-freizeit - Erstantrag Assistenz: Checkliste und Ablauf zum Bescheid. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/erstantrag-assistenz-checkliste ### 24-Stunden-Assistenz URL: https://www.assistenzplus.de/24h-assistenz 24-Stunden-Assistenz wird nach Stunden abgerechnet (33 bis 45 € pro Stunde in NRW), finanziert über die Eingliederungshilfe (LVR/LWL). Drei Modelle: Schichtbetrieb, aktive Nachtassistenz, Nachtbereitschaft. 24-Stunden-Assistenz bedeutet: Sie leben zu Hause, mit einem Team, das im Schichtdienst rund um die Uhr für Sie da ist. Auch nachts. **Das Wichtigste in Kürze:** - Umfang: rund um die Uhr im Schichtsystem - Wer zahlt: LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen) - Leistungsform: Sachleistung oder Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) - Eigenanteil: meist 0 € - Vertretung: bei Krankheit und Urlaub gesichert **Leistungen:** - Tagassistenz im Schichtsystem: Zuverlässige Assistenz tagsüber in 2er- oder 3er-Schichten. - Aktive Nachtassistenz: Für Menschen, die nachts regelmäßig Hilfe benötigen (Lagerung, Trinken reichen, Toilettengang). - Nachtbereitschaft: Assistenzkraft schläft vor Ort und ist bei Bedarf sofort verfügbar. - Vertretungsmanagement: Lückenlose Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der Stammassistenz. - Koordination mit Pflegediensten: Abstimmung mit ambulanter Pflege und medizinischer Versorgung. **Was nicht übernommen wird:** - Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung (§ 37 SGB V) oder die Versorgung bei Beatmung (außerklinische Intensivpflege, § 37c SGB V) zahlt die Krankenkasse, beides lässt sich mit der Assistenz kombinieren - Eintrittskarten, Fahrkarten und Verpflegung für Sie selbst - Leistungen, die bereits ein anderer Träger übernimmt **Häufige Fragen zur 24-Stunden-Assistenz:** **F: Was kostet 24-Stunden-Assistenz?** Die Kosten richten sich nach dem bewilligten Stundenumfang. Bei 33 bis 45 € pro Stunde in NRW ergibt ein durchgehend aktives Schichtmodell mit rund 730 Stunden im Monat rechnerisch etwa 24.000 bis 33.000 €. Bei aktiver Nachtassistenz im Schichtbetrieb sind die Kosten höher als bei Nachtbereitschaft. Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe (LVR/LWL), ein Eigenanteil fällt nur bei Einkommen über der Grenze an. **F: Kann ich 24h-Assistenz auch zu Hause bekommen?** Ja, 24-Stunden-Assistenz findet in der Regel in Ihrer eigenen Wohnung statt. Die Assistenzkräfte kommen zu Ihnen und arbeiten im Schichtsystem. So bleiben Sie in Ihrem gewohnten Umfeld. **F: Was passiert wenn meine Assistenzkraft krank wird?** AssistenzPlus organisiert lückenlose Vertretung. Unser Pool an qualifizierten Assistenzkräften stellt sicher, dass auch bei Krankheit oder Urlaub Ihre Versorgung gesichert ist. **F: Ist 24h-Assistenz eine Alternative zum Pflegeheim?** Ja. Viele Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf entscheiden sich bewusst für 24h-Assistenz zu Hause statt für ein Pflegeheim. Die Eingliederungshilfe finanziert das ambulante Modell. Einen Kostenvergleich mit stationärer Versorgung darf der Träger nur ziehen, wenn Ihnen diese zumutbar ist, und auch dann nur bei unverhältnismäßigen Mehrkosten (§ 104 SGB IX). **Ratgeber zum Thema:** - 24-Stunden-Assistenz: Voraussetzungen, Kosten & Antrag. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/24-stunden-assistenz-voraussetzungen-kosten-antrag - Umwandlungsanspruch: 40 % der Sachleistung nutzen. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/umwandlungsanspruch-40-prozent-sachleistung ### Elternassistenz URL: https://www.assistenzplus.de/elternassistenz Unsere Elternassistenz hilft Ihnen bei der Versorgung und Betreuung Ihrer Kinder. Von der Babypflege über den Schulalltag bis zur Freizeitgestaltung: Sie bleiben die Eltern, wir die Assistenz. Elternassistenz unterstützt Sie dabei, Ihr Kind so zu versorgen, wie Sie es möchten. Sie sind Mutter oder Vater, die Assistenz ist Ihre Hände, Augen oder Ohren. Die Erziehungskompetenz und alle Entscheidungen verbleiben bei den Eltern. Elternassistenz ersetzt keine Erziehung, sie ermöglicht sie. **Das Wichtigste in Kürze:** - Rechtsgrundlage: § 78 Abs. 3 SGB IX - Wer zahlt: LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen) - Eigenanteil: meist 0 € - Ab wann: schon in der Schwangerschaft beantragbar - Antragshilfe: inklusive **Leistungen:** - Säuglings- und Babypflege: Unterstützung beim Wickeln, Baden, Füttern und Tragen des Babys. Sie bestimmen den Umgang mit Ihrem Kind. - Kindergarten und Schule: Begleitung beim Bringen und Abholen, bei Elternabenden, Schulfesten und Elternsprechtagen. - Freizeitgestaltung mit Kindern: Assistenz beim Spielen, auf dem Spielplatz, bei Kindergeburtstagen und bei gemeinsamen Ausflügen. - Haushaltsorganisation: Unterstützung beim Kochen für die Familie, Wäsche waschen, Aufräumen der Kinderzimmer und Einkaufen. - Behördliche Angelegenheiten: Begleitung zu Kinderarztterminen, Behördengängen und Elterngesprächen in Kita oder Schule. **Häufige Fragen zur Elternassistenz:** **F: Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Familienhilfe?** Elternassistenz unterstützt Eltern mit Behinderung bei praktischen Aufgaben (Wickeln, Tragen, Begleitung). Die Erziehungskompetenz liegt bei den Eltern. Sozialpädagogische Familienhilfe hingegen setzt bei Erziehungsproblemen an. Elternassistenz wird über die Eingliederungshilfe (SGB IX) finanziert, Familienhilfe über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). **F: Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?** Eltern mit körperlicher, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die bei der Versorgung ihrer Kinder praktische Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf Elternassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe. Den Antrag stellen Sie beim LVR oder LWL. AssistenzPlus berät Sie kostenlos und begleitet den gesamten Antragsprozess. **F: Ab welchem Alter meines Kindes kann Elternassistenz beantragt werden?** Die Assistenz beginnt mit der Geburt, denn sie unterstützt Sie bei der Versorgung und Betreuung Ihres Kindes (§ 78 Abs. 3 SGB IX). Beantragen können Sie sie schon in der Schwangerschaft. Das ist sinnvoll, weil Leistungen frühestens ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden (§ 108 SGB IX). Besonders in den ersten Lebensjahren ist der Unterstützungsbedarf häufig hoch (Wickeln, Tragen, Füttern). Der Umfang wird an das Alter des Kindes und Ihren individuellen Bedarf angepasst. **F: Wird Elternassistenz auch in den Schulferien bewilligt?** Ja. Elternassistenz bezieht sich auf den gesamten Alltag mit dem Kind, also auch Wochenenden, Ferien und Feiertage. Das bewilligte Stundenkontingent gilt durchgehend, kann aber in Ferienzeiten flexibel anders verteilt werden. **F: Wie beantrage ich Elternassistenz?** Der Antrag wird beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt (LVR oder LWL in NRW). Beizufügen sind: Nachweis der Behinderung, Einkommensnachweise, Kindergeldbescheid und eine Beschreibung des Unterstützungsbedarfs. Auch wenn nur ein Elternteil eine Behinderung hat, besteht Anspruch. **F: Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Begleiteter Elternschaft?** Elternassistenz richtet sich an Eltern mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen, die einfache praktische Hilfe benötigen. Begleitete Elternschaft richtet sich an Eltern mit kognitiven oder psychischen Behinderungen und umfasst qualifizierte pädagogische Anleitung. Beide Leistungen basieren auf § 78 SGB IX. **F: Können auch alleinerziehende Eltern mit Behinderung Elternassistenz bekommen?** Ja, alleinerziehende Eltern mit Behinderung haben denselben Anspruch auf Elternassistenz. Der Unterstützungsbedarf ist häufig sogar höher als bei Elternpaaren. AssistenzPlus berät Sie zur Antragstellung und zum optimalen Stundenumfang. **Ratgeber zum Thema:** - Elternassistenz beantragen: Anspruch, Weg und Kosten. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/elternassistenz-beantragen - Erstantrag Assistenz: Checkliste und Ablauf zum Bescheid. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/erstantrag-assistenz-checkliste ### Schulassistenz URL: https://www.assistenzplus.de/schulassistenz Unsere Schulassistenz unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag. Wir begleiten bei Mobilität, Konzentration, sozialer Interaktion und pflegerischen Aufgaben. Schulassistenz begleitet Ihr Kind im Unterricht, in der Pause und auf Ausflügen. Beantragt wird sie von Ihnen als Eltern, gezahlt vom Sozial- oder Jugendamt. Schulassistenz (auch Schulbegleitung oder Integrationshilfe) hilft bei Mobilität, Konzentration, sozialer Interaktion, pflegerischen Aufgaben und der Bewältigung von Ängsten, damit das Kind am Unterricht und am Schulleben teilhaben kann. **Das Wichtigste in Kürze:** - Rechtsgrundlage: § 112 SGB IX oder § 35a SGB VIII - Wer zahlt: Sozialamt (Kreis oder Stadt) oder Jugendamt - Eigenanteil: 0 € - Antrag durch: die Eltern, formlos - Auch möglich: OGS, Klassenfahrt, Ganztag **Leistungen:** - Begleitung im Unterricht: Hilfe bei Konzentration, Strukturierung, Materialien und Arbeitsaufträgen. - Pausenbegleitung: Unterstützung in Pausen, soziale Interaktion, Konfliktbegleitung. - Pflegerische Unterstützung: Hilfe bei Toilettengang, Essen, Medikamentengabe, Lagerung. - Mobilität in der Schule: Orientierungshilfe, Raumwechsel, Treppenhilfe, Sportunterricht. - Eltern- und Lehrkräftekoordination: Abstimmung mit Lehrkräften, Elterngespräche, Förderplanung. **Was kostet Sie das?** **F: Was kostet uns die Schulassistenz?** 0 €. Die Kosten trägt das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, bei ausschließlich seelischer Behinderung das Jugendamt. **F: Zählen Einkommen oder Vermögen der Eltern?** Nein. Für Hilfen zur Schulbildung fällt kein Beitrag an und Vermögen bleibt unberücksichtigt (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 und § 140 Abs. 3 SGB IX). Beim Jugendamt gibt es für ambulante Hilfen keinen Kostenbeitrag (§ 91 SGB VIII). **F: Hilft AssistenzPlus beim Antrag?** Ja. Wir übernehmen Antrag, Unterlagen und die Kommunikation mit dem Kostenträger. Für Sie ist das kostenlos. **Was nicht übernommen wird:** - Den Unterricht selbst, er bleibt Aufgabe der Lehrkräfte - Medizinische Behandlungspflege, das ist Aufgabe der Krankenkasse - Leistungen, die bereits ein anderer Träger übernimmt **Checkliste für den Erstantrag:** - Aktuelle ärztliche oder therapeutische Befunde mit konkretem Hilfebedarf - Förderbescheid oder Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, falls vorhanden - Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Schulalltag - Schwerbehindertenausweis oder GdB-Bescheid, falls vorhanden - Beschreibung eines typischen Schultags: Wo fehlt Hilfe? - Bei seelischer Behinderung: Stellungnahme aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie (§ 35a SGB VIII) - Bei rechtlicher Betreuung oder getrennt lebenden Eltern: Vollmacht oder Sorgerechtsnachweis **Der Weg zur Schulassistenz:** 1. Schule und Kostenträger klären: Gemeinsam prüfen wir, ob § 112 SGB IX (körperliche oder geistige Behinderung, Sozialamt) oder § 35a SGB VIII (seelische Behinderung, Jugendamt) zuständig ist. 2. Antrag stellen: Ein formloser Antrag durch Sie als Eltern beim zuständigen Amt genügt und sichert das Antragsdatum. 3. Unterlagen einreichen: Ärztliche Befunde, Stellungnahme der Schule und Förderbescheid nachreichen. Die Checkliste oben zeigt, was Sie brauchen. 4. Hilfeplan- oder Bedarfsgespräch: Amt, Schule und Sie besprechen den Unterstützungsbedarf. Wir bereiten den Termin mit Ihnen vor und begleiten ihn. 5. Bescheid prüfen und starten: Stunden und Zeitraum kontrollieren, bei Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch. Dann stellen wir die passende Schulbegleitung vor. **Häufige Fragen zur Schulassistenz:** **F: Was darf eine Schulassistenz nicht machen?** Schulassistenz ersetzt keine Lehrkraft. Unterrichtsinhalte vermitteln, Klassenarbeiten bewerten oder pädagogische Entscheidungen treffen gehören nicht zu den Aufgaben. Die Kernkompetenz im Lern- und Unterrichtsprozess liegt beim Schüler und der Lehrkraft. **F: Wird die Schulassistenz abgeschafft?** Nein, Schulassistenz wird nicht abgeschafft. Der Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) ist gesetzlich verankert und durch das Bundesteilhabegesetz sogar gestärkt worden. **F: Wer zahlt die Schulassistenz?** Während der Schulzeit trägt der Kreis oder die kreisfreie Stadt die Kosten als Träger der Eingliederungshilfe, meist über das Sozialamt. Das gilt in NRW (§ 1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW), in Hessen (§ 2 HAG/SGB IX) und in Rheinland-Pfalz (§ 1 AGSGB IX). Bei ausschließlich seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Für Kinder und Jugendliche ist kein Eigenbeitrag zu leisten. **F: Braucht mein Kind eine Diagnose für Schulassistenz?** Ja, eine fachärztliche Diagnose ist Voraussetzung. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung genügt ein Feststellungsbescheid oder fachärztliches Attest. Bei seelischer Behinderung (Autismus, ADHS) ist ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich. **F: Kann Schulassistenz auch in der Förderschule bewilligt werden?** Ja, Schulassistenz ist nicht auf Regelschulen beschränkt. Auch an Förderschulen kann ein individueller Assistenzbedarf bestehen, der über die dort vorhandene Personalausstattung hinausgeht. **F: Wie finde ich eine gute Schulassistenz?** AssistenzPlus wählt Assistenzkräfte sorgfältig aus und stimmt die Besetzung mit Ihnen und der Schule ab. Erfahrung im Umgang mit Kindern, pädagogisches Grundverständnis und Zuverlässigkeit sind Grundvoraussetzungen. **Ratgeber zum Thema:** - Schulbegleitung: Wer zahlt, Jugendamt oder Sozialamt? URL: https://www.assistenzplus.de/blog/schulbegleitung-wer-zahlt-jugendamt-oder-sozialamt - Schulassistenz 2026: Was die SGB-VIII-Reform ändert. URL: https://www.assistenzplus.de/news/schulassistenz-2026-sgb-viii-reform-kabinett - Eingliederungshilfe für Kinder: Schulassistenz & mehr. URL: https://www.assistenzplus.de/blog/eingliederungshilfe-kinder-jugendliche-schulassistenz ### Arbeitsassistenz URL: https://www.assistenzplus.de/arbeitsassistenz Unsere Arbeitsassistenz unterstützt Sie direkt am Arbeitsplatz: bei Tätigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht selbstständig ausführen können. So sichern wir Ihre berufliche Teilhabe. Arbeitsassistenz gleicht aus, was Ihre Behinderung am Arbeitsplatz erschwert. Das Integrationsamt zahlt, unabhängig von Ihrem Einkommen. Arbeitsassistenz wird vom Integrationsamt (LVR oder LWL) finanziert und ist einkommensunabhängig nach § 185 SGB IX. Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber müssen etwas bezahlen. Auch Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch. **Das Wichtigste in Kürze:** - Rechtsgrundlage: § 185 SGB IX - Wer zahlt: Integrationsamt / Inklusionsamt - Einkommensprüfung: keine - Voraussetzung: Schwerbehinderung (GdB 50) oder Gleichstellung - Eigenanteil: 0 € ### Studienassistenz URL: https://www.assistenzplus.de/studienassistenz Unsere Studienassistenz begleitet Studierende mit Behinderung an Universitäten und Hochschulen in NRW. Vorlesungen, Bibliothek, Prüfungen, Campusnavigation: Wir sind an Ihrer Seite. Studienassistenz sorgt dafür, dass Sie Vorlesung, Bibliothek und Prüfung so erleben wie alle anderen. Der Kostenträger übernimmt die Kosten. Studienassistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe über den LVR oder LWL finanziert und ist für Studierende kostenfrei. **Das Wichtigste in Kürze:** - Rechtsgrundlage: Teilhabe an Bildung, § 112 SGB IX - Wer zahlt: LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen) - Eigenanteil: meist 0 € - Gilt auch für: Praktika, Exkursionen, Bibliothek - Antragshilfe: inklusive ### Für alle Leistungen gilt Soweit bei einer Leistung oben nichts anderes steht, gelten auf allen Leistungsseiten dieselben Angaben zu Kosten, Grenzen und Antrag: **Was kostet Sie das?** **F: Was kostet mich die Assistenz?** 0 €. Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten. Ein Eigenanteil fällt nur bei höherem Einkommen an, Ihr Vermögen ist bis 71.190 € geschützt. **F: Muss ich mein Vermögen einsetzen?** Nein. Bis 71.190 € bleibt Ihr Vermögen unangetastet (§ 139 SGB IX). Einkommen und Vermögen von Partnerin oder Partner werden seit 2020 nicht angerechnet. **F: Hilft AssistenzPlus beim Antrag?** Ja. Wir übernehmen Antrag, Unterlagen und die Kommunikation mit dem Kostenträger. Für Sie ist das kostenlos. **Was nicht übernommen wird:** - Eintrittskarten, Fahrkarten und Verpflegung für Sie selbst - Medizinische Behandlungspflege, das ist Aufgabe der Krankenkasse - Leistungen, die bereits ein anderer Träger übernimmt **Checkliste für den Erstantrag:** - Aktuelle ärztliche Befunde und Stellungnahmen mit konkretem Hilfebedarf - Schwerbehindertenausweis oder GdB-Bescheid, falls vorhanden - Reha- oder Krankenhausberichte, falls vorhanden - Einkommensnachweise (Partnereinkommen zählt nicht) - Beschreibung eines typischen Tagesablaufs: Wo fehlt Hilfe? - Bei rechtlicher Betreuung: Betreuerausweis oder Vollmacht - Pflegegrad-Bescheid, falls vorhanden (Leistungen sind kombinierbar) **Der Weg zur Assistenz:** 1. Beratung nutzen: Kostenlose Erstberatung bei AssistenzPlus oder einer EUTB-Stelle. Wir klären Bedarf und Zuständigkeit. 2. Antrag stellen: Ein formloser Antrag genügt (NRW: LVR/LWL, Hessen: LWV, RLP: Kreis- oder Stadtverwaltung, die in eigenem Namen entscheidet). Er sichert das Antragsdatum, denn Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 108 SGB IX). 3. Unterlagen einreichen: Befunde, Bescheide und Nachweise gesammelt nachreichen. Die Checkliste oben zeigt, was Sie brauchen. 4. Bedarfsermittlung wahrnehmen: Gespräch zu Ihrem Unterstützungsbedarf. Eine Vertrauensperson darf teilnehmen, der Termin kann zu Hause stattfinden. 5. Bescheid prüfen: Stunden, Leistungsform und Zeitraum kontrollieren. Bei Ablehnung oder zu wenigen Stunden: Widerspruch innerhalb eines Monats. **Das übernimmt AssistenzPlus für Sie:** - Antrag formulieren und einreichen - Unterlagen sortieren und nachreichen - Begleitung zur Bedarfsermittlung --- ## Der Weg zur Assistenz: In 5 Schritten URL: https://www.assistenzplus.de/persoenliche-assistenz-beantragen **Schritt 1: Kostenlose Erstberatung** Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir lernen Ihre Situation kennen und klären, welcher Träger zuständig ist und ob Sachleistung oder Persönliches Budget für Sie passt. Ganz unverbindlich. **Schritt 2: Antrag stellen** Wir stellen den formlosen Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe: in NRW beim LVR oder LWL, in Hessen beim LWV, in Rheinland-Pfalz beim Land. Damit ist die Frist gewahrt, und die Leistung kann ab dem Antragsmonat bewilligt werden (§ 108 SGB IX). Formulare, Begründung und Nachweise übernehmen wir, für Sie kostenfrei. **Schritt 3: Bedarf ermitteln** Der Träger lädt zur Bedarfsermittlung ein, in NRW mit BEI_NRW, in Hessen im Teilhabeplanverfahren PiT, in Rheinland-Pfalz mit IBE RLP. Wir bereiten den Termin mit Ihnen vor und begleiten Sie, damit auch Nacht- und Bereitschaftszeiten vollständig erfasst werden. **Schritt 4: Bescheid und Team** Wir prüfen den Bescheid auf bewilligte Stunden und Beträge und legen bei Bedarf innerhalb der Monatsfrist Widerspruch ein. Parallel suchen wir Ihre persönlichen Assistenzkräfte, Menschen, die zu Ihnen passen und Sie langfristig begleiten. **Schritt 5: Assistenz startet** Der erste Tag mit Ihrem Assistenzteam. Wir erstellen den Dienstplan nach Ihren Wünschen, übernehmen die Abrechnung und bleiben dauerhaft an Ihrer Seite für Fragen und Anpassungen. Von der Erstberatung bis zum Start der Assistenz vergehen in der Regel 6 bis 12 Wochen. --- ## Antragstellung im Detail: 8 Schritte URL: https://www.assistenzplus.de/antragstellung 1. **Erstkontakt:** Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir klären, ob das Persönliche Budget für Sie in Frage kommt. 2. **Bedarf klären:** Wir schauen gemeinsam, was Sie im Alltag brauchen. Wie viele Stunden? Welche Aufgaben? Wir erstellen einen Plan. 3. **Unterlagen sammeln:** Arztberichte, Schwerbehindertenausweis und weitere Dokumente. Wir helfen beim Zusammenstellen. 4. **Antrag stellen:** Wir formulieren den Antrag mit den richtigen Worten und Begründungen und senden ihn an den Kostenträger. 5. **Rückfragen klären:** Wenn das Amt Rückfragen hat, formulieren wir die passenden Antworten. 6. **Begutachtung:** Falls das Amt ein persönliches Gespräch wünscht, bereiten wir Sie vor und begleiten Sie. 7. **Bescheid prüfen:** Wir prüfen den Bescheid auf Richtigkeit. Wenn etwas nicht passt, legen wir Widerspruch ein. 8. **Start der Assistenz:** Bescheid da, Geld bewilligt. Wir suchen Ihr persönliches Team und die Assistenz beginnt. --- ## Persönliches Budget URL: https://www.assistenzplus.de/budget Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist eine Geldleistung der Eingliederungshilfe. Statt dass der Kostenträger (LVR oder LWL) direkt mit Ihrem Assistenzdienst abrechnet (Sachleistung), erhalten Sie das Geld auf Ihr Konto und bezahlen den Dienst selbst. Ihren Assistenzdienst und Ihre Assistenzkräfte wählen Sie in beiden Fällen selbst. Der wichtigste Unterschied ist die Abrechnung, beim Persönlichen Budget kommt ein Verwendungsnachweis hinzu (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Daneben kann das Persönliche Budget Anbieter ohne Vergütungsvereinbarung einbeziehen und Leistungen mehrerer Träger bündeln, ist aber auf die Kosten der Sachleistung gedeckelt (§ 29 Abs. 2 SGB IX). **Was das Persönliche Budget ausmacht:** - Geldleistung: Sie erhalten das Budget direkt auf Ihr Konto und bezahlen Ihren Assistenzdienst davon - Bündelung: Leistungen mehrerer Träger können zu einem trägerübergreifenden Budget zusammengefasst werden - Verwendungsnachweis: Sie weisen am Ende nach, dass das Budget für die Assistenz verwendet wurde **Höhe des Persönlichen Budgets:** Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und soll die Kosten der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten (§ 29 Abs. 2 SGB IX). In der Praxis liegen die meisten Budgets zwischen 200 und 800 Euro monatlich. Bei 24-Stunden-Assistenz sind auch Budgets von über 12.000 Euro/Monat möglich. **Zielvereinbarung:** Eine Zielvereinbarung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Sie legt fest, wofür das Budget eingesetzt wird und wie der Nachweis erbracht werden muss. **Dienstleistermodell:** Das Persönliche Budget ist nicht an das Arbeitgebermodell gebunden. Sie können mit dem Budget einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus beauftragen. Der Dienst übernimmt Personalverwaltung, Lohnabrechnung und Dienstplangestaltung. Sie behalten die Entscheidungsfreiheit. **Mögliche Kostenträger:** - Landschaftsverbände (LVR/LWL in NRW) - Krankenkasse, Pflegekasse - Rentenversicherung - Jugendamt - Integrationsamt - Sozialamt - Bundesagentur für Arbeit **Einsatzbereiche:** - Haushalt: Kochen, Putzen, Einkaufen - Elternassistenz: Unterstützung bei der Kinderversorgung - Pflege und Körperpflege: Anziehen, Waschen, Essen - Freizeit und Hobbys: Kino, Sport, Urlaub - Arbeit, Studium, Schule: Unterstützung am Arbeitsplatz oder in der Uni - Begleitung zu Terminen: Arzt, Behörde, Bank --- ## Eingliederungshilfe NRW URL: https://www.assistenzplus.de/eingliederungshilfe-nrw Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder einer drohenden wesentlichen Behinderung, deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt ist. Die Rechtsgrundlage bildet § 99 SGB IX. **Voraussetzungen:** - Körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbehinderung (oder drohende Behinderung) - Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist wesentlich eingeschränkt - Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Behinderung und Teilhabeeinschränkung besteht **Vier Leistungsgruppen:** - Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX): Schulassistenz, Studienassistenz - Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX): Alltagsassistenz, Freizeitassistenz, Elternassistenz - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Arbeitsassistenz - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: Heilmittel, Hilfsmittel, Frühförderung **Zuständigkeit in NRW:** - LVR (Landschaftsverband Rheinland) für das Rheinland - LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) für Westfalen-Lippe **Kostenfreie Leistungen:** - Kinder und Jugendliche: grundsätzlich kostenfrei - Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX): einkommensunabhängig - Bezieher von Grundsicherung: kein Eigenanteil --- ## Vermögensfreibetrag und Einkommensgrenzen 2026 - Vermögensfreibetrag: 71.190 Euro (150 % der Bezugsgröße, § 139 SGB IX) - Bezugsgröße 2026: 3.955 Euro/Monat bzw. 47.460 Euro/Jahr - Einkommensgrenze Erwerbseinkommen: 85 % der Bezugsgröße (ca. 40.341 Euro/Jahr) - Einkommensgrenze Rente: 60 % der Bezugsgröße (ca. 28.476 Euro/Jahr) - Eigenanteil: monatlich 2 % des über der Grenze liegenden Jahreseinkommens, abgerundet auf volle 10 Euro (§ 137 SGB IX) - Eigenanteil berechnen: https://www.assistenzplus.de/eingliederungshilfe-rechner - Partnereinkommen: seit 2020 NICHT angerechnet (BTHG) - Partnervermögen: seit 2020 NICHT angerechnet - Selbst genutztes Wohneigentum: geschützt - Entlastungsbetrag Pflege: 131 Euro/Monat (§ 45b SGB XI) Zum Vergleich: In der alten Sozialhilfe (SGB XII) lag der Freibetrag bei lediglich 5.000 Euro. --- ## LVR Eingliederungshilfe URL: https://www.assistenzplus.de/lvr-eingliederungshilfe Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig für alle kreisfreien Städte und Kreise im Rheinland: Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen, Essen, Duisburg, Wuppertal, Leverkusen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Remscheid, Solingen und alle rheinischen Kreise. Den Antrag stellen Sie beim LVR. Benötigte Unterlagen: Grundantrag, ärztliche Stellungnahme, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Schweigepflichtsentbindung und Mietvertrag. In NRW wird das Instrument BEI_NRW für die Bedarfsermittlung eingesetzt. ## LWL Persönliches Budget URL: https://www.assistenzplus.de/lwl-persoenliches-budget Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist zuständig für ganz Westfalen-Lippe: Münster, Bielefeld, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Bottrop und alle westfälischen Kreise. Ablauf beim LWL: 1) Antrag stellen (formlos oder Grundantrag). 2) Bedarfsermittlung mit BEI_NRW. 3) Zielvereinbarung abschließen. 4) Monatliche Auszahlung auf Ihr Konto. ## Assistenzdienst wechseln URL: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-wechseln Der Wechsel des Assistenzdienstes ist Ihr gutes Recht. Als Leistungsberechtigter entscheiden Sie, wer Ihre Assistenz übernimmt: Angemessenen Wünschen zur Gestaltung der Leistung muss der Kostenträger entsprechen (§ 104 Abs. 2 SGB IX). Bei der Sachleistung darf er nur Dienste mit schriftlicher Vereinbarung bewilligen (§ 123 SGB IX) und stellt die Kostenübernahme auf den neuen Dienst um. AssistenzPlus hat diese Vereinbarung mit dem LVR und dem LWL. Beim Persönlichen Budget bezahlen Sie den neuen Dienst selbst. Der bewilligte Stundenumfang bleibt bestehen. So funktioniert der Wechsel: 1) Neuen Assistenzdienst kontaktieren. 2) Kündigungsfrist prüfen. 3) Kostenträger informieren. 4) Nahtlose Übernahme planen. Der Prozess dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. ## Was ist ein Assistenzdienst? URL: https://www.assistenzplus.de/ratgeber/assistenzdienst Ein Assistenzdienst organisiert persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung. Er übernimmt die Personalsuche, Einsatzplanung, Lohnabrechnung und Abrechnung mit dem Kostenträger. Die Finanzierung läuft über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX oder direkt über die Eingliederungshilfe. In NRW liegen die Stundensätze zwischen 33 und 45 Euro pro Stunde. **Assistenzdienst vs. Arbeitgebermodell:** - Assistenzdienst (Dienstleistermodell): Der Dienst stellt Assistenzkräfte an und übernimmt alle organisatorischen Aufgaben. Einfacher Einstieg, weniger Verwaltungsaufwand. - Arbeitgebermodell: Sie stellen Ihre Assistenzkräfte selbst an und tragen alle Arbeitgeberpflichten (Arbeitsverträge, Lohnabrechnung, Vertretungsmanagement, Haftung). AssistenzPlus bietet dieses Modell nicht an: Bei uns suchen Sie Ihre Assistenzkraft ebenfalls selbst mit aus, die Arbeitgeberpflichten liegen bei uns. **Kosten eines Assistenzdienstes:** - Stundensätze NRW: 33-45 €/Std. (je nach Qualifikation und Tageszeit) - Finanzierung: vollständig über Eingliederungshilfe (LVR/LWL) oder Persönliches Budget - Eigenkosten für Assistenznehmer: 0 € (bei Bewilligung durch den Kostenträger) - 24-Stunden-Assistenz: rund 24.000-33.000 €/Monat bei 33-45 €/Std. (Eingliederungshilfe, Eigenanteil bei Einkommen über der Grenze möglich) **Worauf bei der Wahl eines Assistenzdienstes achten:** - Transparente Kostenstruktur und Abrechnung - Mitsprache bei der Auswahl der Assistenzkräfte - Flexibilität bei Dienstplanänderungen - Erfahrung mit dem zuständigen Kostenträger (LVR oder LWL) - Vertretungsmanagement bei Krankheit und Urlaub ## Assistenz bei Autismus URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-autismus Menschen im Autismus-Spektrum haben Anspruch auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen: Alltagsassistenz (Tagesstruktur, Behördengänge, Reizfilterung), Schulassistenz (soziale Interaktion, Pausen, Routinen), Studienassistenz (Organisation, Prüfungen) und Arbeitsassistenz (Kommunikation, Strukturierung). Eine fachärztliche Autismus-Diagnose (ICD-10: F84.x oder ICD-11: 6A02) reicht als Grundlage. Schulassistenz für Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum ist kostenfrei. ## Assistenz bei Multipler Sklerose URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-multiple-sklerose Multiple Sklerose verläuft bei jedem Menschen anders. Persönliche Assistenz passt sich dem aktuellen Bedarf an, von stundenweiser Alltagshilfe über Freizeitassistenz bis zur Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Bei wechselndem Bedarf bleibt die Unterstützung flexibel. Finanziert wird sie als Leistung der Eingliederungshilfe in NRW. Die Beratung ist kostenlos. ## Assistenz bei Querschnittlähmung URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-querschnittlaehmung Menschen mit Querschnittlähmung brauchen Assistenz, die zum Grad der Lähmung passt. Bei Paraplegie reicht oft stundenweise Alltagsassistenz und Mobilitätshilfe, bei Tetraplegie ist eine 24-Stunden-Versorgung notwendig. Die Leistungen werden über die Eingliederungshilfe in NRW finanziert. Eine kostenlose Erstberatung klärt den individuellen Bedarf. ## Assistenz bei psychischer Erkrankung URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-psychische-erkrankung Auch bei psychischen Erkrankungen wie Depression, Angststörung oder Schizophrenie besteht Anspruch auf persönliche Assistenz. Die Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX finanziert Unterstützung im Alltag, bei der Tagesstruktur und der sozialen Teilhabe. In NRW sind der LVR oder der LWL zuständig. Die Beratung ist kostenlos. ## Assistenz bei ME/CFS URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-me-cfs ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis, Chronisches Fatigue-Syndrom) begrenzt die verfügbare Energie stark. Persönliche Assistenz bei ME/CFS richtet sich deshalb konsequent am Pacing aus: Die Assistenzkraft arbeitet reizarm, in kurzen abgestimmten Einheiten und übernimmt genau die Tätigkeiten, die sonst eine Post-Exertionelle Malaise (PEM) auslösen würden. Typische Aufgaben sind Haushalt, Einkauf, Mahlzeiten, Wäsche, Post und Behördenkram sowie Begleitung zu Arztterminen. Auch bettgebundene Betroffene können Assistenz erhalten, die Einsätze werden dann vollständig ans Liegen und an die Belastungsgrenze angepasst. Finanziert wird die Assistenz über die Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX, ergänzend kommen Leistungen der Pflegekasse in Betracht. Die Beratung ist kostenlos. **F: Habe ich mit ME/CFS Anspruch auf persönliche Assistenz?** Ja. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die wesentliche Einschränkung der Teilhabe nach § 99 SGB IX. Da ME/CFS häufig als unsichtbare Erkrankung unterschätzt wird, kommt es auf eine gute Dokumentation der Belastungsgrenzen an, etwa ein Aktivitätstagebuch und fachärztliche Befunde. AssistenzPlus begleitet den Antrag kostenfrei. **F: Was ist Post-Exertionelle Malaise (PEM)?** PEM ist die verzögerte, oft tagelange Zustandsverschlechterung nach körperlicher, geistiger oder sozialer Anstrengung. Sie ist das Leitsymptom von ME/CFS und der Grund, warum Assistenz bei ME/CFS anders geplant wird als klassische Alltagshilfe: Sie soll Belastung abnehmen, nicht zusätzlich erzeugen. ## Assistenz bei Demenz URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-demenz Bei einer Demenz sorgt persönliche Assistenz für Struktur, Sicherheit und verlässliche Bezugspersonen im eigenen Zuhause. Die Assistenzkraft begleitet den Tagesablauf, erinnert an Mahlzeiten und Medikamente, geht mit einkaufen, begleitet zu Terminen und hält soziale Kontakte lebendig. Anders als eine rechtliche Betreuung, die Angelegenheiten stellvertretend regelt, ist Assistenz praktische Unterstützung vor Ort. Für pflegende Angehörige bedeutet das planbare Entlastung mit festen Zeiten statt wechselnder Kurzeinsätze. Finanziert wird die Unterstützung je nach Fall über die Pflegekasse (SGB XI) und die Eingliederungshilfe (SGB IX), beide Systeme können parallel genutzt werden. Angehörige sind bei der Auswahl der Assistenzkraft eingebunden. Die Beratung ist kostenlos. **F: Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Assistenz bei Demenz?** Eine rechtliche Betreuung nach BGB entscheidet und handelt in bestimmten Aufgabenkreisen stellvertretend, etwa gegenüber Behörden oder Banken. Assistenz ersetzt keine Entscheidungen, sondern unterstützt praktisch im Alltag: Tagesstruktur, Haushalt, Begleitung, Teilhabe. **F: Welcher Pflegegrad ist bei Demenz üblich?** Weil das Begutachtungsassessment auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen bewertet, führen mittlere und fortgeschrittene Demenzen häufig zu Pflegegrad 2 bis 4. Maßgeblich ist immer die Einzelfallbegutachtung durch den Medizinischen Dienst. ## Assistenz nach Schlaganfall URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-schlaganfall Nach einem Schlaganfall bleiben oft eine Halbseitenlähmung (Hemiparese), eine Sprachstörung (Aphasie) oder Einschränkungen der Aufmerksamkeit zurück. Persönliche Assistenz ist die Brücke zwischen der Reha und dem selbstständigen Alltag: Unterstützung bei Körperpflege, Anziehen, Haushalt und Mobilität, Begleitung zu Therapieterminen und Hilfe bei der Kommunikation mit Ämtern und Ärzten. Bei Aphasie unterstützt die Assistenzkraft das Verstehen und Verständlichmachen, ohne für den Menschen zu sprechen. Wer den Bedarf früh anmeldet, am besten noch während der Reha, vermeidet eine Versorgungslücke nach der Entlassung. Für viele Betroffene ist Assistenz zu Hause damit eine Alternative zum Pflegeheim. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe, in NRW durch LVR oder LWL. Die Beratung ist kostenlos. **F: Wann sollte ich die Assistenz beantragen?** So früh wie möglich, idealerweise bereits während der stationären Reha. Nach § 14 SGB IX prüft der Kostenträger seine Zuständigkeit innerhalb von zwei Wochen und entscheidet innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang; ist ein Gutachten nötig, innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen. Insgesamt dauert es meist 6 bis 12 Wochen bis zum Start. Ein früher Antrag verhindert, dass nach der Entlassung eine Lücke entsteht. **F: Hilft Assistenz auch bei Aphasie?** Ja. Die Assistenzkraft übernimmt Kommunikationsunterstützung: Sie bereitet Gespräche vor, gibt Zeit, nutzt vereinbarte Hilfen und sichert, dass Sie in Terminen verstanden werden. Die Entscheidungen bleiben bei Ihnen. ## Leistungen der Pflegekasse URL: https://www.assistenzplus.de/pflegekasse-leistungen Die Pflegekasse (SGB XI) und die Eingliederungshilfe (SGB IX) sind zwei getrennte Systeme, die sich ergänzen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 Pflegegeld (347 Euro bei PG2 bis 990 Euro bei PG5) oder Pflegesachleistungen (796 Euro bei PG2 bis 2.299 Euro bei PG5), ebenso ist eine Kombinationsleistung möglich. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI), das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro (seit Juli 2025 zusammengeführt), Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung bis 4.180 Euro. Persönliche Assistenz für Alltag und Teilhabe finanziert die Pflegekasse nicht, dafür ist die Eingliederungshilfe zuständig. Beides parallel zu beziehen ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. AssistenzPlus prüft in der kostenlosen Beratung, welche Leistungen zusammenpassen. **F: Kann ich Pflegeleistungen und persönliche Assistenz gleichzeitig bekommen?** Ja. Seit dem BTHG (2020) sind Pflege und Eingliederungshilfe getrennte Systeme. Die Pflegekasse deckt Grundpflege und pflegerische Versorgung, die Eingliederungshilfe deckt Teilhabe, Haushalt, Freizeit, Bildung und Beruf. Die Pflegekassenleistung wird nicht vom Persönlichen Budget abgezogen. **F: Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?** Nicht sofort. Nicht abgerufene Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wer den Betrag über längere Zeit gar nicht nutzt, verliert ihn jedoch. Er ist zweckgebunden und wird gegen Nachweis erstattet, nicht ausgezahlt. ## AssistenzPlus in Leichter Sprache URL: https://www.assistenzplus.de/leichte-sprache Diese Seite erklärt AssistenzPlus in Leichter Sprache: Was ist Assistenz? Wer bezahlt die Assistenz? Wie bekommen Sie Hilfe? Kurze Sätze, einfache Wörter, klare Schritte. Die Seite nennt auch die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse für den direkten Kontakt. Sie richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, an Menschen, die nicht gut Deutsch lesen, und an alle, die eine schnelle und einfache Antwort suchen. ## Assistenz im Krankenhaus URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-im-krankenhaus Seit November 2022 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf Begleitung durch vertraute Bezugspersonen im Krankenhaus, geregelt in § 113 SGB IX. Eine vertraute Bezugsperson begleitet Sie während des stationären Aufenthalts. AssistenzPlus zeigt, wie Sie dieses Recht durchsetzen, und berät Sie kostenlos. ## Assistenz bei Sehbehinderung URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-sehbehinderung Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit haben Anspruch auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen. Dazu zählen Alltagsassistenz, Arbeitsassistenz und Mobilitätshilfe. Die Assistenz ergänzt Hilfsmittel wie Langstock, Screenreader und Blindenführhund. Hinzu kommt das Blindengeld von bis zu 765 Euro. Die Beratung ist kostenlos. ## Assistenz bei Hörbehinderung URL: https://www.assistenzplus.de/assistenz-hoerbehinderung Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit haben Anspruch auf persönliche Assistenz. Die Unterstützung geht über Gebärdensprachdolmetschen hinaus und umfasst Alltagsassistenz, Kommunikationsassistenz und Arbeitsassistenz. So lassen sich Kommunikationsbarrieren im Alltag, am Arbeitsplatz und in der Freizeit abbauen. Die Beratung ist kostenlos. ## Eingliederungshilfe Rheinland-Pfalz (LSJV und KVMYK) URL: https://www.assistenzplus.de/kvmyk-rheinland-pfalz-eingliederungshilfe In Rheinland-Pfalz ist das Land Träger der Eingliederungshilfe für Erwachsene, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz. Beratung, Antrag, Bedarfsermittlung und Bewilligung laufen jedoch über das örtliche Sozialamt. Für den Landkreis Mayen-Koblenz ist das die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (KVMYK), zuständig unter anderem für Andernach und Mayen. Koblenz als kreisfreie Stadt sowie die Landkreise Neuwied und Westerwald haben eigene Anlaufstellen. AssistenzPlus ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv, unter anderem in Koblenz, Mainz, Ludwigshafen, Trier, Kaiserslautern und Worms sowie in den Landkreisen Mayen-Koblenz und Neuwied. Rheinland-Pfalz nutzt das Bedarfsermittlungsinstrument IBE RLP. Vermögensfreibetrag 71.190 Euro, Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Die Beratung ist kostenlos. ## Umfassende Assistenz beantragen URL: https://www.assistenzplus.de/umfassende-assistenz-beantragen Sie brauchen viel Assistenz, mehrere Stunden am Tag bis hin zur 24-Stunden-Assistenz? Wir übernehmen Antrag, Personalsuche und Organisation in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz. Kostenfrei für Sie. **F: Ab wie vielen Stunden lohnt sich ein Assistenzdienst?** Wir organisieren Assistenz ab etwa 20 Stunden pro Woche. Unsere Stärke liegt bei hohem Bedarf von 40 Stunden pro Woche bis zur 24-Stunden-Assistenz mit 168 Stunden. Je mehr Stunden, desto wichtiger werden feste Teams, Dienstplan und Vertretung. Genau das übernehmen wir. **F: Kann ich 24-Stunden-Assistenz beantragen, statt ins Pflegeheim zu gehen?** Ja. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 104 SGB IX. Der Kostenträger darf Sie nicht allein wegen der Kosten auf ein Heim verweisen, sondern muss prüfen, ob eine Einrichtung für Sie persönlich zumutbar ist. Viele unserer Klienten mit 24-Stunden-Assistenz leben in der eigenen Wohnung. **F: Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Start der Assistenz?** Rechnen Sie mit zwei bis vier Monaten. Der Antrag ist formlos möglich und wahrt sofort die Frist. Bedarfsermittlung und Bescheid brauchen meist sechs bis zwölf Wochen. Parallel bauen wir bereits das Team auf, damit die Assistenz direkt nach dem Bescheid starten kann. Bei Entlassung aus der Reha stellen wir den Antrag schon aus der Klinik. **F: Was kostet mich umfassende Assistenz?** In der Regel nichts. Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten. Vermögen bis 71.190 Euro bleibt unangetastet, das Einkommen der Partnerin oder des Partners wird nicht angerechnet. Nur bei höherem eigenen Einkommen fällt ein Eigenanteil an. Unsere Beratung und Antragsbegleitung sind kostenfrei. **F: Bekomme ich weiter Pflegegeld, wenn ich Assistenz habe?** Pflegegeld der Pflegekasse und Assistenz über die Eingliederungshilfe können nebeneinander laufen. Wer zu Hause lebt, bekommt beides aus einer Hand geplant, § 103 SGB IX. Wie sich Pflegesachleistungen und Assistenz konkret verrechnen, klären wir im Erstgespräch für Ihre Situation. **F: Wer ist in meinem Bundesland zuständig?** In Nordrhein-Westfalen der LVR im Rheinland oder der LWL in Westfalen-Lippe. In Hessen der Landeswohlfahrtsverband LWV. In Rheinland-Pfalz das Land, der Antrag läuft über Ihre Kreis- oder Stadtverwaltung. Wir stellen den Antrag beim richtigen Träger. --- ## Persönliche Assistenz in Hessen URL: https://www.assistenzplus.de/persoenliche-assistenz-hessen AssistenzPlus ist in ganz Hessen an 26 Einsatzorten tätig, von Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach am Main bis in die 21 hessischen Landkreise. Kostenträger der Eingliederungshilfe ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen mit Sitz in Kassel. Für Schulkinder ist bis zum Ende der Schulausbildung der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig (§ 2 HAG/SGB IX), bei ausschließlich seelischer Behinderung das Jugendamt. Wichtig für die Finanzierung: In Hessen erbringt AssistenzPlus die Assistenz ausschließlich über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX, eine Direktabrechnung mit dem LWV gibt es nicht. Der LWV bewilligt das Budget als monatliche Geldleistung, Sie beauftragen damit AssistenzPlus, und wir bleiben Arbeitgeber der Assistenzkräfte. Für Sie bleibt die Assistenz kostenfrei, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Wir begleiten den Antrag beim LWV. Vermögen bis 71.190 Euro ist geschützt (§ 139 SGB IX), Partnereinkommen wird seit 2020 nicht angerechnet. Angeboten werden Alltagsassistenz, Freizeitassistenz, 24-Stunden-Assistenz, Elternassistenz und Schulassistenz, ab 20 Stunden pro Woche. **F: Wer ist in Hessen für persönliche Assistenz zuständig?** Für Erwachsene der LWV Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Bis zum Ende der Schulausbildung ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig (§ 2 HAG/SGB IX). Der LWV ist zugleich Integrationsamt und damit für Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX zuständig. **F: Gibt es das Persönliche Budget auch in Hessen?** Ja, und für die Assistenz von AssistenzPlus ist es in Hessen der Weg. Das Budget nach § 29 SGB IX ist eine Geldleistung: Der Unterschied zur Sachleistung liegt in der Abrechnung, beim Budget kommt ein Verwendungsnachweis hinzu. Ihren Assistenzdienst wählen Sie in beiden Fällen selbst. ## LWV Hessen Eingliederungshilfe URL: https://www.assistenzplus.de/lwv-hessen-eingliederungshilfe Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen mit Sitz in Kassel ist der überörtliche Sozialhilfeträger und Eingliederungshilfeträger für ganz Hessen, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Gießen, Marburg, Fulda und Hanau. Er bewilligt und finanziert persönliche Assistenz, Wohnhilfen und Teilhabeleistungen und ist als Integrationsamt für Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX zuständig. Den Antrag stellen Sie beim LWV, benötigt werden in der Regel Grundantrag, ärztliche Unterlagen, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie eine Schweigepflichtentbindung. Der Vermögensfreibetrag beträgt 71.190 Euro (§ 139 SGB IX), die Einkommensgrenze liegt bei 85 Prozent der Bezugsgröße beim Erwerbseinkommen und 60 Prozent bei Rente. Nach § 14 SGB IX prüft der Kostenträger seine Zuständigkeit innerhalb von zwei Wochen und entscheidet innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang; ist ein Gutachten nötig, innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen. AssistenzPlus erbringt die Assistenz in Hessen über das vom LWV bewilligte Persönliche Budget nach § 29 SGB IX und begleitet den Antrag kostenfrei. ## Persönliche Assistenz in Rheinland-Pfalz URL: https://www.assistenzplus.de/persoenliche-assistenz-rheinland-pfalz In Rheinland-Pfalz ist das Land Träger der Eingliederungshilfe für Erwachsene, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz. Antrag, Bedarfsermittlung und Bewilligung bearbeitet die Kreis- oder Stadtverwaltung vor Ort, das Bedarfsermittlungsinstrument ist IBE RLP. AssistenzPlus erbringt die Assistenz in Rheinland-Pfalz ausschließlich über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX, eine Direktabrechnung mit dem Land gibt es nicht: Die Verwaltung bewilligt das Budget als monatliche Geldleistung, Sie beauftragen damit AssistenzPlus, und wir stellen die Assistenzkräfte an, planen die Einsätze und übernehmen Lohnabrechnung und Vertretung. Der Schwerpunkt liegt auf umfassender Assistenz mit mehreren Stunden täglich bis zur 24-Stunden-Assistenz im Schichtsystem, mit Erfahrung bei Querschnittlähmung, Muskelerkrankungen wie Muskeldystrophie und Spinaler Muskelatrophie, ALS, fortgeschrittener Multipler Sklerose und bleibenden Folgen eines Schlaganfalls. Einsatzorte sind unter anderem Koblenz, Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Trier, Kaiserslautern und Worms sowie die Landkreise Mayen-Koblenz und Neuwied. Vermögen bis 71.190 Euro bleibt geschützt, Partnereinkommen wird nicht angerechnet. **F: Wie grenzt sich Assistenz von der Behandlungspflege ab?** Medizinische Leistungen wie Beatmungspflege, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung erbringen spezialisierte Pflegedienste, finanziert von der Krankenkasse. Die Assistenz deckt Alltag, Teilhabe und grundpflegenahe Unterstützung ab. Bei Beatmung, etwa bei ALS, arbeiten beide Systeme nebeneinander, AssistenzPlus koordiniert sich mit dem Pflegedienst. **F: Ab welchem Stundenumfang übernimmt AssistenzPlus?** Ab 20 Stunden pro Woche, nach oben bis zur durchgehenden Versorgung rund um die Uhr. --- ## Jugendhilfe-Assistenz und Fachleistungsstunden URL: https://www.assistenzplus.de/jugendhilfe-assistenz AssistenzPlus erbringt Jugendhilfe-Fachleistungsstunden im Auftrag der Jugendämter in NRW auf Grundlage von drei zentralen Vorschriften des SGB VIII: § 27 ff. SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) für Familien mit gefährdetem Kindeswohl, § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) bei Autismus, schweren Angststörungen, ADHS mit Teilhabeeinschränkung oder Traumafolgestörungen, sowie § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige) zwischen 18 und 21 Jahren, in Einzelfällen bis 27. Anders als die Eingliederungshilfe Erwachsener ist hier nicht der LVR oder LWL, sondern das örtliche Jugendamt der Kostenträger. Die Leistung wird in Fachleistungsstunden bewilligt. Für die Familie entstehen keine Vorkosten. Schwerpunkt-Städte: Köln, Essen, Düsseldorf, Bonn, Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Euskirchen. Aktiver Referenzfall: Jugendamt Euskirchen. Konkrete Leistungen: Begleitung im Alltag, Schulbegleitung an Regelschulen, Freizeitassistenz, Begleitung zu Terminen, Strukturhilfe, Übergangsbegleitung Schule-Beruf oder Elternhaus-eigene-Wohnung, niedrigschwellige Krisenintervention. Externe Sozialpädagogin auf Honorarbasis übernimmt fachliche Anleitung, Supervision und Sachstandsberichte ans Jugendamt. Was wir bewusst nicht anbieten: Betreutes Wohnen nach SGB IX (BeWo) und qualifizierte Assistenz nach § 78 SGB IX. Abgrenzung Kostenträger: Bei seelischer Behinderung bis 18 (Einzelfall bis 21/27) ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung ist die Eingliederungshilfe zuständig: bis zum Ende der Schulausbildung in NRW die Kreise und kreisfreien Städte, meist das Sozialamt (§ 1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW), auch für die Schulassistenz nach § 112 SGB IX. Für Kita, Kindertagespflege, heilpädagogische Tagesstätten, Frühförderung, Pflegefamilien und Wohnen über Tag und Nacht bleiben LVR oder LWL zuständig, nach der Schulzeit ohnehin. --- ## Für wen ist AssistenzPlus? ### Für Menschen mit Behinderung URL: https://www.assistenzplus.de/fuer-menschen-mit-behinderung Ihr Leben. Ihre Regeln. Ihre Assistenz. Sie entscheiden, wer Sie unterstützt, wann und wie. Persönliche Assistenz gibt Ihnen die Freiheit, Ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten. **Was wir lösen:** - Wir übernehmen die Bürokratie: Von der Erstberatung bis zur Bewilligung: AssistenzPlus stellt den Antrag beim Kostenträger, begleitet die Bedarfsermittlung und legt bei Bedarf Widerspruch ein. - Sie bestimmen den Tagesablauf: Im Rahmen Ihrer bewilligten Stunden entscheiden Sie, wann Ihre Assistenzkraft kommt. Morgens, abends, nachts, am Wochenende. Ihr Rhythmus zählt. - Sie wählen Ihre Assistenzkraft: Bei uns suchen Sie sich aus, wer Sie unterstützt. Wir stellen die passenden Assistenzkräfte ein und Sie entscheiden, mit wem die Chemie stimmt. - In der Regel ohne Kosten für Sie: Die Assistenz bezahlt der Kostenträger, als Sachleistung direkt an uns oder über Ihr Persönliches Budget. Ein Eigenanteil fällt nur bei Einkommen über der gesetzlichen Grenze an. ### Für Angehörige URL: https://www.assistenzplus.de/fuer-angehoerige Entlastung für Ihre Familie. Professionelle Assistenz für Ihren Angehörigen. Sie tragen seit Jahren die Verantwortung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Familienmitglied die Unterstützung bekommt, die es braucht, und Sie wieder durchatmen können. **Was wir lösen:** - Professionelle Assistenzkräfte: Wir finden zuverlässige Assistenzkräfte, die zu Ihrem Angehörigen passen. Feste Bezugspersonen statt wechselnder Einsatzkräfte sorgen für Vertrauen und Kontinuität. - Komplette Antragstellung: AssistenzPlus übernimmt den gesamten Antragsprozess beim Kostenträger. Von der Erstberatung über die Bedarfsermittlung bis zur Bewilligung des Persönlichen Budgets begleiten wir Sie. - Familie entlasten: Mit professioneller Assistenz können Sie wieder Tochter, Sohn oder Partner sein, statt rund um die Uhr Pflegekraft. Ihr Angehöriger erhält die Unterstützung, die er braucht. - Transparente Abrechnung: Die Assistenz wird als Sachleistung oder über das Persönliche Budget finanziert. Bei der Sachleistung rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab, beim Budget erhalten Sie eine nachvollziehbare Rechnung. Keine versteckten Kosten. ### Für Betreuer URL: https://www.assistenzplus.de/fuer-betreuer Zuverlässige Assistenz für Ihre Klienten. Effiziente Zusammenarbeit für Sie. Als gesetzlicher Betreuer brauchen Sie einen Assistenzdienst, der professionell arbeitet, Anträge kompetent stellt und Sie regelmäßig informiert. AssistenzPlus ist dieser Partner. **Was wir lösen:** - Komplettanbieter für Persönliche Assistenz: AssistenzPlus übernimmt den gesamten Prozess: Antragstellung, Personalsuche, Einstellung, Einsatzplanung, Lohnabrechnung und Kommunikation mit dem Kostenträger. - Erfahrung bei der Antragstellung: Wir kennen die Anforderungen des LVR und LWL genau. Unsere Anträge sind vollständig, fachlich fundiert und werden zügig bearbeitet. Das spart Ihnen Zeit und Nerven. - Transparente Berichterstattung: Sie erhalten regelmäßige Updates zum Stand der Versorgung Ihrer Klienten. Bei Änderungen, Problemen oder Fragen sind wir direkt erreichbar. - Fester Ansprechpartner: Für jeden Klienten gibt es bei AssistenzPlus einen festen Ansprechpartner. Keine Warteschleifen, keine wechselnden Sachbearbeiter. Kurze Wege, schnelle Antworten. --- ## Einsatzorte nach Kostenträger-Gebiet (Kurzliste) ### LVR-Gebiet (Rheinland): 26 Einsatzorte **Kreisfreie Städte (13):** Köln, Düsseldorf, Bonn, Essen, Duisburg, Wuppertal, Leverkusen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Remscheid, Solingen **Kreise (13):** StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Oberbergischer Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis ### LWL-Gebiet (Westfalen-Lippe): 27 Einsatzorte **Kreisfreie Städte (9):** Dortmund, Bielefeld, Münster, Bochum, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Bottrop **Kreise (18):** Kreis Paderborn, Hochsauerlandkreis, Kreis Gütersloh, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Soest, Kreis Unna, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Borken, Kreis Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein ### LWV-Gebiet (Hessen) (Persönliches Budget, LWV ist Träger): 26 Einsatzorte **Kreisfreie Städte (5):** Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden **Kreise (21):** Kreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Fulda, Landkreis Gießen, Kreis Groß-Gerau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Landkreis Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Landkreis Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis ### Rheinland-Pfalz (Persönliches Budget, Land ist Träger): 8 Einsatzorte **Städte (6):** Koblenz, Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Trier, Kaiserslautern, Worms **Landkreise (2):** Landkreis Mayen-Koblenz, Landkreis Neuwied Die vollständigen URLs aller Einsatzorte stehen im Abschnitt „Standort-Seiten mit vollständigen URLs“ weiter unten. --- ## Preisrahmen und Finanzierung Die Finanzierung persönlicher Assistenz erfolgt in Deutschland fast ausschließlich über staatliche Kostenträger. Für den Assistenznehmer entstehen in der Regel keine direkten Kosten. ### Stundensätze in NRW (Dienstleistermodell) Die Stundensätze über einen Assistenzdienst liegen in Nordrhein-Westfalen zwischen 33 und 45 Euro pro Stunde. Der Satz variiert nach Qualifikation der Assistenzkraft, Tageszeit (Nacht- und Wochenendzuschläge), Art der Tätigkeit (einfache Alltagsassistenz, pflegerische Aufgaben, Beatmung) und dem zuständigen Kostenträger (LVR, LWL, LWV Hessen; in Rheinland-Pfalz das Land). In diesen Stundensätzen sind Lohn, Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Dienstplanung, Abrechnung sowie die Verwaltung des Arbeitsverhältnisses enthalten. ### Arbeitgebermodell Im Arbeitgebermodell stellt der Leistungsberechtigte die Assistenzkräfte selbst an und trägt alle Arbeitgeberpflichten: Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie die Haftung. AssistenzPlus bietet dieses Modell nicht an. Bei AssistenzPlus sind die Assistenzkräfte angestellt, der Klient wählt sie trotzdem mit aus; passt es nicht, sucht AssistenzPlus eine Alternative. ### Was zahlt der Assistenznehmer? Bei einem Vermögen unter 71.190 Euro (§ 139 SGB IX) und einem Erwerbseinkommen unter 85 Prozent der Bezugsgröße (ca. 40.341 Euro pro Jahr in 2026) zahlt der Assistenznehmer 0 Euro. Für Bezieher von Grundsicherung entfällt der Eigenanteil vollständig (§ 138 Abs. 1 Nr. 8 SGB IX). Bei Minderjährigen zählt das Einkommen der Eltern, mit denen sie zusammenleben (§ 136 Abs. 1 SGB IX); ohne Beitrag bleiben unter anderem Schulassistenz (§ 138 Abs. 1 Nr. 4) und Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind (Nr. 7). Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX ist einkommensunabhängig und kostet den Arbeitnehmer nichts. ### Abrechnung In NRW rechnet AssistenzPlus als Sachleistung direkt mit dem zuständigen Landschaftsverband (LVR oder LWL) ab. Der Klient erhält keine Rechnung und muss keine Zahlungen vorstrecken. Stundennachweise werden monatlich eingereicht. In Hessen und Rheinland-Pfalz arbeitet AssistenzPlus derzeit über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX): Der Träger zahlt das Budget an den Klienten, der damit AssistenzPlus bezahlt und die Verwendung nachweist. AssistenzPlus unterstützt dabei. ### Eigenanteil bei höherem Einkommen Liegt das Einkommen über der Freigrenze, beträgt der Eigenanteil monatlich 2 Prozent des über der Grenze liegenden Jahreseinkommens, abgerundet auf volle 10 Euro (§ 137 SGB IX). Beispielrechnung: Bei 50.000 Euro Jahreseinkommen aus Erwerbstätigkeit und einer Grenze von 40.341 Euro sind 2 Prozent aus 9.659 Euro 193,18 Euro, abgerundet also 190 Euro Eigenanteil pro Monat. Partnereinkommen wird seit dem BTHG (2020) nicht mehr angerechnet. --- ## So wechseln Sie zu AssistenzPlus Den Assistenzdienst können Sie wechseln: Angemessenen Wünschen zur Gestaltung der Leistung muss der Kostenträger entsprechen (§ 104 Abs. 2 SGB IX). Bei der Sachleistung braucht der neue Dienst eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kostenträger (§ 123 SGB IX), der die Kostenübernahme dann auf ihn umstellt. Beim Persönlichen Budget bezahlen Sie den neuen Dienst selbst. Der bewilligte Stundenumfang bleibt bestehen. ### Schritt 1: Kostenfreies Erstgespräch Sie rufen uns an (0221 777 19 111) oder schreiben über das Kontaktformular. Im Erstgespräch klären wir Ihre aktuelle Versorgungssituation, Ihre Wünsche und offene Fragen. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei, unabhängig davon, ob Sie sich am Ende für einen Wechsel entscheiden. ### Schritt 2: Analyse der bisherigen Struktur Wir klären, in welchem Modell Sie bisher versorgt werden: Arbeitgebermodell (Sie stellen selbst an), Dienstleistermodell (anderer Assistenzdienst) oder Sachleistung (klassischer Pflegedienst). Jedes Modell hat eigene Übergangsregeln. Wir prüfen bestehende Arbeitsverträge, Kündigungsfristen und den aktuellen Leistungsbescheid. ### Schritt 3: Übertragung des Persönlichen Budgets Das Persönliche Budget wird beim Kostenträger auf AssistenzPlus übertragen. Dazu genügt eine formlose Mitteilung an LVR, LWL oder dem Sozialamt (RLP). Wir übernehmen die Kommunikation und bereiten die notwendigen Unterlagen vor. Ihr Leistungsbescheid und Ihre bewilligten Stunden bleiben erhalten. ### Schritt 4: Übernahme der bestehenden Assistenzkräfte Wenn Sie mit Ihren aktuellen Assistenzkräften zufrieden sind, können diese in der Regel übernommen werden. AssistenzPlus stellt sie neu an, ohne Lücke für die Assistenzkraft und ohne Verlust der eingespielten Arbeitsbeziehung. Fehlende Stellen werden durch unsere Personalsuche ergänzt. ### Schritt 5: Start der Assistenz Der Wechsel ist meist innerhalb von 4 bis 6 Wochen abgeschlossen. Die laufende Versorgung bricht dabei nicht ab: Es gibt einen nahtlosen Übergang, damit Sie jederzeit Assistenz haben. URL: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-wechseln --- ## Häufig gestellte Fragen (Q&A-Format) ### F: Was ist ein Assistenzdienst? Ein Assistenzdienst ist ein Dienstleister, der persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung organisiert. Er sucht und stellt Assistenzkräfte an, plant Einsätze und übernimmt die Lohnabrechnung. In Nordrhein-Westfalen rechnet AssistenzPlus direkt mit dem Kostenträger (LVR oder LWL) ab. In Rheinland-Pfalz läuft die Leistung von AssistenzPlus über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX: Das örtliche Sozialamt bewilligt das Budget, der Assistenznehmer beauftragt damit AssistenzPlus. Der Assistenznehmer behält die Entscheidungshoheit darüber, wer ihn unterstützt und wann, muss sich aber nicht um Arbeitsrecht, Steuern oder Vertretungsmanagement kümmern. Rechtsgrundlage ist das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. ### F: Was kostet ein Assistenzdienst? Die Stundensätze liegen in NRW zwischen 33 und 45 Euro. Für den Assistenznehmer entstehen bei Bewilligung durch den Kostenträger 0 Euro Eigenkosten. Voraussetzung: Das Vermögen liegt unter 71.190 Euro (§ 139 SGB IX) und das Einkommen unter 85 Prozent der Bezugsgröße (ca. 40.341 Euro pro Jahr). Bei höherem Einkommen beträgt der Eigenanteil monatlich 2 Prozent des übersteigenden Jahreseinkommens. Empfänger von Grundsicherung zahlen nichts, ebenso wenig für Bildungsleistungen wie die Schulassistenz (§ 138 Abs. 1 SGB IX). Bei Minderjährigen zählt das Einkommen der Eltern im Haushalt. ### F: Was ist der Unterschied zwischen Assistenzdienst und Pflegedienst? Ein Pflegedienst arbeitet nach SGB XI und schickt wechselnde Mitarbeiter in festen Kurzeinsätzen (meist 15 bis 30 Minuten pro Besuch) zur Körperpflege und Grundpflege. Ein Assistenzdienst arbeitet nach SGB IX und stellt feste Assistenzkräfte, die längere Einsätze begleiten und alle Lebensbereiche abdecken: Haushalt, Freizeit, Arbeit, Bildung. Der Assistenznehmer bestimmt selbst, wer kommt und was gemacht wird. Das Persönliche Budget finanziert Assistenz, nicht medizinische Behandlungspflege. ### F: Wer übernimmt die Kosten für persönliche Assistenz? Hauptkostenträger sind die Eingliederungshilfeträger: in NRW der LVR (Rheinland) und LWL (Westfalen-Lippe), für Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulausbildung die Kreise und kreisfreien Städte, meist das Sozialamt (§ 1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW). Ausgenommen sind Kita, Kindertagespflege, heilpädagogische Tagesstätten, Frühförderung, Pflegefamilien und Wohnen über Tag und Nacht, dort bleiben LVR oder LWL zuständig. Bei Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX) zahlt das Integrationsamt. Bei pflegerischen Leistungen kann die Pflegekasse (SGB XI) teilweise einspringen. Für Kinder mit seelischer Behinderung (z. B. Autismus) ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig. Die Rentenversicherung kann bei Reha-Leistungen beteiligt sein. ### F: Wie lange dauert die Bewilligung des Persönlichen Budgets? Nach § 14 SGB IX prüft der Kostenträger seine Zuständigkeit innerhalb von zwei Wochen und entscheidet innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang; ist ein Gutachten nötig, innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen. In der Praxis dauert es von der Erstberatung bis zum Start der Assistenz in der Regel 6 bis 12 Wochen. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess deutlich. Bei Widerspruch gegen einen ablehnenden oder unzureichenden Bescheid verlängert sich das Verfahren um mehrere Monate. AssistenzPlus begleitet Antrag, Bedarfsermittlung (BEI_NRW) und Widerspruch kostenfrei. ### F: Wie viele Stunden Assistenz stehen mir zu? Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf, nicht nach pauschalen Kontingenten. In NRW wird das Instrument BEI_NRW zur Bedarfsermittlung eingesetzt. Der Bedarf wird in den Bereichen Lernen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, Haushalt und soziale Teilhabe erhoben. Typische Bewilligungen reichen von 20 Stunden pro Woche bis zu 168 Stunden (24/7). Bei komplexem Unterstützungsbedarf, etwa Beatmung oder Schwerstmehrfachbehinderung, sind Rund-um-die-Uhr-Budgets von über 12.000 Euro monatlich üblich. ### F: Kann ich meine Assistenzkräfte selbst auswählen? Ja. Angemessenen Wünschen zur Gestaltung der Leistung muss der Kostenträger entsprechen (§ 104 Abs. 2 SGB IX), bei der Sachleistung ebenso wie beim Persönlichen Budget. Bei AssistenzPlus lernen Sie Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld kennen. Sie entscheiden, wer zu Ihnen passt. Wenn die Chemie nicht stimmt, suchen wir Alternativen. Bestehende Assistenzkräfte aus einem früheren Arbeitsverhältnis können in vielen Fällen übernommen werden. ### F: Was passiert im Krankheitsfall meiner Assistenzkraft? Der Assistenzdienst organisiert Vertretungen. AssistenzPlus verfügt über einen Pool ausgebildeter Assistenzkräfte, die bei Krankheit oder Urlaub einspringen können. Die Lohnfortzahlung für die ausfallende Stammkraft trägt der Assistenzdienst, nicht der Klient. Ihre Versorgung bleibt lückenlos bestehen. Im Arbeitgebermodell müssten Sie selbst für Vertretung und Lohnfortzahlung sorgen, was ein zentraler Nachteil dieses Modells ist. ### F: Ab welchem Grad der Behinderung habe ich Anspruch auf Assistenz? Ein bestimmter GdB (Grad der Behinderung) ist keine zwingende Voraussetzung. Maßgeblich ist § 99 SGB IX: Es muss eine wesentliche Behinderung oder drohende wesentliche Behinderung vorliegen, die die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschränkt. In der Praxis haben die meisten Antragsteller einen GdB von 70 oder höher, oft mit Merkzeichen wie G, aG, H oder B. Entscheidend ist der konkrete Unterstützungsbedarf, nicht die reine Diagnose oder GdB-Zahl. ### F: Deckt die Pflegeversicherung auch persönliche Assistenz? Nur teilweise. Die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025). Diese Leistungen reichen für einen umfassenden Assistenzbedarf nicht aus. Persönliche Assistenz über 24 Stunden oder für soziale Teilhabe wird über die Eingliederungshilfe (SGB IX) finanziert. Beide Leistungen können kombiniert werden, die Pflegekasse zahlt zusätzlich zum Persönlichen Budget. ### F: Kann ich im Urlaub Assistenz bekommen? Ja. Assistenz darf Sie in den Urlaub begleiten, innerhalb Deutschlands ohne Einschränkung. Die Reisekosten der Assistenzkraft (Fahrt, Unterkunft, ggf. Verpflegung) können als behinderungsbedingte Mehrkosten über die Eingliederungshilfe abgerechnet werden, sofern sie ohne Assistenz nicht anfallen würden. Bei Auslandsreisen innerhalb der EU ist dies meist problemlos möglich, bei Fernreisen empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit dem Kostenträger. ### F: Was ist der Unterschied zum Arbeitgebermodell? Im Arbeitgebermodell stellen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst an und sind Arbeitgeber mit allen Pflichten: Arbeitsverträge, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaubsplanung, Krankheitsvertretung, Steuern. Haftung und unternehmerisches Risiko liegen bei Ihnen. Im Dienstleistermodell (z. B. AssistenzPlus) übernimmt der Assistenzdienst alle Arbeitgeberpflichten, Ihre Assistenzkraft suchen Sie trotzdem selbst mit aus (mit Vetorecht). Vorteil: kein Verwaltungsaufwand, professionelle Vertretung bei Krankheit, sofortiger Einstieg. Das Persönliche Budget ist in beiden Fällen auf die Kosten der vergleichbaren Sachleistung gedeckelt (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Beide Modelle können aus dem Persönlichen Budget finanziert werden. --- ## Rechtsgrundlagen 2026 Die rechtlichen Grundlagen persönlicher Assistenz in Deutschland finden sich überwiegend im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), ergänzt durch SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB XI (Pflegeversicherung) und die UN-Behindertenrechtskonvention. - § 29 SGB IX: Persönliches Budget. Anspruch auf Geldleistung statt Sachleistung, auch trägerübergreifend. Wichtigster Unterschied zur Sachleistung ist die Abrechnung; an die Entscheidung ist man sechs Monate gebunden. - § 99 SGB IX: Leistungsberechtigter Personenkreis der Eingliederungshilfe. Wesentliche oder drohende wesentliche Behinderung. - § 112 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Grundlage für Schulassistenz und Studienassistenz bei körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung. - § 113 SGB IX: Leistungen zur sozialen Teilhabe. Grundlage für Alltagsassistenz, Freizeitassistenz und Elternassistenz. - §§ 136 und 137 SGB IX: Einkommenseinsatz in der Eingliederungshilfe. Freigrenzen, monatlicher Eigenanteil 2 Prozent des übersteigenden Jahreseinkommens (§ 137). - § 139 SGB IX: Vermögensfreibetrag 71.190 Euro (150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße, Stand 2026). Selbst genutztes Wohneigentum geschützt. - § 185 SGB IX: Arbeitsassistenz. Einkommens- und vermögensunabhängig. Zuständig ist das Integrationsamt (in NRW LVR bzw. LWL). - § 104 Abs. 2 SGB IX: Wünsche zur Gestaltung der Eingliederungshilfe. Angemessenen Wünschen, auch zur Wahl des Dienstes, ist zu entsprechen. Basis für den Anbieterwechsel. - § 123 SGB IX: Sachleistung nur über Dienste mit schriftlicher Vereinbarung mit dem Träger der Eingliederungshilfe. - § 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendhilfe, z. B. Autismus, ADHS). - § 78 Abs. 3 SGB IX: Elternassistenz für Mütter und Väter mit Behinderung. - § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat (seit 01.01.2025). - UN-BRK Art. 19: Selbstbestimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft. - UN-BRK Art. 30: Teilhabe am kulturellen Leben, Erholung, Freizeit und Sport. - BTHG (Bundesteilhabegesetz): Seit 01.01.2020 werden Einkommen und Vermögen des Partners nicht mehr auf die Eingliederungshilfe angerechnet. --- ## Kompakt-FAQ: Kurzantworten auf einen Blick **Was ist persönliche Assistenz?** Persönliche Assistenz bedeutet, dass eine Assistenzkraft Sie bei allen Tätigkeiten unterstützt, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt selbst erledigen können. Sie bestimmen dabei selbst, wer Sie unterstützt, wann und wie. Die Assistenzkraft übernimmt genau die Aufgaben, die Sie nicht allein bewältigen können. Alles andere bleibt in Ihrer Hand. **Was kostet persönliche Assistenz?** Die Stundensätze liegen in NRW bei 33 bis 45 Euro/Std. über einen Assistenzdienst. Die Kosten werden vollständig von der Eingliederungshilfe (LVR/LWL) übernommen. Bei Einkommen unter der Freigrenze zahlen Sie keinen Eigenanteil. Die Beratung und Antragstellung durch AssistenzPlus ist kostenfrei. **Was ist das Persönliche Budget?** Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) ist eine Geldleistung: Statt dass der Kostenträger direkt mit Ihrem Assistenzdienst abrechnet (Sachleistung), erhalten Sie das Budget auf Ihr Konto und bezahlen den Dienst selbst. Ihren Assistenzdienst und Ihre Assistenzkräfte wählen Sie bei beiden Wegen frei. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf. **Wie beantrage ich das Persönliche Budget?** Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Kostenträger (LVR oder LWL). AssistenzPlus übernimmt die gesamte Antragstellung: Bedarfsermittlung, Formulare, Begründungen, Kommunikation mit der Behörde. Die Beratung ist kostenlos. **Ab wie vielen Stunden ist Assistenz möglich?** Wir bieten professionelle Assistenz ab 20 Stunden pro Woche an. Bis hin zur 24-Stunden-Betreuung ist alles möglich. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf. **In welchen Städten ist AssistenzPlus aktiv?** AssistenzPlus ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz tätig. Wir sind an 87 Einsatzorten aktiv, von Köln über Düsseldorf und Frankfurt bis Bonn, Koblenz und Mainz. In Nordrhein-Westfalen sind es 53 Standorte. **Was ist der Vermögensfreibetrag 2026?** Der Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe beträgt 2026 genau 71.190 Euro. Er ergibt sich aus 150 % der jährlichen Bezugsgröße nach § 139 SGB IX. Vermögen unterhalb dieses Betrags ist vollständig geschützt. Selbst genutztes Wohneigentum wird nicht angerechnet. **Wie lange dauert der Antragsprozess?** Von der Erstberatung bis zum Start der Assistenz vergehen in der Regel 6 bis 12 Wochen. Nach § 14 SGB IX prüft der Kostenträger seine Zuständigkeit innerhalb von zwei Wochen und entscheidet innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang; ist ein Gutachten nötig, innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess. **Was ist die Eingliederungshilfe?** Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen mit Behinderung, die in allen Lebensbereichen Unterstützung finanziert: Alltag, Arbeit, Bildung und Freizeit. Seit 2020 im SGB IX geregelt. In NRW sind LVR (Rheinland) und LWL (Westfalen-Lippe) zuständig. **Kann ich meinen Assistenzdienst wechseln?** Ja. Der Wechsel ist Ihr gutes Recht (§ 104 Abs. 2 SGB IX). Bei der Sachleistung stellt der Kostenträger die Kostenübernahme auf den neuen Dienst um, der dafür eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX braucht. AssistenzPlus hat diese Vereinbarung mit dem LVR und dem LWL. Der bewilligte Stundenumfang bleibt bestehen. AssistenzPlus plant eine nahtlose Übernahme ohne Versorgungslücke. Der Wechsel dauert 4 bis 8 Wochen. **Was ist Schulassistenz?** Schulassistenz unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag bei Mobilität, Konzentration, sozialer Interaktion und pflegerischen Aufgaben. Rechtsgrundlage: § 112 SGB IX oder § 35a SGB VIII. Für Minderjährige kostenfrei. **Was ist Elternassistenz?** Elternassistenz richtet sich an Mütter und Väter mit Behinderung, die praktische Hilfe bei der Kinderversorgung benötigen. Die Erziehungskompetenz bleibt bei den Eltern. Rechtsgrundlage: § 78 Abs. 3 SGB IX. **Was ist 24-Stunden-Assistenz?** 24-Stunden-Assistenz bietet rund um die Uhr verfügbare Unterstützung in Wechselschichten, mit aktiver Nachtassistenz oder Nachtbereitschaft. Bei 33 bis 45 Euro pro Stunde kostet sie rund 24.000 bis 33.000 Euro im Monat. Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe, ein Eigenanteil ist möglich, wenn das Einkommen über der Grenze liegt. Eine Alternative zum Pflegeheim. **Kostet die Beratung etwas?** Nein. Die gesamte Beratung und Antragsbegleitung ist komplett kostenfrei. Die Leistungen von AssistenzPlus werden über das Persönliche Budget finanziert. **Wird mein Partnereinkommen angerechnet?** Nein, seit 2020 wird das Einkommen und Vermögen des Partners nicht mehr auf die Eingliederungshilfe angerechnet (BTHG). Bei Erwachsenen ist nur Ihr eigenes Einkommen und Vermögen relevant, bei Minderjährigen das der Eltern im Haushalt (§ 136 Abs. 1 SGB IX). **Kann ich meine Assistenzkraft selbst auswählen?** Ja, bei der Sachleistung genauso wie beim Persönlichen Budget. Sie lernen potenzielle Assistenzkräfte kennen und entscheiden selbst, mit wem Sie zusammenarbeiten möchten. Wenn die Chemie nicht stimmt, finden wir eine Alternative. **Was ist der Unterschied zu einem Pflegedienst?** Ein Pflegedienst schickt wechselnde Mitarbeiter nach festem Dienstplan. Bei Persönlicher Assistenz bestimmen Sie selbst, wer kommt und wann. Ihre Assistenzkraft arbeitet ausschließlich für Sie und kennt Ihre Bedürfnisse. Das schafft Vertrauen und Kontinuität. **Können Familienmitglieder als Assistenz eingestellt werden?** Ja, Familienmitglieder können grundsätzlich über das Persönliche Budget als Assistenzkraft eingestellt werden. Voraussetzung: Die Assistenz muss über das übliche Maß familiärer Hilfe hinausgehen, und es muss ein reguläres Beschäftigungsverhältnis bestehen. --- ## Beratungsstellen in NRW URL: https://www.assistenzplus.de/beratungsstellen-behinderung-nrw - EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung): Bundesweit, unabhängig, kostenlos, Peer-Beratung. § 32 SGB IX. Über 150 Standorte in NRW. - KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle): Im Rheinland, vom LVR finanziert, 73 Standorte. Für Menschen mit geistiger Behinderung. - SPZ (Sozialpädiatrische Zentren): Für Kinder und Jugendliche. Diagnostik und Therapieplanung. - Pflegestützpunkte: Beratung zu Pflege, Pflegegraden und Entlastungsbetrag. Hotline: 0800 4040044. - Sozialamt/Teilhabeamt: Kommunale Anlaufstelle für Anträge auf Eingliederungshilfe. --- ## Paragraphen-Register (Kurzübersicht) - Persönliches Budget: § 29 SGB IX - Eingliederungshilfe: §§ 90 ff. SGB IX - Voraussetzungen Eingliederungshilfe: § 99 SGB IX - Teilhabe an Bildung (Schulassistenz, Studienassistenz): § 112 SGB IX - Soziale Teilhabe (Alltagsassistenz, Freizeitassistenz): § 113 SGB IX - Arbeitsassistenz: § 185 SGB IX (einkommensunabhängig) - Schulassistenz bei seelischer Behinderung: § 35a SGB VIII - Elternassistenz: § 78 Abs. 3 SGB IX - Vermögensfreibetrag: § 139 SGB IX - Wunsch- und Wahlrecht: § 8 SGB IX, in der Eingliederungshilfe § 104 Abs. 2 SGB IX - Entlastungsbetrag Pflege: § 45b SGB XI - EUTB Teilhabeberatung: § 32 SGB IX --- ## Standort-Seiten mit vollständigen URLs AssistenzPlus bietet persönliche Assistenz in ganz Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz, Einsätze sind deutschlandweit möglich. Jeder Standort hat eine eigene Seite mit lokalen Informationen zum zuständigen Kostenträger beziehungsweise zur Antragsstelle (LVR, LWL, LWV oder Kreis-/Stadtverwaltung), Assistenzangeboten und FAQ. Übersicht: https://www.assistenzplus.de/standorte **LVR-Gebiet (Rheinland), Kostenträger: Landschaftsverband Rheinland, Sitz Köln-Deutz:** - Köln: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-koeln - Düsseldorf: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-duesseldorf - Bonn: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-bonn - Essen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-essen - Duisburg: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-duisburg - Wuppertal: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-wuppertal - Leverkusen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-leverkusen - Krefeld: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-krefeld - Mönchengladbach: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-moenchengladbach - Oberhausen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-oberhausen - Mülheim an der Ruhr: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-muelheim-an-der-ruhr - Remscheid: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-remscheid - Solingen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-solingen - StädteRegion Aachen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-aachen - Kreis Düren: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-dueren - Kreis Euskirchen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-euskirchen - Kreis Heinsberg: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-heinsberg - Kreis Kleve: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-kleve - Kreis Mettmann: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-mettmann - Kreis Viersen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-viersen - Kreis Wesel: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-wesel - Oberbergischer Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-oberbergischer-kreis - Rhein-Kreis Neuss: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-rhein-kreis-neuss - Rheinisch-Bergischer Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-rheinisch-bergischer-kreis - Rhein-Erft-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-rhein-erft-kreis - Rhein-Sieg-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-rhein-sieg-kreis **LWL-Gebiet (Westfalen-Lippe), Kostenträger: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Sitz Münster:** - Dortmund: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-dortmund - Bielefeld: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-bielefeld - Münster: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-muenster - Bochum: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-bochum - Gelsenkirchen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-gelsenkirchen - Hagen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-hagen - Hamm: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-hamm - Herne: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-herne - Bottrop: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-bottrop - Kreis Paderborn: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-paderborn - Hochsauerlandkreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-hochsauerlandkreis - Kreis Gütersloh: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-guetersloh - Kreis Lippe: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-lippe - Kreis Minden-Lübbecke: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-minden-luebbecke - Kreis Herford: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-herford - Kreis Höxter: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-hoexter - Kreis Soest: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-soest - Kreis Unna: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-unna - Kreis Warendorf: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-warendorf - Kreis Coesfeld: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-coesfeld - Kreis Steinfurt: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-steinfurt - Kreis Borken: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-borken - Kreis Recklinghausen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-recklinghausen - Ennepe-Ruhr-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-ennepe-ruhr-kreis - Märkischer Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-maerkischer-kreis - Kreis Olpe: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-olpe - Kreis Siegen-Wittgenstein: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-siegen-wittgenstein **LWV-Gebiet (Hessen), Kostenträger Landeswohlfahrtsverband Hessen, Sitz Kassel, Finanzierung über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX:** - Darmstadt: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-darmstadt - Frankfurt am Main: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-frankfurt-am-main - Kassel: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-kassel - Offenbach am Main: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-offenbach-am-main - Wiesbaden: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-wiesbaden - Kreis Bergstraße: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-bergstrasse - Landkreis Darmstadt-Dieburg: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-darmstadt-dieburg - Landkreis Fulda: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-fulda - Landkreis Gießen: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-giessen - Kreis Groß-Gerau: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-gross-gerau - Landkreis Hersfeld-Rotenburg: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-hersfeld-rotenburg - Hochtaunuskreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-hochtaunuskreis - Landkreis Kassel: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-kassel-landkreis - Lahn-Dill-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-lahn-dill-kreis - Landkreis Limburg-Weilburg: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-limburg-weilburg - Main-Kinzig-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-main-kinzig-kreis - Main-Taunus-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-main-taunus-kreis - Landkreis Marburg-Biedenkopf: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-marburg-biedenkopf - Odenwaldkreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-odenwaldkreis - Landkreis Offenbach: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-offenbach-landkreis - Rheingau-Taunus-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-rheingau-taunus-kreis - Schwalm-Eder-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-schwalm-eder-kreis - Vogelsbergkreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-vogelsbergkreis - Landkreis Waldeck-Frankenberg: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-waldeck-frankenberg - Werra-Meißner-Kreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-werra-meissner-kreis - Wetteraukreis: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-wetteraukreis **Rheinland-Pfalz, Träger für Erwachsene ist das Land (LSJV Mainz), Bearbeitung durch die Kreis- oder Stadtverwaltung, Finanzierung über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX:** - Koblenz: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-koblenz - Mainz: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-mainz - Ludwigshafen am Rhein: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-ludwigshafen - Trier: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-trier - Kaiserslautern: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-kaiserslautern - Worms: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-worms - Landkreis Mayen-Koblenz: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-mayen-koblenz - Landkreis Neuwied: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst-neuwied --- ## Pillar-Pages (Übersichtsseiten Kern-Themen) ### Assistenzdienst URL: https://www.assistenzplus.de/assistenzdienst Umfassende Übersicht: Was ein Assistenzdienst leistet, wie er sich vom Pflegedienst unterscheidet (SGB IX Selbstbestimmungsprinzip vs. SGB XI Pflegestandards), welche Leistungen er bietet (Alltagsassistenz, Freizeitassistenz, 24-Stunden-Assistenz, Elternassistenz, Schulassistenz), was ein Assistenzdienst kostet (33-45 Euro/Std. in NRW, finanziert durch Eingliederungshilfe), Vergleich Assistenzdienst vs. Arbeitgebermodell, Auswahl-Kriterien für den richtigen Anbieter und der Wechsel-Prozess in 5 Schritten. ### Persönliche Assistenz NRW URL: https://www.assistenzplus.de/persoenliche-assistenz-nrw Umfassende Übersicht: Was persönliche Assistenz ist (Selbstbestimmungsprinzip nach § 78 ff. SGB IX, Unterscheidung von Pflege), wer Anspruch hat (alle Menschen mit körperlicher, geistiger, seelischer oder Sinnesbehinderung deren Teilhabe wesentlich eingeschränkt ist, § 99 SGB IX), welche Formen es gibt (Alltags-, Freizeit-, 24h-, Eltern-, Schul-, Studien-, Arbeitsassistenz), wie der Antrag in 5 Schritten beim LVR oder LWL läuft (Erstberatung → Antrag → BEI_NRW-Bedarfsermittlung → Gesamtplankonferenz → Bewilligung nach 6-12 Wochen), wie die Finanzierung über Sachleistung oder Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) funktioniert, Stundensätze 33-45 Euro/Std., Eigenanteil monatlich 2 % des Jahreseinkommens über Freigrenze (85% Bezugsgröße bei Erwerb, 60% bei Rente), Vermögensfreibetrag 71.190 € (2026), Partnervermögen seit 2020 nicht angerechnet. --- ## Aktuelle Pflege-Ratgeber (Mai 2026) ### Pflegegrad beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung URL: https://www.assistenzplus.de/blog/pflegegrad-beantragen-anleitung-2026 Anleitung in 5 Schritten zum ersten Pflegegrad. NBA (Neues Begutachtungsassessment) mit 6 Modulen, Gewichtung (Selbstversorgung 40%, kognitiv/Verhalten 15%, Alltag 20%, Mobilität 10%, Krankheitsbedingt 20%). Bearbeitungsfrist Pflegekasse 25 Arbeitstage, sonst 70 Euro Strafe nach § 18c SGB XI. Pflegegeld 2026: PG2 347€, PG3 599€, PG4 800€, PG5 990€/Monat (PUEG seit 01.01.2025). Entlastungsbetrag 131 Euro/Monat ab PG1. ### Pflegegeld vs. Pflegesachleistung 2026: Was lohnt sich? URL: https://www.assistenzplus.de/blog/pflegegeld-vs-pflegesachleistung-2026 Vergleich der zwei Pflege-Finanzierungsformen. Pflegegeld geht an Angehörige (PG2 347€ bis PG5 990€), Pflegesachleistung an Pflegedienste (PG2 796€ bis PG5 2.299€). Kombinationsleistung ermöglicht anteilige Nutzung. Beratungseinsatz nach § 37(3) SGB XI halbjährlich (PG2/3) oder vierteljährlich (PG4/5). Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege seit Juli 2025 zu gemeinsamem Jahresbudget 3.539 Euro zusammengeführt. ### Pflegegrad höherstufen: Wenn der Bedarf steigt URL: https://www.assistenzplus.de/blog/pflegegrad-hoeherstufung-beantragen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads. Formlos bei der Pflegekasse, MD-Begutachtung mit NBA, 25 Arbeitstage Frist. Widerspruchsfrist 1 Monat bei Ablehnung. 30-40% Widerspruchserfolg bei guter Vorbereitung (Pflegetagebuch, ärztliche Atteste). Bei Verschlechterung der Behinderung mit neuen Diagnosen oder Komplikationen meist gute Erfolgsaussichten. ### Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren: So geht's URL: https://www.assistenzplus.de/blog/pflege-eingliederungshilfe-kombinieren Pflege (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX) sind seit BTHG 2020 zwei getrennte Systeme, die parallel bezogen werden können. Pflege deckt medizinische Versorgung und Grundpflege, Eingliederungshilfe deckt Teilhabe (Hobbys, Bildung, Beruf). Praxis-Beispiel mit Pflegegrad 3 + Eingliederungshilfe für persönliche Assistenz. Optimale Kombination kann monatliche Leistungen deutlich erhöhen. --- ## Ratgeber Schwerbehinderung (Oktober 2026) ### Merkzeichen H: Voraussetzungen, Vorteile und Begleitperson URL: https://www.assistenzplus.de/blog/merkzeichen-h-hilflos-voraussetzungen-vorteile Merkzeichen H („hilflos“, § 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAwV, § 33b EStG): dauernd fremde Hilfe bei täglich wiederkehrenden Verrichtungen (An- und Auskleiden, Essen, Körperpflege, Toilettengang), Richtschnur BSG mindestens zwei Stunden täglich (B 9 SB 1/02 R). Vorteile: Behinderten-Pauschbetrag 7.400 Euro im Jahr statt Betrag nach GdB, Wertmarke ohne Eigenbeteiligung (§ 228 Abs. 4 SGB IX, regulär 104 Euro), volle Kfz-Steuerbefreiung (§ 3a KraftStG), Fahrtkostenpauschale 4.500 Euro, Pflege-Pauschbetrag 1.800 Euro für die pflegende Person. Pflegegrad 4 oder 5 ersetzt H nur im Steuerrecht (§ 65 Abs. 2 EStDV), nicht im Ausweis. Kostenlose Begleitperson nur mit zusätzlichem Merkzeichen B. Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG). --- ## Weitere Seiten - Blog: https://www.assistenzplus.de/blog - News: https://www.assistenzplus.de/news - FAQ: https://www.assistenzplus.de/faq - Info-Zentrum Persönliches Budget: https://www.assistenzplus.de/budget-info - Stellenangebote: https://www.assistenzplus.de/jobs - Standortübersicht: https://www.assistenzplus.de/standorte - Impressum: https://www.assistenzplus.de/impressum - Datenschutz: https://www.assistenzplus.de/datenschutz - AGB: https://www.assistenzplus.de/agb - Cookie-Richtlinie: https://www.assistenzplus.de/cookie-richtlinie - Erklärung zur Barrierefreiheit: https://www.assistenzplus.de/barrierefreiheit - Bewerbung als Assistenzkraft: https://www.assistenzplus.de/jobs/bewerben ### Info-Zentrum Persönliches Budget: Einzelartikel - Das Persönliche Budget: Anspruch, Antrag und Ablauf. URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/das-persoenliche-budget-ihr-weg-zu-mehr-selbstbestimmung - Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget? URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/wer-hat-anspruch-persoenliches-budget - Antrag beim Kostenträger stellen. URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/antrag-beim-kostentraeger-stellen - Zielvereinbarung erklärt. URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/zielvereinbarung-erklaert - Nachweispflichten beim Persönlichen Budget. URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/nachweispflichten-persoenliches-budget - Rechte als Budgetnehmer. URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/rechte-als-budgetnehmer - Rechte und Pflichten beim Persönlichen Budget. URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/rechte-und-pflichten-beim-persoenlichen-budget - Was tun bei Ablehnung? URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/was-tun-bei-ablehnung - Kündigung und Änderung des Persönlichen Budgets. URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/kuendigung-aenderung-persoenliches-budget - Persönliche Assistenz beantragen: Leitfaden zum Persönlichen Budget in Köln und NRW. URL: https://www.assistenzplus.de/budget-info/persoenliche-assistenz-beantragen-ihr-leitfaden-zum-persoenlichen-budget-in-koeln-nrw