Assistenz im Krankenhaus

Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung: Rechtsanspruch seit 2022 (§ 113 SGB IX). Vertraute Bezugsperson begleitet Sie. Jetzt beraten lassen.

Stand: März 2026

Rechtsanspruch auf Assistenz im Krankenhaus

Seit dem 1. November 2022 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Assistenz bei stationären Krankenhausaufenthalten (§ 113 Abs. 6 und 7 SGB IX).

Zwei Wege der Begleitung:

Wer hat Anspruch auf Begleitung?

Anspruch haben alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen (§ 99 SGB IX), wenn die Begleitung behinderungsbedingt notwendig ist.

Voraussetzungen:

Vor allem Menschen mit geistiger Behinderung, Autismus, schwerer Mehrfachbehinderung oder Kommunikationsbeeinträchtigungen sind auf Begleitung angewiesen.

Welche Leistungen umfasst die Krankenhausassistenz?

Die Assistenz umfasst nichtmedizinische Nebenleistungen (§ 113 Abs. 6 S. 3 SGB IX):

Nicht umfasst: Pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege und Lagerung.

Wie beantrage ich Assistenz im Krankenhaus?

Der Antrag geht an den Eingliederungshilfeträger (LVR oder LWL):

  1. Krankenhausaufenthalt steht fest: Assistenzdienst und Kostenträger informieren
  2. Formloser Antrag nach § 113 Abs. 6 SGB IX mit Krankenhauseinweisung
  3. Bewilligung (bei geplanten Eingriffen 2 bis 4 Wochen vorher beantragen)
  4. Vertraute Assistenzkraft begleitet Sie

Bei Notfällen kann die Begleitung sofort beginnen, der Antrag wird nachträglich gestellt. Viele Krankenhäuser kennen den Anspruch noch nicht. Verweisen Sie auf § 113 Abs. 6 SGB IX. AssistenzPlus klärt vorab mit dem Krankenhaus.

AssistenzPlus als Begleitung im Krankenhaus

AssistenzPlus stellt vertraute Assistenzkräfte für die Krankenhausbegleitung bereit:

Kontaktieren Sie uns, wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht. Weitere Informationen im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

Häufige Fragen: Assistenz im Krankenhaus

Seit wann gibt es den Anspruch auf Assistenz im Krankenhaus?
Der Rechtsanspruch nach § 113 Abs. 6 und 7 SGB IX gilt seit dem 1. November 2022.
Wer bezahlt die Assistenz im Krankenhaus?
Die Kosten für die Begleitung durch einen Assistenzdienst trägt der Eingliederungshilfeträger (LVR oder LWL). Bei Begleitung durch Angehörige zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach § 44b SGB V.
Gilt der Anspruch auch bei Notfällen?
Ja. Auch bei ungeplanten Krankenhausaufenthalten besteht der Anspruch. Die Assistenzkraft kann sofort mitkommen, der Antrag wird nachträglich gestellt.
Was tun, wenn das Krankenhaus die Begleitperson ablehnt?
Verweisen Sie auf § 113 Abs. 6 SGB IX. Das Krankenhaus ist verpflichtet, eine Begleitperson aufzunehmen. AssistenzPlus klärt vorab mit dem Krankenhaus.
Können Angehörige statt einer Assistenzkraft begleiten?
Ja. Nahe Angehörige können nach § 44b SGB V Krankengeld erhalten, wenn sie ganztägig begleiten (mindestens 8 Stunden inklusive Anfahrt). Beide Wege können kombiniert werden.
Welche Behinderungsarten sind abgedeckt?
Alle Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen und deren behinderungsbedingte Bedürfnisse eine Begleitung notwendig machen. Vor allem Menschen mit geistiger Behinderung, Autismus, schwerer Mehrfachbehinderung oder Kommunikationsbeeinträchtigungen.

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