Schulassistenz

Schulassistenz in NRW: Teilhabe an Bildung

Schulassistenz begleitet Ihr Kind im Unterricht, in der Pause und auf Ausflügen. Beantragt wird sie von Ihnen als Eltern, gezahlt vom Sozial- oder Jugendamt.

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Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage
§ 112 SGB IX oder § 35a SGB VIII
Wer zahlt
Sozialamt (Kreis oder Stadt) oder Jugendamt
Eigenanteil
0 €
Antrag durch
die Eltern, formlos
Auch möglich
OGS, Klassenfahrt, Ganztag

Im Alltag

So sieht Schulassistenz im Alltag aus

Sie bestimmen, wobei und wann Sie Unterstützung möchten. Ein paar typische Situationen:

Kosten und Antrag

Was kostet Sie das? Kurz gesagt: nichts.

Die kurzen Antworten zuerst. Details stehen im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

Ehrlich gesagt

Was nicht übernommen wird

Damit es später keine Überraschungen gibt.

  • Den Unterricht selbst, er bleibt Aufgabe der Lehrkräfte
  • Medizinische Behandlungspflege, das ist Aufgabe der Krankenkasse
  • Leistungen, die bereits ein anderer Träger übernimmt

Zum Mitmachen

Ihre Checkliste für den Erstantrag

Diese Unterlagen braucht der Kostenträger für die Schulassistenz. Haken Sie ab, was Sie schon haben. Ihr Browser merkt sich den Stand.

Als PDF

Schritt für Schritt

Der Weg zur Schulassistenz

In fünf Schritten von der ersten Frage bis zur bewilligten Assistenz. Wir begleiten Sie durch jeden davon.

  1. Schule und Kostenträger klären

    Gemeinsam prüfen wir, ob § 112 SGB IX (körperliche oder geistige Behinderung, Sozialamt) oder § 35a SGB VIII (seelische Behinderung, Jugendamt) zuständig ist.

  2. Antrag stellen

    Ein formloser Antrag durch Sie als Eltern beim zuständigen Amt genügt und sichert das Antragsdatum.

  3. Unterlagen einreichen

    Ärztliche Befunde, Stellungnahme der Schule und Förderbescheid nachreichen. Die Checkliste oben zeigt, was Sie brauchen.

  4. Hilfeplan- oder Bedarfsgespräch

    Amt, Schule und Sie besprechen den Unterstützungsbedarf. Wir bereiten den Termin mit Ihnen vor und begleiten ihn.

  5. Bescheid prüfen und starten

    Stunden und Zeitraum kontrollieren, bei Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch. Dann stellen wir die passende Schulbegleitung vor.

Das übernehmen wir

Sie müssen das nicht allein machen

  • Antrag formulieren und einreichen
  • Unterlagen sortieren und nachreichen
  • Begleitung zur Bedarfsermittlung

Kostenlos für Sie. Der Kostenträger vergütet die Assistenz, die Antragsbegleitung ist Teil unseres Angebots.

Ausführliche Informationen

Ausführliche Informationen zur Schulassistenz

Was macht eine Schulassistenz?

Schulassistenz (auch Schulbegleitung oder Integrationshilfe) unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag. Die Assistenzkraft hilft bei Mobilität, Konzentration, sozialer Interaktion, pflegerischen Aufgaben und der Bewältigung von Ängsten, damit das Kind am Unterricht und am Schulleben teilhaben kann.

Wie beantrage ich Schulassistenz in NRW?

Der Antrag geht an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Sie sind in NRW während der Schulzeit Träger der Eingliederungshilfe (§ 1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW). Benötigt werden: Eingliederungshilfe-Grundantrag, aktuelle ärztliche Unterlagen mit Diagnose, ggf. sonderpädagogisches Gutachten und Schweigepflichtsentbindung. Bei seelischer Behinderung (z. B. Autismus, ADHS) kann auch das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig sein.

Welche Rechtsgrundlage gilt für Schulassistenz?

Die Rechtsgrundlage hängt von der Art der Behinderung ab: Bei körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung gilt § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe). Bei ausschließlich seelischer Behinderung gilt § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), und der Antrag geht ans Jugendamt. Die Leistungen sind ähnlich, aber die Kostenträger unterschiedlich.

Wo bietet AssistenzPlus Schulassistenz an?

AssistenzPlus bietet Schulassistenz in Köln und ganz Nordrhein-Westfalen an. Unsere Assistenzkräfte begleiten Kinder und Jugendliche an Regelschulen und Förderschulen. Von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur täglichen Begleitung im Schulalltag sind wir an Ihrer Seite.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für eine kostenlose Erstberatung. Mehr zur Finanzierung erfahren Sie im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

FAQ

Häufige Fragen zur Schulassistenz

Was darf eine Schulassistenz nicht machen?
Schulassistenz ersetzt keine Lehrkraft. Unterrichtsinhalte vermitteln, Klassenarbeiten bewerten oder pädagogische Entscheidungen treffen gehören nicht zu den Aufgaben. Die Kernkompetenz im Lern- und Unterrichtsprozess liegt beim Schüler und der Lehrkraft.
Wird die Schulassistenz abgeschafft?
Nein, Schulassistenz wird nicht abgeschafft. Der Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) ist gesetzlich verankert und durch das Bundesteilhabegesetz sogar gestärkt worden.
Wer zahlt die Schulassistenz?
Während der Schulzeit trägt der Kreis oder die kreisfreie Stadt die Kosten als Träger der Eingliederungshilfe, meist über das Sozialamt. Das gilt in NRW (§ 1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW), in Hessen (§ 2 HAG/SGB IX) und in Rheinland-Pfalz (§ 1 AGSGB IX). Bei ausschließlich seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Für Kinder und Jugendliche ist kein Eigenbeitrag zu leisten.
Braucht mein Kind eine Diagnose für Schulassistenz?
Ja, eine fachärztliche Diagnose ist Voraussetzung. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung genügt ein Feststellungsbescheid oder fachärztliches Attest. Bei seelischer Behinderung (Autismus, ADHS) ist ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich.
Kann Schulassistenz auch in der Förderschule bewilligt werden?
Ja, Schulassistenz ist nicht auf Regelschulen beschränkt. Auch an Förderschulen kann ein individueller Assistenzbedarf bestehen, der über die dort vorhandene Personalausstattung hinausgeht.
Wie finde ich eine gute Schulassistenz?
AssistenzPlus wählt Assistenzkräfte sorgfältig aus und stimmt die Besetzung mit Ihnen und der Schule ab. Erfahrung im Umgang mit Kindern, pädagogisches Grundverständnis und Zuverlässigkeit sind Grundvoraussetzungen.

Ratgeber zum Thema

Ausführliche Artikel zur Schulassistenz und zum Antrag, verständlich erklärt.

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