Elternassistenz in NRW
Elternassistenz für Eltern mit Behinderung in NRW. Unterstützung bei Kinderversorgung, Babypflege und Schulalltag. Kostenfrei über das Persönliche Budget.
Stand: März 2026
- Individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Flexible Zeiten nach Ihren Wünschen
- Kostenfrei über das Persönliche Budget
- Antragshilfe beim LVR oder LWL
Was ist Elternassistenz?
Elternassistenz richtet sich an Mütter und Väter mit Behinderung, die bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder Unterstützung benötigen. Die Assistenzkraft übernimmt praktische Aufgaben, die Eltern behinderungsbedingt nicht allein bewältigen können: das Baby hochheben, den Kinderwagen schieben, das Kind in den Kindergarten bringen. Die Erziehungskompetenz und alle Entscheidungen verbleiben bei den Eltern. Elternassistenz ersetzt keine Erziehung, sie ermöglicht sie.
Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Familienhilfe?
Elternassistenz und sozialpädagogische Familienhilfe unterscheiden sich grundlegend. Familienhilfe setzt an, wenn die Erziehungsfähigkeit eingeschränkt ist (Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII). Elternassistenz hingegen wird gebraucht, wenn Eltern aufgrund einer körperlichen, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung praktische Hilfe im Alltag mit ihren Kindern benötigen. Die Erziehungskompetenz ist vorhanden, lediglich die praktische Umsetzung erfordert Unterstützung. Elternassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB IX).
Welche Leistungen umfasst die Elternassistenz?
AssistenzPlus organisiert Elternassistenz nach Ihrem individuellen Bedarf. Typische Unterstützungsleistungen umfassen:
- Hilfe beim Wickeln, Baden, Anziehen und Füttern von Säuglingen und Kleinkindern
- Begleitung zum Kinderarzt, zur U-Untersuchung und zu Impfterminen
- Bringen und Abholen von Kita und Schule
- Unterstützung auf dem Spielplatz, bei Kindergeburtstagen und Familienausflügen
- Hilfe beim Kochen, bei den Hausaufgaben und bei der Abendorganisation
Wie wird Elternassistenz in NRW finanziert?
Elternassistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe über den LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe) finanziert. Der Antrag kann als Sachleistung oder über das Persönliche Budget gestellt werden. AssistenzPlus übernimmt Beratung, Antragstellung und Abrechnung. Für Familien entstehen keine Kosten.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für ein kostenloses Beratungsgespräch. Weitere Informationen finden Sie im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
FAQ: Elternassistenz
- Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Familienhilfe?
- Elternassistenz unterstützt Eltern mit Behinderung bei praktischen Aufgaben (Wickeln, Tragen, Begleitung). Die Erziehungskompetenz liegt bei den Eltern. Sozialpädagogische Familienhilfe hingegen setzt bei Erziehungsproblemen an. Elternassistenz wird über die Eingliederungshilfe (SGB IX) finanziert, Familienhilfe über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
- Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?
- Eltern mit körperlicher, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die bei der Versorgung ihrer Kinder praktische Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf Elternassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe. Den Antrag stellen Sie beim LVR oder LWL. AssistenzPlus berät Sie kostenlos und begleitet den gesamten Antragsprozess.
- Ab welchem Alter meines Kindes kann Elternassistenz beantragt werden?
- Elternassistenz kann ab der Geburt beantragt werden. Besonders in den ersten Lebensjahren ist der Unterstützungsbedarf häufig hoch (Wickeln, Tragen, Füttern). Der Umfang wird an das Alter des Kindes und Ihren individuellen Bedarf angepasst.
- Wird Elternassistenz auch in den Schulferien bewilligt?
- Ja. Elternassistenz bezieht sich auf den gesamten Alltag mit dem Kind, also auch Wochenenden, Ferien und Feiertage. Der bewilligte Stundenkontingent gilt durchgehend, kann aber in Ferienzeiten flexibel anders verteilt werden.
- Wie beantrage ich Elternassistenz?
- Der Antrag wird beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt (LVR oder LWL in NRW). Beizufügen sind: Nachweis der Behinderung, Einkommensnachweise, Kindergeldbescheid und eine Beschreibung des Unterstützungsbedarfs. Auch wenn nur ein Elternteil eine Behinderung hat, besteht Anspruch.
- Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Begleiteter Elternschaft?
- Elternassistenz richtet sich an Eltern mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen, die einfache praktische Hilfe benötigen. Begleitete Elternschaft richtet sich an Eltern mit kognitiven oder psychischen Behinderungen und umfasst qualifizierte pädagogische Anleitung. Beide Leistungen basieren auf § 78 SGB IX.
- Können auch alleinerziehende Eltern mit Behinderung Elternassistenz bekommen?
- Ja, alleinerziehende Eltern mit Behinderung haben denselben Anspruch auf Elternassistenz. Der Unterstützungsbedarf ist häufig sogar höher als bei Elternpaaren. AssistenzPlus berät Sie zur Antragstellung und zum optimalen Stundenumfang.