Elternassistenz in NRW
Elternassistenz für Eltern mit Behinderung in NRW. Unterstützung bei der Kinderversorgung, Schulbegleitung und Familienalltag. Kostenlose Beratung.
- Individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Flexible Zeiten nach Ihren Wünschen
- Kostenfrei über das Persönliche Budget
- Antragshilfe beim LVR oder LWL
Elternassistenz: Unterstützung für Eltern mit Behinderung
Elternassistenz richtet sich an Mütter und Väter mit Behinderung, die Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder benötigen. Die Assistenzkraft hilft bei Wickeln, Füttern, Spielen, Schulwegen und allen weiteren elterlichen Aufgaben.
Der Anspruch auf Elternassistenz ist in §78 SGB IX verankert. Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe.
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FAQ: Elternassistenz
- Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?
- Eltern mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen haben nach §78 SGB IX Anspruch auf Elternassistenz. Der Anspruch besteht unabhängig vom Alter der Kinder. AssistenzPlus berät Sie kostenlos.
- Was umfasst Elternassistenz?
- Elternassistenz unterstützt bei der Kinderversorgung (Wickeln, Füttern, Baden), Begleitung zum Kindergarten oder zur Schule, Spielen, Hausaufgabenbetreuung und allen weiteren elterlichen Aufgaben.
- Wie wird Elternassistenz finanziert?
- Elternassistenz wird über die Eingliederungshilfe (LVR oder LWL) finanziert. Der Anspruch ist in §78 SGB IX gesetzlich verankert. AssistenzPlus übernimmt die Antragstellung beim Kostenträger.