Elternassistenz

Elternassistenz: Unterstützung für Eltern mit Behinderung

Elternassistenz unterstützt Sie dabei, Ihr Kind so zu versorgen, wie Sie es möchten. Sie sind Mutter oder Vater, die Assistenz ist Ihre Hände, Augen oder Ohren.

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Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage
§ 78 Abs. 3 SGB IX
Wer zahlt
LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen)
Eigenanteil
meist 0 €
Ab wann
schon in der Schwangerschaft beantragbar
Antragshilfe
inklusive

Im Alltag

So sieht Elternassistenz im Alltag aus

Sie bestimmen, wobei und wann Sie Unterstützung möchten. Ein paar typische Situationen:

Kosten und Antrag

Was kostet Sie das? Kurz gesagt: nichts.

Die kurzen Antworten zuerst. Details stehen im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

Ehrlich gesagt

Was nicht übernommen wird

Damit es später keine Überraschungen gibt.

  • Eintrittskarten, Fahrkarten und Verpflegung für Sie selbst
  • Medizinische Behandlungspflege, das ist Aufgabe der Krankenkasse
  • Leistungen, die bereits ein anderer Träger übernimmt

Zum Mitmachen

Ihre Checkliste für den Erstantrag

Diese Unterlagen braucht der Kostenträger für die Elternassistenz. Haken Sie ab, was Sie schon haben. Ihr Browser merkt sich den Stand.

Als PDF

Schritt für Schritt

Der Weg zur Elternassistenz

In fünf Schritten von der ersten Frage bis zur bewilligten Assistenz. Wir begleiten Sie durch jeden davon.

  1. Beratung nutzen

    Kostenlose Erstberatung bei AssistenzPlus oder einer EUTB-Stelle. Wir klären Bedarf und Zuständigkeit.

  2. Antrag stellen

    Ein formloser Antrag genügt (NRW: LVR/LWL, Hessen: LWV, RLP: Kreis- oder Stadtverwaltung, die in eigenem Namen entscheidet). Er sichert das Antragsdatum, denn Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 108 SGB IX).

  3. Unterlagen einreichen

    Befunde, Bescheide und Nachweise gesammelt nachreichen. Die Checkliste oben zeigt, was Sie brauchen.

  4. Bedarfsermittlung wahrnehmen

    Gespräch zu Ihrem Unterstützungsbedarf. Eine Vertrauensperson darf teilnehmen, der Termin kann zu Hause stattfinden.

  5. Bescheid prüfen

    Stunden, Leistungsform und Zeitraum kontrollieren. Bei Ablehnung oder zu wenigen Stunden: Widerspruch innerhalb eines Monats.

Das übernehmen wir

Sie müssen das nicht allein machen

  • Antrag formulieren und einreichen
  • Unterlagen sortieren und nachreichen
  • Begleitung zur Bedarfsermittlung

Kostenlos für Sie. Der Kostenträger vergütet die Assistenz, die Antragsbegleitung ist Teil unseres Angebots.

Ausführliche Informationen

Ausführliche Informationen zur Elternassistenz

Was ist Elternassistenz?

Elternassistenz richtet sich an Mütter und Väter mit Behinderung, die bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder Unterstützung benötigen. Die Assistenzkraft übernimmt praktische Aufgaben, die Eltern behinderungsbedingt nicht allein bewältigen können: das Baby hochheben, den Kinderwagen schieben, das Kind in den Kindergarten bringen. Die Erziehungskompetenz und alle Entscheidungen verbleiben bei den Eltern. Elternassistenz ersetzt keine Erziehung, sie ermöglicht sie.

Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Familienhilfe?

Elternassistenz und sozialpädagogische Familienhilfe unterscheiden sich grundlegend. Familienhilfe setzt an, wenn die Erziehungsfähigkeit eingeschränkt ist (Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII). Elternassistenz hingegen wird gebraucht, wenn Eltern aufgrund einer körperlichen, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung praktische Hilfe im Alltag mit ihren Kindern benötigen. Die Erziehungskompetenz ist vorhanden, lediglich die praktische Umsetzung erfordert Unterstützung. Elternassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB IX).

Welche Leistungen umfasst die Elternassistenz?

AssistenzPlus organisiert Elternassistenz nach Ihrem individuellen Bedarf. Typische Unterstützungsleistungen umfassen:

Wie wird Elternassistenz in NRW finanziert?

Elternassistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe über den LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe) finanziert. Der Antrag kann als Sachleistung oder über das Persönliche Budget gestellt werden. AssistenzPlus übernimmt Beratung, Antragstellung und Abrechnung. Für Familien entstehen keine Kosten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für ein kostenloses Beratungsgespräch. Weitere Informationen finden Sie im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

FAQ

Häufige Fragen zur Elternassistenz

Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Familienhilfe?
Elternassistenz unterstützt Eltern mit Behinderung bei praktischen Aufgaben (Wickeln, Tragen, Begleitung). Die Erziehungskompetenz liegt bei den Eltern. Sozialpädagogische Familienhilfe hingegen setzt bei Erziehungsproblemen an. Elternassistenz wird über die Eingliederungshilfe (SGB IX) finanziert, Familienhilfe über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?
Eltern mit körperlicher, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die bei der Versorgung ihrer Kinder praktische Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf Elternassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe. Den Antrag stellen Sie beim LVR oder LWL. AssistenzPlus berät Sie kostenlos und begleitet den gesamten Antragsprozess.
Ab welchem Alter meines Kindes kann Elternassistenz beantragt werden?
Die Assistenz beginnt mit der Geburt, denn sie unterstützt Sie bei der Versorgung und Betreuung Ihres Kindes (§ 78 Abs. 3 SGB IX). Beantragen können Sie sie schon in der Schwangerschaft. Das ist sinnvoll, weil Leistungen frühestens ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden (§ 108 SGB IX). Besonders in den ersten Lebensjahren ist der Unterstützungsbedarf häufig hoch (Wickeln, Tragen, Füttern). Der Umfang wird an das Alter des Kindes und Ihren individuellen Bedarf angepasst.
Wird Elternassistenz auch in den Schulferien bewilligt?
Ja. Elternassistenz bezieht sich auf den gesamten Alltag mit dem Kind, also auch Wochenenden, Ferien und Feiertage. Das bewilligte Stundenkontingent gilt durchgehend, kann aber in Ferienzeiten flexibel anders verteilt werden.
Wie beantrage ich Elternassistenz?
Der Antrag wird beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt (LVR oder LWL in NRW). Beizufügen sind: Nachweis der Behinderung, Einkommensnachweise, Kindergeldbescheid und eine Beschreibung des Unterstützungsbedarfs. Auch wenn nur ein Elternteil eine Behinderung hat, besteht Anspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Begleiteter Elternschaft?
Elternassistenz richtet sich an Eltern mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen, die einfache praktische Hilfe benötigen. Begleitete Elternschaft richtet sich an Eltern mit kognitiven oder psychischen Behinderungen und umfasst qualifizierte pädagogische Anleitung. Beide Leistungen basieren auf § 78 SGB IX.
Können auch alleinerziehende Eltern mit Behinderung Elternassistenz bekommen?
Ja, alleinerziehende Eltern mit Behinderung haben denselben Anspruch auf Elternassistenz. Der Unterstützungsbedarf ist häufig sogar höher als bei Elternpaaren. AssistenzPlus berät Sie zur Antragstellung und zum optimalen Stundenumfang.

Ratgeber zum Thema

Ausführliche Artikel zur Elternassistenz und zum Antrag, verständlich erklärt.

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