Elternassistenz in NRW

Elternassistenz für Eltern mit Behinderung in NRW. Unterstützung bei der Kinderversorgung, Schulbegleitung und Familienalltag. Kostenlose Beratung.

Elternassistenz: Unterstützung für Eltern mit Behinderung

Elternassistenz richtet sich an Mütter und Väter mit Behinderung, die Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder benötigen. Die Assistenzkraft hilft bei Wickeln, Füttern, Spielen, Schulwegen und allen weiteren elterlichen Aufgaben.

Der Anspruch auf Elternassistenz ist in §78 SGB IX verankert. Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe.

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FAQ: Elternassistenz

Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?
Eltern mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen haben nach §78 SGB IX Anspruch auf Elternassistenz. Der Anspruch besteht unabhängig vom Alter der Kinder. AssistenzPlus berät Sie kostenlos.
Was umfasst Elternassistenz?
Elternassistenz unterstützt bei der Kinderversorgung (Wickeln, Füttern, Baden), Begleitung zum Kindergarten oder zur Schule, Spielen, Hausaufgabenbetreuung und allen weiteren elterlichen Aufgaben.
Wie wird Elternassistenz finanziert?
Elternassistenz wird über die Eingliederungshilfe (LVR oder LWL) finanziert. Der Anspruch ist in §78 SGB IX gesetzlich verankert. AssistenzPlus übernimmt die Antragstellung beim Kostenträger.