24-Stunden-Assistenz
24-Stunden-Assistenz: Rund um die Uhr versorgt
24-Stunden-Assistenz bedeutet: Sie leben zu Hause, mit einem Team, das im Schichtdienst rund um die Uhr für Sie da ist. Auch nachts.
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Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Umfang
- rund um die Uhr im Schichtsystem
- Wer zahlt
- LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen)
- Leistungsform
- Sachleistung oder Persönliches Budget (§ 29 SGB IX)
- Eigenanteil
- meist 0 €
- Vertretung
- bei Krankheit und Urlaub gesichert
Im Alltag
So sieht 24-Stunden-Assistenz im Alltag aus
Sie bestimmen, wobei und wann Sie Unterstützung möchten. Ein paar typische Situationen:
Die Nacht
Lagern, Trinken reichen, Hilfsmittel im Blick behalten oder einfach da sein: aktiv oder als Bereitschaft.
Morgenroutine
Aufstehen, Körperpflege, Anziehen, Frühstück. In Ihrem Tempo und nach Ihrer Reihenfolge.
Unterwegs sein
Arbeit, Einkauf, Freundinnen und Freunde, Kultur. Ihre Assistenz ist mit dabei, wo Sie hinwollen.
Sicherheit im Notfall
Immer jemand im Haus, der Hilfe holt, Hilfsmittel bedient und Sie kennt.
Haushalt und Organisation
Wäsche, Einkauf, Termine, Post. Das Team hält den Alltag am Laufen.
Wechsel ohne Lücke
Schichtübergaben, Vertretung bei Krankheit, feste Bezugspersonen. Wir koordinieren.
Kosten und Antrag
Was kostet Sie das? Kurz gesagt: nichts.
Die kurzen Antworten zuerst. Details stehen im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
Was kostet mich die Assistenz?
0 €
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten. Ein Eigenanteil fällt nur bei höherem Einkommen an, Ihr Vermögen ist bis 71.190 € geschützt.
Muss ich mein Vermögen einsetzen?
Nein
Bis 71.190 € bleibt Ihr Vermögen unangetastet (§ 139 SGB IX). Einkommen und Vermögen von Partnerin oder Partner werden seit 2020 nicht angerechnet.
Hilft AssistenzPlus beim Antrag?
Ja
Wir übernehmen Antrag, Unterlagen und die Kommunikation mit dem Kostenträger. Für Sie ist das kostenlos.
Ehrlich gesagt
Was nicht übernommen wird
Damit es später keine Überraschungen gibt.
- Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung (§ 37 SGB V) oder die Versorgung bei Beatmung (außerklinische Intensivpflege, § 37c SGB V) zahlt die Krankenkasse, beides lässt sich mit der Assistenz kombinieren
- Eintrittskarten, Fahrkarten und Verpflegung für Sie selbst
- Leistungen, die bereits ein anderer Träger übernimmt
Zum Mitmachen
Ihre Checkliste für den Erstantrag
Diese Unterlagen braucht der Kostenträger für die 24-Stunden-Assistenz. Haken Sie ab, was Sie schon haben. Ihr Browser merkt sich den Stand.
- Aktuelle ärztliche Befunde und Stellungnahmen mit konkretem Hilfebedarf
- Schwerbehindertenausweis oder GdB-Bescheid, falls vorhanden
- Reha- oder Krankenhausberichte, falls vorhanden
- Einkommensnachweise (Partnereinkommen zählt nicht)
- Beschreibung eines typischen Tagesablaufs: Wo fehlt Hilfe?
- Bei rechtlicher Betreuung: Betreuerausweis oder Vollmacht
- Pflegegrad-Bescheid, falls vorhanden (Leistungen sind kombinierbar)
Schritt für Schritt
Der Weg zur 24-Stunden-Assistenz
In fünf Schritten von der ersten Frage bis zur bewilligten Assistenz. Wir begleiten Sie durch jeden davon.
Beratung nutzen
Kostenlose Erstberatung bei AssistenzPlus oder einer EUTB-Stelle. Wir klären Bedarf und Zuständigkeit.
Antrag stellen
Ein formloser Antrag genügt (NRW: LVR/LWL, Hessen: LWV, RLP: Kreis- oder Stadtverwaltung, die in eigenem Namen entscheidet). Er sichert das Antragsdatum, denn Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 108 SGB IX).
Unterlagen einreichen
Befunde, Bescheide und Nachweise gesammelt nachreichen. Die Checkliste oben zeigt, was Sie brauchen.
Bedarfsermittlung wahrnehmen
Gespräch zu Ihrem Unterstützungsbedarf. Eine Vertrauensperson darf teilnehmen, der Termin kann zu Hause stattfinden.
Bescheid prüfen
Stunden, Leistungsform und Zeitraum kontrollieren. Bei Ablehnung oder zu wenigen Stunden: Widerspruch innerhalb eines Monats.
Das übernehmen wir
Sie müssen das nicht allein machen
- Antrag formulieren und einreichen
- Unterlagen sortieren und nachreichen
- Begleitung zur Bedarfsermittlung
Kostenlos für Sie. Der Kostenträger vergütet die Assistenz, die Antragsbegleitung ist Teil unseres Angebots.
Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen zur 24-Stunden-Assistenz
Was ist 24-Stunden-Assistenz?
24-Stunden-Assistenz stellt rund um die Uhr eine Assistenzkraft bereit, die bei Lagerung, Toilettengang und anderen lebenswichtigen Tätigkeiten hilft. Medizinische Behandlungspflege, etwa bei Beatmung, zahlt die Krankenkasse (§ 37c SGB V). Abgerechnet wird nach Stunden (33 bis 45 € pro Stunde in NRW), die Kosten übernimmt die Eingliederungshilfe. In NRW sind LVR oder LWL zuständig. Drei Modelle stehen zur Wahl: Schichtbetrieb, aktive Nachtassistenz und Nachtbereitschaft.
Welche Modelle gibt es bei 24h-Assistenz?
Es gibt drei Modelle mit unterschiedlichen Kosten und Einsatzprofilen:
- Schichtmodell: Zwei oder drei Assistenzkräfte wechseln sich in festen Schichten ab. Jede Schicht ist vollständig aktiv. Bei rund 730 Stunden im Monat ergibt das mit 33 bis 45 € pro Stunde rechnerisch etwa 24.000 bis 33.000 € monatlich. Geeignet für durchgehend hohen Unterstützungsbedarf.
- Aktive Nachtassistenz: Die Assistenzkraft ist nachts wach und leistet regelmäßige Hilfe bei Lagerung, beim Trinken oder bei Toilettengängen. Die Kosten richten sich nach der Zahl der Nachtstunden. Geeignet bei planbarem, häufigem Nachtbedarf.
- Nachtbereitschaft: Die Assistenzkraft schläft vor Ort und steht bei Bedarf sofort zur Verfügung. Die Kosten hängen davon ab, wie die Bereitschaftszeit mit dem Kostenträger vereinbart ist. Geeignet, wenn nachts nur gelegentlich Hilfe nötig ist.
Wie wird 24-Stunden-Assistenz finanziert?
Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe (LVR/LWL), ein Eigenanteil fällt nur bei Einkommen über der Grenze an. Sie erhalten die Leistung als Sachleistung oder als Persönliches Budget (§ 29 SGB IX). In beiden Fällen bleibt AssistenzPlus Ihr Dienst und Arbeitgeber der Assistenzkräfte. Beim Persönlichen Budget bezahlen Sie unsere Rechnung und weisen die Verwendung nach. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 71.190 € (2026). 24h-Assistenz zu Hause ist eine anerkannte Alternative zur stationären Unterbringung. Der Kostenträger prüft zuerst, ob Ihnen eine stationäre Versorgung überhaupt zumutbar ist. Ist sie das nicht, findet kein Kostenvergleich statt. Nur wenn sie zumutbar ist und Ihr Wunsch unverhältnismäßig teurer wäre, darf er auf die günstigere Leistung verweisen (§ 104 SGB IX).
Wo bietet AssistenzPlus 24h-Assistenz an?
AssistenzPlus organisiert 24-Stunden-Assistenz in Köln, Düsseldorf, Bonn, Dortmund und ganz NRW. Wir übernehmen Personalplanung, Vertretungsmanagement und Koordination mit Pflegediensten. Lückenlose Vertretung bei Krankheit oder Urlaub ist garantiert.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für eine kostenlose Erstberatung. Mehr zur Finanzierung erfahren Sie im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
FAQ
Häufige Fragen zur 24-Stunden-Assistenz
- Was kostet 24-Stunden-Assistenz?
- Die Kosten richten sich nach dem bewilligten Stundenumfang. Bei 33 bis 45 € pro Stunde in NRW ergibt ein durchgehend aktives Schichtmodell mit rund 730 Stunden im Monat rechnerisch etwa 24.000 bis 33.000 €. Bei aktiver Nachtassistenz im Schichtbetrieb sind die Kosten höher als bei Nachtbereitschaft. Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe (LVR/LWL), ein Eigenanteil fällt nur bei Einkommen über der Grenze an.
- Kann ich 24h-Assistenz auch zu Hause bekommen?
- Ja, 24-Stunden-Assistenz findet in der Regel in Ihrer eigenen Wohnung statt. Die Assistenzkräfte kommen zu Ihnen und arbeiten im Schichtsystem. So bleiben Sie in Ihrem gewohnten Umfeld.
- Was passiert wenn meine Assistenzkraft krank wird?
- AssistenzPlus organisiert lückenlose Vertretung. Unser Pool an qualifizierten Assistenzkräften stellt sicher, dass auch bei Krankheit oder Urlaub Ihre Versorgung gesichert ist.
- Ist 24h-Assistenz eine Alternative zum Pflegeheim?
- Ja. Viele Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf entscheiden sich bewusst für 24h-Assistenz zu Hause statt für ein Pflegeheim. Die Eingliederungshilfe finanziert das ambulante Modell. Einen Kostenvergleich mit stationärer Versorgung darf der Träger nur ziehen, wenn Ihnen diese zumutbar ist, und auch dann nur bei unverhältnismäßigen Mehrkosten (§ 104 SGB IX).
Ratgeber zum Thema
Ausführliche Artikel zur 24-Stunden-Assistenz und zum Antrag, verständlich erklärt.
Weitere Assistenzleistungen
AssistenzPlus bietet alle Formen der persönlichen Assistenz in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz.
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