Beratungsstellen NRW

Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung in NRW: EUTB, KoKoBe, SPZ, Pflegestützpunkte und kommunale Beratung. Kostenlos und unabhängig.

Welche Beratungsstellen gibt es für Menschen mit Behinderung?

In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Angehörige und gesetzliche Betreuer. Die Angebote unterscheiden sich nach Träger, Zielgruppe und Schwerpunkt.

Übersicht der Anlaufstellen in NRW:

Alle genannten Beratungsangebote sind kostenlos. Sie können mehrere Stellen parallel nutzen, um sich ein umfassendes Bild Ihrer Möglichkeiten zu verschaffen.

EUTB: Unabhängige Teilhabeberatung in NRW

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist seit 2018 ein zentrales Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage bildet § 32 SGB IX. Finanziert wird die EUTB vollständig vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Merkmale der EUTB:

In NRW gibt es über 150 EUTB-Standorte. Allein in Köln sind 4 EUTB-Beratungsstellen aktiv, in Düsseldorf sind es 3. Das Suchportal teilhabeberatung.de zeigt alle Standorte nach Postleitzahl sortiert.

Die EUTB berät zu allen Fragen rund um Teilhabe: Eingliederungshilfe, Persönliches Budget, Hilfsmittel, Wohnen, Arbeit und Freizeit. Sie ersetzt nicht die Beratung durch den Kostenträger, ergänzt sie aber um eine unabhängige Perspektive.

KoKoBe und SPZ: Beratung im Rheinland

Die KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle) ist ein Beratungsangebot des LVR für Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinland. Aktuell gibt es 73 KoKoBe-Standorte im gesamten LVR-Gebiet.

Aufgaben der KoKoBe:

Die KoKoBe-Beratung ist neutral, kostenlos und vertraulich. Sie richtet sich an erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige. Eine Übersicht aller KoKoBe-Standorte finden Sie auf dem LVR-Beratungskompass.

Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind die zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen. SPZ arbeiten unter ärztlicher Leitung und bieten Diagnostik, Therapieplanung und Koordination aller beteiligten Fachkräfte.

Für Kinder, die Schulassistenz benötigen, ist das SPZ oft der erste Schritt: Die dort erstellte Diagnostik dient als Grundlage für den Antrag auf Eingliederungshilfe.

Pflegestützpunkte und kommunale Beratung

Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um Pflege und Pflegeleistungen. Die Rechtsgrundlage bildet § 7a SGB XI. In NRW sind Pflegestützpunkte flächendeckend eingerichtet.

Aufgaben der Pflegestützpunkte:

Der Pflegewegweiser NRW bündelt alle Beratungsangebote. Unter der kostenlosen Hotline 0800 4040044 oder auf pflegewegweiser-nrw.de finden Sie Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.

Das Sozialamt oder Teilhabeamt Ihrer Kommune ist die erste Anlaufstelle für Anträge auf Eingliederungshilfe. Von dort wird der Antrag an den zuständigen überörtlichen Träger weitergeleitet: den LVR im Rheinland oder den LWL in Westfalen-Lippe. Das Sozialamt berät auch zu Grundsicherung, Wohngeld und anderen Sozialleistungen.

Wie AssistenzPlus Sie unterstützt

Die Vielzahl an Beratungsstellen und Anlaufstellen kann verwirrend sein. AssistenzPlus übernimmt für Sie die Koordination mit allen beteiligten Stellen: vom Sozialamt über den LVR/LWL bis zur Pflegekasse.

Unsere Leistungen:

Von der Erstberatung bis zur laufenden Assistenz begleiten wir Sie in ganz NRW. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch oder informieren Sie sich über das Persönliche Budget.

Häufige Fragen: Beratungsstellen NRW

Was ist der Unterschied zwischen EUTB und KoKoBe?
Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) berät alle Menschen mit Behinderung unabhängig von der Behinderungsart. Sie wird vom Bund finanziert und ist an keinen Leistungsträger gebunden. Die KoKoBe ist ein Angebot des LVR im Rheinland und richtet sich speziell an Menschen mit geistiger Behinderung. Beide Angebote sind kostenlos und können parallel genutzt werden.
Muss ich für die Beratung bei der EUTB bezahlen?
Nein. Die EUTB ist vollständig kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie benötigen keine Überweisung und keinen Nachweis. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuer können die EUTB kostenfrei nutzen.
Welche Beratungsstelle ist für mich die richtige?
Die EUTB ist die richtige Anlaufstelle, wenn Sie eine unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen suchen. Die KoKoBe eignet sich für Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinland. Pflegestützpunkte beraten bei Pflegebedarf. Das Sozialamt ist die Anlaufstelle für Erstanträge auf Eingliederungshilfe. AssistenzPlus berät Sie kostenlos, welche Stellen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Kann ich mehrere Beratungsstellen gleichzeitig nutzen?
Ja. Sie können EUTB, KoKoBe, Pflegestützpunkt und kommunale Beratung parallel in Anspruch nehmen. Die Angebote ergänzen sich. Die EUTB bietet die unabhängige Perspektive, die KoKoBe kennt die lokalen Angebote, und das Sozialamt bearbeitet den Antrag.
Wie hilft AssistenzPlus bei der Antragstellung?
AssistenzPlus übernimmt die komplette Koordination: Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen die Unterlagen zusammen, füllen den Grundantrag aus und begleiten Sie im Gesamtplanverfahren beim LVR oder LWL. Die Erstberatung ist kostenlos. Sobald die Eingliederungshilfe bewilligt ist, organisieren wir Ihre persönliche Assistenz.
Gibt es Beratungsstellen speziell für Kinder mit Behinderung?
Ja. Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Sie bieten Diagnostik, Therapieplanung und Koordination aller Fachkräfte. In NRW gibt es SPZ in allen größeren Städten, etwa an der Uniklinik Köln oder in Düsseldorf. Für Schulassistenz ist die SPZ-Diagnostik oft Grundlage des Antrags auf Eingliederungshilfe.

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