Beratungsstellen NRW
Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung in NRW: EUTB, KoKoBe, SPZ, Pflegestützpunkte und kommunale Beratung. Kostenlos und unabhängig.
Welche Beratungsstellen gibt es für Menschen mit Behinderung?
In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Angehörige und gesetzliche Betreuer. Die Angebote unterscheiden sich nach Träger, Zielgruppe und Schwerpunkt.
Übersicht der Anlaufstellen in NRW:
- EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung): Bundesweit, unabhängig von Leistungsträgern, kostenlos. Peer-Beratung durch selbst betroffene Berater. Rechtsgrundlage: § 32 SGB IX.
- KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle): Speziell im Rheinland, vom LVR finanziert, 73 Standorte. Beratung zu Wohnen, Alltag und Freizeit für Menschen mit geistiger Behinderung.
- SPZ (Sozialpädiatrische Zentren): Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen. Diagnostik und Therapieplanung unter ärztlicher Leitung.
- Pflegestützpunkte / Pflegewegweiser NRW: Beratung an der Schnittstelle von Pflege (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX). Kostenlose Hotline: 0800 4040044.
- Sozialamt / Teilhabeamt: Kommunale Anlaufstelle für Anträge auf Eingliederungshilfe. Zuständig für die Weiterleitung an den überörtlichen Träger (LVR oder LWL).
- LVR/LWL Beratung: Die überörtlichen Kostenträger beraten direkt zu Eingliederungshilfe, Persönlichem Budget und Teilhabeleistungen.
Alle genannten Beratungsangebote sind kostenlos. Sie können mehrere Stellen parallel nutzen, um sich ein umfassendes Bild Ihrer Möglichkeiten zu verschaffen.
EUTB: Unabhängige Teilhabeberatung in NRW
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist seit 2018 ein zentrales Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage bildet § 32 SGB IX. Finanziert wird die EUTB vollständig vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Merkmale der EUTB:
- Unabhängig: Die EUTB ist nicht an Leistungsträger oder Leistungserbringer gebunden. Die Beratung erfolgt ausschließlich im Interesse der Ratsuchenden.
- Peer-Beratung: Viele EUTB-Standorte arbeiten nach dem Peer-Prinzip: Selbst betroffene Berater beraten andere Betroffene. Dieses Konzept stärkt die Augenhöhe und das Verständnis.
- Kostenlos und barrierefrei: Jede Beratung ist kostenfrei. Die Standorte sind auf Barrierefreiheit ausgelegt.
- Für alle Behinderungsarten: Körperliche, geistige, seelische Behinderungen und Sinnesbehinderungen. Auch für Angehörige und gesetzliche Betreuer.
In NRW gibt es über 150 EUTB-Standorte. Allein in Köln sind 4 EUTB-Beratungsstellen aktiv, in Düsseldorf sind es 3. Das Suchportal teilhabeberatung.de zeigt alle Standorte nach Postleitzahl sortiert.
Die EUTB berät zu allen Fragen rund um Teilhabe: Eingliederungshilfe, Persönliches Budget, Hilfsmittel, Wohnen, Arbeit und Freizeit. Sie ersetzt nicht die Beratung durch den Kostenträger, ergänzt sie aber um eine unabhängige Perspektive.
KoKoBe und SPZ: Beratung im Rheinland
Die KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle) ist ein Beratungsangebot des LVR für Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinland. Aktuell gibt es 73 KoKoBe-Standorte im gesamten LVR-Gebiet.
Aufgaben der KoKoBe:
- Beratung zu Wohnen, Alltag und Freizeitgestaltung
- Vermittlung von Kontakten zu Diensten und Einrichtungen
- Unterstützung bei der Planung von Veränderungen (z. B. Auszug aus einer Einrichtung)
- Organisation von Freizeit- und Begegnungsangeboten
Die KoKoBe-Beratung ist neutral, kostenlos und vertraulich. Sie richtet sich an erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige. Eine Übersicht aller KoKoBe-Standorte finden Sie auf dem LVR-Beratungskompass.
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind die zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen. SPZ arbeiten unter ärztlicher Leitung und bieten Diagnostik, Therapieplanung und Koordination aller beteiligten Fachkräfte.
- In Köln gibt es SPZ an der Uniklinik und am Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße
- In Düsseldorf ist das SPZ an der Universitätsklinik angesiedelt
- In Bonn befindet sich ein SPZ am Universitätsklinikum
Für Kinder, die Schulassistenz benötigen, ist das SPZ oft der erste Schritt: Die dort erstellte Diagnostik dient als Grundlage für den Antrag auf Eingliederungshilfe.
Pflegestützpunkte und kommunale Beratung
Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um Pflege und Pflegeleistungen. Die Rechtsgrundlage bildet § 7a SGB XI. In NRW sind Pflegestützpunkte flächendeckend eingerichtet.
Aufgaben der Pflegestützpunkte:
- Beratung zu Pflegegraden und Pflegeleistungen
- Hilfe bei Anträgen bei der Pflegekasse
- Vermittlung von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen
- Beratung zum Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat nach § 45a SGB XI)
- Koordination an der Schnittstelle Pflege und Eingliederungshilfe
Der Pflegewegweiser NRW bündelt alle Beratungsangebote. Unter der kostenlosen Hotline 0800 4040044 oder auf pflegewegweiser-nrw.de finden Sie Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.
Das Sozialamt oder Teilhabeamt Ihrer Kommune ist die erste Anlaufstelle für Anträge auf Eingliederungshilfe. Von dort wird der Antrag an den zuständigen überörtlichen Träger weitergeleitet: den LVR im Rheinland oder den LWL in Westfalen-Lippe. Das Sozialamt berät auch zu Grundsicherung, Wohngeld und anderen Sozialleistungen.
Wie AssistenzPlus Sie unterstützt
Die Vielzahl an Beratungsstellen und Anlaufstellen kann verwirrend sein. AssistenzPlus übernimmt für Sie die Koordination mit allen beteiligten Stellen: vom Sozialamt über den LVR/LWL bis zur Pflegekasse.
Unsere Leistungen:
- Kostenlose Erstberatung: Wir klären Ihre Situation, Ihren Bedarf und die passenden Finanzierungswege
- Antragstellung: Wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie durch das Gesamtplanverfahren
- Alltagsassistenz: Unterstützung bei Einkäufen, Behördengängen, Haushaltsführung und Tagesstruktur
- Freizeitassistenz: Begleitung zu Veranstaltungen, Sport, Kultur und sozialen Kontakten
- 24-Stunden-Assistenz: Rund-um-die-Uhr-Versorgung für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
- Abrechnung und Verwaltung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit dem Kostenträger
Von der Erstberatung bis zur laufenden Assistenz begleiten wir Sie in ganz NRW. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch oder informieren Sie sich über das Persönliche Budget.
Häufige Fragen: Beratungsstellen NRW
- Was ist der Unterschied zwischen EUTB und KoKoBe?
- Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) berät alle Menschen mit Behinderung unabhängig von der Behinderungsart. Sie wird vom Bund finanziert und ist an keinen Leistungsträger gebunden. Die KoKoBe ist ein Angebot des LVR im Rheinland und richtet sich speziell an Menschen mit geistiger Behinderung. Beide Angebote sind kostenlos und können parallel genutzt werden.
- Muss ich für die Beratung bei der EUTB bezahlen?
- Nein. Die EUTB ist vollständig kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie benötigen keine Überweisung und keinen Nachweis. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuer können die EUTB kostenfrei nutzen.
- Welche Beratungsstelle ist für mich die richtige?
- Die EUTB ist die richtige Anlaufstelle, wenn Sie eine unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen suchen. Die KoKoBe eignet sich für Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinland. Pflegestützpunkte beraten bei Pflegebedarf. Das Sozialamt ist die Anlaufstelle für Erstanträge auf Eingliederungshilfe. AssistenzPlus berät Sie kostenlos, welche Stellen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
- Kann ich mehrere Beratungsstellen gleichzeitig nutzen?
- Ja. Sie können EUTB, KoKoBe, Pflegestützpunkt und kommunale Beratung parallel in Anspruch nehmen. Die Angebote ergänzen sich. Die EUTB bietet die unabhängige Perspektive, die KoKoBe kennt die lokalen Angebote, und das Sozialamt bearbeitet den Antrag.
- Wie hilft AssistenzPlus bei der Antragstellung?
- AssistenzPlus übernimmt die komplette Koordination: Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen die Unterlagen zusammen, füllen den Grundantrag aus und begleiten Sie im Gesamtplanverfahren beim LVR oder LWL. Die Erstberatung ist kostenlos. Sobald die Eingliederungshilfe bewilligt ist, organisieren wir Ihre persönliche Assistenz.
- Gibt es Beratungsstellen speziell für Kinder mit Behinderung?
- Ja. Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Sie bieten Diagnostik, Therapieplanung und Koordination aller Fachkräfte. In NRW gibt es SPZ in allen größeren Städten, etwa an der Uniklinik Köln oder in Düsseldorf. Für Schulassistenz ist die SPZ-Diagnostik oft Grundlage des Antrags auf Eingliederungshilfe.
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