Studienassistenz

Studienassistenz: Studieren ohne Barrieren

Studienassistenz sorgt dafür, dass Sie Vorlesung, Bibliothek und Prüfung so erleben wie alle anderen. Der Kostenträger übernimmt die Kosten.

Kostenlos beraten lassen WhatsApp schreiben

Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage
Teilhabe an Bildung, § 112 SGB IX
Wer zahlt
LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen)
Eigenanteil
meist 0 €
Gilt auch für
Praktika, Exkursionen, Bibliothek
Antragshilfe
inklusive

Im Alltag

So sieht Studienassistenz im Alltag aus

Sie bestimmen, wobei und wann Sie Unterstützung möchten. Ein paar typische Situationen:

Kosten und Antrag

Was kostet Sie das? Kurz gesagt: nichts.

Die kurzen Antworten zuerst. Details stehen im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

Ehrlich gesagt

Was nicht übernommen wird

Damit es später keine Überraschungen gibt.

  • Eintrittskarten, Fahrkarten und Verpflegung für Sie selbst
  • Medizinische Behandlungspflege, das ist Aufgabe der Krankenkasse
  • Leistungen, die bereits ein anderer Träger übernimmt

Zum Mitmachen

Ihre Checkliste für den Erstantrag

Diese Unterlagen braucht der Kostenträger für die Studienassistenz. Haken Sie ab, was Sie schon haben. Ihr Browser merkt sich den Stand.

Als PDF

Schritt für Schritt

Der Weg zur Studienassistenz

In fünf Schritten von der ersten Frage bis zur bewilligten Assistenz. Wir begleiten Sie durch jeden davon.

  1. Beratung nutzen

    Kostenlose Erstberatung bei AssistenzPlus oder einer EUTB-Stelle. Wir klären Bedarf und Zuständigkeit.

  2. Antrag stellen

    Ein formloser Antrag genügt (NRW: LVR/LWL, Hessen: LWV, RLP: Kreis- oder Stadtverwaltung, die in eigenem Namen entscheidet). Er sichert das Antragsdatum, denn Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 108 SGB IX).

  3. Unterlagen einreichen

    Befunde, Bescheide und Nachweise gesammelt nachreichen. Die Checkliste oben zeigt, was Sie brauchen.

  4. Bedarfsermittlung wahrnehmen

    Gespräch zu Ihrem Unterstützungsbedarf. Eine Vertrauensperson darf teilnehmen, der Termin kann zu Hause stattfinden.

  5. Bescheid prüfen

    Stunden, Leistungsform und Zeitraum kontrollieren. Bei Ablehnung oder zu wenigen Stunden: Widerspruch innerhalb eines Monats.

Das übernehmen wir

Sie müssen das nicht allein machen

  • Antrag formulieren und einreichen
  • Unterlagen sortieren und nachreichen
  • Begleitung zur Bedarfsermittlung

Kostenlos für Sie. Der Kostenträger vergütet die Assistenz, die Antragsbegleitung ist Teil unseres Angebots.

Ausführliche Informationen

Ausführliche Informationen zur Studienassistenz

Was ist Studienassistenz?

Studienassistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ein Studium an Universitäten und Hochschulen. Die Assistenzkraft unterstützt bei allen Tätigkeiten, die der Studierende behinderungsbedingt nicht allein ausführen kann. Dazu zählen Mitschriften anfertigen, Bücher aus Regalen holen, den Laptop bedienen oder den Weg zwischen Hörsälen bewältigen. Die inhaltliche Studienleistung erbringt der Studierende selbst.

An welchen Hochschulen bieten wir Studienassistenz an?

Nordrhein-Westfalen verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft mit mehr als 70 Hochschulen. AssistenzPlus bietet Studienassistenz an allen Standorten in NRW an, darunter:

Wie wird Studienassistenz finanziert?

Studienassistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe über den LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe) finanziert. Sie können die Leistung als Sachleistung oder über das Persönliche Budget beziehen. AssistenzPlus übernimmt die Antragstellung beim zuständigen Kostenträger und kümmert sich um Bedarfsermittlung, Bewilligung und Abrechnung. Einen Eigenanteil zahlen Studierende nur, wenn ihr Einkommen über der Grenze liegt.

Was ist Nachteilsausgleich und Prüfungsassistenz?

Neben der Studienassistenz haben Studierende mit Behinderung Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen. Dazu gehören Zeitverlängerung, separate Prüfungsräume oder die Nutzung technischer Hilfsmittel. Die Studienassistenz von AssistenzPlus kann auch während Prüfungen eingesetzt werden, wenn dies vom Prüfungsamt genehmigt wurde.

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Beratung oder lesen Sie mehr über das Persönliche Budget für Studierende.

FAQ

Häufige Fragen zur Studienassistenz

Wer finanziert die Studienassistenz?
Die Studienassistenz wird über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW sind der LVR (Rheinland) oder der LWL (Westfalen-Lippe) die zuständigen Kostenträger. Die Leistung kann als Sachleistung oder über das Persönliche Budget beantragt werden. Einen Eigenanteil zahlen Studierende nur, wenn ihr Einkommen über der Grenze liegt.
Kann ich Studienassistenz auch für ein Fernstudium bekommen?
Ja, Studienassistenz kann auch für Fernstudiengänge bewilligt werden, etwa für die Nutzung von Online-Plattformen, die Teilnahme an Präsenzphasen oder bei Prüfungen. Der Umfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Ab wann kann die Studienassistenz starten?
Idealerweise stellen Sie den Antrag drei bis sechs Monate vor Studienbeginn. AssistenzPlus berät Sie frühzeitig und begleitet die Antragstellung. Nach der Bewilligung durch den LVR oder LWL kann die Assistenz sofort beginnen.
Darf die Assistenzkraft bei Prüfungen dabei sein?
Ja, sofern das Prüfungsamt einen entsprechenden Nachteilsausgleich gewährt. Die Assistenzkraft unterstützt dann bei praktischen Aufgaben wie dem Umblättern von Unterlagen, der Bedienung eines Laptops oder beim Schreiben nach Diktat. Inhaltliche Hilfe ist nicht zulässig.
Wie beantrage ich Studienassistenz Schritt für Schritt?
1. Kontakt mit der Behindertenbeauftragten der Hochschule aufnehmen. 2. Klären, welche Hilfen die Hochschule selbst stellen kann. 3. Antrag beim LVR oder LWL stellen (möglichst vor Studienbeginn). 4. Unterlagen beifügen: Immatrikulation, Studienverlaufsplan, ärztliche Stellungnahme. 5. Bedarfsermittlung und Bewilligung durch den LVR oder LWL.
Wer zahlt die Studienassistenz?
In NRW übernimmt der LVR oder der LWL die Kosten als Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX), in Hessen der LWV Hessen, in Rheinland-Pfalz das Land über die Kreis- oder Stadtverwaltung. Studierende mit Vermögen unter 71.190 € und niedrigem Einkommen zahlen keinen Eigenanteil.
Gibt es Studienassistenz bei ADHS oder Autismus?
Ja, Studierende im Autismus-Spektrum oder mit ADHS können Studienassistenz erhalten, sofern die Behinderung die Teilhabe am Studium einschränkt. Die Assistenz hilft bei Strukturierung, Reizfilterung, Organisation und sozialer Interaktion im Hochschulalltag.

Ratgeber zum Thema

Ausführliche Artikel zur Studienassistenz und zum Antrag, verständlich erklärt.

Alle Ratgeber-Themen

Weitere Assistenzleistungen

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