Ihr Assistenzdienst in Duisburg
Persönliche Assistenz in Duisburg: LVR-Antrag, Beratungsstellen und Assistenzkräfte vor Ort. AssistenzPlus begleitet Sie kostenlos bis zum Start.
Persönliche Assistenz in Duisburg: Leben am Zusammenfluss von Rhein und Ruhr
Duisburg liegt am westlichen Rand des Ruhrgebiets und zählt rund 500.000 Einwohner. Die Stadt am Zusammenfluss von Rhein und Ruhr besitzt den größten Binnenhafen Europas und hat sich vom Industriestandort zu einer Stadt mit vielfältigen Kultur- und Freizeitangeboten gewandelt. Der Landschaftspark Duisburg-Nord, das Lehmbruck Museum und der Duisburger Zoo sind beliebte Ausflugsziele, die mit Persönlicher Assistenz erlebbar werden.
Assistenzleistungen in Duisburg über den LVR
Duisburg gehört zum Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). AssistenzPlus arbeitet eng mit dem LVR zusammen und übernimmt die komplette Antragstellung für Leistungen der Eingliederungshilfe. In Duisburg bieten wir:
- Alltagsassistenz in allen sieben Stadtbezirken: Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Mitte, Rheinhausen und Süd
- Studienassistenz an der Universität Duisburg-Essen (Campus Duisburg)
- Freizeitassistenz zum Landschaftspark Nord, Tiger and Turtle oder in den Duisburger Hafen
- Arbeitsassistenz in Duisburger Unternehmen und Behörden
Mobilität und Barrierefreiheit in Duisburg
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) betreibt Straßenbahn- und Buslinien, die zunehmend barrierefrei ausgebaut werden. Der Duisburger Hauptbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt mit barrierefreiem Zugang. Unsere Assistenzkräfte kennen die Stadtteile und Verkehrsverbindungen und sorgen dafür, dass Sie sicher und selbstbestimmt unterwegs sind.
Lassen Sie sich kostenlos beraten oder erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.
Ämter, Beratung und Wege in Duisburg
In Duisburg teilen sich drei Stellen die Zuständigkeit: Der Landschaftsverband Rheinland bewilligt die Eingliederungshilfe für Erwachsene, die Stadt ist für Schulkinder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung zuständig, und bei seelischer Behinderung im Schulalter das Jugendamt. Dazu kommt ein städtischer Fahrdienst, den die Stadt als jährliche Pauschale zahlt. Wir ordnen für Sie ein, welche Stelle für welchen Schritt zuständig ist, und übernehmen den Schriftverkehr mit dem LVR.
Wer bewilligt Ihre Assistenz in Duisburg
- Landschaftsverband Rheinland (LVR): Träger der Eingliederungshilfe für Erwachsene im Rheinland (§ 1 Abs. 1 AG-SGB IX NRW). Die Stadt Duisburg nennt den LVR ausdrücklich als zuständig für alle Erwachsenen nach dem Ende der Schulpflicht bzw. der Sekundarstufe II. Hier wird Ihre Persönliche Assistenz beantragt, der Bedarf ermittelt und bewilligt, auch als Persönliches Budget. Für Sie ist die Assistenz kostenfrei, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Vermögen bis 71.190 Euro bleibt geschützt (§ 139 SGB IX). Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln. Zur offiziellen Seite
- Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, Zentrale Eingliederungshilfe: Zuständig für Schulkinder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung, vom Schuleintritt bis zum Ende der Schulausbildung, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II. Für Erwachsene bearbeitet die Stadt den Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen, nicht die Assistenz. Zur offiziellen Seite
Wer ist in Duisburg wofür zuständig?
Nicht jeder Antrag läuft über dieselbe Stelle. Für diese Anliegen sind in Duisburg andere Ämter zuständig als für die Assistenz selbst.
- Schulbegleitung bei körperlicher oder geistiger Behinderung: Amt für Soziales und Wohnen, Zentrale Eingliederungshilfe. Für Schulkinder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung ist die Stadt zuständig, nicht der LVR. Antrag und Unterlagen schicken Sie per E-Mail an den Fachdienst, Antragsformulare und Checklisten stellt die Stadt online bereit. Rechtsgrundlage: § 112 SGB IX, Zuständigkeit der Stadt nach § 1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW. Zur offiziellen Seite
- Schulbegleitung bei seelischer Behinderung: Jugendamt Duisburg, Fachdienst Eingliederungshilfe. Bei einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung ist ab Beginn der Schulzeit das Jugendamt zuständig, auch für junge Volljährige. Neben der Schulbegleitung gehören etwa Lerntherapie bei LRS und Dyskalkulie sowie autismusspezifische Förderung dazu. Beratung und Antrag sind im Bezirksamt Mitte möglich. Bezirksamt Mitte, Sonnenwall 73 bis 75, 47051 Duisburg. Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII. Zur offiziellen Seite
- Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen: Amt für Soziales und Wohnen, Fachbereich Schwerbehindertenrecht. Den Erst- oder Änderungsantrag stellen Sie online über sgbix-online.nrw.de oder auf Papier per Post. Formulare gibt es auch in allen Bezirksämtern, die Anträge ebenfalls annehmen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig. Schifferstraße 98 bis 100, 47059 Duisburg. Rechtsgrundlage: § 152 SGB IX. Zur offiziellen Seite
- Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung: Außenstelle des Amtes für Soziales und Wohnen in Ihrem Bezirksamt. Grundsicherung gibt es nur auf Antrag. Zuständig sind die Außenstellen des Amtes in den Bezirksämtern, für Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen das zentrale Amt für Soziales und Wohnen. Antrag und Weitergewährungsantrag stellt die Stadt als Formular bereit. Rechtsgrundlage: §§ 41 ff. SGB XII. Zur offiziellen Seite
- Beratung zur Pflege: Begegnungs- und Beratungszentren (BBZ) in den Stadtbezirken. Die Senioren- und Pflegeberatung für die Stadt übernehmen 23 städtisch geförderte Zentren von AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Evangelischen Diensten und Paritätischem. Welches Zentrum für Sie zuständig ist, finden Sie über die Straßensuche der Stadt. Auch die Pflegekassen bieten Pflegeberatung an (§ 7a SGB XI). Zur offiziellen Seite
Unabhängige Beratung in Duisburg
Ein Gespräch bei diesen Stellen kostet Sie nichts. Die EUTB-Stellen beraten nach § 32 SGB IX und sind an keinen Anbieter gebunden.
- EUTB Duisburg, Der Paritätische NRW, Musfeldstraße 161 bis 163, 47053 Duisburg. Kostenlose und anbieterunabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX für Menschen mit körperlichen, kognitiven, psychischen oder chronischen Beeinträchtigungen und für Menschen mit Autismus. Auch Angehörige werden beraten. Website öffnen
- KoKoBe Duisburg (vier Standorte), Standorte Walsum (Büro in Dinslaken), Nord, West und Mitte/Süd. Vom LVR finanzierte Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung. Jeder Standort ist für bestimmte Stadtteile zuständig. Website öffnen
- Verfahrenslotsen im Jugendamt Duisburg, Obermauerstraße 1 bis 3, 47051 Duisburg. Kostenfreie und unabhängige Beratung nach § 10b SGB VIII für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit Behinderung und ihre Eltern. Unterstützt auf Wunsch bei Anträgen, Widersprüchen und Terminen mit Ämtern. Website öffnen
Hier sind wir in Duisburg unterwegs
- Walsum
- Hamborn
- Meiderich/Beeck
- Homberg/Ruhrort/Baerl
- Mitte
- Rheinhausen
- Süd
Was Sie in Duisburg wissen sollten
- Den Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen zahlt die Stadt als Pauschale von 2.000 Euro im Jahr. Gefördert werden Freizeitfahrten in Duisburg und in Nachbarstädte wie Moers, Oberhausen, Mülheim, Düsseldorf und Krefeld. Voraussetzung sind unter anderem das Merkzeichen aG oder ein ärztliches Attest, kein eigenes steuerbefreites Fahrzeug und Einkommen und Vermögen unter der Freigrenze.
- Wer über der Freigrenze liegt, kann den freiwilligen Fahrdienst der Stadt nutzen. Dort zahlen Sie 10 Prozent des Fahrpreises selbst, und die Fahrten gelten nur innerhalb des Stadtgebiets.
- Bei der Schulbegleitung entscheidet die Art der Behinderung: Bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung ist das Amt für Soziales und Wohnen zuständig, bei seelischer Behinderung das Jugendamt. Für Kinder vor der Einschulung ist der LVR zuständig.
- Die vier KoKoBe-Standorte teilen das Stadtgebiet unter sich auf. Die Stelle für Walsum hat ihr Büro im benachbarten Dinslaken.
- Die Senioren- und Pflegeberatung leisten seit 2013 insgesamt 23 städtisch geförderte Begegnungs- und Beratungszentren der Wohlfahrtsverbände. Die Beratung ist auf Wunsch auch als Hausbesuch möglich.
Assistenzdienst | Persönliche Assistenz NRW | Assistenz beantragen | Kostenlose Beratung in Duisburg
So arbeiten wir für Duisburg von Köln aus
AssistenzPlus hat kein eigenes Büro in Duisburg. Beratung, Antrag beim LVR, Einsatzplanung und Abrechnung laufen über unser Büro in Köln. Weil der LVR für Köln und Duisburg gleichermaßen zuständig ist, gilt für Sie dasselbe Verfahren.
Die Assistenz selbst findet in Duisburg statt: in Ihrer Wohnung, bei Terminen, beim Einkaufen und in der Freizeit, ob Sie in Walsum, Hamborn, Rheinhausen oder im Duisburger Süden wohnen.
Unser Büro: Butzweilerhofallee 3, 50829 Köln
- Kostenlose und unverbindliche Erstberatung per Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular
- Ihre Assistenzkräfte suchen wir gezielt in Duisburg und Umgebung, damit die Wege kurz bleiben
Beispiel, keine echte Person
Beispiel: So kann der Weg zur Assistenz in Duisburg aussehen
Frau T. wohnt in Rheinhausen, hat Multiple Sklerose und nutzt seit einiger Zeit einen Rollstuhl. Sie möchte im Haushalt, bei Terminen und in der Freizeit Unterstützung, ohne dafür auf ihre Familie angewiesen zu sein. So könnte ihr Weg aussehen:
- Kostenloses Erstgespräch: Frau T. ruft bei AssistenzPlus an. Gemeinsam klären wir, wobei sie im Alltag Unterstützung braucht und dass für sie als Erwachsene der LVR zuständig ist, nicht die Stadt.
- Antrag beim LVR: Wir helfen beim Antrag auf Eingliederungshilfe, der auch formlos gestellt werden kann. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der LVR kann die Leistung erst ab dem Monat bewilligen, in dem der Antrag eingeht. Innerhalb von zwei Wochen prüft er, ob er zuständig ist (§ 14 SGB IX).
- Bedarfsermittlung mit BEI_NRW: Der LVR ermittelt mit dem Instrument BEI_NRW, welche Unterstützung Frau T. braucht. Ihre eigene Sicht schreibt sie vorab im Bogen „Persönliche Sicht“ auf. Auf Wunsch begleiten wir das Gespräch.
- Fahrdienst bei der Stadt: Frau T. hat das Merkzeichen aG und kein eigenes Auto. Liegen Einkommen und Vermögen unter der Freigrenze, beantragt sie bei der Stadt zusätzlich die Fahrdienstpauschale für Freizeitfahrten.
- Bewilligung und Start: Nach der Bewilligung stellen wir ihr Team aus Assistenzkräften zusammen. Frau T. wählt die Form der Leistung: Als Sachleistung rechnet AssistenzPlus direkt mit dem LVR ab. Als Persönliches Budget erhält sie das Geld, bezahlt damit den Dienst und weist die Verwendung nach.
Frau T. ist ein erfundenes Beispiel, kein echter Fall. Welche Leistungen in welchem Umfang bewilligt werden, entscheidet der LVR nach Ihrem persönlichen Bedarf.
Häufige Fragen: Persönliche Assistenz in Duisburg
- Wer ist der Kostenträger für Persönliche Assistenz in Duisburg?
- Für Duisburg ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Der LVR bewilligt das Persönliche Budget und die Leistungen der Eingliederungshilfe. AssistenzPlus stellt den Antrag für Sie.
- Wie beantrage ich ein Persönliches Budget in Duisburg?
- Sie stellen einen Antrag beim LVR. AssistenzPlus übernimmt diesen Prozess vollständig: Wir ermitteln Ihren Bedarf, erstellen die Antragsunterlagen und kommunizieren mit dem LVR. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
- Bietet AssistenzPlus auch abends und am Wochenende Assistenz in Duisburg an?
- Ja, wir bieten flexible Einsatzzeiten in Duisburg an, auch an Abenden, Wochenenden und Feiertagen. Die Einsatzzeiten richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf und werden im Persönlichen Budget berücksichtigt.
- Wie beantrage ich persönliche Assistenz in Duisburg?
- Ihren Antrag auf persönliche Assistenz in Duisburg richten Sie an den LVR mit Sitz in Köln-Deutz. Nötig sind: Nachweis der Behinderung, Einkommensnachweise und eine Bedarfsbeschreibung. AssistenzPlus übernimmt die gesamte Antragstellung kostenlos für Sie.
- Was kostet persönliche Assistenz in Duisburg?
- Persönliche Assistenz in Duisburg ist für Sie in der Regel kostenfrei. Der LVR finanziert die Leistungen über die Eingliederungshilfe. Die Stundensätze betragen 33-45 € über einen Assistenzdienst. Liegen Einkommen und Vermögen unter den Grenzen (Vermögensfreibetrag 71.190 €, Stand 2026), zahlen Sie keinen Eigenanteil.
- Wer ist in Duisburg für Eingliederungshilfe zuständig?
- In Duisburg ist der LVR (Landschaftsverband Rheinland) mit Sitz in Köln-Deutz für die Eingliederungshilfe zuständig. Er bewilligt Leistungen wie Alltags-, Arbeits-, Studien- und Freizeitassistenz. AssistenzPlus kennt die Antragsverfahren beim LVR und ist Ihr Assistenzdienst vor Ort.
- Wo bekomme ich in Duisburg unabhängige Beratung zur Assistenz?
- Die EUTB Duisburg des Paritätischen in der Musfeldstraße 161 bis 163 berät kostenlos und anbieterunabhängig nach § 32 SGB IX. Für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung gibt es die vom LVR finanzierte KoKoBe an vier Standorten. Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre helfen die Verfahrenslotsen des Jugendamts, auch bei Anträgen und Widersprüchen.
- Wer ist in Duisburg für die Schulbegleitung zuständig?
- Das hängt von der Behinderung ab. Bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung ist die Zentrale Eingliederungshilfe im Amt für Soziales und Wohnen zuständig, den Antrag schicken Sie per E-Mail. Bei seelischer Behinderung ist es der Fachdienst Eingliederungshilfe des Jugendamts im Bezirksamt Mitte am Sonnenwall (§ 35a SGB VIII). Für Kinder vor der Einschulung ist der LVR zuständig.
- Gibt es in Duisburg einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?
- Ja. Die Stadt zahlt für Freizeitfahrten eine Pauschale von 2.000 Euro im Jahr. Voraussetzungen sind unter anderem ein Wohnsitz in Duisburg, das Merkzeichen aG oder ein ärztliches Attest, kein eigenes steuerbefreites Fahrzeug und Einkommen und Vermögen unter der Freigrenze. Wer über der Grenze liegt, kann den freiwilligen Fahrdienst mit 10 Prozent Eigenanteil nutzen.
- Hat AssistenzPlus ein Büro in Duisburg?
- Nein. Beratung, LVR-Antrag, Einsatzplanung und Abrechnung laufen über unser Büro in der Butzweilerhofallee 3 in Köln. Weil der LVR für beide Städte zuständig ist, gilt dasselbe Verfahren. Die Assistenz selbst findet in Duisburg statt, bei Ihnen zu Hause und unterwegs. Die Erstberatung per Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular ist kostenlos.
Assistenzleistungen in Duisburg
- Alltagsassistenz
- Arbeitsassistenz
- Studienassistenz
- Freizeitassistenz
- Elternassistenz
- Schulassistenz
- 24-Stunden-Assistenz
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