Assistenz bei psychischer Erkrankung

Persönliche Assistenz bei Depression, Angststörung und Schizophrenie in NRW. Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX. Kostenlose Beratung.

Stand: März 2026

Wann besteht Anspruch auf Assistenz bei psychischer Erkrankung?

Psychische Erkrankungen können zu einer seelischen Behinderung führen, wenn sie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dauerhaft und wesentlich einschränken. Der Anspruch ist in § 99 SGB IX geregelt.

Voraussetzungen:

In NRW sind der LVR oder der LWL zuständig. AssistenzPlus berät Sie kostenlos.

Welche Assistenzleistungen gibt es bei psychischer Erkrankung?

Im Vordergrund stehen Tagesstruktur, Begleitung und Stabilisierung:

Der Stundenumfang kann von wenigen Stunden pro Woche bis zu täglicher Assistenz reichen. Erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.

Abgrenzung: Assistenz vs. Betreutes Wohnen vs. Therapie

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt es verschiedene Unterstützungsformen:

Alle vier Angebote können parallel genutzt werden. AssistenzPlus koordiniert die Zusammenarbeit mit Therapeuten und Betreuern.

Wie läuft die Beantragung bei psychischer Erkrankung?

Vier Schritte sind nötig:

  1. Fachärztliches Gutachten: Psychiater oder Psychotherapeut bestätigt Diagnose und Auswirkungen auf den Alltag.
  2. Antrag auf Eingliederungshilfe: Beim LVR oder LWL.
  3. Bedarfsermittlung (BEI_NRW): Persönliches Gespräch über Ziele, Wünsche und Einschränkungen.
  4. Bewilligung und Start: Bewilligungsbescheid, Assistenzkraft auswählen, Assistenz beginnt.

Vermögensfreibetrag: 71.190 €. Partnereinkommen wird nicht angerechnet. AssistenzPlus übernimmt die Antragstellung.

Häufige Fragen: Assistenz bei psychischer Erkrankung

Bekomme ich bei Depression Eingliederungshilfe?
Ja, wenn die Depression Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dauerhaft und wesentlich einschränkt (§ 99 SGB IX). Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen auf den Alltag. Ein fachärztliches Gutachten belegt die Einschränkungen.
Was ist der Unterschied zwischen Assistenz und BeWo?
Bei der persönlichen Assistenz bestimmen Sie selbst, wobei die Assistenzkraft Sie unterstützt. Beim Ambulant Betreuten Wohnen (BeWo) arbeiten Fachkräfte mit Ihnen an vereinbarten Zielen. Beides wird über die Eingliederungshilfe finanziert und kann kombiniert werden.
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?
Nein, ein Schwerbehindertenausweis ist nicht zwingend erforderlich. Ein fachärztliches Gutachten genügt. Der Schwerbehindertenausweis kann aber zusätzliche Vorteile bringen (Steuererleichterungen, Kündigungsschutz).
Ersetzt Assistenz eine Psychotherapie?
Nein. Persönliche Assistenz unterstützt im Alltag und bei der sozialen Teilhabe. Eine Psychotherapie behandelt die Erkrankung selbst. Beides kann und sollte parallel laufen.
Wie viele Stunden Assistenz bekomme ich bei psychischer Erkrankung?
Der Stundenumfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Er wird im Gesamtplanverfahren ermittelt und kann von wenigen Stunden pro Woche bis zu täglicher Unterstützung reichen.
Können auch Angehörige Assistenz beantragen?
Der Antrag wird vom Betroffenen selbst gestellt. Gesetzliche Betreuer können den Antrag im Namen des Betreuten stellen. Angehörige können den Betroffenen beim Antrag unterstützen und zum Beratungsgespräch begleiten.

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