Assistenz bei psychischer Erkrankung

Persönliche Assistenz bei Depression, Angststörung und Schizophrenie in NRW. Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX. Kostenlose Beratung.

Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026

Wann besteht Anspruch auf Assistenz bei psychischer Erkrankung?

Psychische Erkrankungen können zu einer seelischen Behinderung führen, wenn sie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dauerhaft und wesentlich einschränken. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist in § 99 SGB IX geregelt. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die konkrete Auswirkung auf den Alltag.

Voraussetzungen für den Anspruch:

Der Nachweis erfolgt durch ein fachärztliches Gutachten (Psychiater oder Psychologischer Psychotherapeut) und ggf. den Schwerbehindertenausweis. Auch ohne Schwerbehindertenausweis kann ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. In NRW sind der LVR oder der LWL zuständig.

AssistenzPlus berät Sie kostenlos, ob in Ihrer Situation ein Anspruch besteht und welche Leistungen möglich sind.

Welche Assistenzleistungen gibt es bei psychischer Erkrankung?

Persönliche Assistenz bei psychischer Erkrankung unterscheidet sich von der Assistenz bei körperlicher Behinderung. Im Vordergrund stehen Tagesstruktur, Begleitung und Stabilisierung, nicht die körperliche Unterstützung.

Typische Assistenzleistungen:

Die Leistungen werden im Gesamtplanverfahren individuell festgelegt. Wir begleiten Menschen mit einem Assistenzbedarf ab etwa 20 Stunden pro Woche, von mehrstündiger täglicher Unterstützung bis zur 24-Stunden-Assistenz. Erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.

Abgrenzung: Assistenz vs. Betreutes Wohnen vs. Therapie

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt es verschiedene Unterstützungsformen. Die Unterschiede sind vielen Betroffenen und Angehörigen nicht klar. Eine Übersicht:

Alle vier Angebote können parallel genutzt werden. Persönliche Assistenz und Ambulant Betreutes Wohnen schließen sich nicht gegenseitig aus. AssistenzPlus klärt mit Ihnen, welche Kombination zu Ihrer Situation passt, und koordiniert die Zusammenarbeit mit Therapeuten und Betreuern.

Wie läuft die Beantragung bei psychischer Erkrankung?

Der Weg zur persönlichen Assistenz bei psychischer Erkrankung folgt dem gleichen Verfahren wie bei anderen Behinderungsarten. Vier Schritte sind nötig:

  1. Fachärztliches Gutachten: Ihr Psychiater oder Psychologischer Psychotherapeut bestätigt die Diagnose und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag. Das Gutachten sollte konkret beschreiben, welche Tätigkeiten Ihnen allein nicht möglich sind.
  2. Antrag auf Eingliederungshilfe: Der Antrag wird beim zuständigen Träger gestellt, in NRW beim LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe). Den Grundantrag können Sie formlos oder über das offizielle Formular stellen.
  3. Bedarfsermittlung (BEI_NRW): In einem persönlichen Gespräch ermittelt der Kostenträger Ihren Bedarf. Dabei werden Ihre Ziele, Wünsche und Einschränkungen in allen Lebensbereichen erfasst. AssistenzPlus begleitet Sie bei diesem Gespräch.
  4. Bewilligung und Start: Nach der Bedarfsermittlung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid mit dem genehmigten Stundenumfang. AssistenzPlus stellt passende Assistenzkräfte vor, Sie wählen aus, und die Assistenz beginnt.

Der Vermögensfreibetrag liegt bei 71.190 €. Das Partnereinkommen wird nicht angerechnet. Viele Betroffene zahlen keinen Eigenanteil. AssistenzPlus übernimmt die Antragstellung und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Häufige Fragen: Assistenz bei psychischer Erkrankung

Bekomme ich bei Depression Eingliederungshilfe?
Ja, wenn die Depression Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dauerhaft und wesentlich einschränkt (§ 99 SGB IX). Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die konkreten Auswirkungen: Können Sie Ihren Alltag selbstständig bewältigen? Pflegen Sie soziale Kontakte? Ein fachärztliches Gutachten belegt die Einschränkungen.
Was ist der Unterschied zwischen Assistenz und BeWo?
Bei der persönlichen Assistenz bestimmen Sie selbst, wobei die Assistenzkraft Sie unterstützt. Beim Ambulant Betreuten Wohnen (BeWo) arbeiten Fachkräfte mit Ihnen an vereinbarten Zielen und geben fachliche Anleitung. Beides wird über die Eingliederungshilfe finanziert und kann kombiniert werden.
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?
Nein, ein Schwerbehindertenausweis ist für den Antrag auf Eingliederungshilfe nicht zwingend erforderlich. Ein fachärztliches Gutachten, das die Diagnose und die Teilhabeeinschränkungen bestätigt, genügt. Der Schwerbehindertenausweis kann aber zusätzliche Vorteile bringen (Steuererleichterungen, Kündigungsschutz).
Ersetzt Assistenz eine Psychotherapie?
Nein. Persönliche Assistenz ist keine therapeutische Maßnahme. Sie unterstützt im Alltag, bei der Tagesstruktur und bei der sozialen Teilhabe. Eine Psychotherapie behandelt die Erkrankung selbst. Beides kann und sollte parallel laufen. AssistenzPlus koordiniert bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Ihrem Therapeuten.
Wie viele Stunden Assistenz bekomme ich bei psychischer Erkrankung?
Der Stundenumfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und wird im Gesamtplanverfahren ermittelt. Wir begleiten Menschen mit einem Assistenzbedarf ab etwa 20 Stunden pro Woche, von mehrstündiger täglicher Unterstützung bis zur 24-Stunden-Assistenz. AssistenzPlus berät Sie vorab, welcher Umfang realistisch ist.
Können auch Angehörige Assistenz beantragen?
Der Antrag auf Eingliederungshilfe wird vom Betroffenen selbst gestellt. Gesetzliche Betreuer können den Antrag im Namen des Betreuten stellen. Angehörige ohne Betreuungsbefugnis können den Betroffenen beim Antrag unterstützen und zum Beratungsgespräch begleiten. AssistenzPlus hilft allen Beteiligten.

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