Assistenzdienst wechseln

Assistenzdienst wechseln: Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung. Nahtlose Übernahme, keine Versorgungslücke. Jetzt kostenlos beraten lassen.

Stand: März 2026

Wie wechsle ich meinen Assistenzdienst?

Der Wechsel des Assistenzdienstes ist Ihr gutes Recht. Als Leistungsberechtigter entscheiden Sie, wer Ihre Assistenz übernimmt. Der Kostenträger (LVR oder LWL) muss dem Wechsel nicht zustimmen, er muss lediglich informiert werden.

So funktioniert der Wechsel in vier Schritten:

  1. Neuen Assistenzdienst kontaktieren: Nehmen Sie Kontakt zu AssistenzPlus auf. In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Ihren Bedarf und den gewünschten Zeitrahmen.
  2. Kündigungsfrist prüfen: Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag auf Kündigungsfristen. Übliche Fristen liegen bei 4 Wochen bis 3 Monaten. AssistenzPlus hilft Ihnen bei der Vertragsprüfung.
  3. Kostenträger informieren: Teilen Sie dem LVR oder LWL den Anbieterwechsel schriftlich mit. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. AssistenzPlus übernimmt die Kommunikation mit dem Kostenträger.
  4. Nahtlose Übernahme planen: Wir stimmen den Übergang mit Ihrem bisherigen Dienst ab, damit keine Versorgungslücke entsteht. Am Wechseltag übernimmt AssistenzPlus.

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch.

Warum sollte ich meinen Assistenzdienst wechseln?

Es gibt viele gute Gründe, den Assistenzdienst zu wechseln. Die häufigsten Anlässe aus unserer Erfahrung:

Egal, was der Grund ist: Sie haben das Recht, Ihren Assistenzdienst jederzeit zu wechseln. Der bewilligte Leistungsbescheid bleibt bestehen, nur der Anbieter ändert sich.

Warum zu AssistenzPlus wechseln?

AssistenzPlus unterscheidet sich in mehreren Punkten von anderen Assistenzdiensten:

Überzeugen Sie sich selbst. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.

Häufige Fragen: Assistenzdienst wechseln

Muss der Kostenträger dem Wechsel zustimmen?
Nein. Sie haben das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX). Der Kostenträger (LVR oder LWL) muss lediglich über den Anbieterwechsel informiert werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, solange die Kosten im bewilligten Rahmen bleiben.
Entsteht eine Versorgungslücke beim Wechsel?
Nicht, wenn der Wechsel rechtzeitig geplant wird. AssistenzPlus stimmt den Übergang mit Ihrem bisherigen Dienst ab. In der Regel erfolgt die Übernahme nahtlos zu einem vereinbarten Stichtag. Wir empfehlen, den Wechsel mindestens 4 Wochen im Voraus zu planen.
Was passiert mit meinem bestehenden Leistungsbescheid?
Der Leistungsbescheid bleibt bestehen. Er bezieht sich auf Ihren Bedarf, nicht auf einen bestimmten Anbieter. Sie behalten den bewilligten Umfang an Assistenzstunden. Lediglich der durchführende Dienst ändert sich.
Kann ich einzelne Assistenzkräfte von meinem alten Dienst mitnehmen?
Das hängt vom Arbeitsvertrag der Assistenzkraft ab. Grundsätzlich steht es Assistenzkräften frei, den Arbeitgeber zu wechseln. Sprechen Sie uns an. In vielen Fällen können wir eine Lösung finden, wenn eine bewährte Assistenzkraft Sie weiter begleiten möchte.

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