Assistenz bei Querschnittlähmung
Persönliche Assistenz bei Paraplegie und Tetraplegie in NRW: Alltagsassistenz, 24h-Assistenz, Mobilitätshilfe. Jetzt kostenlos beraten lassen.
Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Welche Assistenz gibt es bei Querschnittlähmung?
Eine Querschnittlähmung entsteht durch Schädigung des Rückenmarks, etwa durch Unfall, Tumor oder Entzündung. Je nach Höhe der Schädigung unterscheidet man Paraplegie (Lähmung der Beine) und Tetraplegie (Lähmung aller vier Gliedmaßen). In Deutschland leben rund 140.000 Menschen mit einer Querschnittlähmung, jährlich kommen etwa 2.400 neue Fälle hinzu.
Der Assistenzbedarf richtet sich nach der Lähmungshöhe und dem individuellen Restfunktionsniveau:
- Alltagsassistenz bei Paraplegie: Unterstützung bei Transfers (z. B. vom Rollstuhl ins Bett oder Auto), Hilfe beim Anziehen der unteren Körperhälfte, Begleitung bei Einkäufen, Haushaltsführung und Behördengängen.
- 24-Stunden-Assistenz bei Tetraplegie: Umfassende Versorgung rund um die Uhr: Körperpflege, Transfers, Lagerung zur Dekubitusprophylaxe, Essen anreichen, Katheterversorgung, Beatmungsüberwachung bei hoher Tetraplegie.
- Freizeitassistenz: Begleitung zu Sport (Rollstuhlbasketball, Handbike, Schwimmen), kulturellen Veranstaltungen und sozialen Treffen. Hilfe beim Transport und Handling des Rollstuhls.
- Mobilitätshilfe: Unterstützung beim Autofahren (Umsetzen, Rollstuhl verladen), Begleitung im ÖPNV, Hilfe bei Reisen und Ausflügen.
Persönliche Assistenz bei Querschnittlähmung wird über die Eingliederungshilfe (SGB IX) finanziert. Kontaktieren Sie AssistenzPlus für eine kostenlose Bedarfsklärung.
Wie funktioniert 24-Stunden-Assistenz bei Tetraplegie?
Menschen mit hoher Tetraplegie (Lähmungshöhe C4 oder höher) benötigen eine durchgehende Versorgung. Die Assistenzkraft ist rund um die Uhr anwesend und übernimmt alle Tätigkeiten, die der Betroffene nicht selbst ausführen kann.
Aufgaben der 24h-Assistenz bei Tetraplegie:
- Körperpflege: Waschen, Zähneputzen, Rasieren, Anziehen, Toilettengang oder Katheterversorgung
- Transfers und Lagerung: Umsetzen zwischen Bett, Rollstuhl und Duschstuhl. Regelmäßige Lagerungswechsel zur Dekubitusprophylaxe (alle 2 bis 4 Stunden, auch nachts)
- Ernährung: Essen zubereiten und anreichen, Getränke bereitstellen, ggf. Ernährung über PEG-Sonde
- Beatmungsüberwachung: Bei hoher Tetraplegie mit Zwerchfelllähmung: Überwachung der maschinellen Beatmung, Trachealkanülenmanagement, Absaugen bei Bedarf
- Kommunikation: Telefonate führen, E-Mails schreiben, Computer bedienen, wenn die Handfunktion eingeschränkt ist
- Nachtbereitschaft: Lagerung, Toilettengänge und Notfallbereitschaft während der Nacht
Die 24-Stunden-Assistenz erfordert in der Regel ein Team von 4 bis 6 Assistenzkräften, die im Schichtsystem arbeiten. AssistenzPlus übernimmt die Personalplanung, Dienstplanerstellung und Vertretungsregelung. Die gesamte Assistenz wird über die Eingliederungshilfe und bei anerkanntem Pflegegrad ergänzend über die Pflegekasse finanziert.
Wie wird Assistenz bei Querschnittlähmung finanziert?
Die Finanzierung der Assistenz bei Querschnittlähmung stützt sich auf mehrere Säulen. Die genaue Kombination hängt vom individuellen Bedarf und der Lebenssituation ab.
Finanzierungsquellen:
- Eingliederungshilfe (SGB IX): Finanziert die Assistenz zur sozialen Teilhabe, z. B. Alltagsassistenz, Freizeitassistenz und Wohnassistenz. In NRW zuständig: LVR oder LWL. Vermögensfreibetrag: 71.190 €.
- Pflegekasse (SGB XI): Bei anerkanntem Pflegegrad (die meisten Menschen mit Querschnittlähmung erhalten Pflegegrad 3 bis 5) stehen Pflegesachleistungen, Pflegegeld und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) zur Verfügung.
- Unfallversicherung (SGB VII): Wenn die Querschnittlähmung durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstanden ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für Assistenz und Pflege.
- Persönliches Budget (§ 29 SGB IX): Bündelt Leistungen, auch mehrerer Träger, in einem monatlichen Geldbetrag, mit dem Sie Ihren Assistenzdienst selbst bezahlen. Der wichtigste Unterschied zur Sachleistung ist die Abrechnung.
Die Stundensätze für Assistenz über einen Assistenzdienst liegen in NRW bei 33 bis 45 € pro Stunde. Bei 24-Stunden-Assistenz können die monatlichen Kosten 10.000 bis 20.000 € betragen, die vollständig vom Kostenträger übernommen werden. AssistenzPlus berät Sie kostenlos zur optimalen Finanzierungskombination.
Worauf kommt es bei Assistenzkräften für Querschnittgelähmte an?
Die Assistenz bei Querschnittlähmung stellt besondere Anforderungen an die Assistenzkräfte. Neben pflegerischen Grundkenntnissen sind Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit entscheidend.
Anforderungen an die Assistenzkräfte:
- Transfertechniken: Sicheres Umsetzen vom Rollstuhl ins Bett, in den Duschstuhl oder ins Auto. Kenntnis verschiedener Hebetechniken und Umgang mit Liftersystemen.
- Dekubitusprophylaxe: Regelmäßige Lagerungswechsel nach festgelegtem Zeitplan. Hautbeobachtung und frühzeitiges Erkennen von Druckstellen.
- Katheterversorgung: Intermittierendes Katheterisieren, Umgang mit Dauerkathetern, Pflege suprapubischer Katheter.
- Beatmungsassistenz: Bei hoher Tetraplegie: Überwachung der maschinellen Beatmung, Trachealkanülenwechsel, endotracheales Absaugen. Diese Aufgaben erfordern eine gesonderte Einweisung.
- Rollstuhlhandling: Zusammenklappen und Verladen des Rollstuhls, Anpassung der Sitzposition, Reifendruckkontrolle, Bedienung von Elektrorollstühlen.
AssistenzPlus wählt Assistenzkräfte gezielt nach den Anforderungen des jeweiligen Klienten aus. Jede Assistenzkraft erhält eine individuelle Einarbeitung durch den Klienten selbst, denn der Klient kennt seinen Körper am besten. Bei Bedarf organisieren wir zusätzliche Schulungen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Querschnittlähmung: Pflege zu Hause statt Pflegeheim
Viele Menschen mit Querschnittlähmung wünschen sich, weiter zu Hause zu leben statt in eine stationäre Einrichtung zu ziehen. Mit der richtigen Kombination aus persönlicher Assistenz, Pflegeleistungen und Hilfsmitteln ist das in den meisten Fällen möglich, selbst bei hoher Tetraplegie mit Beatmungspflicht.
Was die häusliche Pflege bei Querschnittlähmung umfasst:
- Tägliche Grundpflege: Waschen, Anziehen, Toilettengang, Katheterversorgung, Mund- und Hautpflege
- Behandlungspflege nach SGB V: Medikamentengabe, Wundversorgung, Blasenkatheterwechsel, Trachealkanülenpflege (verordnet vom Hausarzt, gezahlt von der Krankenkasse)
- Mobilisation und Lagerung: Regelmäßige Positionswechsel zur Dekubitusprophylaxe, Transfers zwischen Bett, Rollstuhl und Duschstuhl
- Physiotherapie und Ergotherapie: Hausbesuche durch Therapeuten zur Erhaltung der Restfunktion und Vermeidung von Kontrakturen
- Hilfsmittelversorgung: Pflegebett, Lifter, Antidekubitusmatratze, Patientenlifter, sanitäre Hilfsmittel (Toilettenstuhl, Duschstuhl)
Drei Wege zur häuslichen Versorgung:
- Persönliche Assistenz über Eingliederungshilfe: Über einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus, als Sachleistung oder mit dem Persönlichen Budget. Ihre Assistenzkräfte suchen Sie mit aus, Arbeitgeber ist der Dienst. Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe, einen Eigenbeitrag zahlen Sie nur bei Einkommen über der Grenze (§ 137 SGB IX).
- Pflegedienst (SGB XI): Klassische ambulante Pflege. Geeignet für Grundpflege und Behandlungspflege, aber weniger flexibel als persönliche Assistenz.
- Kombination beider Systeme: Pflegedienst für medizinische Aufgaben (z. B. Trachealkanülenpflege), persönliche Assistenz für Alltag und Teilhabe. Häufig die optimale Lösung.
Finanzielle Förderung der häuslichen Pflege:
- Wohnungsanpassung: Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 SGB XI, seit 01.01.2025) für rollstuhlgerechten Umbau
- KfW-Programm 159: zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € für barrierefreien Umbau
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 347 € (PG2) bis 990 € (PG5) monatlich (Stand 2026)
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € (seit 01.07.2025)
AssistenzPlus hilft Ihnen, alle Leistungssysteme zu kombinieren und das Maximum aus Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe herauszuholen. Lesen Sie auch unseren Ratgeber Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren. Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung zur häuslichen Versorgung bei Querschnittlähmung.
Häufige Fragen: Assistenz bei Querschnittlähmung
- Welchen Pflegegrad bekomme ich bei Querschnittlähmung?
- Der Pflegegrad hängt vom Ausmaß der Lähmung ab. Bei Paraplegie (Lähmung der Beine) wird häufig Pflegegrad 2 bis 3 anerkannt. Bei Tetraplegie (Lähmung aller vier Gliedmaßen) liegt der Pflegegrad meist bei 4 oder 5. Beatmungspflichtige Tetraplegiker erhalten in der Regel Pflegegrad 5.
- Kann ich mit Querschnittlähmung in der eigenen Wohnung leben?
- Ja. Mit persönlicher Assistenz können auch Menschen mit hoher Tetraplegie selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben. Voraussetzung ist eine barrierefreie oder barrierereduzierte Wohnung. Die Pflegekasse bezuschusst Wohnungsanpassungen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme. AssistenzPlus organisiert die Assistenz so, dass ein eigenständiges Leben zu Hause möglich ist.
- Brauche ich bei Paraplegie 24-Stunden-Assistenz?
- Nicht zwingend. Viele Menschen mit Paraplegie kommen mit stundenweiser Assistenz aus, etwa für Transfers, Einkäufe und Haushaltsführung. Der Umfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und wird im Gesamtplanverfahren ermittelt. Bei zusätzlichen Komplikationen (Spastik, Schmerzen, Blasenfunktionsstörung) kann der Bedarf höher ausfallen.
- Wie viele Assistenzkräfte brauche ich bei 24h-Assistenz?
- Für eine lückenlose 24-Stunden-Assistenz sind in der Regel 4 bis 6 Assistenzkräfte nötig, die im Schichtsystem arbeiten. AssistenzPlus übernimmt die Dienstplanung, Vertretungsregelung bei Urlaub und Krankheit sowie die gesamte Personalverwaltung.
- Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten?
- Wenn die Querschnittlähmung durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstanden ist, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft (SGB VII) die Kosten für Assistenz und Pflege. Bei Unfällen in der Freizeit oder bei Erkrankungen ist die Eingliederungshilfe (SGB IX) zuständig.
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