LWL Persönliches Budget
Persönliches Budget beim LWL beantragen: Ablauf, Voraussetzungen und Zielvereinbarung in Westfalen-Lippe. Kostenlose Beratung durch AssistenzPlus.
Stand: März 2026
Wie beantrage ich das Persönliche Budget beim LWL?
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig für ganz Westfalen-Lippe. Dazu gehören unter anderem Münster, Bielefeld, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Bottrop sowie alle westfälischen Kreise (Kreis Paderborn, Kreis Gütersloh, Kreis Lippe, Hochsauerlandkreis, Kreis Recklinghausen und weitere).
Das Persönliche Budget ist eine besondere Form der Leistungserbringung: Statt Sachleistungen erhalten Sie einen Geldbetrag, mit dem Sie Ihre Assistenz selbst organisieren und einkaufen. Der Ablauf beim LWL:
- Antrag stellen: Formloser Antrag oder Grundantrag beim LWL. Persönliches Budget ausdrücklich beantragen.
- Bedarfsermittlung: Der LWL ermittelt Ihren Bedarf mit BEI_NRW. In einem persönlichen Gespräch werden Ihre Ziele und Wünsche erfasst.
- Zielvereinbarung: Sie und der LWL vereinbaren, wofür das Budget eingesetzt wird und wie die Qualität gesichert wird.
- Auszahlung: Der bewilligte Betrag wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Sie bezahlen damit Ihren Assistenzdienst.
AssistenzPlus berät Sie kostenlos zum Persönlichen Budget beim LWL und übernimmt die gesamte Abwicklung.
Wie funktionieren Ablauf und Zielvereinbarung beim LWL?
Ein zentrales Element des Persönlichen Budgets ist die Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX. In dieser Vereinbarung legen Sie gemeinsam mit dem LWL fest:
- Wofür das Persönliche Budget eingesetzt wird (z. B. Alltagsassistenz, Freizeitassistenz, Studienassistenz)
- Welche Ziele erreicht werden sollen (z. B. selbstständiges Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben)
- Wie die Qualität der Leistung sichergestellt wird (z. B. Qualifikation der Assistenzkräfte, regelmäßige Gespräche)
- Wie und wann über die Verwendung nachgewiesen wird
Die Zielvereinbarung schützt Sie vor willkürlichen Kürzungen. Solange Sie das Budget vereinbarungsgemäß einsetzen, darf der LWL die Leistung nicht ohne Weiteres reduzieren. Ändern sich Ihre Lebensumstände, kann die Zielvereinbarung angepasst werden.
AssistenzPlus unterstützt Sie bei der Formulierung der Zielvereinbarung und sorgt dafür, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden. Mehr zum Persönlichen Budget erfahren Sie im Info-Zentrum.
Welche LWL-Regionaldirektion ist für mich zuständig?
Der LWL ist mit seinen Regionaldirektionen in ganz Westfalen-Lippe vertreten. Die Zuordnung richtet sich nach Ihrem Wohnort:
- Münsterland: Münster, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Borken
- Ostwestfalen-Lippe: Bielefeld, Kreis Gütersloh, Kreis Lippe, Kreis Herford, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Höxter, Kreis Paderborn
- Ruhrgebiet (westfälischer Teil): Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Hamm, Bottrop, Hagen, Kreis Recklinghausen, Kreis Unna, Ennepe-Ruhr-Kreis
- Südwestfalen: Märkischer Kreis, Kreis Soest, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Hochsauerlandkreis
Der Sitz des LWL ist in Münster. Die zentrale Anlaufstelle für Eingliederungshilfe erreichen Sie über die Telefonnummer des LWL-Inklusionsamtes. AssistenzPlus klärt für Sie, welche Regionaldirektion zuständig ist, und stellt den Kontakt her.
Häufige Fragen: LWL Persönliches Budget
- Wie beantrage ich das Persönliche Budget beim LWL?
- Der Antrag kann formlos oder über den Grundantrag des LWL gestellt werden. Wichtig ist, dass Sie ausdrücklich das Persönliche Budget beantragen und nicht nur eine Sachleistung. AssistenzPlus formuliert den Antrag gemeinsam mit Ihnen und stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind.
- Wie lange dauert die Bearbeitung beim LWL?
- Der LWL hat gesetzlich 2 Monate Zeit für die Entscheidung. In der Praxis variiert die Dauer je nach Komplexität des Falls und Auslastung der Regionaldirektion. Vollständige Unterlagen und ein klar formulierter Antrag beschleunigen den Prozess erheblich.
- Was ist der Unterschied zwischen Sachleistung und Persönlichem Budget?
- Bei einer Sachleistung organisiert der LWL die Assistenz und beauftragt einen Anbieter. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie einen Geldbetrag und wählen selbst, wer Sie unterstützt. Das Persönliche Budget gibt Ihnen mehr Selbstbestimmung und Flexibilität.
- Kann der LWL das Persönliche Budget ablehnen?
- Der Anspruch auf das Persönliche Budget ist gesetzlich verankert (§ 29 SGB IX). Der LWL kann die Budgetform nur ablehnen, wenn die Leistung wirtschaftlich nicht vertretbar ist. In der Praxis kommt das selten vor. Bei einer Ablehnung unterstützt AssistenzPlus Sie beim Widerspruch.
Kostenlose Beratung anfragen | Persönliches Budget Info-Zentrum