Eingliederungshilfe NRW

Eingliederungshilfe in NRW beantragen: Voraussetzungen, Eigenanteil, Vermögensfreibetrag 71.190 €. Alles zu LVR und LWL. Kostenlose Beratung.

Stand: März 2026

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe in NRW?

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbehinderung, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich eingeschränkt ist (§ 99 SGB IX). In NRW sind LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe) zuständig. Auch eine drohende Behinderung begründet den Anspruch.

Voraussetzungen im Überblick:

Der Nachweis erfolgt durch ärztliche Gutachten, den Schwerbehindertenausweis oder fachärztliche Stellungnahmen. In NRW wird der individuelle Bedarf im Gesamtplanverfahren mit dem Instrument BEI_NRW ermittelt. AssistenzPlus begleitet Sie durch diesen Prozess und bereitet alle Unterlagen vor.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Eingliederungshilfe?

Seit der Neuregelung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gilt: Der Eigenanteil beträgt maximal 2 % des Jahreseinkommens über der jeweiligen Freigrenze. Viele Leistungsberechtigte zahlen gar keinen Eigenanteil.

Einkommensgrenzen 2026:

Ein zentraler Fortschritt des BTHG: Das Einkommen und Vermögen des Partners wird seit 2020 nicht mehr angerechnet. Nur das eigene Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten zählt. Wer Grundsicherung bezieht, zahlt keinen Eigenanteil.

Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag 2026?

Der Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe beträgt 2026 71.190 €. Er ergibt sich aus 150 % der jährlichen Bezugsgröße nach § 139 SGB IX. Die Bezugsgröße wird jährlich angepasst, der Freibetrag steigt entsprechend mit.

Was ist geschützt?

Zum Vergleich: In der alten Sozialhilfe (SGB XII) lag der Freibetrag bei lediglich 5.000 €. Das BTHG hat die Situation für Leistungsberechtigte deutlich verbessert. AssistenzPlus prüft Ihre individuelle Situation und berechnet den Eigenanteil vorab.

Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe umfasst vier Leistungsgruppen: Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX), soziale Teilhabe (§ 113 SGB IX), Teilhabe am Arbeitsleben und medizinische Rehabilitation. Dazu zählen Alltagsassistenz, Schulassistenz, Arbeitsassistenz, Freizeitassistenz, Hilfsmittel und therapeutische Leistungen. Im Detail:

In der Praxis bedeutet das: Von der morgendlichen Körperpflege über die Begleitung zur Arbeit bis hin zum Kinobesuch am Abend kann Eingliederungshilfe alle Lebensbereiche abdecken. Kontaktieren Sie uns, um Ihren individuellen Bedarf zu klären.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Für den Antrag auf Eingliederungshilfe brauchen Sie sieben Unterlagen: Grundantrag, Behinderungsnachweis, Einkommensnachweise (12 Monate), Vermögensnachweis (nur über 71.190 €), Mietvertrag, Schweigepflichtsentbindung und ggf. eine Schulstellungnahme. Die vollständige Liste:

AssistenzPlus hilft Ihnen, alle Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag vollständig einzureichen. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen. Die Beratung ist kostenlos.

Welche Leistungen der Eingliederungshilfe sind kostenfrei?

Vier Gruppen erhalten Eingliederungshilfe vollständig kostenfrei: Kinder und Jugendliche (kein Eigenanteil), Bezieher von Grundsicherung, Empfänger von Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX, einkommensunabhängig) und Kinder bis zur Einschulung (Frühförderung). Im Einzelnen:

Auch für Erwachsene mit geringem Einkommen fällt in vielen Fällen kein Eigenanteil an. Die 2-%-Regel schützt vor finanzieller Überlastung. Erfahren Sie mehr im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

Häufige Fragen: Eingliederungshilfe NRW

In welchem SGB ist die Eingliederungshilfe geregelt?
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe im SGB IX geregelt. Vorher war sie Teil der Sozialhilfe im SGB XII. Die Neuregelung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Freibeträge deutlich angehoben und das Partnereinkommen von der Anrechnung ausgenommen.
Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Grundsicherung?
Eingliederungshilfe (SGB IX) finanziert behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen wie Assistenz und Hilfsmittel. Grundsicherung (SGB XII) deckt den allgemeinen Lebensunterhalt. Beide können parallel bezogen werden. Der Vermögensfreibetrag ist bei der Eingliederungshilfe mit 71.190 € deutlich höher.
Wer ist in NRW für die Eingliederungshilfe zuständig?
In NRW sind der LVR (Landschaftsverband Rheinland) und der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) als überörtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Der LVR ist für das Rheinland zuständig, der LWL für Westfalen-Lippe.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Der Eingliederungshilfeträger hat nach Antragseingang 2 Monate Zeit für die Entscheidung. In der Praxis kann es je nach Auslastung auch länger dauern. AssistenzPlus unterstützt Sie dabei, den Antrag vollständig einzureichen, damit Verzögerungen vermieden werden.
Wird das Einkommen meines Partners angerechnet?
Nein, seit der Neuregelung durch das BTHG (seit 2020) wird das Einkommen und Vermögen des Partners nicht mehr auf die Eingliederungshilfe angerechnet. Nur Ihr eigenes Einkommen und Vermögen ist relevant.
Was ist das Gesamtplanverfahren?
Im Gesamtplanverfahren wird Ihr individueller Bedarf ermittelt. In NRW nutzen LVR und LWL das Instrument BEI_NRW. Dabei werden Ihre Wünsche, Ziele und der konkrete Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen erfasst.

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