Persönliches Budget

Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist eine Geldleistung, mit der Menschen mit Behinderung ihre Assistenz selbst organisieren und bezahlen. Statt Sachleistungen erhalten Sie das Geld direkt und beauftragen Ihren Assistenzdienst selbst. Stand: Juli 2026.

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung nach § 29 SGB IX. In der Praxis liegen die meisten Budgets zwischen 200 € und 800 € monatlich, bei 24-Stunden-Assistenz auch über 12.000 €/Monat. Damit bestimmen Sie selbst, wer Sie unterstützt, wann und wie.

Kernzahlen zum Persönlichen Budget

Es gibt nicht zwei, sondern drei Wege

Das verbreitete „Budget bedeutet mehr Freiheit" vergleicht in Wahrheit nur zwei Extreme und vergisst den dritten Weg, den die meisten am Ende wählen.

Weg 1: Sachleistung, der Dienst regelt alles

Sie bekommen die Assistenz als Leistung. Der Dienst rechnet direkt mit dem Kostenträger ab. Und ja: Sie dürfen sich Ihre Wunschkraft trotzdem wünschen. Wunsch- und Wahlrecht, Dienst rechnet direkt ab, kein Verwendungsnachweis.

Weg 2: Budget mit Dienstleister, Ihre Freiheit und unsere Arbeit

Sie beauftragen uns mit dem Budget. Sie suchen Ihre Assistenzkraft mit aus und haben ein Veto, genau wie ein Arbeitgeber. Den harten Teil übernehmen wir. Volle Mitsprache und Veto, Dienst trägt die Arbeitgeber-Last, eigene Wunschkraft möglich. Das ist der Weg von AssistenzPlus.

Weg 3: Budget mit Arbeitgebermodell, volle Freiheit und volle Last

Sie stellen Ihre Assistenzkraft selbst an. Maximale Selbstbestimmung, aber Sie werden Arbeitgeber mit allem, was dazugehört: Lohn, Sozialversicherung, Haftung, Vertretung. Für viele zu viel.

Was ist der echte Unterschied?

Nicht die Selbstbestimmung, die haben Sie bei allen drei Wegen. Der wichtigste Unterschied ist die Abrechnung: Beim Budget bekommen Sie Geld und weisen die Verwendung nach (§ 29 Abs. 4 SGB IX), bei der Sachleistung rechnet der Dienst direkt ab. AssistenzPlus gibt Ihnen die Freiheit des Arbeitgebermodells, ohne dass Sie selbst Arbeitgeber werden müssen.

Häufige Fragen zum Persönlichen Budget

Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist eine Geldleistung der Eingliederungshilfe. Statt dass der Kostenträger (LVR oder LWL) direkt mit Ihrem Assistenzdienst abrechnet (Sachleistung), erhalten Sie den Betrag auf Ihr Konto und bezahlen den Dienst selbst. Die Assistenz bleibt dieselbe: Sie wählen Ihren Dienst und Ihre Assistenzkräfte in beiden Fällen frei. Beim Persönlichen Budget führen Sie zusätzlich einen Verwendungsnachweis.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und soll die Kosten der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten (§ 29 Abs. 2 SGB IX). In der Praxis liegen die meisten Budgets zwischen 200 € und 800 € monatlich. Es gibt aber auch Budgets von über 12.000 €/Monat bei 24-Stunden-Assistenz.
Wie wird das Persönliche Budget berechnet?
Berechnungsgrundlage sind die Kosten, die bei einer direkten Beauftragung zwischen Leistungsanbieter und Kostenträger anfallen würden (Sachleistungskosten). Dazu kommen Aufwendungen für Beratung und Unterstützung bei der Budgetverwaltung.
Kann ich Persönliches Budget ohne Zielvereinbarung bekommen?
Nein, eine Zielvereinbarung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Sie legt fest, wofür das Budget eingesetzt wird und wie der Nachweis erbracht werden muss. Die Zielvereinbarung schützt aber auch Sie: Der Kostenträger kann das Budget nicht willkürlich kürzen.
Persönliches Budget ohne Arbeitgebermodell: geht das?
Ja, das Persönliche Budget ist nicht an das Arbeitgebermodell gebunden. Sie können mit dem Budget auch einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus beauftragen (Dienstleistermodell). Der Dienst übernimmt Personalverwaltung, Lohnabrechnung und Dienstplangestaltung. Sie behalten die Entscheidungsfreiheit.
Können Familienmitglieder als persönliche Assistenz eingestellt werden?
Ja, Familienmitglieder können grundsätzlich über das Persönliche Budget als Assistenzkraft eingestellt werden. Voraussetzung: Die Assistenz muss über das übliche Maß familiärer Hilfe hinausgehen, und es muss ein reguläres Beschäftigungsverhältnis bestehen.
Persönliches Budget bei Pflegegrad 4 oder 5
Auch bei hohem Pflegegrad können Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget bezogen werden. Pflegegeld und Eingliederungshilfe schließen sich nicht aus. Bei Pflegegrad 4/5 können die Pflegeleistungen mit dem Persönlichen Budget zu einem trägerübergreifenden Budget kombiniert werden.
Wie beantrage ich das Persönliche Budget für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige beantragen das Budget nicht selbst. Der Antrag wird vom Menschen mit Behinderung (oder dessen Betreuer) beim Eingliederungshilfeträger gestellt. Das Budget kann genutzt werden, um Angehörige als Assistenzkraft zu beschäftigen.
Wie lange dauert die Bewilligung des Persönlichen Budgets?
Nach Antragstellung muss der Kostenträger innerhalb von zwei Monaten entscheiden (§ 18 SGB IX). In der Praxis liegt die Bearbeitungszeit in NRW meist zwischen sechs und zwölf Wochen, je nach Träger (LVR oder LWL) und Vollständigkeit der Unterlagen. Reichen Sie alle Nachweise frühzeitig ein, beschleunigt das den Prozess.
Welche Nachweise muss ich beim Persönlichen Budget führen?
Sie müssen belegen, dass das Budget für die in der Zielvereinbarung festgelegten Zwecke verwendet wurde. Üblich sind Rechnungen des Assistenzdienstes, Lohnabrechnungen bei eigenen Angestellten und Stundennachweise. Beauftragen Sie einen Dienst wie AssistenzPlus, übernimmt dieser die komplette Abrechnung und Dokumentation für Sie.
Ist das Persönliche Budget steuerpflichtig?
Nein, das Persönliche Budget ist keine Einnahme im steuerlichen Sinn, sondern eine zweckgebundene Sozialleistung. Es wird nicht als Einkommen versteuert und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Stellen Sie als Budgetnehmer Assistenzkräfte selbst an, gelten für deren Löhne die normalen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln.
Was ist der Unterschied zwischen Persönlichem Budget und Sachleistung?
Der wichtigste Unterschied ist die Abrechnung. Bei der Sachleistung rechnet der Kostenträger direkt mit Ihrem Assistenzdienst ab. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld auf Ihr Konto und bezahlen den Dienst selbst, dafür führen Sie einen Verwendungsnachweis. Daneben gibt es kleinere Unterschiede: Beim Persönlichen Budget können Sie auch Anbieter ohne Vergütungsvereinbarung wählen und Leistungen mehrerer Träger in einem Budget bündeln, allerdings soll das Budget die Kosten der Sachleistung nicht überschreiten (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Wenn Sie ohnehin einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus beauftragen, läuft die Assistenz in beiden Fällen gleich, wir sind in beiden Modellen für Sie da.
Was ist ein trägerübergreifendes Persönliches Budget?
Ein trägerübergreifendes Budget bündelt Leistungen mehrerer Kostenträger in einer einzigen Geldleistung, etwa Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung und Integrationsamt. Sie stellen einen Antrag, die beteiligten Träger stimmen sich ab und zahlen ihre Anteile gebündelt aus. Das vereinfacht Verwaltung und Abrechnung erheblich.
Kann ich das Persönliche Budget mit Pflegegeld kombinieren?
Ja, Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen sind getrennte Systeme und schließen sich nicht aus. Das Pflegegeld der Pflegekasse bleibt bestehen, das Persönliche Budget der Eingliederungshilfe kommt zusätzlich hinzu. Beide können auch zu einem trägerübergreifenden Budget zusammengefasst werden.
Persönliches Budget für Kinder: geht das?
Ja, auch für Kinder mit Behinderung kann ein Persönliches Budget beantragt werden. Den Antrag stellen die Eltern oder Sorgeberechtigten beim zuständigen Träger. Für Minderjährige ist die Eingliederungshilfe kostenfrei, eine Anrechnung von Einkommen oder Vermögen findet nicht statt.
Wer hilft bei der Verwaltung des Persönlichen Budgets?
Bei der Budgetverwaltung unterstützt eine Budgetassistenz. Sie hilft bei Antrag, Nachweisführung und Organisation der Assistenz. Die Kosten dafür können Teil des Budgets sein. Beauftragen Sie einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus im Dienstleistermodell, entfällt der Verwaltungsaufwand für Sie weitgehend.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Persönlichem Budget?
Nicht zweckentsprechend verbrauchtes Budget kann der Kostenträger am Ende des Bewilligungszeitraums zurückfordern. Schwankt Ihr Bedarf, lässt sich das oft in der Zielvereinbarung berücksichtigen. Eine saubere Dokumentation schützt Sie vor Rückforderungen. Ein Assistenzdienst sorgt dafür, dass das Budget korrekt eingesetzt und nachgewiesen wird.
Kann das Persönliche Budget zurückgefordert oder gekürzt werden?
Eine Kürzung ist nur bei verändertem Bedarf und nach Anpassung der Zielvereinbarung möglich, nicht willkürlich. Eine Rückforderung droht, wenn das Budget zweckwidrig verwendet oder nicht nachgewiesen wurde. Die Zielvereinbarung schützt Sie: Solange Sie die vereinbarten Ziele erfüllen, bleibt das Budget bestehen.

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