LVR Eingliederungshilfe
LVR Eingliederungshilfe 2026: Grundantrag downloaden, Formulare ausfüllen, Freibetrag 71.190 €. Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Rheinland.
Stand: März 2026
Wie stelle ich einen Antrag beim LVR?
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig für alle kreisfreien Städte und Kreise im Rheinland. Dazu gehören unter anderem Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen, Essen, Duisburg, Wuppertal, Leverkusen, Krefeld und Mönchengladbach sowie alle rheinischen Kreise (Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Mettmann, Kreis Viersen und weitere).
Den Antrag auf Eingliederungshilfe stellen Sie direkt beim LVR. Der Grundantrag ist als PDF auf lvr.de verfügbar oder kann online ausgefüllt werden. Nach Eingang des Antrags leitet der LVR die Bedarfsermittlung ein. In NRW kommt dafür das Instrument BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument NRW) zum Einsatz.
AssistenzPlus unterstützt Sie bei der Antragstellung beim LVR: von der Zusammenstellung der Unterlagen über das Ausfüllen des Grundantrags bis zur Begleitung im Gesamtplanverfahren. Die Beratung ist kostenlos.
Welche Formulare brauche ich für den LVR-Antrag?
Für den Antrag auf Eingliederungshilfe beim LVR benötigen Sie folgende Formulare und Unterlagen:
- Grundantrag auf Eingliederungshilfe: Das zentrale Formular des LVR. Verfügbar als Download auf lvr.de oder in den LVR-Regionaldirektionen.
- Ärztliche Stellungnahme: Aktuelles Gutachten oder Befundbericht Ihres behandelnden Arztes zur Art und Schwere der Behinderung.
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, letzter Steuerbescheid oder Rentenbescheid.
- Schweigepflichtsentbindung: Damit der LVR bei Bedarf ärztliche Unterlagen direkt anfordern kann.
- Mietvertrag: Zur Prüfung der Wohnsituation und möglicher Wohnhilfen.
Reichen Sie den Antrag möglichst frühzeitig ein, am besten drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bearbeitung. AssistenzPlus prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, bevor der Antrag abgeschickt wird.
Wie hoch sind Einkommensgrenze und Schonvermögen beim LVR?
Der LVR wendet die bundeseinheitlichen Regelungen des SGB IX an. Für 2026 gelten folgende Werte:
- Vermögensfreibetrag: 71.190 € (150 % der Bezugsgröße). Vermögen unterhalb dieses Betrags wird nicht angerechnet.
- Einkommensgrenze Erwerbseinkommen: 85 % der jährlichen Bezugsgröße (ca. 40.341 €). Nur Einkommen oberhalb dieser Grenze wird mit 2 % als Eigenanteil herangezogen.
- Einkommensgrenze Rente: 60 % der jährlichen Bezugsgröße (ca. 28.476 €).
- Zuschläge: Für unterhaltspflichtige Partner und Kinder werden Zuschläge auf die Einkommensgrenze gewährt.
Selbst genutztes Wohneigentum ist geschützt. Das Vermögen des Partners wird nicht berücksichtigt. Bezieher von Grundsicherung zahlen keinen Eigenanteil. Bei Fragen zur Berechnung hilft unsere kostenlose Beratung.
Welche LVR-Regionaldirektion ist für mich zuständig?
Der LVR gliedert sich in mehrere Regionaldirektionen, die für unterschiedliche Gebiete im Rheinland zuständig sind. Die Zuordnung richtet sich nach Ihrem Wohnort:
- Köln und Umgebung: LVR-Dezernat Soziales, Köln-Deutz
- Düsseldorf und Niederrhein: Zuständig für Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen, Kreis Kleve, Rhein-Kreis Neuss
- Bergisches Land: Zuständig für Wuppertal, Remscheid, Solingen, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis
- Ruhrgebiet (rheinischer Teil): Essen, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Kreis Mettmann, Kreis Wesel
- Aachen und Eifel: StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg
- Bonn und Rhein-Sieg: Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis
Sie sind unsicher, welche Regionaldirektion für Sie zuständig ist? AssistenzPlus klärt das für Sie und leitet Ihren Antrag an die richtige Stelle weiter.
Häufige Fragen: LVR Eingliederungshilfe
- Wie stelle ich einen Antrag beim LVR?
- Den Grundantrag auf Eingliederungshilfe können Sie auf lvr.de herunterladen oder direkt bei der zuständigen LVR-Regionaldirektion anfordern. Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie ärztliche Stellungnahme, Einkommensnachweise und Schweigepflichtsentbindung bei. AssistenzPlus hilft Ihnen bei jedem Schritt.
- Welche Unterlagen braucht der LVR?
- Der LVR benötigt den ausgefüllten Grundantrag, einen Nachweis der Behinderung (Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Gutachten), Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, den Mietvertrag und eine Schweigepflichtsentbindung. Bei Schulassistenz zusätzlich eine Stellungnahme der Schule.
- Wie lange dauert die Bearbeitung beim LVR?
- Der LVR hat nach Antragseingang gesetzlich 2 Monate Zeit für die Entscheidung. In der Praxis dauert es bei vollständigen Unterlagen oft 6 bis 10 Wochen. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und Verzögerungen. AssistenzPlus prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit vor der Einreichung.
- Kann ich den LVR-Antrag auch online stellen?
- Der LVR bietet die Möglichkeit, den Grundantrag online auszufüllen und digital einzureichen. Alternativ können Sie den Antrag als PDF herunterladen, ausdrucken und per Post senden. Die Bearbeitungszeit ist bei beiden Wegen identisch.
- Was passiert nach der Antragstellung beim LVR?
- Nach Eingang prüft der LVR die Unterlagen auf Vollständigkeit. Dann folgt die Bedarfsermittlung mit dem Instrument BEI_NRW, oft in Form eines persönlichen Gesprächs. Auf Basis des ermittelten Bedarfs erstellt der LVR einen Gesamtplan und erlässt den Bewilligungsbescheid.
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