FAQ: Persönliches Budget — Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen zum Persönlichen Budget, zur Persönlichen Assistenz und zur Eingliederungshilfe in NRW.
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Häufige Fragen und Antworten
- Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist Geld vom Amt für Hilfe im Alltag.
Du bekommst dieses Geld bewilligt, damit du Hilfe bezahlen kannst. Zum Beispiel persönliche Assistenz.Beispiel:
Du brauchst Hilfe beim Duschen und beim Anziehen. Das Amt bezahlt dafür Geld. Mit diesem Geld wird die Assistenz bezahlt.
Was wir als AssistenzPlus mit dem Persönlichen Budget für dich machen:
Wir machen das wie ein Rundum Service.
Wir planen die Einsätze.
Wir suchen passende Assistenzkräfte.
Wir stellen die Leute an.
Wir machen Dienstpläne.
Wir kümmern uns um Lohnabrechnung und Papierkram.
Du bekommst Hilfe im Alltag und musst nicht alles selbst organisieren.- Wer kann das Persönliche Budget bekommen?
Du kannst das Persönliche Budget beantragen, wenn du Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe hast, zum Beispiel auf Eingliederungshilfe (§ 29 Abs. 1 SGB IX). Für Kinder mit Behinderung stellen die Eltern den Antrag.
Wichtig:
- Ein Schwerbehindertenausweis allein begründet keinen Anspruch auf das Persönliche Budget. Mit einem Pflegegrad kann die Pflegekasse bestimmte Pflegeleistungen als Budget erbringen (§ 35a SGB XI), Pflegesachleistungen aber nur als Gutscheine für zugelassene Pflegedienste.
- Entscheidend ist, dass dir eine budgetfähige Leistung zusteht, etwa Assistenz aus der Eingliederungshilfe.
- Ärztliche Unterlagen helfen, den Bedarf zu belegen.
- Was ist eine Zielvereinbarung?
Eine Zielvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Leistungsträger, in der steht:
welche Hilfe bezahlt wird
wie oft Assistenz kommen kann
wie hoch das monatliche Budget ist
- Was sind Sachleistungen?
Sachleistungen bedeuten: Ein Assistenzdienst wie AssistenzPlus übernimmt die komplette Verantwortung für deine Assistenz.
Wir organisieren alles:
Wir stellen die Assistenzkräfte an
Wir planen die Einsätze
Wir kümmern uns um Vertretungen
Wir machen die komplette Abrechnung
Wir sprechen direkt mit dem Amt
Du bekommst die Hilfe und wir rechnen direkt mit dem Leistungsträger ab. Du hast mit Geld, Rechnungen oder Nachweisen nichts zu tun.
Beim Persönlichen Budget ist die Assistenz bei uns dieselbe. Dann zahlt dir das Amt das Geld, du bezahlst unsere Rechnung und weist nach, wofür du das Geld verwendet hast.- Was ist der Unterschied zum Persönlichen Budget?
Der wichtigste Unterschied liegt in der Abrechnung.
Bei der Sachleistung rechnen wir direkt mit dem Amt ab. Beim Persönlichen Budget zahlt dir das Amt das Geld, du bezahlst davon unsere Rechnung und weist nach, wofür du das Geld verwendet hast.
Die Assistenz selbst ist bei uns in beiden Fällen gleich: Wir stellen die Assistenzkräfte an, planen die Einsätze und kümmern uns um Vertretungen. Deine Assistenzkraft wählst du in beiden Fällen selbst aus. In Hessen und Rheinland-Pfalz arbeiten wir über das Persönliche Budget.
Der formale Unterschied ist also:
Bei der Sachleistung rechnen wir mit dem Amt ab
Beim Persönlichen Budget bezahlst du uns und weist die Verwendung nach
- Wie beantragt man das Persönliche Budget?
Um ein Persönliches Budget zu beantragen, musst du diese Schritte machen:
- Wende dich an den Leistungsträger, der die Hilfen bezahlt.
- Stelle einen Antrag auf die Hilfen, die du brauchst. Zum Beispiel Alltagsassistenz oder Freizeitassistenz.
Der Leistungsträger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist (§ 14 Abs. 1 SGB IX). Danach meldet er sich meist mit Unterlagen, die du ausfüllen sollst, oder mit einem Termin zur Bedarfsermittlung.
Wende dich auch gerne an uns per WhatsApp, Mail oder Kontaktformular und wir helfen dir dabei!
- Wie viele Stunden Assistenz kann man bewilligt bekommen?
Wie viele Stunden Sie bekommen, hängt vor allem von Ihrem persönlichen Bedarf ab.
- Feste Stundengrenzen je Pflegegrad gibt es nicht. Die früheren Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt, und für die Eingliederungshilfe ist ein Pflegegrad keine Voraussetzung.
- Den Umfang ermittelt der Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall mit einem festgelegten Verfahren: in NRW mit dem BEI_NRW, in Hessen mit dem PiT, in Rheinland-Pfalz mit dem IBE.
- Maßgeblich ist, wobei Sie im Alltag Unterstützung brauchen und wie lange, vom Aufstehen über Haushalt und Termine bis zur Freizeit.
- Die bewilligten Stunden reichen von wenigen Stunden pro Woche bis zur Assistenz rund um die Uhr.
- Ändert sich Ihr Bedarf, können Sie eine Anpassung beantragen.
Aber: Auch Ihre persönlichen Umstände spielen eine Rolle, zum Beispiel die Wohnung und die Familie. Wir helfen Ihnen, Ihren Bedarf nachvollziehbar zu beschreiben.
- Wofür kann das Persönliche Budget genutzt werden?
Für alle Assistenzarten, die im Alltag oder im Leben notwendig sind.
Zum Beispiel:
Freizeitassistenz
Begleitung beim Spazierengehen, ins Kino, ins Café, zu Freunden, auf Reisen oder zu Veranstaltungen.Alltagsassistenz
Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Wäsche, Ordnung halten, Tagesstruktur.Pflegeassistenz
Unterstützung beim Duschen, Anziehen, Toilettengängen, Körperpflege, Lagern oder bei intimen Tätigkeiten, wenn diese bewilligt sind.Arbeitsassistenz
Unterstützung am Arbeitsplatz, bei der Organisation von Aufgaben, Begleitung zur Arbeit, Hilfe bei körperlichen Tätigkeiten oder Kommunikation.Studienassistenz
Begleitung zur Hochschule, Mitschreiben, Organisation von Unterlagen, Hilfe bei Prüfungen oder im Studienalltag.Mobilitätsassistenz
Begleitung mit Bus und Bahn, Autofahrten, Wege zu Terminen, Behörden oder Ärzten.Soziale Assistenz
Unterstützung bei Gesprächen, Telefonaten, E Mails, Behördenschreiben oder im Umgang mit anderen Menschen.Kurz gesagt
Alles, was du ohne Behinderung selbst machen würdest, aber mit Unterstützung brauchst.- Was macht ein Dienst wie AssistenzPlus?
Wir übernehmen:
Suche und Einstellung von Assistenzkräften
Dienstpläne und Vertretungen
Lohnabrechnung
Verträge und Bürokratie
Kommunikation mit Kostenträgern
Du bekommst Hilfe im Alltag, ohne dich mit Papierkram beschäftigen zu müssen.
- Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?
Wer Anspruch auf eine budgetfähige Leistung zur Teilhabe hat, zum Beispiel auf Eingliederungshilfe, kann diese auf Antrag als Persönliches Budget erhalten (§ 29 Abs. 1 SGB IX). Ein Schwerbehindertenausweis allein begründet diesen Anspruch nicht. Die Art der Behinderung spielt keine Rolle. Auch der Umfang des Hilfebedarfs ist nicht entscheidend. Selbst bei wenigen Stunden pro Woche können Sie ein Persönliches Budget beantragen.
- Wie beantrage ich ein Persönliches Budget?
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Kostenträger (z.B. Sozialamt, LVR, Krankenkasse oder Rentenversicherung). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Wichtig ist, dass Sie ausdrücklich ein Persönliches Budget beantragen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
- Wie lange dauert die Antragstellung?
Der Kostenträger muss innerhalb von 2 Wochen nach Eingang klären, ob er zuständig ist (§ 14 Abs. 1 SGB IX). Ohne Gutachten entscheidet er innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang, mit Gutachten innerhalb von 2 Wochen, nachdem es vorliegt (§ 14 Abs. 2 SGB IX). Nach unserer Erfahrung dauert es in der Praxis bis zur vollständigen Bewilligung häufig mehrere Monate, vor allem bei aufwendigen Bedarfsermittlungen. Eine Genehmigung durch bloßen Fristablauf gibt es in der Eingliederungshilfe nicht (§ 18 Abs. 7 SGB IX). Wir behalten den Status für Sie im Blick und haken bei Verzögerungen nach.
- Ist die Beratung bei AssistenzPlus kostenpflichtig?
Nein. Unsere Beratung und die Begleitung beim Antrag sind für Sie kostenfrei. Die Assistenz selbst bezahlt in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe. Wir arbeiten in NRW als Sachleistung oder über das Persönliche Budget, in Hessen und Rheinland-Pfalz über das Persönliche Budget. Einen monatlichen Beitrag zahlen Sie nur, wenn Ihr Einkommen über den Grenzen des § 136 SGB IX liegt (§ 137 SGB IX). Vermögen bleibt bis 71.190 Euro geschützt (§ 139 SGB IX).
- Was kostet Persönliche Assistenz?
Für Assistenznehmer ist Persönliche Assistenz in der Regel ohne eigene Kosten. Die Finanzierung läuft über die Eingliederungshilfe, als Sachleistung oder als Persönliches Budget. Der Kostenträger übernimmt die Kosten basierend auf Ihrem individuellen Bedarf. Es gibt keine pauschale Zuzahlung. Einen monatlichen Beitrag zahlen Sie nur, wenn Ihr Einkommen über den Grenzen des § 136 SGB IX liegt (§ 137 SGB IX). Vermögen bleibt bis 71.190 Euro geschützt (§ 139 SGB IX).
- Kann ich meine Assistenzkraft selbst auswählen?
Ja, bei AssistenzPlus in beiden Modellen, ob Sachleistung oder Persönliches Budget. Wir schlagen Ihnen passende Kandidaten vor. Sie entscheiden dann, wer Sie unterstützen soll. Wenn die Zusammenarbeit nicht passt, suchen wir gemeinsam eine Alternative.
- Welche Assistenzleistungen gibt es?
Wir bieten Persönliche Assistenz vor allem im Alltag und in der Freizeit, auch als 24-Stunden-Assistenz, dazu Begleitung bei der Mobilität. Die Unterstützung richtet sich ganz nach Ihrem individuellen Bedarf. Auch bei geringem Stundenumfang sind wir für Sie da.
- Arbeitet AssistenzPlus auch außerhalb von Köln?
Ja. Unser Sitz ist in Köln, wir sind in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz tätig. Viele unserer Prozesse laufen digital, die Beratung und Begleitung bei der Antragstellung ist deshalb ortsunabhängig möglich. Die Assistenzkräfte vor Ort stellen wir selbst ein, sie sind bei AssistenzPlus angestellt.
- Was passiert bei Krankheit der Assistenzkraft?
Bei AssistenzPlus haben wir eine Vertretungsregelung. Wenn Ihre Assistenzkraft ausfällt, organisieren wir zeitnah eine Vertretung. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern. Das ist einer der großen Vorteile des Dienstleistermodells gegenüber dem Arbeitgebermodell.
- Brauche ich einen Pflegegrad?
Nicht unbedingt, aber sehr hilfreich. Persönliche Assistenz wird über verschiedene Wege finanziert. Für Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) brauchen Sie keinen Pflegegrad. Für pflegerische Leistungen (SGB XI) kann ein Pflegegrad hilfreich sein. Wir beraten Sie, welche Finanzierung in Ihrer Situation am besten passt.
- Was ist der Unterschied zwischen Persönlichem Budget und Sachleistung?
Der wichtigste Unterschied ist die Abrechnung. Bei der Sachleistung rechnet der Assistenzdienst direkt mit dem Kostenträger ab. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld, bezahlen davon zum Beispiel einen Assistenzdienst und weisen die Verwendung so nach, wie es die Zielvereinbarung vorsieht. Außerdem ist die Sachleistung grundsätzlich an Anbieter gebunden, die eine Vereinbarung mit dem Träger haben (§ 123 Abs. 1 SGB IX), mit dem Budget können Sie auch andere Anbieter bezahlen. An die Entscheidung für das Budget sind Sie sechs Monate gebunden (§ 29 Abs. 1 SGB IX). Bei AssistenzPlus suchen Sie Ihre Assistenzkraft in beiden Modellen selbst aus. Die Qualität und der Umfang der Hilfe sollen bei beiden Formen gleich sein.
Grundlegende Fragen zur Persönlichen Assistenz
- Was ist persönliche Assistenz?
- Persönliche Assistenz ist Unterstützung im Alltag für Menschen mit Behinderung. In der Eingliederungshilfe ist sie als Assistenzleistung in § 78 SGB IX geregelt. Assistenznehmer entscheiden über Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Unterstützung (§ 78 Abs. 2 SGB IX) und können Wünsche zur Gestaltung äußern (§ 104 Abs. 2 SGB IX). Assistenzkräfte helfen etwa im Haushalt und bei Terminen.
- Wer zahlt persönliche Assistenz?
- Die Kosten übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe. Für Erwachsene ist das in NRW der LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe), in Hessen der LWV Hessen und in Rheinland-Pfalz das Land, der Antrag läuft dort über das örtliche Sozialamt. Die Finanzierung erfolgt als Sachleistung oder als Persönliches Budget. Arbeitsassistenz finanziert das Integrationsamt einkommensunabhängig (§ 185 Abs. 5 SGB IX).
- Was kostet persönliche Assistenz?
- Bei einem Assistenzdienst in NRW sind 33 bis 45 € pro Stunde üblich. Diese Kosten trägt bei bestehendem Anspruch die Eingliederungshilfe. Einen Eigenbeitrag zahlt nur, wessen Einkommen über der Einkommensgrenze liegt (2026: 60 bis 85 % der Bezugsgröße, § 136 SGB IX). Mit dem Eigenanteil-Rechner können Sie Ihren Beitrag in wenigen Sekunden berechnen.
- Wer bekommt persönliche Assistenz?
- Anspruch haben Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbehinderungen, die dadurch wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (§ 99 SGB IX). Eine Altersgrenze gibt es nicht. Voraussetzung ist ein Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe (§ 108 SGB IX). Danach wird der individuelle Bedarf ermittelt.
- Wie beantrage ich persönliche Assistenz?
- Stellen Sie einen formlosen Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe. Für Erwachsene ist das in NRW der LVR oder LWL und in Hessen der LWV Hessen, in Rheinland-Pfalz geht der Antrag an das örtliche Sozialamt. Legen Sie Nachweise zur Behinderung, Einkommensnachweise und eine Beschreibung Ihres Unterstützungsbedarfs bei. Danach wird Ihr Bedarf im Gesamtplanverfahren ermittelt.
- Was fällt alles unter die Eingliederungshilfe?
- Die Eingliederungshilfe umfasst vier Leistungsgruppen (§ 102 SGB IX): Teilhabe an Bildung (Schulassistenz, Studienassistenz), soziale Teilhabe (Alltagsassistenz, Freizeitassistenz), Teilhabe am Arbeitsleben und medizinische Rehabilitation. Persönliche Assistenz im Alltag gehört zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX). Welche Leistungen Sie konkret erhalten, wird im Gesamtplanverfahren nach Ihrem Bedarf festgelegt.
- Werden Alltagshelfer von der Krankenkasse bezahlt?
- Alltagsassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe zahlt nicht die Krankenkasse, sondern der Träger der Eingliederungshilfe (für Erwachsene in NRW LVR oder LWL, in Hessen der LWV Hessen). Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten von der Pflegekasse zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI). Für umfassende Alltagsassistenz ist die Eingliederungshilfe zuständig.
- Persönliche Assistenz im Krankenhaus: Geht das?
- Ja. Seit November 2022 übernimmt die Eingliederungshilfe die Begleitung im Krankenhaus durch eine vertraute Bezugsperson, etwa Ihre Assistenzkraft, wenn Sie diese behinderungsbedingt brauchen (§ 113 Abs. 6 SGB IX). Übernehmen Angehörige oder Personen aus Ihrem engsten Umfeld die Begleitung, erhalten sie von der Krankenkasse Krankengeld für ihren Verdienstausfall (§ 44b SGB V).
- Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Grundsicherung?
- Eingliederungshilfe (SGB IX) finanziert behinderungsbedingte Unterstützung wie Assistenz. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) deckt den Lebensunterhalt. Beide können parallel bezogen werden. Der Vermögensfreibetrag ist bei der Eingliederungshilfe mit 71.190 € (2026) deutlich höher als bei der Grundsicherung mit 10.000 €.
- In welchem SGB ist die Eingliederungshilfe geregelt?
- Seit 2020 ist die Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX geregelt. Vorher war sie Teil der Sozialhilfe im SGB XII. Das Bundesteilhabegesetz hat die Freibeträge angehoben und Einkommen und Vermögen des Partners von der Anrechnung ausgenommen. Seitdem ist die Fachleistung von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt.
- Brauche ich einen bestimmten GdB für Persönliche Assistenz?
- Nein, der Anspruch auf Eingliederungshilfe richtet sich nach einer wesentlichen Teilhabeeinschränkung und dem individuellen Bedarf (§ 99 SGB IX), nicht nach einer bestimmten GdB-Stufe. Auch ohne Schwerbehindertenausweis können Menschen mit Beeinträchtigungen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn sie Unterstützung für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigen.
- Was passiert, wenn mein GdB gesenkt wird?
- Wenn Ihr Grad der Behinderung herabgestuft wird, verlieren Sie möglicherweise Nachteilsausgleiche, etwa einen höheren Behindertenpauschbetrag oder die Freifahrtberechtigung. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe hängt dagegen nicht vom GdB ab, sondern von der Teilhabeeinschränkung und dem Bedarf (§ 99 SGB IX). Die Herabstufung allein beendet ihn also nicht. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
- Was ändert sich 2026 bei der GdB-Bewertung?
- Seit dem 3. Oktober 2025 gilt die 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie überarbeitet vor allem Teil A der Versorgungsmedizinischen Grundsätze: Der GdB ist ausdrücklich ein Maß der Teilhabebeeinträchtigung, unabhängig von der Ursache. Neu gefasst sind auch Heilungsbewährung und Gesamt-GdB. Bei Neufeststellungen kann der GdB daher anders ausfallen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel zur GdB-Neubewertung 2026.