Freizeitassistenz in NRW
Freizeitassistenz für Menschen mit Behinderung in NRW. Begleitung zu Events, Sport, Kultur, Reisen und Freunden. Kostenfrei über das Persönliche Budget.
Stand: März 2026
- Individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Flexible Zeiten nach Ihren Wünschen
- Kostenfrei über das Persönliche Budget
- Antragshilfe beim LVR oder LWL
Was ist Freizeitassistenz?
Freizeitassistenz ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX), die Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilnahme an Kultur, Sport, Reisen und sozialen Aktivitäten ermöglicht. Die Kosten übernimmt die Eingliederungshilfe (LVR/LWL in NRW) vollständig.
Wie wird Freizeitassistenz finanziert?
Die Eingliederungshilfe finanziert Freizeitassistenz als Leistung zur sozialen Teilhabe. Über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) gestalten Sie Umfang und Einsatzzeiten flexibel.
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FAQ: Freizeitassistenz
- Kann ich mit Freizeitassistenz auch verreisen?
- Ja, Freizeitassistenz kann auch bei Reisen und Urlauben eingesetzt werden. Die Finanzierung muss vorab mit dem Kostenträger geklärt werden. AssistenzPlus berät Sie zu den Möglichkeiten.
- Wie flexibel ist die Freizeitassistenz?
- Sie bestimmen selbst, wann und wohin Sie begleitet werden möchten. Die Assistenzzeiten werden individuell nach Ihren Wünschen und Ihrem bewilligten Stundenumfang vereinbart.
- Wer finanziert die Freizeitassistenz?
- Freizeitassistenz ist Teil der Eingliederungshilfe und wird über den LVR oder LWL finanziert, entweder als Sachleistung oder über das Persönliche Budget. Für Sie entstehen keine Kosten.