Freizeitassistenz: Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Freizeitassistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Sport, Kultur, Reisen und sozialen Aktivitäten. Finanziert über Eingliederungshilfe (LVR/LWL/LWV/KVMYK), kostenfrei für Sie.
Stand: Mai 2026
Unsere Leistungen im Bereich Freizeitassistenz
- Kulturelle Veranstaltungen: Begleitung ins Kino, Theater, Museum, zu Konzerten und Festivals. Kultur erleben ohne Einschränkungen.
- Sport und Bewegung: Unterstützung beim Schwimmen, Fitness, Rollstuhlsport oder beim Besuch von Sportvereinen und Stadien.
- Soziale Kontakte: Begleitung zu Treffen mit Freunden, Familienfeiern, Stammtischen und Vereinsabenden.
- Reisen und Ausflüge: Assistenz bei Tagesausflügen, Wochenendtrips und Urlaubsreisen. Planung und Begleitung aus einer Hand.
- Hobbys und Interessen: Unterstützung bei der Ausübung Ihrer Hobbys: Gartenarbeit, Kochen, Malen, Musizieren oder was immer Ihnen Spaß macht.
Was ist Freizeitassistenz?
Freizeitassistenz ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX), die Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilnahme an Kultur, Sport, Reisen und sozialen Aktivitäten ermöglicht. Die Kosten übernimmt die Eingliederungshilfe (LVR/LWL in NRW, LWV in Hessen, KVMYK in Rheinland-Pfalz) vollständig.
Wie wird Freizeitassistenz finanziert?
Die Eingliederungshilfe finanziert Freizeitassistenz als Leistung zur sozialen Teilhabe. Über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) gestalten Sie Umfang und Einsatzzeiten flexibel.
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FAQ: Freizeitassistenz
- Kann ich mit Freizeitassistenz auch verreisen?
- Ja, Freizeitassistenz kann auch bei Reisen und Urlauben eingesetzt werden. Die Finanzierung muss vorab mit dem Kostenträger geklärt werden. AssistenzPlus berät Sie zu den Möglichkeiten.
- Wie flexibel ist die Freizeitassistenz?
- Sie bestimmen selbst, wann und wohin Sie begleitet werden möchten. Die Assistenzzeiten werden individuell nach Ihren Wünschen und Ihrem bewilligten Stundenumfang vereinbart.
- Wer finanziert die Freizeitassistenz?
- Freizeitassistenz ist Teil der Eingliederungshilfe und wird über den LVR oder LWL finanziert, entweder als Sachleistung oder über das Persönliche Budget. Für Sie entstehen keine Kosten.