Ihr Assistenzdienst in Gelsenkirchen
Persönliche Assistenz in Gelsenkirchen: LWL-Antrag, Beratung und Assistenzkräfte vor Ort. AssistenzPlus begleitet Sie kostenlos bis zum Start.
Persönliche Assistenz in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen liegt im nördlichen Ruhrgebiet und hat rund 260.000 Einwohner. Die Stadt gliedert sich in fünf Stadtbezirke mit Stadtteilen wie Buer, Horst, Erle, Resse, Schalke und der Altstadt. AssistenzPlus organisiert Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in allen Gelsenkirchener Stadtteilen. Ob Alltagsbegleitung, Freizeitassistenz zur Veltins-Arena oder Unterstützung im eigenen Haushalt: Unsere Assistenzkräfte sind flexibel und zuverlässig vor Ort.
Der LWL als Kostenträger in Gelsenkirchen
Für Eingliederungshilfe in Gelsenkirchen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig. AssistenzPlus übernimmt die komplette Antragstellung beim LWL für Sie. Wir erstellen die Bedarfsermittlung, formulieren den Antrag und stehen im direkten Austausch mit den zuständigen Sachbearbeitern. Nach der Bewilligung kümmern wir uns um die laufende Abrechnung. Unsere Leistungen in Gelsenkirchen:
- Alltagsassistenz im eigenen Zuhause
- Begleitung zu Ärzten, Behörden und Einkäufen
- Freizeitassistenz zum ZOOM Erlebniswelt, ins Musiktheater im Revier oder zum Nordsternpark
- Studienassistenz an der Westfälischen Hochschule
- Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz
Leistungen der Eingliederungshilfe in Gelsenkirchen
Ob Sachleistung oder Persönliches Budget: Auch in Gelsenkirchen wählen Sie Ihre Assistenzkräfte mit aus. Beim Budget erhalten Sie das Geld, bezahlen den Dienst und weisen die Verwendung nach. Den Antrag auf Persönliches Budget stellen Sie beim LWL. AssistenzPlus begleitet den gesamten Prozess. Gelsenkirchen ist über die Straßenbahnlinien und Busverbindungen gut erschlossen. Wir begleiten Menschen mit einem Assistenzbedarf ab etwa 20 Stunden pro Woche, von mehrstündiger täglicher Unterstützung bis zur 24-Stunden-Assistenz.
Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung oder erfahren Sie mehr über das Persönliche Budget.
Ämter, Beratung und Wege in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen gehört zu Westfalen-Lippe. Anders als in Köln, Düsseldorf oder Duisburg bewilligt hier deshalb der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Eingliederungshilfe für Erwachsene, nicht der LVR. Die Stadt ist für Schulkinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig und bietet einen eigenen Fahrdienst an. Viele städtische Stellen sitzen gemeinsam im Dienstgebäude an der Vattmannstraße.
Wer bewilligt Ihre Assistenz in Gelsenkirchen
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe: Träger der Eingliederungshilfe für Erwachsene in Westfalen-Lippe (§ 1 Abs. 1 AG-SGB IX NRW), auch für Gelsenkirchen. Der Antrag kann formlos gestellt werden, etwa per E-Mail, empfohlen ist der Online-Antrag im LWL-Serviceportal. Der Antrag gilt mit Eingang beim LWL als gestellt. Für Sie ist die Assistenz kostenfrei, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Vermögen bis 71.190 Euro bleibt geschützt (§ 139 SGB IX). Postanschrift: LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe, 48133 Münster. Zur offiziellen Seite
- Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales: Als örtlicher Träger ist die Stadt im Wesentlichen nur für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig, ab dem Schuleintritt bis zum Ende der Schulausbildung, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II. Für Erwachsene bearbeitet sie den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, nicht die Assistenz. Vattmannstraße 2 bis 8, 45879 Gelsenkirchen. Zur offiziellen Seite
Wer ist in Gelsenkirchen wofür zuständig?
Nicht jeder Antrag läuft über dieselbe Stelle. Für diese Anliegen sind in Gelsenkirchen andere Ämter zuständig als für die Assistenz selbst.
- Schulbegleitung bei körperlicher oder geistiger Behinderung: Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Eingliederungshilfe. Für Schulkinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist die Stadt zuständig, nicht der LWL. Auf Antrag sind unter anderem Schulbegleitung, Autismustherapie, Hilfsmittel und Freizeitassistenz möglich. Welche Unterlagen nötig sind, klärt die Stadt im Gespräch, Gebühren fallen nicht an. Vattmannstraße 2 bis 8, 45879 Gelsenkirchen. Rechtsgrundlage: § 112 SGB IX, Zuständigkeit der Stadt nach § 1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW. Zur offiziellen Seite
- Schulbegleitung bei seelischer Behinderung: Jugendamt, Referat Kinder, Jugend und Familien. Bei Kindern und Jugendlichen mit ausschließlich seelischer Behinderung ist vorrangig das Jugendamt zuständig. Den Antrag richten Sie deshalb direkt an das Referat Kinder, Jugend und Familien. Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII. Zur offiziellen Seite
- Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen: Referat Soziales, Schwerbehindertenabteilung. Den Antrag stellen Sie online über ELSA auf sgbix-online.nrw.de, per E-Mail oder per Post. Unterlagen können Sie auch in den Hausbriefkasten werfen. Persönlich geht es nur mit Termin. Kopien ärztlicher Berichte gleich mitzuschicken, kann die Bearbeitung beschleunigen. Vattmannstraße 2 bis 8, 45879 Gelsenkirchen. Rechtsgrundlage: § 152 SGB IX. Zur offiziellen Seite
- Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung: Referat Soziales, Grundsicherung. Grundsicherung gibt es ab der Altersgrenze und ab 18 Jahren bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, über die in der Regel der Rentenversicherungsträger entscheidet. Die Hilfe gibt es nur auf Antrag, den Sie auch online über das Serviceportal der Stadt stellen können. Vattmannstraße 2 bis 8, 45879 Gelsenkirchen. Rechtsgrundlage: §§ 41 ff. SGB XII. Zur offiziellen Seite
- Beratung zur Pflege: Pflegeberatung der Stadt Gelsenkirchen (Beratungsstelle PFAD). Die städtische Pflegeberatung ist kostenlos und trägerunabhängig. Sie hilft etwa bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei der Wahl zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung und bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln. Auch die Pflegekassen bieten Pflegeberatung an (§ 7a SGB XI). Vattmannstraße 2 bis 8, 45879 Gelsenkirchen. Zur offiziellen Seite
Unabhängige Beratung in Gelsenkirchen
Ein Gespräch bei diesen Stellen kostet Sie nichts. Die EUTB-Stellen beraten nach § 32 SGB IX und sind an keinen Anbieter gebunden.
- EUTB Gelsenkirchen, Sozialwerk St. Georg e.V., Wiehagen 8 bis 10, 45879 Gelsenkirchen. Kostenlose und anbieterunabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX mit den Schwerpunkten Assistenzbedarf, Pflege und Teilhabe. Beratung auch auf Englisch und Türkisch sowie per Video. Website öffnen
- Städtische Beratungsstelle PFAD, Vattmannstraße 2 bis 8, 45879 Gelsenkirchen. Beratung der Stadt zu Pflege, Alter, Demenz, Behinderung und Wohnanpassung im Referat Soziales, dazu eine Gehörlosenberatung. Website öffnen
- Lebenshilfe Center Gelsenkirchen, Cranger Straße 6, 45894 Gelsenkirchen. Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung sowie ihre Angehörigen und Freunde. Website öffnen
- SBB, Koordinierungsstelle Senioren- und Behindertenbeauftragter, Vattmannstraße 2 bis 8, 45879 Gelsenkirchen. Städtische Anlaufstelle für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderung, nur nach telefonischer Terminvereinbarung. Koordiniert den Inklusionsprozess der Stadt. Website öffnen
Hier sind wir in Gelsenkirchen unterwegs
- Mitte mit Altstadt, Bismarck, Bulmke-Hüllen, Feldmark, Heßler, Schalke und Schalke-Nord
- Nord mit Buer, Hassel und Scholven
- Ost mit Erle, Resse und Resser Mark
- Süd mit Neustadt, Ückendorf und Rotthausen
- West mit Horst und Beckhausen
Was Sie in Gelsenkirchen wissen sollten
- Gelsenkirchen liegt im Gebiet des LWL. Antrag, Bedarfsermittlung und Bescheid für Erwachsene laufen deshalb über das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe in Münster, nicht über den LVR in Köln.
- Viele städtische Stellen sitzen unter einem Dach im Dienstgebäude Vattmannstraße 2 bis 8: Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenabteilung, Grundsicherung, die Beratungsstelle PFAD und die Koordinierungsstelle des Senioren- und Behindertenbeauftragten.
- Den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung fahren das DRK und die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft. Voraussetzung ist das Merkzeichen aG. Eine einfache Fahrt kostet je nach Anbieter 22 oder 27 Euro, eine Begleitperson fährt kostenlos mit. Wer Eingliederungshilfe erhält, kann beim Referat Soziales die kostenfreie Nutzung beantragen.
- Der Fahrdienst fährt innerhalb von Gelsenkirchen und in die direkt angrenzenden Städte bis 10 Kilometer hinter der Stadtgrenze. Ausgeschlossen sind Fahrten, die Krankenkassen oder andere Stellen zahlen, etwa zum Arzt oder zur Arbeit.
- Die Stadt hat einen Beirat für Menschen mit Behinderungen, seine Satzung stammt aus dem Jahr 2006. Einen Überblick über Hilfen und Beratung gibt der städtische Wegweiser Inklusion.
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So arbeiten wir für Gelsenkirchen von Köln aus
AssistenzPlus hat kein eigenes Büro in Gelsenkirchen. Beratung, Antrag beim LWL, Einsatzplanung und Abrechnung laufen über unser Büro in Köln. Zuständig ist hier der LWL, nicht der LVR wie in Köln. Den Antrag bereiten wir deshalb nach dem Verfahren des LWL vor.
Die Assistenz selbst findet in Gelsenkirchen statt: in Ihrer Wohnung, bei Terminen, beim Einkaufen und in der Freizeit, ob Sie in Buer, Horst, Erle oder in der Altstadt wohnen.
Unser Büro: Butzweilerhofallee 3, 50829 Köln
- Kostenlose und unverbindliche Erstberatung per Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular
- Ihre Assistenzkräfte suchen wir gezielt in Gelsenkirchen und Umgebung, damit die Wege kurz bleiben
Beispiel, keine echte Person
Beispiel: So kann der Weg zur Assistenz in Gelsenkirchen aussehen
Herr D. wohnt in Buer und ist nach einem Unfall querschnittgelähmt. Er möchte allein in seiner Wohnung leben und braucht dafür über den Tag verteilt Unterstützung. So könnte sein Weg aussehen:
- Unabhängige Beratung: Herr D. lässt sich zuerst bei der EUTB Gelsenkirchen am Wiehagen beraten, kostenlos und an keinen Anbieter gebunden. Danach meldet er sich bei AssistenzPlus.
- Antrag beim LWL: Wir helfen beim Antrag auf Eingliederungshilfe, online über das LWL-Serviceportal oder formlos per E-Mail. Dazu gehören möglichst aktuelle ärztliche Unterlagen und der Bogen „Persönliche Sicht“. Innerhalb von zwei Wochen klärt der LWL, ob er zuständig ist.
- Bedarfsermittlung: Seine feste Ansprechperson beim LWL lädt Herrn D. zum Bedarfsermittlungsgespräch ein, am Telefon, per Video, im Regionalbüro oder bei ihm zu Hause. Dokumentiert wird meist im BEI_NRW. Eine Vertrauensperson darf dabei sein, auf Wunsch begleiten wir das Gespräch.
- Gesamtplan und Bescheid: Im Gesamtplan legt der LWL Art, Inhalt und Umfang der Leistungen fest. Den Gesamtplan erhält Herr D. innerhalb von zwei Wochen nach dem Gespräch zusammen mit dem Bescheid.
- Start der Assistenz: Wir stellen sein Team aus Assistenzkräften zusammen. Herr D. wählt die Form der Leistung: Als Sachleistung rechnet AssistenzPlus direkt mit dem LWL ab. Als Persönliches Budget schließt er eine Zielvereinbarung mit dem LWL, erhält das Geld, bezahlt damit den Dienst und weist die Verwendung nach.
Herr D. ist ein erfundenes Beispiel, kein echter Fall. Welche Leistungen in welchem Umfang bewilligt werden, entscheidet der LWL nach Ihrem persönlichen Bedarf.
Häufige Fragen: Persönliche Assistenz in Gelsenkirchen
- Wer ist der Kostenträger für Persönliche Assistenz in Gelsenkirchen?
- Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist der zuständige überörtliche Träger der Eingliederungshilfe für Gelsenkirchen. AssistenzPlus übernimmt die Antragstellung beim LWL und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Wie beantrage ich ein Persönliches Budget beim LWL in Gelsenkirchen?
- Den Antrag auf Persönliches Budget stellen Sie beim LWL. AssistenzPlus unterstützt Sie vollständig: Wir erstellen die Bedarfsermittlung, formulieren den Antrag und kümmern uns um die Abrechnung. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
- Ab wie vielen Stunden bietet AssistenzPlus Assistenz in Gelsenkirchen an?
- Wir begleiten Menschen mit einem Assistenzbedarf ab etwa 20 Stunden pro Woche, von mehrstündiger täglicher Unterstützung bis zur 24-Stunden-Assistenz. Der genaue Stundenumfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und wird im Rahmen der Bedarfsermittlung beim LWL festgelegt.
- Wer ist in Gelsenkirchen für Eingliederungshilfe zuständig?
- Für Gelsenkirchen ist der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) mit Hauptsitz in Münster zuständig. Der LWL bewilligt Eingliederungshilfe-Leistungen wie Alltags-, Freizeit- und 24h-Assistenz. AssistenzPlus ist Ihr Assistenzdienst in Gelsenkirchen und ganz Westfalen-Lippe.
- Wie beantrage ich persönliche Assistenz in Gelsenkirchen?
- In Gelsenkirchen ist der LWL in Münster Ihr Ansprechpartner für den Antrag auf persönliche Assistenz. Sie benötigen Nachweise zur Behinderung, Einkommensunterlagen und eine Bedarfsbeschreibung. AssistenzPlus unterstützt Sie bei jedem Schritt, ohne Kosten für Sie.
- Was kostet persönliche Assistenz in Gelsenkirchen?
- Die Kosten für persönliche Assistenz in Gelsenkirchen trägt der LWL über die Eingliederungshilfe. Über einen Assistenzdienst liegen die Stundensätze bei 33-45 €. Einen Eigenanteil zahlen Sie nur, wenn Ihr Einkommen über der gesetzlichen Grenze liegt. Vermögen bis 71.190 € (Stand 2026) bleibt geschützt.
- Wie läuft der Antrag auf Assistenz beim LWL ab?
- Sie können den Antrag formlos stellen, etwa per E-Mail, oder online über das LWL-Serviceportal. Innerhalb von zwei Wochen klärt der LWL, ob er zuständig ist. Danach folgt ein Bedarfsermittlungsgespräch, am Telefon, per Video, im Regionalbüro oder bei Ihnen zu Hause. Den Gesamtplan mit dem Bescheid schickt der LWL innerhalb von zwei Wochen nach dem Gespräch.
- Wer ist in Gelsenkirchen für die Schulbegleitung zuständig?
- Bei körperlicher oder geistiger Behinderung das Referat Soziales der Stadt in der Vattmannstraße 2 bis 8, ab dem Schuleintritt bis zum Ende der Schulausbildung, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II. Bei ausschließlich seelischer Behinderung ist vorrangig das Jugendamt zuständig, also das Referat Kinder, Jugend und Familien (§ 35a SGB VIII).
- Gibt es in Gelsenkirchen einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?
- Ja. Mit Wohnsitz in Gelsenkirchen und Merkzeichen aG können Sie den Fahrdienst von DRK und DMSG für private Fahrten nutzen, etwa zu Besuchen, Veranstaltungen oder Behörden. Eine einfache Fahrt kostet je nach Anbieter 22 oder 27 Euro, eine Begleitperson fährt kostenlos mit. Wer Eingliederungshilfe erhält, kann beim Referat Soziales die kostenfreie Nutzung beantragen.
- Hat AssistenzPlus ein Büro in Gelsenkirchen?
- Nein. Beratung, LWL-Antrag, Einsatzplanung und Abrechnung laufen über unser Büro in der Butzweilerhofallee 3 in Köln. Für Gelsenkirchen ist der LWL zuständig, nicht der LVR, und wir bereiten den Antrag nach dessen Verfahren vor. Die Assistenz selbst findet in Gelsenkirchen statt, bei Ihnen zu Hause und unterwegs. Die Erstberatung per Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular ist kostenlos.
Assistenzleistungen in Gelsenkirchen
- Alltagsassistenz
- Arbeitsassistenz
- Studienassistenz
- Freizeitassistenz
- Elternassistenz
- Schulassistenz
- 24-Stunden-Assistenz
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