Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz für volle berufliche Teilhabe

Arbeitsassistenz gleicht aus, was Ihre Behinderung am Arbeitsplatz erschwert. Das Integrationsamt zahlt, unabhängig von Ihrem Einkommen.

Kostenlos beraten lassen WhatsApp schreiben

Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage
§ 185 SGB IX
Wer zahlt
Integrationsamt / Inklusionsamt
Einkommensprüfung
keine
Voraussetzung
Schwerbehinderung (GdB 50) oder Gleichstellung
Eigenanteil
0 €

Im Alltag

So sieht Arbeitsassistenz im Alltag aus

Sie bestimmen, wobei und wann Sie Unterstützung möchten. Ein paar typische Situationen:

Kosten und Antrag

Was kostet Sie das? Kurz gesagt: nichts.

Die kurzen Antworten zuerst. Details stehen im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

Ehrlich gesagt

Was nicht übernommen wird

Damit es später keine Überraschungen gibt.

  • Ihre fachlichen Kernaufgaben, die Assistenz ersetzt nicht Ihre Arbeit
  • Technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzumbau, das ist ein eigener Antrag beim Integrationsamt
  • Fahrtkosten zur Arbeit, dafür gibt es die Kraftfahrzeughilfe

Zum Mitmachen

Ihre Checkliste für den Erstantrag

Diese Unterlagen braucht der Kostenträger für die Arbeitsassistenz. Haken Sie ab, was Sie schon haben. Ihr Browser merkt sich den Stand.

Als PDF

Schritt für Schritt

Der Weg zur Arbeitsassistenz

In fünf Schritten von der ersten Frage bis zur bewilligten Assistenz. Wir begleiten Sie durch jeden davon.

  1. Beratung nutzen

    Kostenlose Erstberatung bei AssistenzPlus. Wir klären, welche Aufgaben die Assistenz übernehmen soll und ob Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.

  2. Antrag beim Integrationsamt

    Ein formloser Antrag beim Integrationsamt (NRW: LVR oder LWL Inklusionsamt) genügt und sichert das Antragsdatum.

  3. Stellungnahme des Arbeitgebers

    Ihr Arbeitgeber beschreibt Ihre Tätigkeit. Wir helfen bei der Abgrenzung von Fachaufgabe und Assistenzaufgabe.

  4. Bedarfsermittlung am Arbeitsplatz

    Der Technische Beratungsdienst oder das Integrationsamt schaut sich Ihren Arbeitsplatz an. Wir begleiten den Termin.

  5. Bescheid prüfen und starten

    Stundenumfang und Laufzeit kontrollieren. Dann suchen wir mit Ihnen die passende Assistenzkraft.

Das übernehmen wir

Sie müssen das nicht allein machen

  • Antrag formulieren und einreichen
  • Unterlagen sortieren und nachreichen
  • Begleitung zur Bedarfsermittlung

Kostenlos für Sie. Der Kostenträger vergütet die Assistenz, die Antragsbegleitung ist Teil unseres Angebots.

Ausführliche Informationen

Ausführliche Informationen zur Arbeitsassistenz

Was ist Arbeitsassistenz?

Arbeitsassistenz richtet sich an Menschen mit Behinderung, die im Berufsleben Unterstützung benötigen. Die Assistenzkraft übernimmt dabei Handgriffe, Wege oder kommunikative Aufgaben, die der Arbeitnehmer behinderungsbedingt nicht selbst erledigen kann. Die fachliche Arbeit leistet der Arbeitnehmer selbst. Die Arbeitsassistenz ergänzt lediglich dort, wo die Behinderung ein Hindernis darstellt.

Wie wird Arbeitsassistenz finanziert?

In Nordrhein-Westfalen ist der LVR oder der LWL als Integrationsamt für die Bewilligung und Finanzierung von Arbeitsassistenz zuständig. Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder Gleichgestellte können den Antrag stellen. Die Kosten trägt vollständig das Integrationsamt. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Welche Einsatzbereiche hat die Arbeitsassistenz?

Arbeitsassistenz ist in nahezu jeder Branche möglich. Unsere Assistenzkräfte arbeiten in Büros, Behörden, Werkstätten, an Hochschulen und im Einzelhandel. Typische Aufgaben umfassen:

Wie beantrage ich Arbeitsassistenz in NRW?

AssistenzPlus unterstützt Sie bei der Beantragung von Arbeitsassistenz beim zuständigen Integrationsamt (LVR oder LWL). Von der Bedarfsanalyse über die Antragstellung bis zur Koordination mit Ihrem Arbeitgeber begleiten wir den gesamten Prozess. Auch Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch auf Arbeitsassistenz.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung oder informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

FAQ

Häufige Fragen zur Arbeitsassistenz

Wer finanziert die Arbeitsassistenz?
In NRW ist das Integrationsamt beim LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe) zuständig. Die Kosten werden vollständig übernommen. Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber müssen etwas bezahlen. AssistenzPlus übernimmt die gesamte Antragstellung.
Kann ich als Selbstständiger Arbeitsassistenz bekommen?
Ja. Auch Selbstständige und Freiberufler mit Schwerbehinderung können Arbeitsassistenz beim Integrationsamt beantragen. Die Voraussetzungen und das Verfahren sind vergleichbar mit dem Antragsweg für Arbeitnehmer.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsassistenz und persönlicher Assistenz?
Arbeitsassistenz bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitsplatz und wird vom Integrationsamt finanziert. Persönliche Assistenz im Alltag, in der Freizeit oder im Studium läuft über die Eingliederungshilfe (LVR/LWL). Beide Leistungen können parallel bezogen werden.
Wie beantrage ich Arbeitsassistenz beim Integrationsamt?
Der Antrag wird beim zuständigen Integrationsamt (LWL-Inklusionsamt oder LVR-Inklusionsamt) gestellt. Benötigt werden: Beschreibung der Arbeitsaufgaben, Schätzung des Assistenzbedarfs, Schwerbehindertenausweis und Arbeitsvertrag. Die Bewilligung gilt zunächst für ein Jahr.
Wer hat Anspruch auf Arbeitsassistenz?
Anspruch haben schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen mit einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden. Die Arbeitsassistenz ist einkommensunabhängig, ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Assistenzleistungen. Auch Selbstständige können Arbeitsassistenz beantragen.
Ist Arbeitsassistenz einkommensabhängig?
Nein, Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX wird einkommensunabhängig vom Integrationsamt finanziert. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Alltagsassistenz oder Freizeitassistenz, bei denen ein Eigenbeitrag je nach Einkommen anfallen kann.

Ratgeber zum Thema

Ausführliche Artikel zur Arbeitsassistenz und zum Antrag, verständlich erklärt.

Alle Ratgeber-Themen

Weitere Assistenzleistungen

AssistenzPlus bietet alle Formen der persönlichen Assistenz in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Alle Leistungen im Überblick

Arbeitsassistenz in Ihrer Stadt: