Arbeitsassistenz für volle berufliche Teilhabe
Unsere Arbeitsassistenz unterstützt Sie direkt am Arbeitsplatz: bei Tätigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht selbstständig ausführen können. So sichern wir Ihre berufliche Teilhabe.
Stand: Mai 2026
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsassistenz
- Unterstützung am Arbeitsplatz: Praktische Hilfe bei Tätigkeiten, die Sie behinderungsbedingt nicht allein ausführen können, direkt an Ihrem Arbeitsplatz.
- Koordination mit Arbeitgebern: Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber zu Einsatzzeiten, Aufgabenprofil und barrierefreier Arbeitsplatzgestaltung.
- Hilfe bei Kommunikation: Unterstützung bei Telefonaten, E-Mails, Meetings und Kundenkontakt, wenn Sie Kommunikationsassistenz benötigen.
- Mobilität und Arbeitswege: Begleitung auf dem Weg zur Arbeit und bei dienstlichen Fahrten, auch zu Fortbildungen und Konferenzen.
- Technische Hilfsmittel: Beratung zu assistiver Technologie und Koordination mit dem Integrationsamt bei der Arbeitsplatzausstattung.
Was ist Arbeitsassistenz?
Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung bei allen Tätigkeiten am Arbeitsplatz, die behinderungsbedingt Hilfe erfordern. Die Assistenzkraft übernimmt unterstützende Aufgaben, damit Sie Ihren Beruf voll ausüben können. Anspruch besteht ab einem GdB von 50 oder bei Gleichstellung.
Die Finanzierung erfolgt einkommensunabhängig über das Integrationsamt (§ 185 SGB IX), in NRW LVR oder LWL, in Hessen LWV-Inklusionsamt.
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FAQ: Arbeitsassistenz
- Wer finanziert die Arbeitsassistenz?
- Arbeitsassistenz kann über das Integrationsamt (LVR oder LWL), die Eingliederungshilfe oder das Persönliche Budget finanziert werden. AssistenzPlus berät Sie kostenlos zu den Finanzierungsmöglichkeiten.
- Kann ich Arbeitsassistenz auch als Selbstständiger nutzen?
- Ja, auch Selbstständige und Freiberufler mit Behinderung haben Anspruch auf Arbeitsassistenz. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über das Integrationsamt.
- Was macht eine Arbeitsassistenz konkret?
- Die Arbeitsassistenz unterstützt bei allen behinderungsbedingten Einschränkungen am Arbeitsplatz: Vorlesen, Schreiben, Mobilität im Gebäude, Kommunikation oder praktische Handgriffe.