Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz für volle berufliche Teilhabe
Arbeitsassistenz gleicht aus, was Ihre Behinderung am Arbeitsplatz erschwert. Das Integrationsamt zahlt, unabhängig von Ihrem Einkommen.
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Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage
- § 185 SGB IX
- Wer zahlt
- Integrationsamt / Inklusionsamt
- Einkommensprüfung
- keine
- Voraussetzung
- Schwerbehinderung (GdB 50) oder Gleichstellung
- Eigenanteil
- 0 €
Im Alltag
So sieht Arbeitsassistenz im Alltag aus
Sie bestimmen, wobei und wann Sie Unterstützung möchten. Ein paar typische Situationen:
Handreichungen im Büro
Akten holen, Unterlagen sortieren, Geräte bedienen: alles, was Ihre Fachaufgabe nicht ist.
Vorlesen und Mitschreiben
Bei Seh- oder Lernbeeinträchtigung liest Ihre Assistenz vor, schreibt mit und bereitet Dokumente auf.
Kommunikation im Team
Unterstützung bei Telefonaten, Besprechungen und E-Mails, wenn Sprechen oder Hören schwerfällt.
Dienstreise und Außentermin
Begleitung zu Kundinnen und Kunden, auf Messen oder in andere Standorte.
Der Weg zur Arbeit
Wenn der Arbeitsweg selbst die Hürde ist: Begleitung auf dem Weg und im Gebäude.
Pause und Kantine
Essen holen, Getränke, Toilettengang: die kleinen Dinge im Arbeitstag, diskret erledigt.
Kosten und Antrag
Was kostet Sie das? Kurz gesagt: nichts.
Die kurzen Antworten zuerst. Details stehen im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
Was kostet mich die Arbeitsassistenz?
0 €
Das Integrationsamt übernimmt die Kosten der Arbeitsassistenz vollständig (§ 185 SGB IX).
Muss ich Einkommen oder Vermögen offenlegen?
Nein
Arbeitsassistenz ist einkommens- und vermögensunabhängig. Was Sie verdienen oder besitzen, spielt keine Rolle.
Hilft AssistenzPlus beim Antrag?
Ja
Wir formulieren den Antrag an das Integrationsamt mit Ihnen, stimmen uns mit Ihrem Arbeitgeber ab und begleiten das Verfahren.
Ehrlich gesagt
Was nicht übernommen wird
Damit es später keine Überraschungen gibt.
- Ihre fachlichen Kernaufgaben, die Assistenz ersetzt nicht Ihre Arbeit
- Technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzumbau, das ist ein eigener Antrag beim Integrationsamt
- Fahrtkosten zur Arbeit, dafür gibt es die Kraftfahrzeughilfe
Zum Mitmachen
Ihre Checkliste für den Erstantrag
Diese Unterlagen braucht der Kostenträger für die Arbeitsassistenz. Haken Sie ab, was Sie schon haben. Ihr Browser merkt sich den Stand.
- Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Arbeitsvertrag oder Nachweis der Beschäftigung (auch Selbstständigkeit möglich)
- Tätigkeitsbeschreibung: Welche Aufgaben brauchen Assistenz, welche nicht?
- Stellungnahme des Arbeitgebers zum Arbeitsplatz, falls vorhanden
- Aktuelle ärztliche Befunde mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit
- Wochenplan: An welchen Tagen und Stunden brauchen Sie Unterstützung?
- Bei bestehender Assistenz: bisheriger Bewilligungsbescheid
Schritt für Schritt
Der Weg zur Arbeitsassistenz
In fünf Schritten von der ersten Frage bis zur bewilligten Assistenz. Wir begleiten Sie durch jeden davon.
Beratung nutzen
Kostenlose Erstberatung bei AssistenzPlus. Wir klären, welche Aufgaben die Assistenz übernehmen soll und ob Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Antrag beim Integrationsamt
Ein formloser Antrag beim Integrationsamt (NRW: LVR oder LWL Inklusionsamt) genügt und sichert das Antragsdatum.
Stellungnahme des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber beschreibt Ihre Tätigkeit. Wir helfen bei der Abgrenzung von Fachaufgabe und Assistenzaufgabe.
Bedarfsermittlung am Arbeitsplatz
Der Technische Beratungsdienst oder das Integrationsamt schaut sich Ihren Arbeitsplatz an. Wir begleiten den Termin.
Bescheid prüfen und starten
Stundenumfang und Laufzeit kontrollieren. Dann suchen wir mit Ihnen die passende Assistenzkraft.
Das übernehmen wir
Sie müssen das nicht allein machen
- Antrag formulieren und einreichen
- Unterlagen sortieren und nachreichen
- Begleitung zur Bedarfsermittlung
Kostenlos für Sie. Der Kostenträger vergütet die Assistenz, die Antragsbegleitung ist Teil unseres Angebots.
Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen zur Arbeitsassistenz
Was ist Arbeitsassistenz?
Arbeitsassistenz richtet sich an Menschen mit Behinderung, die im Berufsleben Unterstützung benötigen. Die Assistenzkraft übernimmt dabei Handgriffe, Wege oder kommunikative Aufgaben, die der Arbeitnehmer behinderungsbedingt nicht selbst erledigen kann. Die fachliche Arbeit leistet der Arbeitnehmer selbst. Die Arbeitsassistenz ergänzt lediglich dort, wo die Behinderung ein Hindernis darstellt.
Wie wird Arbeitsassistenz finanziert?
In Nordrhein-Westfalen ist der LVR oder der LWL als Integrationsamt für die Bewilligung und Finanzierung von Arbeitsassistenz zuständig. Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder Gleichgestellte können den Antrag stellen. Die Kosten trägt vollständig das Integrationsamt. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Welche Einsatzbereiche hat die Arbeitsassistenz?
Arbeitsassistenz ist in nahezu jeder Branche möglich. Unsere Assistenzkräfte arbeiten in Büros, Behörden, Werkstätten, an Hochschulen und im Einzelhandel. Typische Aufgaben umfassen:
- Vorlesen von Dokumenten und Bildschirminhalten für blinde Arbeitnehmer
- Handreichungen und körperliche Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Beschäftigte
- Gebärdensprachdolmetschen oder Kommunikationsunterstützung
- Begleitung zu Dienstfahrten, Konferenzen und Fortbildungen
- Organisation von Unterlagen und Arbeitsabläufen
Wie beantrage ich Arbeitsassistenz in NRW?
AssistenzPlus unterstützt Sie bei der Beantragung von Arbeitsassistenz beim zuständigen Integrationsamt (LVR oder LWL). Von der Bedarfsanalyse über die Antragstellung bis zur Koordination mit Ihrem Arbeitgeber begleiten wir den gesamten Prozess. Auch Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch auf Arbeitsassistenz.
Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung oder informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
FAQ
Häufige Fragen zur Arbeitsassistenz
- Wer finanziert die Arbeitsassistenz?
- In NRW ist das Integrationsamt beim LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe) zuständig. Die Kosten werden vollständig übernommen. Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber müssen etwas bezahlen. AssistenzPlus übernimmt die gesamte Antragstellung.
- Kann ich als Selbstständiger Arbeitsassistenz bekommen?
- Ja. Auch Selbstständige und Freiberufler mit Schwerbehinderung können Arbeitsassistenz beim Integrationsamt beantragen. Die Voraussetzungen und das Verfahren sind vergleichbar mit dem Antragsweg für Arbeitnehmer.
- Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsassistenz und persönlicher Assistenz?
- Arbeitsassistenz bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitsplatz und wird vom Integrationsamt finanziert. Persönliche Assistenz im Alltag, in der Freizeit oder im Studium läuft über die Eingliederungshilfe (LVR/LWL). Beide Leistungen können parallel bezogen werden.
- Wie beantrage ich Arbeitsassistenz beim Integrationsamt?
- Der Antrag wird beim zuständigen Integrationsamt (LWL-Inklusionsamt oder LVR-Inklusionsamt) gestellt. Benötigt werden: Beschreibung der Arbeitsaufgaben, Schätzung des Assistenzbedarfs, Schwerbehindertenausweis und Arbeitsvertrag. Die Bewilligung gilt zunächst für ein Jahr.
- Wer hat Anspruch auf Arbeitsassistenz?
- Anspruch haben schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen mit einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden. Die Arbeitsassistenz ist einkommensunabhängig, ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Assistenzleistungen. Auch Selbstständige können Arbeitsassistenz beantragen.
- Ist Arbeitsassistenz einkommensabhängig?
- Nein, Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX wird einkommensunabhängig vom Integrationsamt finanziert. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Alltagsassistenz oder Freizeitassistenz, bei denen ein Eigenbeitrag je nach Einkommen anfallen kann.
Ratgeber zum Thema
Ausführliche Artikel zur Arbeitsassistenz und zum Antrag, verständlich erklärt.
Weitere Assistenzleistungen
AssistenzPlus bietet alle Formen der persönlichen Assistenz in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz.
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