Alltagsassistenz
Alltagsassistenz für ein selbstbestimmtes Leben
Alltagsassistenz heißt: Sie entscheiden, was im Haushalt, beim Einkauf oder bei der Körperpflege passiert. Ihre Assistenzkraft setzt es mit Ihnen um, zu Ihren Zeiten.
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Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage
- Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX
- Wer zahlt
- LVR / LWL (NRW), LWV (Hessen)
- Eigenanteil
- meist 0 €
- Stundensatz
- 33 bis 45 €, trägt der Kostenträger
- Zeiten
- frei wählbar, auch abends und am Wochenende
Im Alltag
So sieht Alltagsassistenz im Alltag aus
Sie bestimmen, wobei und wann Sie Unterstützung möchten. Ein paar typische Situationen:
Haushalt und Wäsche
Putzen, Waschen, Aufräumen: Sie sagen, wie es gemacht wird, Ihre Assistenz macht es mit Ihnen oder für Sie.
Einkaufen im Supermarkt
Begleitung zum Wochenmarkt oder Supermarkt, Tragen der Einkäufe, Hilfe bei der Auswahl.
Kochen nach Ihrem Rezept
Gemeinsam kochen, Mahlzeiten planen und bei Bedarf Unterstützung beim Essen.
Morgen- und Abendroutine
Duschen, Anziehen, Zahnpflege: verlässlich, diskret und in Ihrem Tempo.
Arzttermin und Behördengang
Begleitung zum Arzt, zur Apotheke oder zum Amt, inklusive Hilfe beim Ausfüllen von Formularen.
Post und Termine im Griff
Briefe sortieren, Fristen im Blick behalten, Anrufe erledigen. So bleibt der Kopf frei.
Kosten und Antrag
Was kostet Sie das? Kurz gesagt: nichts.
Die kurzen Antworten zuerst. Details stehen im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
Was kostet mich die Assistenz?
0 €
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten. Ein Eigenanteil fällt nur bei höherem Einkommen an, Ihr Vermögen ist bis 71.190 € geschützt.
Muss ich mein Vermögen einsetzen?
Nein
Bis 71.190 € bleibt Ihr Vermögen unangetastet (§ 139 SGB IX). Einkommen und Vermögen von Partnerin oder Partner werden seit 2020 nicht angerechnet.
Hilft AssistenzPlus beim Antrag?
Ja
Wir übernehmen Antrag, Unterlagen und die Kommunikation mit dem Kostenträger. Für Sie ist das kostenlos.
Ehrlich gesagt
Was nicht übernommen wird
Damit es später keine Überraschungen gibt.
- Eintrittskarten, Fahrkarten und Verpflegung für Sie selbst
- Medizinische Behandlungspflege, das ist Aufgabe der Krankenkasse
- Leistungen, die bereits ein anderer Träger übernimmt
Zum Mitmachen
Ihre Checkliste für den Erstantrag
Diese Unterlagen braucht der Kostenträger für die Alltagsassistenz. Haken Sie ab, was Sie schon haben. Ihr Browser merkt sich den Stand.
- Aktuelle ärztliche Befunde und Stellungnahmen mit konkretem Hilfebedarf
- Schwerbehindertenausweis oder GdB-Bescheid, falls vorhanden
- Reha- oder Krankenhausberichte, falls vorhanden
- Einkommensnachweise (Partnereinkommen zählt nicht)
- Beschreibung eines typischen Tagesablaufs: Wo fehlt Hilfe?
- Bei rechtlicher Betreuung: Betreuerausweis oder Vollmacht
- Pflegegrad-Bescheid, falls vorhanden (Leistungen sind kombinierbar)
Schritt für Schritt
Der Weg zur Alltagsassistenz
In fünf Schritten von der ersten Frage bis zur bewilligten Assistenz. Wir begleiten Sie durch jeden davon.
Beratung nutzen
Kostenlose Erstberatung bei AssistenzPlus oder einer EUTB-Stelle. Wir klären Bedarf und Zuständigkeit.
Antrag stellen
Ein formloser Antrag genügt (NRW: LVR/LWL, Hessen: LWV, RLP: Kreis- oder Stadtverwaltung, die in eigenem Namen entscheidet). Er sichert das Antragsdatum, denn Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 108 SGB IX).
Unterlagen einreichen
Befunde, Bescheide und Nachweise gesammelt nachreichen. Die Checkliste oben zeigt, was Sie brauchen.
Bedarfsermittlung wahrnehmen
Gespräch zu Ihrem Unterstützungsbedarf. Eine Vertrauensperson darf teilnehmen, der Termin kann zu Hause stattfinden.
Bescheid prüfen
Stunden, Leistungsform und Zeitraum kontrollieren. Bei Ablehnung oder zu wenigen Stunden: Widerspruch innerhalb eines Monats.
Das übernehmen wir
Sie müssen das nicht allein machen
- Antrag formulieren und einreichen
- Unterlagen sortieren und nachreichen
- Begleitung zur Bedarfsermittlung
Kostenlos für Sie. Der Kostenträger vergütet die Assistenz, die Antragsbegleitung ist Teil unseres Angebots.
Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen zur Alltagsassistenz
Was ist Alltagsassistenz?
Alltagsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung bei täglichen Aufgaben wie Haushalt, Einkaufen, Kochen und Körperpflege. Die Kosten (33 bis 45 € pro Stunde in NRW) trägt die Eingliederungshilfe, als Sachleistung oder als Persönliches Budget (§ 29 SGB IX). Für Assistenznehmer ist die Leistung kostenfrei, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Die Assistenzkraft übernimmt genau die Aufgaben, die Sie nicht allein erledigen können. Alles andere bleibt in Ihrer Hand.
Welche Leistungen umfasst Alltagsassistenz?
Alltagsassistenz deckt fünf Kernbereiche ab: Körperpflege, Haushalt, Ernährung, Mobilität und Organisation. Sie bestimmen den Umfang, von zwei Stunden am Morgen bis zur ganztägigen Unterstützung. Typische Leistungen bei AssistenzPlus:
- Hilfe beim Aufstehen, Anziehen, Duschen und bei der Körperpflege
- Einkaufen, Kochen und Aufräumen in der eigenen Wohnung
- Begleitung zu Arztpraxen, Behörden und Beratungsstellen
- Unterstützung bei Post, Telefonaten und Terminplanung
- Fahrten mit dem eigenen PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln
Wie wird Alltagsassistenz finanziert?
Die Kosten übernimmt die Eingliederungshilfe. In NRW sind der LVR (Rheinland) oder der LWL (Westfalen-Lippe) zuständig. Sie können die Leistung als Sachleistung beziehen oder über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX (dann erhalten Sie das Geld aufs Konto und bezahlen den Dienst selbst). Der Vermögensfreibetrag liegt bei 71.190 € (2026), das Partnereinkommen wird seit 2020 nicht angerechnet. Berechnen Sie Ihren Eigenanteil. AssistenzPlus übernimmt Antragstellung, Abrechnung und Verwaltung. Einen Eigenanteil zahlen Sie nur, wenn Ihr Einkommen über der Grenze liegt.
Wo bietet AssistenzPlus Alltagsassistenz an?
AssistenzPlus bietet Alltagsassistenz in Köln, Düsseldorf, Bonn, Dortmund und ganz NRW an. Unsere Assistenzkräfte kommen aus Ihrer Region und kennen die Gegebenheiten vor Ort. Von der ersten Beratung bis zum täglichen Einsatz begleiten wir Sie persönlich.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für eine kostenlose Erstberatung. Mehr zur Finanzierung erfahren Sie im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.
FAQ
Häufige Fragen zur Alltagsassistenz
- Wer hat Anspruch auf Alltagsassistenz?
- Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die Unterstützung im Alltag benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dazu gehört auch die Alltagsassistenz. Den Antrag stellen Sie beim LVR oder LWL, je nach Wohnort. AssistenzPlus unterstützt Sie bei der gesamten Antragstellung.
- Was kostet Alltagsassistenz für mich?
- Die Alltagsassistenz ist für Sie kostenfrei, solange Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegen. Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe, in NRW der LVR oder LWL. Bei der Sachleistung rechnet AssistenzPlus direkt mit dem Kostenträger ab. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie das Geld, bezahlen unsere Rechnung selbst und weisen die Verwendung nach.
- Kann ich meine Assistenzkraft selbst auswählen?
- Ja. AssistenzPlus schlägt Ihnen passende Assistenzkräfte vor, die Entscheidung treffen Sie, ob über die Sachleistung oder das Persönliche Budget. Wenn die Zusammenarbeit nicht passt, finden wir eine Alternative.
- Wie viele Stunden Alltagsassistenz bekomme ich?
- Der Umfang richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Im Rahmen der Bedarfsermittlung durch den LVR oder LWL wird festgestellt, wie viele Stunden Assistenz Sie benötigen. AssistenzPlus berät Sie vorab und begleitet das Verfahren.
- Was kostet Alltagsassistenz?
- Die Stundensätze für Alltagsassistenz liegen in NRW bei 33 bis 45 € pro Stunde über einen Assistenzdienst. Die Kosten übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe. Liegt Ihr Einkommen unter der Einkommensgrenze (§ 136 SGB IX), zahlen Sie keinen Eigenanteil.
- Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleiter und Haushaltshilfe?
- Ein Alltagsbegleiter nach SGB IX unterstützt die Selbstbestimmung: der Assistenznehmer gibt die Richtung vor. Eine Haushaltshilfe nach SGB V wird von der Krankenkasse bezahlt und übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben bei akuter Krankheit. Alltagsassistenz ist langfristig angelegt und umfassender.
- Werden Alltagshelfer von der Krankenkasse bezahlt?
- Alltagsassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe wird nicht von der Krankenkasse, sondern vom Träger der Eingliederungshilfe (LVR/LWL) bezahlt. Pflegekassen übernehmen jedoch den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach § 45b SGB XI. Für umfassende Alltagsassistenz ist die Eingliederungshilfe der richtige Kostenträger.
Ratgeber zum Thema
Ausführliche Artikel zur Alltagsassistenz und zum Antrag, verständlich erklärt.
Weitere Assistenzleistungen
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