Assistenz im Krankenhaus: Rechte und Realität 2026

Gesetzlicher Anspruch auf Assistenz im Krankenhaus

Ein Krankenhausaufenthalt stellt für viele Menschen eine belastende Situation dar. Für Menschen mit Behinderung kann er zur echten Krise werden, wenn vertraute Unterstützung fehlt. Seit November 2022 gibt es deshalb gesetzliche Regelungen, die eine Begleitung und Assistenz im Krankenhaus ermöglichen. Der Gesetzgeber hat damit auf eine langjährige Forderung der Behindertenbewegung reagiert.

Der Anspruch gilt für Menschen mit geistiger Behinderung, schwerer Mehrfachbehinderung oder vergleichbarem Assistenzbedarf. Diese Personen können sich von vertrauten Bezugspersonen ins Krankenhaus begleiten lassen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 44b SGB V sowie in ergänzenden Regelungen des SGB IX und SGB XI.

Wer zahlt die Begleitung durch Angehörige und Assistenzkräfte?

Die Finanzierung der Krankenhausbegleitung ist zweigeteilt geregelt. Begleiten Angehörige die betroffene Person, springt die Krankenkasse ein. Angehörige erhalten in diesem Fall einen Anspruch auf Krankengeld für die Dauer der Begleitung. Das soll verhindern, dass finanzielle Nachteile entstehen, wenn Familienmitglieder ihren Arbeitsplatz vorübergehend verlassen müssen.

Anders sieht es aus, wenn Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe die Begleitung übernehmen. Hier zahlen die Träger der Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten. Für Menschen, die ihre Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget organisieren, gelten besondere Regelungen. Die Assistenzkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Krankenhaus eingesetzt werden, wobei die Kostenübernahme vorab mit dem zuständigen Leistungsträger geklärt werden sollte.

Umsetzungsprobleme drei Jahre nach Einführung

Auf dem Papier klingt die Regelung gut. In der Praxis zeigt sich 2026 ein anderes Bild. Viele Krankenhäuser haben bis heute keine standardisierten Verfahren für die Aufnahme von Begleitpersonen entwickelt. Es fehlt an klaren Abläufen: Wo schläft die Begleitperson? Wie wird die Verpflegung geregelt? Wer koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Pflegepersonal und Assistenzkraft?

Ein weiteres Problem ist das mangelnde Wissen über den Anspruch. Sowohl auf Seiten der Krankenhäuser als auch bei Betroffenen selbst bestehen erhebliche Bekanntheitsdefizite. Viele Menschen mit Behinderung wissen gar nicht, dass sie eine Begleitperson mitnehmen dürfen. Und Klinikverwaltungen reagieren auf entsprechende Anfragen teilweise mit Unverständnis oder Ablehnung.

Hinzu kommt eine Finanzierungsunsicherheit, die insbesondere kleinere Assistenzdienste belastet. Die Abrechnung zwischen verschiedenen Leistungsträgern ist kompliziert. Kostenübernahmeanträge werden verzögert bearbeitet, Zuständigkeiten bleiben unklar. Das führt dazu, dass Assistenzkräfte im Krankenhaus eingesetzt werden, ohne dass die Finanzierung gesichert ist.

Was Betroffene konkret tun können

Trotz der bestehenden Probleme lohnt es sich, den Anspruch auf Krankenhausbegleitung aktiv einzufordern. Folgende Schritte haben sich bewährt:

Teilhabe endet nicht an der Krankenhaustür

Der Anspruch auf Assistenz im Krankenhaus ist ein Baustein gleichberechtigter Teilhabe. Menschen mit Behinderung dürfen nicht in eine Situation geraten, in der ein Krankenhausaufenthalt ihre Selbstbestimmung vollständig aufhebt. Vertraute Assistenzkräfte sorgen nicht nur für praktische Unterstützung bei Kommunikation, Körperpflege oder Orientierung. Sie geben auch Sicherheit in einer fremden Umgebung.

Die politischen Rahmenbedingungen sind geschaffen. Was fehlt, ist die konsequente Umsetzung auf allen Ebenen. Krankenhäuser brauchen verbindliche Standards, Leistungsträger müssen Anträge zügig bearbeiten, und Betroffene brauchen niedrigschwellige Informationen über ihre Rechte.

AssistenzPlus unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihre Ansprüche auf Persönliche Assistenz durchzusetzen, auch im Krankenhaus. Wer Fragen zur Organisation von Assistenz oder zum Persönlichen Budget hat, kann sich jederzeit an uns wenden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich in unserem Budget-Info-Zentrum über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Assistenzorganisation.