Eingliederungshilfe für Kinder: Schulassistenz & mehr
Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine Behinderung hat, stehen Familien oft vor vielen Fragen: Welche Unterstützung gibt es? Wer bezahlt? Und wo stellt man den Antrag? Die Eingliederungshilfe ist das zentrale Instrument, um Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Freizeit und Alltag zu ermöglichen.
Was ist Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche?
Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützt, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die rechtliche Grundlage richtet sich nach der Art der Behinderung:
- § 112 SGB IX: Gilt für Kinder mit körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung. Zuständig ist das Sozialamt.
- § 35a SGB VIII: Gilt für Kinder mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (z. B. Autismus-Spektrum-Störung, schwere ADHS). Zuständig ist das Jugendamt.
Anspruch haben Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich eingeschränkt ist. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern die Auswirkung der Behinderung auf den Alltag.
Welche Assistenzformen gibt es?
Schulassistenz und Schulbegleitung
Die Schulassistenz ist die häufigste Form der Eingliederungshilfe für Kinder. Eine Assistenzkraft begleitet das Kind im Schulalltag und unterstützt bei Orientierung, Strukturierung, sozialen Interaktionen, Kommunikation und ggf. pflegerischen Tätigkeiten. Sie ersetzt nicht den pädagogischen Auftrag der Lehrkraft, sondern ermöglicht die Teilnahme am Unterricht.
Hinweis: AssistenzPlus ist primär auf Alltags-, Freizeit- und 24h-Assistenz für Erwachsene spezialisiert. Schulassistenz vermitteln wir im Einzelfall, sprechen Sie uns gerne an.
Freizeitassistenz
Die Freizeitassistenz ermöglicht Kindern die Teilnahme an Sportvereinen, Musikunterricht, Ausflügen und Jugendgruppen. Sie fördert soziale Entwicklung, Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit.
Alltagsassistenz
Die Alltagsassistenz unterstützt bei Körperpflege, Mahlzeiten, Schulweg, Hausaufgaben und lebenspraktischen Fähigkeiten.
Hort, Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung
Auch im Hort oder in der offenen Ganztagsschule kann eine Assistenzkraft das Kind begleiten. Für die Schulferien, in denen die reguläre Schulassistenz entfällt, kann eine separate Ferienbetreuung beantragt werden.
Fachleistungsstunden: Was steckt dahinter?
Eine Fachleistungsstunde (FLS) ist die gängige Abrechnungseinheit für ambulante Eingliederungshilfe: 60 Minuten direkte Betreuungs- oder Assistenzleistung durch eine qualifizierte Fachkraft. Die Kosten trägt das Jugendamt (bei § 35a SGB VIII) oder das Sozialamt (bei § 112 SGB IX). Die Anzahl der bewilligten Stunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird in der Regel für ein Schuljahr festgelegt.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Zuständigkeit klären. Jugendamt bei seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII), Sozialamt bei körperlicher oder geistiger Behinderung (§ 112 SGB IX). Bei Unsicherheit können Sie beide Stellen kontaktieren, sie sind verpflichtet, Anträge weiterzuleiten.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen. Ärztliches Gutachten oder Diagnose, Stellungnahme der Schule, ggf. Entwicklungsbericht der Kita, Einkommensnachweis der Eltern (nicht immer erforderlich), Schwerbehindertenausweis falls vorhanden.
Schritt 3: Antrag stellen. Beschreiben Sie konkret, welche Unterstützung Ihr Kind benötigt. Sie können bereits einen Wunsch-Leistungserbringer benennen, das beschleunigt den Prozess.
Schritt 4: Bedarfsermittlung. Der Kostenträger prüft Art und Umfang der Hilfe. Bei § 35a SGB VIII wird zusätzlich ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten eingeholt.
Schritt 5: Bewilligung. Sie erhalten einen Bescheid mit dem bewilligten Stundenumfang. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 12 Wochen. Stellen Sie den Antrag idealerweise 3 bis 6 Monate vor dem geplanten Beginn.
Wer bezahlt die Kosten?
In den meisten Fällen werden die Kosten vollständig vom Kostenträger übernommen. Bei § 35a SGB VIII (Jugendamt) gibt es keine Einkommensprüfung. Bei § 112 SGB IX (Sozialamt) sind die Vermögensgrenzen nach der BTHG-Reform deutlich angehoben, für Minderjährige ist die Leistung in der Regel kostenfrei.
Alternativ können Familien ein Persönliches Budget beantragen: Sie erhalten einen Geldbetrag und können die Assistenz selbst organisieren sowie den Anbieter frei wählen. Das schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Budget-Info-Zentrum.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter? Es gibt keine Altersuntergrenze. Auch Kleinkinder können Eingliederungshilfe erhalten (Frühförderung, Kita-Assistenz). Die Leistungen laufen in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Bedarf bis zum 21. oder 27. Lebensjahr.
Was passiert nach der Schulzeit? Eingliederungshilfe kann in anderer Form fortgeführt werden, zum Beispiel als Alltagsassistenz im eigenen Wohnraum oder Freizeitassistenz. Für junge Erwachsene, die mehr Selbstständigkeit anstreben, kann auch eine 24h-Assistenz geprüft werden.
Antrag abgelehnt? Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mit ergänzenden Gutachten oder Schulberichten lässt sich der Bescheid häufig erfolgreich anfechten. Klappt auch das nicht, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Ferienassistenz? Schulassistenz gilt in der Regel nur während der Schulzeit. Für Ferien muss eine separate Ferienbetreuung beantragt werden. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kostenträger.
Ihr nächster Schritt: Kostenlose Beratung
Sie möchten wissen, welche Unterstützung Ihrem Kind zusteht, oder suchen einen zuverlässigen Assistenzdienst? AssistenzPlus berät Sie kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt auf über unser Kontaktformular oder per Telefon. Weitere Informationen zum Persönlichen Budget und zur Antragstellung finden Sie in unserem Budget-Info-Zentrum.