Persönliches Budget beantragen in Köln: Schritt für Schritt

Wo beantrage ich das Persönliche Budget in Köln?

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung nach § 29 SGB IX. Statt Sachleistungen erhalten Anspruchsberechtigte einen monatlichen Betrag, mit dem sie ihre Assistenz selbst organisieren. In Köln ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der zentrale Kostenträger für Eingliederungshilfe und Teilhabeleistungen. Je nach Art der benötigten Leistung können aber auch andere Stellen zuständig sein:

Sie wissen nicht, welche Stelle für Sie zuständig ist? Das müssen Sie nicht alleine herausfinden. Reichen Sie den Antrag bei einer beliebigen Stelle ein. Diese ist verpflichtet, ihn an den richtigen Kostenträger weiterzuleiten.

Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget in Köln?

Anspruch haben Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe oder Pflege erhalten. Das Persönliche Budget ist keine eigene Leistungsart, sondern eine alternative Auszahlungsform bestehender Ansprüche. Wer also grundsätzlich Anspruch auf Assistenzleistungen hat, kann diese auch als Budget erhalten.

Der Vermögensfreibetrag bei der Eingliederungshilfe beträgt 71.190 Euro (§ 139 SGB IX). Einkommen und Vermögen darüber hinaus können auf einen Eigenanteil angerechnet werden. Das Partnereinkommen wird seit der BTHG-Reform 2020 nicht mehr berücksichtigt.

Wichtig: Das Budget muss ausreichen, um die benötigte Assistenz zu finanzieren. Der LVR legt die Höhe auf Basis der Bedarfsfeststellung fest. In NRW liegen die Stundensätze über einen Assistenzdienst bei 33 bis 45 Euro.

Schritt 1: Kostenlose Erstberatung

Bevor Sie den Antrag stellen, lohnt sich ein Beratungsgespräch. Viele Menschen unterschätzen ihren tatsächlichen Bedarf oder wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. In der Erstberatung klären wir bei AssistenzPlus gemeinsam mit Ihnen:

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen keine Verpflichtung ein.

Schritt 2: Antrag beim LVR oder der zuständigen Stelle stellen

Der Antrag auf das Persönliche Budget kann formlos gestellt werden. Ein einfaches Schreiben genügt, in dem Sie klar benennen, dass Sie ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX wünschen. Alternativ gibt es Antragsformulare direkt beim LVR.

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten oder beilegen:

Wir helfen Ihnen, den Antrag vollständig und überzeugend zu formulieren. Ein lückenhafter Antrag kann zu Verzögerungen führen oder dazu, dass der tatsächliche Bedarf nicht vollständig anerkannt wird.

Schritt 3: Bedarfsfeststellung durch den LVR

Nach dem Antrag wird der Bedarf ermittelt. Beim LVR in Köln geschieht das in der Regel durch ein persönliches Gespräch oder ein Gutachten. Die Fachkräfte des LVR erheben dabei, wie viele Stunden Assistenz Sie in welchen Bereichen benötigen: Pflege, Mobilität, Kommunikation, Arbeit, Freizeit, soziale Teilhabe.

Dieser Schritt ist entscheidend. Die Bedarfsfeststellung bildet die Grundlage für die Höhe Ihres Budgets. Schildern Sie Ihren Alltag daher so konkret wie möglich und nennen Sie auch Situationen, die ohne Assistenz nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Wir können Sie auf das Gespräch vorbereiten und, wenn Sie es wünschen, dabei begleiten.

Schritt 4: Zielvereinbarung abschließen

Das Persönliche Budget ist an eine Zielvereinbarung geknüpft. In diesem Dokument wird festgehalten, wofür das Budget eingesetzt wird und welche Teilhabeziele Sie damit erreichen möchten. Die Zielvereinbarung schließen Sie gemeinsam mit dem LVR ab.

Keine Sorge: Das ist kein starres Vertragsdokument. Die Ziele können bei Bedarf angepasst werden, etwa wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf ändert. Die Zielvereinbarung dient vor allem dazu, sicherzustellen, dass das Budget zweckgebunden und zum Wohl der anspruchsberechtigten Person verwendet wird.

Schritt 5: Bewilligung und monatliche Auszahlung

Nach der Bedarfsfeststellung und der Zielvereinbarung ergeht der Bewilligungsbescheid. Darin steht, wie hoch Ihr monatliches Budget ist und für welchen Zeitraum es bewilligt wird. Das Geld wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Assistenz selbst organisieren: entweder im Arbeitgebermodell, indem Sie Assistenzkräfte direkt einstellen, oder im Dienstleistermodell, indem Sie einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus beauftragen. Beim Dienstleistermodell übernehmen wir Lohnabrechnung, Vertretungsregelung und Verwaltung. Sie behalten die volle Kontrolle über Auswahl und Einsatz Ihrer Assistenzkräfte.

Wie lange dauert das Verfahren?

Der Kostenträger muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Eingangsbestätigung schicken. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen. In Köln kann es beim LVR je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen auch etwas länger dauern. Wir behalten den Stand des Verfahrens im Blick und haken bei Verzögerungen für Sie nach.

Falls Sie die Assistenz dringend benötigen, gibt es die Möglichkeit, eine vorläufige Leistung zu beantragen. Der Kostenträger ist bei nachgewiesenem Bedarf verpflichtet, schnell zu handeln.

Was tun bei Ablehnung?

Wird Ihr Antrag abgelehnt oder das Budget niedriger festgesetzt als erwartet, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt beraten, bevor die Frist abläuft.

Häufige Gründe für eine Ablehnung sind: unvollständige Unterlagen, eine zu knapp beschriebene Bedarfssituation oder ein formaler Fehler im Antrag. Viele dieser Fälle lassen sich im Widerspruchsverfahren erfolgreich korrigieren.

AssistenzPlus begleitet Sie in Köln

Die Antragstellung für das Persönliche Budget ist kein Sprint, sondern ein Prozess. Wer gut vorbereitet in diesen Prozess geht, kommt schneller ans Ziel und erhält das Budget in der richtigen Höhe. AssistenzPlus begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung: kostenlos, persönlich und mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit dem LVR und anderen Kölner Kostenträgern.

Haben Sie Fragen zur Antragstellung oder möchten Sie wissen, ob das Persönliche Budget für Sie infrage kommt? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, wir beraten Sie kostenlos. Weitere Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie in unserem Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Für Details zur Eingliederungshilfe über den LVR lohnt sich auch ein Blick auf unsere Seite zur LVR Eingliederungshilfe.