Persönliches Budget NRW: Besonderheiten und Anlaufstellen
Persönliches Budget in Nordrhein-Westfalen
NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland und hat ein gut ausgebautes System der Eingliederungshilfe. Für das Persönliche Budget gibt es hier einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten.
Zuständige Kostenträger in NRW
In NRW teilen sich zwei Landschaftsverbände die Zuständigkeit:
- LVR (Landschaftsverband Rheinland): Zuständig für das Rheinland, also auch Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen
- LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe): Zuständig für Westfalen, also Münster, Dortmund, Bielefeld und Umgebung
Beide Verbände sind für die Eingliederungshilfe zuständig. Die Antragsverfahren sind ähnlich, aber nicht identisch.
Besonderheiten beim LVR (Raum Köln)
Der LVR hat eigene Formulare und Verfahren für das Persönliche Budget. Die Bedarfsfeststellung erfolgt in der Regel durch ein BEI_NRW-Verfahren (Bedarfsermittlungsinstrument). Dabei werden Ihre Fähigkeiten und Ihr Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen erfasst.
Wichtige Anlaufstellen in NRW
- EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung): Kostenlose Beratung in jeder größeren Stadt
- LVR-Integrationsamt: Für Arbeitsassistenz und berufliche Teilhabe
- Sozialamt der Stadt: Für Hilfe zur Pflege
- Pflegekasse: Für Pflegeleistungen
- AssistenzPlus: Wir beraten und begleiten Sie durch den gesamten Prozess
Stundensätze in NRW
Die Stundensätze für Persönliche Assistenz variieren je nach Region und Kostenträger. In NRW liegen sie für qualifizierte Assistenz typischerweise zwischen 30 und 45 Euro pro Stunde (Brutto-Arbeitgeberkosten).
Beratung für NRW
Wir sind in Köln ansässig und kennen die Strukturen in NRW genau. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und Organisation Ihrer Assistenz.