Persönliches Budget NRW: Besonderheiten und Anlaufstellen
Persönliches Budget in NRW: Was Sie vorab wissen sollten
Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands und hat ein vergleichsweise gut ausgebautes System der Eingliederungshilfe. Dennoch gibt es beim Persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) einige landesspezifische Besonderheiten, die den Unterschied zwischen einem reibungslosen und einem zähen Antragsverfahren ausmachen können. Wer die Zuständigkeiten kennt und weiß, wo er Beratung findet, ist klar im Vorteil.
LVR und LWL: Die zwei Landschaftsverbände in NRW
In NRW teilen sich zwei Landschaftsverbände die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe. Welcher für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort:
- LVR (Landschaftsverband Rheinland): Zuständig für das Rheinland, also unter anderem Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen, Leverkusen, Solingen und Wuppertal. Der LVR ist einer der größten Kommunalverbände Europas und hat eigene Fachbereiche für die Eingliederungshilfe.
- LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe): Zuständig für Westfalen und Lippe, also Städte wie Münster, Dortmund, Bielefeld, Bochum, Gelsenkirchen, Hagen und Paderborn. Auch der LWL hat eigene Verfahren und Formulare.
Beide Landschaftsverbände sind für die Eingliederungshilfe nach SGB IX zuständig, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde. Die grundsätzlichen Rechtsgrundlagen sind identisch, aber Formulare, Ansprechpartner und Verfahrensabläufe unterscheiden sich im Detail. Das ist kein Fehler im System, sondern kommunale Selbstverwaltung.
Das BEI_NRW-Verfahren: So wird Ihr Bedarf ermittelt
Ein zentrales Instrument in NRW ist das sogenannte BEI_NRW, das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen. Es wurde eigens für dieses Bundesland entwickelt und löste ältere Verfahren schrittweise ab.
Beim BEI_NRW-Gespräch wird Ihr Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen systematisch erfasst: Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikation, soziale Teilhabe, Arbeit und Beschäftigung sowie Wohnen. Das Verfahren ist am ICF-Modell (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) orientiert.
Wichtig zu wissen: Das BEI_NRW-Gespräch findet in der Regel bei Ihnen zu Hause oder an einem Ort Ihrer Wahl statt. Sie können eine Vertrauensperson mitnehmen. Das Ergebnis des Gesprächs fließt in die Gesamtplanung ein und bildet die Grundlage für die Höhe Ihres Persönlichen Budgets.
Unser Tipp: Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Schreiben Sie auf, welche Tätigkeiten Sie selbst erledigen können und wobei Sie Unterstützung brauchen. Denken Sie dabei auch an Situationen, die nicht täglich vorkommen, aber Assistenz erfordern, zum Beispiel Arztbesuche, Einkäufe oder Freizeitaktivitäten.
Stundensätze für Persönliche Assistenz in NRW
Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem festgestellten Bedarf und den regionalen Vergütungsvereinbarungen. In NRW liegen die Stundensätze für qualifizierte Persönliche Assistenz typischerweise zwischen 33 und 45 Euro pro Stunde. Diese Kosten fallen beim Assistenzdienst an und decken Lohn, Lohnnebenkosten, Koordination und Qualitätssicherung ab.
Ob Sie das Budget als Arbeitgeber direkt nutzen oder über einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und Ihrer Lebenssituation ab. Das Arbeitgebermodell bietet maximale Flexibilität, erfordert aber auch mehr organisatorischen Aufwand. Der Dienst übernimmt Ausfallplanung, Abrechnung und Personalverwaltung.
Einkommensgrenzen und Vermögensfreibeträge
Die Eingliederungshilfe wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt, allerdings gelten seit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) deutlich großzügigere Freigrenzen als früher.
Konkret gilt seit 2020:
- Vermögensfreibetrag: 71.190 Euro (§ 139 SGB IX). Vermögen unterhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung nicht angerechnet.
- Partnereinkommen: Seit 2020 wird das Einkommen des Partners oder der Partnerin nicht mehr berücksichtigt. Das war eine der wichtigsten Änderungen durch das BTHG.
- Eigenes Einkommen: Vom eigenen Erwerbseinkommen werden 85 Prozent der Bezugsgröße geschützt. Wer weniger verdient, zahlt in der Regel keinen Eigenanteil.
Diese Regelungen gelten bundesweit, also auch in NRW für LVR und LWL gleichermaßen.
Welche Assistenzformen sind über das Persönliche Budget möglich?
Das Persönliche Budget ist kein starres Leistungspaket, sondern lässt sich individuell zusammenstellen. In NRW können über das Budget unter anderem folgende Assistenzformen finanziert werden:
- Alltagsassistenz: Unterstützung bei der Körperpflege, beim Kochen, beim Einkaufen und bei der Haushaltsführung. Das ist die häufigste Form und deckt den grundlegenden Bedarf ab.
- Freizeitassistenz: Begleitung bei Sport, Kultur, Vereinsleben oder sozialen Aktivitäten. Wer an der Gesellschaft teilhaben möchte, hat darauf einen Rechtsanspruch.
- 24-Stunden-Assistenz: Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die eine kontinuierliche Begleitung rund um die Uhr benötigen. Das Persönliche Budget kann in diesem Fall erheblich sein.
- Schulassistenz: Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX oder bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.
Bei der Beantragung lohnt es sich, den tatsächlichen Bedarf vollständig darzustellen. Viele Menschen unterschätzen ihren Assistenzbedarf und beantragen zu wenig.
Kostenlose Beratung: Anlaufstellen in NRW
Sie müssen das Antragsverfahren nicht allein durchlaufen. In NRW gibt es verschiedene Beratungsstellen, die kostenlos helfen:
- EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung): Die EUTB-Stellen beraten unabhängig von Kostenträgern oder Diensten. Es gibt Anlaufstellen in nahezu jeder größeren Stadt in NRW. Die Beratung ist kostenlos und kann auch zu Hause oder online stattfinden.
- VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD): Beide Verbände beraten Mitglieder bei sozialrechtlichen Fragen und begleiten im Widerspruchsfall.
- Behindertenbeauftragte der Städte und Kreise: Viele Kommunen haben eigene Beauftragte, die Orientierung geben können.
- AssistenzPlus: Wir beraten Menschen, die ein Persönliches Budget beantragen oder nutzen möchten, kostenlos und unverbindlich. Unsere Erfahrung aus der täglichen Praxis in NRW ist dabei ein echter Vorteil.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie das Persönliche Budget in NRW
Der Ablauf ist in NRW klar geregelt, auch wenn er sich in der Praxis manchmal zäh anfühlen kann:
- Antrag stellen: Richten Sie Ihren Antrag an den für Sie zuständigen Träger, also LVR oder LWL, je nach Wohnort. Alternativ können Sie sich zunächst an das örtliche Sozialamt wenden, das den Antrag dann weiterleitet.
- BEI_NRW-Gespräch: Der Kostenträger vereinbart einen Termin zur Bedarfsermittlung. Nutzen Sie das Recht, eine Vertrauensperson mitzubringen.
- Gesamtplan: Auf Basis der Bedarfsermittlung wird ein Gesamtplan erstellt. Dieser legt fest, welche Leistungen Sie erhalten und in welcher Form.
- Zielvereinbarung: Beim Persönlichen Budget wird zusätzlich eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Darin wird festgehalten, wofür Sie das Budget verwenden.
- Auszahlung: Das Budget wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Sie können es dann für Ihren vereinbarten Unterstützungsbedarf einsetzen.
Vom Antrag bis zur ersten Auszahlung vergehen in NRW erfahrungsgemäß zwei bis sechs Monate. Planen Sie das ein und nutzen Sie die Zeit, um Assistenzkräfte zu suchen oder einen Dienst auszuwählen.
Widerspruch und Klage: Was tun bei Ablehnung?
Nicht jeder Antrag wird beim ersten Versuch bewilligt. Wenn LVR oder LWL Ihren Antrag ablehnen oder das bewilligte Budget zu niedrig erscheint, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids.
Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt beraten, bevor Sie den Widerspruch formulieren. Eine EUTB-Stelle oder ein Sozialverband kann helfen, die Begründung des Widerspruchs rechtssicher zu formulieren. In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch zur Neubewertung und einem besseren Ergebnis.
Nächste Schritte: So unterstützen wir Sie
Das Persönliche Budget in NRW bietet Menschen mit Behinderung echte Selbstbestimmung, erfordert aber auch Orientierung im System. AssistenzPlus begleitet Sie vom ersten Antrag bis zur laufenden Organisation Ihrer Assistenz.
Ob Alltagsassistenz, Freizeitbegleitung oder 24-Stunden-Unterstützung: Wir kennen die Strukturen bei LVR und LWL und stehen Ihnen mit Erfahrung zur Seite. Unsere Beratung ist für Assistenznehmer kostenlos.
Sprechen Sie uns an: Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine unverbindliche Beratung. Oder lesen Sie sich vorab weiter ein: Im Budget-Info-Zentrum finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Persönliche Budget, von den Grundlagen bis zur Abrechnung.