Persönliches Budget NRW: Besonderheiten und Anlaufstellen

Persönliches Budget in NRW: Was Sie vorab wissen sollten

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands und hat ein vergleichsweise gut ausgebautes System der Eingliederungshilfe. Dennoch gibt es beim Persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) einige landesspezifische Besonderheiten, die den Unterschied zwischen einem reibungslosen und einem zähen Antragsverfahren ausmachen können. Wer die Zuständigkeiten kennt und weiß, wo er Beratung findet, ist klar im Vorteil.

LVR und LWL: Die zwei Landschaftsverbände in NRW

In NRW teilen sich zwei Landschaftsverbände die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe. Welcher für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort:

Beide Landschaftsverbände sind für die Eingliederungshilfe nach SGB IX zuständig, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde. Die grundsätzlichen Rechtsgrundlagen sind identisch, aber Formulare, Ansprechpartner und Verfahrensabläufe unterscheiden sich im Detail. Das ist kein Fehler im System, sondern kommunale Selbstverwaltung.

Das BEI_NRW-Verfahren: So wird Ihr Bedarf ermittelt

Ein zentrales Instrument in NRW ist das sogenannte BEI_NRW, das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen. Es wurde eigens für dieses Bundesland entwickelt und löste ältere Verfahren schrittweise ab.

Beim BEI_NRW-Gespräch wird Ihr Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen systematisch erfasst: Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikation, soziale Teilhabe, Arbeit und Beschäftigung sowie Wohnen. Das Verfahren ist am ICF-Modell (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) orientiert.

Wichtig zu wissen: Das BEI_NRW-Gespräch findet in der Regel bei Ihnen zu Hause oder an einem Ort Ihrer Wahl statt. Sie können eine Vertrauensperson mitnehmen. Das Ergebnis des Gesprächs fließt in die Gesamtplanung ein und bildet die Grundlage für die Höhe Ihres Persönlichen Budgets.

Unser Tipp: Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Schreiben Sie auf, welche Tätigkeiten Sie selbst erledigen können und wobei Sie Unterstützung brauchen. Denken Sie dabei auch an Situationen, die nicht täglich vorkommen, aber Assistenz erfordern, zum Beispiel Arztbesuche, Einkäufe oder Freizeitaktivitäten.

Stundensätze für Persönliche Assistenz in NRW

Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem festgestellten Bedarf und den regionalen Vergütungsvereinbarungen. In NRW liegen die Stundensätze für qualifizierte Persönliche Assistenz typischerweise zwischen 33 und 45 Euro pro Stunde. Diese Kosten fallen beim Assistenzdienst an und decken Lohn, Lohnnebenkosten, Koordination und Qualitätssicherung ab.

Ob Sie das Budget als Arbeitgeber direkt nutzen oder über einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und Ihrer Lebenssituation ab. Das Arbeitgebermodell bietet maximale Flexibilität, erfordert aber auch mehr organisatorischen Aufwand. Der Dienst übernimmt Ausfallplanung, Abrechnung und Personalverwaltung.

Einkommensgrenzen und Vermögensfreibeträge

Die Eingliederungshilfe wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt, allerdings gelten seit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) deutlich großzügigere Freigrenzen als früher.

Konkret gilt seit 2020:

Diese Regelungen gelten bundesweit, also auch in NRW für LVR und LWL gleichermaßen.

Welche Assistenzformen sind über das Persönliche Budget möglich?

Das Persönliche Budget ist kein starres Leistungspaket, sondern lässt sich individuell zusammenstellen. In NRW können über das Budget unter anderem folgende Assistenzformen finanziert werden:

Bei der Beantragung lohnt es sich, den tatsächlichen Bedarf vollständig darzustellen. Viele Menschen unterschätzen ihren Assistenzbedarf und beantragen zu wenig.

Kostenlose Beratung: Anlaufstellen in NRW

Sie müssen das Antragsverfahren nicht allein durchlaufen. In NRW gibt es verschiedene Beratungsstellen, die kostenlos helfen:

Schritt für Schritt: So beantragen Sie das Persönliche Budget in NRW

Der Ablauf ist in NRW klar geregelt, auch wenn er sich in der Praxis manchmal zäh anfühlen kann:

Vom Antrag bis zur ersten Auszahlung vergehen in NRW erfahrungsgemäß zwei bis sechs Monate. Planen Sie das ein und nutzen Sie die Zeit, um Assistenzkräfte zu suchen oder einen Dienst auszuwählen.

Widerspruch und Klage: Was tun bei Ablehnung?

Nicht jeder Antrag wird beim ersten Versuch bewilligt. Wenn LVR oder LWL Ihren Antrag ablehnen oder das bewilligte Budget zu niedrig erscheint, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids.

Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt beraten, bevor Sie den Widerspruch formulieren. Eine EUTB-Stelle oder ein Sozialverband kann helfen, die Begründung des Widerspruchs rechtssicher zu formulieren. In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch zur Neubewertung und einem besseren Ergebnis.

Nächste Schritte: So unterstützen wir Sie

Das Persönliche Budget in NRW bietet Menschen mit Behinderung echte Selbstbestimmung, erfordert aber auch Orientierung im System. AssistenzPlus begleitet Sie vom ersten Antrag bis zur laufenden Organisation Ihrer Assistenz.

Ob Alltagsassistenz, Freizeitbegleitung oder 24-Stunden-Unterstützung: Wir kennen die Strukturen bei LVR und LWL und stehen Ihnen mit Erfahrung zur Seite. Unsere Beratung ist für Assistenznehmer kostenlos.

Sprechen Sie uns an: Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine unverbindliche Beratung. Oder lesen Sie sich vorab weiter ein: Im Budget-Info-Zentrum finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Persönliche Budget, von den Grundlagen bis zur Abrechnung.