Pflegegrad beantragen 2026: Schritt für Schritt erklärt

Ein Pflegegrad oeffnet die Tuer zu Pflegegeld, Sachleistungen und dem Entlastungsbetrag. Wer zum ersten Mal einen Antrag stellt, steht oft vor vielen offenen Fragen. Diese Anleitung erklaert den Ablauf 2026 von der ersten Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse bis zum schriftlichen Bescheid.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag laeuft immer ueber die Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist. Ein formloser Anruf reicht aus, um den Prozess zu starten. Auf Wunsch sendet die Kasse ein Antragsformular zu. Wichtig: Das Datum des ersten Kontakts gilt als Antragstag. Ab diesem Tag laeuft die Bearbeitungsfrist und ab diesem Tag werden Leistungen rueckwirkend gezahlt, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.

Im Antrag sollten Sie kurz schildern, welche Einschraenkungen vorliegen und seit wann Hilfe noetig ist. Detaillierte Diagnosen sind nicht erforderlich, die Pflegekasse beauftragt anschliessend den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.

Schritt 2: Die Begutachtung nach dem NBA verstehen

Seit der Pflegereform 2017 gilt das Neue Begutachtungsassessment, kurz NBA. Es bewertet sechs Lebensbereiche, in denen Selbststaendigkeit oder Faehigkeiten eingeschraenkt sein koennen:

Eine Besonderheit: Aus den Modulen zwei und drei fliesst nur der hoehere Wert in die Gesamtbewertung ein. Damit wird verhindert, dass kognitive und psychische Einschraenkungen doppelt gewichtet werden.

Schritt 3: Punkte und Pflegegrade richtig einordnen

Die sechs Module ergeben zusammen einen Wert zwischen 0 und 100 Punkten. Daraus leitet sich der Pflegegrad ab:

Das Pflegegeld 2026 betraegt bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Diese Saetze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 stabil. Ab Pflegegrad 1 steht zusaetzlich der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu, der fuer Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt wird.

Schritt 4: Die 25-Tage-Frist kennen und nutzen

Nach Paragraph 18c SGB XI muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich entscheiden. Haelt sie diese Frist nicht ein, schuldet sie 70 Euro fuer jede angefangene Woche der Ueberschreitung. Im Krankenhaus oder in der Reha verkuerzt sich die Frist auf fuenf Arbeitstage, wenn die weitere Versorgung sonst gefaehrdet waere. Wer Pflegezeit oder Familienpflegezeit angemeldet hat, bekommt eine Begutachtung innerhalb von zehn Arbeitstagen.

Tipp fuer den Hausbesuch des Medizinischen Dienstes: Fuehren Sie ein Pflegetagebuch ueber zwei Wochen, in dem alle Hilfen und Schwierigkeiten dokumentiert werden. Halten Sie Befunde, Medikamentenplaene und Therapieberichte bereit. Eine Vertrauensperson sollte beim Termin dabei sein und Beispiele schildern, da sich Betroffene oft besser darstellen, als der Alltag tatsaechlich ist.

Pflege und Eingliederungshilfe gehoeren zusammen gedacht

Die Pflegeversicherung nach SGB XI und die Eingliederungshilfe nach SGB IX sind getrennte Systeme, die sich aber kombinieren lassen. Pflegeleistungen decken koerpernahe Hilfen ab, die Eingliederungshilfe finanziert Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, also Begleitung zur Arbeit, in die Freizeit oder im Studium. Wer beide Saeulen nutzt, holt das Maximum an Unterstuetzung heraus.

AssistenzPlus betreut Menschen mit Behinderung in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz und kennt die Schnittstellen zwischen Pflegekasse und Eingliederungshilfetraeger im Detail. Wir beraten zur richtigen Antragsreihenfolge, helfen beim Persoenlichen Budget und uebernehmen die Organisation der Assistenz. Mehr Hintergrund finden Sie im Info-Zentrum zum Persoenlichen Budget. Fuer ein persoenliches Gespraech erreichen Sie uns ueber unser Kontaktformular.