Studienassistenz beantragen: Finanzierung und Ablauf

Wer mit einer Behinderung studiert, hat Anspruch auf Unterstützung. Eine Studienassistenz gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, damit das Studium nicht an praktischen Barrieren scheitert. Aber wie läuft die Antragstellung? Wer zahlt? Und wann muss man anfangen? Ein Überblick.

Was ist Studienassistenz?

Studienassistenz ist eine Form der Eingliederungshilfe. Sie richtet sich an Studierende mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die ihr Studium ohne Unterstützung nicht oder nur eingeschränkt schaffen. Die Rechtsgrundlage: § 112 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe an Bildung.

Eine Studienassistenz ersetzt nicht das Lernen. Sie beseitigt praktische Hürden im Alltag an der Hochschule: Vorlesungen, Seminare, Bibliothek, Prüfungen, der Campus insgesamt.

Welche Aufgaben übernimmt die Assistenzkraft?

Das hängt vom individuellen Bedarf ab. Typische Aufgaben:

Wie viele Stunden bewilligt werden, legt das Hilfeplanverfahren fest. Wer ein laborintensives Fach studiert, braucht in der Regel mehr Stunden als jemand in einem reinen Vorlesungsstudiengang.

Wer zahlt die Studienassistenz?

Mehrere Wege führen zur Finanzierung. In NRW sind vor allem diese relevant:

Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX): Der Hauptweg. Zuständig sind der LVR (Rheinland) oder der LWL (Westfalen-Lippe). Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten, wenn ein Unterstützungsbedarf anerkannt ist. Der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 71.190 Euro (§ 139 SGB IX). Partnereinkommen wird seit 2020 nicht mehr angerechnet.

Hochschule und Studierendenwerk: Manche Hochschulen bieten eigene Angebote, etwa Studienhelfer oder Tutoren mit Assistenzfunktion. Das ersetzt keine umfassende Studienassistenz, ergänzt sie aber sinnvoll. Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung informiert über das Angebot vor Ort.

Integrationsamt (§ 185 SGB IX): Bei Pflichtpraktika oder studienbegleitender Beschäftigung kann das Integrationsamt Arbeitsassistenz finanzieren. Einkommensunabhängig, separat beantragt. Für duale Studiengänge besonders relevant.

Persönliches Budget (§ 29 SGB IX): Statt Sachleistung gibt es einen Geldbetrag. Damit organisieren Studierende ihre Assistenz selbst, wählen Kräfte aus und legen Einsatzzeiten fest. Die üblichen Stundensätze in NRW: 25 bis 35 Euro über einen Assistenzdienst.

Antragstellung in fünf Schritten

Früh anfangen lohnt sich. Zwischen Antragstellung und Bewilligung vergehen oft drei bis sechs Monate. Wer zum Wintersemester starten will, sollte spätestens im April den Antrag einreichen.

  1. Beratung holen: Den Beauftragten für Studierende mit Behinderung an der Hochschule kontaktieren. Diese Stelle kennt die Abläufe und hilft bei der Bedarfsermittlung.
  2. Kostenträger ermitteln: Je nach Wohnort ist der LVR oder LWL zuständig. Kontaktdaten stehen auf den Webseiten der Landschaftsverbände.
  3. Antrag stellen: Formlos oder mit dem Formular des LVR/LWL. Nötige Unterlagen: Immatrikulationsbescheinigung, ärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis, Stellungnahme des Beauftragten, Beschreibung des konkreten Bedarfs (Aufgaben, Stunden pro Woche).
  4. Bedarfsermittlung: Der Kostenträger prüft den Antrag. In der Regel folgt ein Gespräch, aus dem ein Hilfeplan mit bewilligtem Stundenumfang entsteht.
  5. Assistenzdienst auswählen: Nach der Bewilligung einen Assistenzdienst beauftragen. Der stellt passende Kräfte bereit, kümmert sich um die Personalverwaltung und rechnet direkt mit dem Kostenträger ab.

Tipps für den Studienstart

Schon mit der Zusage den Antrag vorbereiten. Drei bis sechs Monate Vorlauf einplanen. Nachteilsausgleiche bei Prüfungen separat beantragen: verlängerte Bearbeitungszeit, eigener Raum, angepasste Prüfungsform. Zuständig ist das Prüfungsamt zusammen mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung.

Orientierungswochen und Campusführungen gemeinsam mit der Assistenzkraft besuchen, damit beide den Campus kennenlernen. Dozenten zu Semesterbeginn informieren, die meisten reagieren kooperativ, wenn sie früh Bescheid wissen. Und den Stundenumfang regelmäßig prüfen: In Prüfungsphasen oder Praktika steigt der Bedarf oft an. Eine Anpassung ist jederzeit möglich.

Studienassistenz über AssistenzPlus

AssistenzPlus unterstützt Studierende mit Behinderung in ganz NRW. Von der Beratung zur Antragstellung über die Auswahl passender Assistenzkräfte bis zur laufenden Koordination: Wir begleiten den gesamten Prozess. Mehr dazu im Budget-Info-Zentrum. Für persönliche Beratung steht unser Kontaktformular bereit.