Vermögensfreibetrag Eingliederungshilfe 2026: 71.190 €

Vermögensfreibetrag steigt auf 71.190 Euro

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe bei 71.190 Euro. Das sind 3.780 Euro mehr als im Vorjahr, als die Grenze noch bei 67.410 Euro lag. Für Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen oder beantragen möchten, bedeutet das konkret: Sie dürfen mehr Vermögen besitzen, ohne dass dieses auf ihre Leistungen angerechnet wird.

Die Erhöhung erfolgt automatisch. Sie ist an die sogenannte Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV gekoppelt. Diese Bezugsgröße orientiert sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung und wird jährlich neu festgelegt. Für 2026 beträgt sie 3.955 Euro monatlich, also 47.460 Euro im Jahr. Der Vermögensfreibetrag errechnet sich als 150 Prozent dieses Jahresbetrags.

Was zählt zum anrechenbaren Vermögen?

Nicht jeder Besitz wird bei der Berechnung berücksichtigt. Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwischen geschütztem und anrechenbarem Vermögen. Folgende Vermögenswerte bleiben grundsätzlich geschützt:

Alles, was darüber hinausgeht, etwa Sparguthaben, Wertpapiere oder Lebensversicherungen, wird als anrechenbares Vermögen betrachtet. Erst wenn dieses den Freibetrag von 71.190 Euro übersteigt, kann der Träger der Eingliederungshilfe einen Eigenbeitrag verlangen.

Auch beim Einkommen gibt es mehr Spielraum

Neben dem Vermögensfreibetrag hat sich auch der Einkommensfreibetrag erhöht. Menschen mit Behinderung, die erwerbstätig sind, profitieren von einer höheren Freigrenze beim Einkommen. Das betrifft sowohl Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung als auch solche aus Werkstätten für behinderte Menschen oder anderen Beschäftigungsformen.

Die genaue Höhe des Einkommensfreibetrags hängt von der individuellen Situation ab. Grundsätzlich gilt: Wer weniger als 85 Prozent der Bezugsgröße verdient, also weniger als 40.341 Euro brutto im Jahr, zahlt keinen Eigenbeitrag aus dem Einkommen. Bei höherem Verdienst wird ein gestaffelter Beitrag fällig.

Wer sollte seinen Anspruch jetzt prüfen lassen?

Die Anhebung der Freibeträge hat unmittelbare Auswirkungen auf zwei Personengruppen. Erstens: Menschen mit Behinderung, die bisher knapp über der Vermögensgrenze lagen und deshalb einen Eigenbeitrag leisten mussten oder deren Antrag abgelehnt wurde. Sie könnten nun ohne Eigenanteil leistungsberechtigt sein. Zweitens: Personen, die bewusst auf Sparen verzichtet haben, um unter der Grenze zu bleiben. Sie haben jetzt mehr finanziellen Spielraum.

Ein Beispiel verdeutlicht die Tragweite. Eine Person mit Behinderung hat 69.000 Euro auf dem Sparkonto. Im Jahr 2025 hätte sie die Grenze von 67.410 Euro überschritten und einen Eigenbeitrag leisten müssen. Seit Januar 2026 liegt sie mit dem gleichen Vermögen deutlich unter dem neuen Freibetrag von 71.190 Euro. Der gesamte Betrag bleibt geschützt.

Betroffene sollten sich an ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe wenden und eine Neuberechnung beantragen. Das gilt besonders für diejenigen, die Leistungen wie Persönliche Assistenz, Teilhabe am Arbeitsleben oder Unterstützung im Alltag über das Persönliche Budget finanzieren.

Persönliches Budget und Vermögensfreibetrag

Das Persönliche Budget bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ihre Leistungen der Eingliederungshilfe selbst zu organisieren. Statt Sachleistungen zu empfangen, erhalten Budgetnehmer einen Geldbetrag und entscheiden eigenständig, welche Unterstützung sie einkaufen. Das stärkt die Selbstbestimmung und fördert echte Teilhabe.

Bei der Beantragung und Bewilligung des Persönlichen Budgets gelten dieselben Vermögens- und Einkommensfreibeträge wie bei anderen Leistungen der Eingliederungshilfe. Der erhöhte Freibetrag kommt also auch Budgetnehmern zugute. Wer bisher gezögert hat, einen Antrag zu stellen, findet jetzt bessere Bedingungen vor.

Das Team von AssistenzPlus unterstützt Menschen mit Behinderung in NRW bei allen Fragen rund um Persönliche Assistenz und das Persönliche Budget. Ob Erstantrag, Neuberechnung oder Fragen zu den aktuellen Freibeträgen: Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In unserem Budget-Info-Zentrum finden Sie ausführliche Informationen zu Antragstellung, Verwendung und rechtlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets.