Was ist das Persönliche Budget? Einfach erklärt
Was bedeutet Persönliches Budget?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung. Statt dass der Kostenträger den Anbieter Ihrer Unterstützung direkt bezahlt, bekommen Sie das Geld. Damit bezahlen Sie Ihre Unterstützung selbst und weisen nach, wofür Sie es verwendet haben.
Das Persönliche Budget gibt es seit 2008 als Rechtsanspruch in Deutschland. Es ist im Sozialgesetzbuch IX geregelt, genauer in § 29 SGB IX. Jeder Mensch mit Behinderung kann es beantragen, unabhängig davon, in welchem Bundesland er lebt.
Welche Vorteile hat das Persönliche Budget?
Der wichtigste Unterschied zur Sachleistung ist die Abrechnung: Sie erhalten das Geld auf Ihr Konto, bezahlen Ihren Assistenzdienst selbst und weisen die Verwendung gegenüber dem Kostenträger nach. Welche Assistenzkraft Sie unterstützt, wann und wie, bestimmen Sie in beiden Modellen mit.
Echte Vorteile des Budgets liegen in den Details:
- Bündelung: Leistungen mehrerer Träger lassen sich in einem Budget zusammenfassen (§ 29 Abs. 1 SGB IX).
- Breitere Anbieterwahl: Mit dem Budget können Sie auch Anbieter bezahlen, die keine Vereinbarung mit dem Träger haben. Die Sachleistung ist grundsätzlich auf Vertragspartner beschränkt (§ 123 SGB IX).
Dem stehen zwei Punkte gegenüber: Das Budget soll die Kosten der Sachleistung nicht überschreiten (§ 29 Abs. 2 SGB IX), und den Verwendungsnachweis führen Sie selbst.
Eine feste Assistenzkraft ist in beiden Modellen möglich. Bei einem Assistenzdienst wie AssistenzPlus lernen Sie Ihre Assistenzkräfte vorher kennen und können jede ablehnen, bis es passt. Arbeitgeber bleibt der Dienst, Lohnabrechnung, Vertretung und Haftung liegen nicht bei Ihnen.
Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?
Grundsätzlich hat jeder Mensch mit einer anerkannten Behinderung Anspruch auf das Persönliche Budget. Das gilt unabhängig von der Art der Behinderung. Ob körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung: Der Anspruch besteht.
Auch die Höhe des Hilfebedarfs spielt keine Rolle. Selbst wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche Unterstützung brauchen, können Sie ein Persönliches Budget beantragen. Wichtig ist, dass ein Leistungsträger Ihren Bedarf anerkennt.
Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das 2020 vollständig in Kraft getreten ist, wird das Einkommen Ihres Partners nicht mehr angerechnet. Das war früher ein großes Hindernis für viele Paare. Heute zählt nur noch Ihr eigenes Einkommen und Ihr eigenes Vermögen.
Was kostet mich das Persönliche Budget?
Für Sie als Assistenznehmer entstehen in der Regel keine Kosten. Das Persönliche Budget wird vom Kostenträger bezahlt. Die Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und soll nicht teurer sein als die entsprechende Sachleistung, die der Träger sonst erbringen würde.
Die Frage nach dem Einkommen stellt sich trotzdem. Bei der Eingliederungshilfe, die häufig der Hauptleistungsträger ist, gelten Einkommensgrenzen. Ihr Vermögen bleibt bis zu einem Freibetrag von 71.190 Euro (Stand 2026, § 139 SGB IX) vollständig geschützt. Partnervermögen wird seit 2020 nicht mehr herangezogen.
Liegt Ihr Einkommen unter der Einkommensgrenze, fällt kein Eigenanteil an. Liegt es darüber, zahlen Sie in der Regel monatlich 2 Prozent des übersteigenden Jahreseinkommens, abgerundet auf volle 10 Euro (§ 137 SGB IX). Ausnahmen, etwa bei Schulassistenz, regelt § 138 SGB IX.
Wie funktioniert das Persönliche Budget in der Praxis?
Der Ablauf ist einfacher als viele denken. Er gliedert sich in fünf Schritte:
- Antrag stellen: Sie beantragen das Persönliche Budget beim zuständigen Kostenträger. Das kann das Sozialamt, die Pflegekasse, die Krankenkasse oder das Integrationsamt sein.
- Bedarf ermitteln: Gemeinsam mit dem Träger wird festgestellt, welche Unterstützung Sie brauchen. In NRW erfolgt das häufig über das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW.
- Zielvereinbarung: Sie vereinbaren schriftlich mit dem Kostenträger, wofür das Geld verwendet wird. Diese Vereinbarung schützt beide Seiten.
- Geld erhalten: Sie bekommen das Budget monatlich auf Ihr Konto.
- Assistenz organisieren: Sie beauftragen einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus und bezahlen ihn aus dem Budget. Ihre Assistenzkräfte suchen Sie mit aus, angestellt sind sie beim Dienst.
Welche Kostenträger sind zuständig?
Je nachdem, wo Sie leben und welche Bedarfe Sie haben, ist ein anderer Träger zuständig. Für AssistenzPlus-Klienten in unseren Regionen gilt:
- NRW, Rheinland (Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen): Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- NRW, Westfalen (Dortmund, Münster, Bielefeld): Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- Hessen (Frankfurt, Wiesbaden, Kassel): Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
- Rheinland-Pfalz (Mainz, Koblenz, Trier): das Land Rheinland-Pfalz, den Antrag bearbeitet das Sozialamt Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung
Zusätzlich können Pflegekasse und Krankenkasse am Budget beteiligt sein, wenn Pflegeleistungen oder medizinische Behandlungspflege enthalten sind. In diesem Fall wird ein sogenanntes trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt. Dabei wird ein Kostenträger als Hauptansprechpartner festgelegt, der die anderen koordiniert.
Was kann ich mit dem Persönlichen Budget finanzieren?
Das Persönliche Budget ist zweckgebunden, aber der Spielraum ist groß. Typische Leistungen, die damit finanziert werden:
- Persönliche Assistenz im Alltag (Körperpflege, Haushalt, Mobilität)
- Assistenz bei der Arbeit oder im Studium
- Freizeitassistenz (Ausflüge, Sport, soziale Teilhabe)
- Elternassistenz für Mütter und Väter mit Behinderung
- Schulassistenz für Kinder mit Behinderung
Über einen Assistenzdienst liegen die Stundensätze für Persönliche Assistenz in NRW typischerweise zwischen 33 und 45 Euro pro Stunde. Die genaue Höhe des Budgets ergibt sich aus Ihrem festgestellten Bedarf multipliziert mit dem anerkannten Stundensatz.
Häufige Fragen zum Persönlichen Budget
Kann ich das Persönliche Budget auch als Rentner beantragen?
Ja. Das Alter spielt keine Rolle. Auch ältere Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe und damit auf das Persönliche Budget, sofern die Behinderung nicht erst im Alter entstanden ist. Bei altersbedingt eingeschränkter Selbstständigkeit greift meist die Pflegeversicherung.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Sie können Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Lassen Sie sich dabei beraten, denn viele Ablehnungen werden nach einem Widerspruch korrigiert.
Muss ich Nachweise einreichen, wofür ich das Geld verwendet habe?
Ja, in der Regel. Im Rahmen der Zielvereinbarung wird festgelegt, welche Belege Sie einreichen müssen. Das können Lohnabrechnungen, Dienstleistungsrechnungen oder Stundennachweise sein. Der Aufwand hält sich in Grenzen, wenn Sie gut organisiert sind.
Wie AssistenzPlus Sie unterstützt
Wir helfen Ihnen bei jedem Schritt: von der ersten Einschätzung Ihres Anspruchs über die Antragstellung bis zur laufenden Organisation Ihrer Assistenz. Unsere Beratung ist für Assistenznehmer komplett kostenfrei.
AssistenzPlus ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz tätig. Wir kennen die lokalen Strukturen, die zuständigen Kostenträger und die typischen Stolpersteine im Antragsverfahren. Viele unserer Klienten haben erst durch uns erfahren, dass sie überhaupt Anspruch auf das Persönliche Budget haben.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie wissen, ob das Persönliche Budget für Sie in Frage kommt? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Weitere Informationen zu Antragstellung, Leistungen und rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserem Persönlichen Budget Info-Zentrum.
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