Was ist das Persönliche Budget? Einfach erklärt
Was bedeutet Persönliches Budget?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung. Statt dass ein Amt die Hilfe direkt organisiert, bekommen Sie Geld. Mit diesem Geld bezahlen Sie Ihre Unterstützung selbst. So bestimmen Sie, wer Ihnen hilft, wann und wie.
Das Persönliche Budget gibt es seit 2008 als Rechtsanspruch in Deutschland. Es ist im Sozialgesetzbuch IX geregelt, genauer in § 29 SGB IX. Jeder Mensch mit Behinderung kann es beantragen, unabhängig davon, in welchem Bundesland er lebt.
Welche Vorteile hat das Persönliche Budget?
Der größte Vorteil ist die Selbstbestimmung. Sie entscheiden:
- Welche Assistenzkraft Sie unterstützt
- Wann die Unterstützung stattfindet
- Wo Sie Hilfe bekommen
- Wie die Unterstützung konkret aussieht
Sie sind nicht mehr abhängig von den Zeiten und Vorgaben eines Dienstleisters. Stattdessen gestalten Sie Ihren Alltag so, wie es für Sie passt. Viele Betroffene beschreiben das Persönliche Budget als einen Wendepunkt in ihrem Leben: Sie bekommen ihre Tagesstruktur zurück und entscheiden selbst, wer ihre intimste Unterstützung übernimmt.
Ein weiterer Vorteil ist die Kontinuität. Wenn Sie eine Assistenzkraft kennen und ihr vertrauen, können Sie diese Person fest einstellen. Das schafft Sicherheit und eine stabile Beziehung, die bei wechselnden Pflegediensten oft nicht möglich ist.
Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?
Grundsätzlich hat jeder Mensch mit einer anerkannten Behinderung Anspruch auf das Persönliche Budget. Das gilt unabhängig von der Art der Behinderung. Ob körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung: Der Anspruch besteht.
Auch die Höhe des Hilfebedarfs spielt keine Rolle. Selbst wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche Unterstützung brauchen, können Sie ein Persönliches Budget beantragen. Wichtig ist, dass ein Leistungsträger Ihren Bedarf anerkennt.
Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das 2020 vollständig in Kraft getreten ist, wird das Einkommen Ihres Partners nicht mehr angerechnet. Das war früher ein großes Hindernis für viele Paare. Heute zählt nur noch Ihr eigenes Einkommen und Ihr eigenes Vermögen.
Was kostet mich das Persönliche Budget?
Für Sie als Assistenznehmer entstehen in der Regel keine Kosten. Das Persönliche Budget wird vom Kostenträger bezahlt. Die Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und soll nicht teurer sein als die entsprechende Sachleistung, die der Träger sonst erbringen würde.
Die Frage nach dem Einkommen stellt sich trotzdem. Bei der Eingliederungshilfe, die häufig der Hauptleistungsträger ist, gelten Einkommensgrenzen. Ihr Vermögen bleibt bis zu einem Freibetrag von 71.190 Euro (Stand 2026, § 139 SGB IX) vollständig geschützt. Partnervermögen wird seit 2020 nicht mehr herangezogen.
Bei kleineren Einkommen oberhalb der Freigrenze kann ein Eigenanteil von 2 Prozent des übersteigenden Jahreseinkommens anfallen. In vielen Fällen ist die Eigenbelastung jedoch gering oder entfällt ganz.
Wie funktioniert das Persönliche Budget in der Praxis?
Der Ablauf ist einfacher als viele denken. Er gliedert sich in fünf Schritte:
- Antrag stellen: Sie beantragen das Persönliche Budget beim zuständigen Kostenträger. Das kann das Sozialamt, die Pflegekasse, die Krankenkasse oder das Integrationsamt sein.
- Bedarf ermitteln: Gemeinsam mit dem Träger wird festgestellt, welche Unterstützung Sie brauchen. In NRW erfolgt das häufig über das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW.
- Zielvereinbarung: Sie vereinbaren schriftlich mit dem Kostenträger, wofür das Geld verwendet wird. Diese Vereinbarung schützt beide Seiten.
- Geld erhalten: Sie bekommen das Budget monatlich auf Ihr Konto.
- Assistenz organisieren: Sie stellen Ihre Assistenzkräfte ein oder beauftragen einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus. Bei eigenem Arbeitgebermodell übernehmen Sie die Lohnabrechnung oder lagern diese aus.
Viele Menschen entscheiden sich für einen Mittelweg: Sie beantragen das Persönliche Budget und beauftragen damit einen Assistenzdienst. So haben Sie die Wahlfreiheit, ohne den administrativen Aufwand des direkten Arbeitgebermodells.
Welche Kostenträger sind zuständig?
Je nachdem, wo Sie leben und welche Bedarfe Sie haben, ist ein anderer Träger zuständig. Für AssistenzPlus-Klienten in unseren Regionen gilt:
- NRW, Rheinland (Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen): Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- NRW, Westfalen (Dortmund, Münster, Bielefeld): Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- Hessen (Frankfurt, Wiesbaden, Kassel): Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
- Rheinland-Pfalz (Mainz, Koblenz, Trier): Kommunalverband für Jugend und Soziales Rheinland-Pfalz (KVMYK)
Zusätzlich können Pflegekasse und Krankenkasse am Budget beteiligt sein, wenn Pflegeleistungen oder medizinische Behandlungspflege enthalten sind. In diesem Fall wird ein sogenanntes trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt. Dabei wird ein Kostenträger als Hauptansprechpartner festgelegt, der die anderen koordiniert.
Was kann ich mit dem Persönlichen Budget finanzieren?
Das Persönliche Budget ist zweckgebunden, aber der Spielraum ist groß. Typische Leistungen, die damit finanziert werden:
- Persönliche Assistenz im Alltag (Körperpflege, Haushalt, Mobilität)
- Assistenz bei der Arbeit oder im Studium
- Freizeitassistenz (Ausflüge, Sport, soziale Teilhabe)
- Elternassistenz für Mütter und Väter mit Behinderung
- Schulassistenz für Kinder mit Behinderung
Die Stundensätze für qualifizierte Persönliche Assistenz liegen in NRW typischerweise zwischen 33 und 45 Euro pro Stunde (Brutto-Arbeitgeberkosten). Die genaue Höhe des Budgets ergibt sich aus Ihrem festgestellten Bedarf multipliziert mit dem anerkannten Stundensatz.
Häufige Fragen zum Persönlichen Budget
Kann ich das Persönliche Budget auch als Rentner beantragen?
Ja. Das Alter spielt keine Rolle. Auch ältere Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe und damit auf das Persönliche Budget, sofern die Behinderung nicht erst im Alter entstanden ist. Bei altersbedingt eingeschränkter Selbstständigkeit greift meist die Pflegeversicherung.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Sie können Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Lassen Sie sich dabei beraten, denn viele Ablehnungen werden nach einem Widerspruch korrigiert.
Muss ich Nachweise einreichen, wofür ich das Geld verwendet habe?
Ja, in der Regel. Im Rahmen der Zielvereinbarung wird festgelegt, welche Belege Sie einreichen müssen. Das können Lohnabrechnungen, Dienstleistungsrechnungen oder Stundennachweise sein. Der Aufwand hält sich in Grenzen, wenn Sie gut organisiert sind.
Wie AssistenzPlus Sie unterstützt
Wir helfen Ihnen bei jedem Schritt: von der ersten Einschätzung Ihres Anspruchs über die Antragstellung bis zur laufenden Organisation Ihrer Assistenz. Unsere Beratung ist für Assistenznehmer komplett kostenfrei.
AssistenzPlus ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz tätig. Wir kennen die lokalen Strukturen, die zuständigen Kostenträger und die typischen Stolpersteine im Antragsverfahren. Viele unserer Klienten haben erst durch uns erfahren, dass sie überhaupt Anspruch auf das Persönliche Budget haben.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie wissen, ob das Persönliche Budget für Sie in Frage kommt? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Weitere Informationen zu Antragstellung, Leistungen und rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserem Persönlichen Budget Info-Zentrum.