Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Ablehnung ist nicht das Ende
Wenn Ihr Antrag auf ein Persönliches Budget abgelehnt wird, ist das ärgerlich. Aber es ist nicht das Ende. Sie haben gute Möglichkeiten, gegen die Ablehnung vorzugehen.
Häufige Ablehnungsgründe
Typische Gründe für eine Ablehnung sind:
- Der Kostenträger hält den Bedarf für nicht ausreichend belegt
- Formale Fehler im Antrag
- Der Kostenträger versucht, eine günstigere Sachleistung durchzusetzen
- Fehlende Unterlagen
Wichtig: Der Kostenträger darf das Persönliche Budget nicht ablehnen, nur weil er Sachleistungen bevorzugt. Es besteht ein Rechtsanspruch.
Schritt 1: Widerspruch einlegen
Sie haben einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss beim Kostenträger eingehen. Begründen Sie kurz, warum Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind.
Schritt 2: Sozialverband oder Anwalt
Holen Sie sich Unterstützung. Der Sozialverband VdK, der SoVD oder ein Anwalt für Sozialrecht können Ihnen helfen. Auch die EUTB-Beratungsstellen unterstützen kostenfrei.
Schritt 3: Klage vor dem Sozialgericht
Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei (keine Gerichtskosten). Viele Klagen in diesem Bereich sind erfolgreich.
Wie AssistenzPlus hilft
Wir unterstützen Sie bereits bei der Antragstellung so, dass Ablehnungen möglichst vermieden werden. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, begleiten wir Sie beim Widerspruch. Kontaktieren Sie uns.