Jugendhilfe-Assistenz

Jugendhilfe-Assistenz und Fachleistungsstunden über das Jugendamt in NRW. Für Familien mit Kindern oder Jugendlichen mit komplexem Hilfebedarf. § 35a SGB VIII.

Stand: März 2026

Was ist Jugendhilfe-Assistenz?

Jugendhilfe-Assistenz ist eine individuelle Unterstützungsleistung, die das Jugendamt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) finanziert. Sie richtet sich an Familien, in denen ein Kind, ein Jugendlicher oder ein junger Erwachsener im Alltag, in der Schule oder im Übergang ins selbständige Leben Begleitung braucht.

AssistenzPlus erbringt Jugendhilfe-Assistenz in NRW auf Grundlage der drei zentralen Vorschriften des SGB VIII: § 27 ff. SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) für Familien, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist; § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) bei Autismus, schweren Angststörungen, ADHS mit Teilhabeeinschränkung oder Traumafolgestörungen; § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige) zwischen 18 und 21 Jahren, in Einzelfällen bis 27.

Anders als die Eingliederungshilfe über den LVR oder LWL ist hier nicht der Landschaftsverband, sondern das örtliche Jugendamt der Kostenträger. Die Leistung wird in Fachleistungsstunden bewilligt und individuell auf Ihre Familie zugeschnitten. Eine Übersicht zu Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe bietet das Bundesministerium für Familie (BMFSFJ).

Für wen ist Jugendhilfe-Assistenz nach SGB VIII geeignet?

Wir begleiten Familien in NRW mit sehr unterschiedlichen Ausgangslagen. Die folgenden vier Konstellationen sind anonymisierte Praxisbeispiele, abhängig von Bewilligung und Hilfeplanung:

Kind im Autismus-Spektrum, etwa 10 Jahre

Typische Ausgangslage: Schulpflichtiges Kind mit Autismus, das im häuslichen Umfeld und in der Schule durchgängige Begleitung braucht. Reizüberflutung und unstrukturierte Situationen führen häufig zu Krisen.

Mögliche Unterstützung: Strukturierte Tagesbegleitung, Reizreduktion, Übergänge zwischen Schule und Zuhause, soziale Anbahnung. Rechtsgrundlage in der Regel § 35a SGB VIII.

Jugendlicher mit ADHS und Schulvermeidung, etwa 16 Jahre

Typische Ausgangslage: Jugendlicher mit ADHS und sekundärer Angstsymptomatik nach stationärem Klinikaufenthalt. Schulbesuch ist instabil, soziale Rückzugstendenz wächst.

Mögliche Unterstützung: Niedrigschwellige Tagesstruktur, Begleitung im Wiedereinstieg, Hilfe bei Arzt- und Therapieterminen, Bezugspersonenarbeit. Rechtsgrundlage in der Regel § 35a SGB VIII.

Junger Erwachsener im Übergang ins selbständige Wohnen, etwa 19 Jahre

Typische Ausgangslage: Junger Mann mit leichter Intelligenzminderung und psychischer Begleiterkrankung. Nach dem 18. Geburtstag braucht er Strukturhilfe im eigenen Wohnraum.

Mögliche Unterstützung: Begleitung bei Behörden, Tagesstruktur, sozialen Kontakten und Übergang in Arbeit oder Tagesstruktur. Rechtsgrundlage in der Regel § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige).

Familie mit mehreren Kindern, eines mit Mehrfachbehinderung

Typische Ausgangslage: Geschwisterkinder, von denen eines eine Mehrfachbehinderung hat. Die Familie hat eingeschränkte Ressourcen, weitere Geschwister geraten in den Hintergrund.

Mögliche Unterstützung: Entlastung der Familie, Teilhabesicherung des Kindes, Übergangshilfen, Strukturhilfe. Rechtsgrundlage je nach Konstellation § 27, § 35a oder kombiniert mit Eingliederungshilfe.

Jede Familie ist anders, und jeder Hilfeplan wird gemeinsam mit dem Jugendamt einzeln verhandelt. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Anspruch besteht, hilft Ihnen unser Anspruch-Test in wenigen Minuten zur ersten Einschätzung.

Vergleich der Rechtsgrundlagen § 27, § 35a und § 41 SGB VIII

Die drei zentralen Vorschriften unterscheiden sich nach Zielgruppe, Voraussetzung und Altersgrenze. Die folgende Übersicht ist ein erster Wegweiser, der eine konkrete Hilfeplan-Entscheidung des Jugendamts nicht ersetzt.

ParagraphZielgruppeVoraussetzungAltersgrenze
§ 27 SGB VIIIHilfen zur Erziehung für FamilienWohl des Kindes gefährdet oder Erziehung sonst nicht gewährleistetBis 18 Jahre
§ 35a SGB VIIIKinder und Jugendliche mit seelischer BehinderungSeelische Behinderung oder drohende seelische Behinderung (Autismus, schwere Angststörung, Traumafolgestörung, ADHS mit Teilhabeeinschränkung)Bis 18 Jahre
§ 41 SGB VIIIJunge Volljährige (Übergangsphase)Fortbestehender Hilfebedarf im Übergang ins selbständige LebenIn der Regel bis 21, im Einzelfall bis 27

Bei überwiegend körperlicher oder geistiger Behinderung kommt häufig der LVR oder LWL nach § 112 SGB IX in Betracht. In Mischfällen entscheidet die konkrete Hilfeplanung und Zuständigkeitsprüfung im Einzelfall.

Welche Leistungen kann Jugendhilfe-Assistenz im Alltag übernehmen?

Jugendhilfe-Assistenz von AssistenzPlus deckt einen breiten Aufgabenbereich ab. Möglich ist unter anderem:

Was wir nicht übernehmen: pädagogisch-therapeutische Behandlung im engeren Sinn, ärztliche oder psychotherapeutische Versorgung. Hier kooperieren wir mit Fachleuten.

Wie wird Jugendhilfe-Assistenz über das Jugendamt finanziert?

Anders als die Eingliederungshilfe bei Erwachsenen ist die Jugendhilfe-Assistenz Sache des örtlichen Jugendamts. Der Ablauf folgt einem klaren Muster:

  1. Antrag beim Jugendamt: Die Familie, der junge Erwachsene oder ein Vormund stellt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung (§ 27), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a) oder Hilfen für junge Volljährige (§ 41).
  2. Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII): Das Jugendamt erstellt mit der Familie und allen Beteiligten einen Hilfeplan. Darin werden Ziele, Umfang und passende Hilfeform festgelegt.
  3. Kostenkalkulation: AssistenzPlus erstellt für das Jugendamt eine individuelle Kostenkalkulation auf Basis von Fachleistungsstunden.
  4. Bewilligungsbescheid: Das Jugendamt erteilt den Bewilligungsbescheid. Die Leistung wird direkt zwischen Jugendamt und AssistenzPlus abgerechnet.

Für die Familie entstehen keine Vorkosten. Kostenbeiträge nach § 91 ff. SGB VIII können in bestimmten Fällen erhoben werden, etwa bei Hilfen für junge Volljährige mit eigenem Einkommen.

Unsicher, ob ein Anspruch besteht?

Unser Anspruch-Test hilft Ihnen in 3 Minuten zur ersten Einschätzung, ob Jugendhilfe-Assistenz für Ihre Familie in Frage kommt.

Was macht AssistenzPlus als Träger der Jugendhilfe besonders?

AssistenzPlus ist als Assistenzdienst in Köln bereits seit Jahren etabliert. Wir erbringen Alltagsassistenz und Sachleistungen für den LVR und sind dort als Leistungserbringer anerkannt. Im Bereich Jugendhilfe-Assistenz haben wir einen aktiven Referenzfall mit dem Jugendamt Euskirchen.

Was wir bewusst nicht anbieten: Betreutes Wohnen nach SGB IX (BeWo) und qualifizierte Assistenz nach § 78 SGB IX. Diese Felder bedienen andere spezialisierte Träger.

Wie läuft eine Anfrage bei AssistenzPlus Schritt für Schritt ab?

Ob Sie als Familie selbst auf uns zukommen oder als Sachbearbeiter im Jugendamt einen passenden Anbieter suchen, der Ablauf ist überschaubar:

  1. Erstgespräch: Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären in einem kurzen Telefonat, ob unser Angebot grundsätzlich zu Ihrem Anliegen passt. Bei Bedarf folgt ein ausführliches Erstgespräch.
  2. Bedarfsklärung mit Familie und Jugendamt: Wir nehmen Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung im Jugendamt auf, klären Ziele und Umfang der Hilfe und stimmen uns mit der Familie ab.
  3. Konzeptpapier und Kostenkalkulation: Wir erstellen Konzeptpapier und schriftliche Kostenkalkulation auf Basis von Fachleistungsstunden, abgestimmt auf den Hilfebedarf. Das Jugendamt prüft und erteilt den Bewilligungsbescheid.
  4. Start mit Assistenzkraft und fachlicher Anleitung: Wir wählen passende Assistenzkräfte aus, stellen sie der Familie vor und begleiten den Einstieg. Die fachliche Anleitung läuft parallel. Sachstandsberichte ans Jugendamt erstellen wir regelmäßig.

Sachbearbeiter in Jugendämtern in Köln, Essen, Düsseldorf, Bonn, Bergisch Gladbach und Umgebung können uns direkt anrufen.

Wann ist das Jugendamt zuständig und wann der LVR oder LWL?

Eine häufige Frage: Welcher Kostenträger ist der richtige? Die Abgrenzung verläuft entlang der Behinderungsart und des Alters.

Wir helfen Familien, den richtigen Antrag bei der richtigen Stelle zu stellen. Mehr unter Eingliederungshilfe NRW und Schulassistenz.

Wie können Familien und Sachbearbeiter AssistenzPlus kontaktieren?

Wenn Sie als Familie überlegen, ob Jugendhilfe-Assistenz zu Ihrer Situation passt, oder wenn Sie als Sachbearbeiter im Jugendamt einen verlässlichen Anbieter suchen, melden Sie sich unkompliziert.

Für Sachbearbeiter im Jugendamt

Auf Anfrage senden wir Ihnen kurzfristig ein Konzeptpapier sowie eine Beispielkalkulation auf Basis von Fachleistungsstunden zu. Schreiben Sie an info@assistenzplus.de mit dem Betreff "Jugendhilfe-Assistenz Konzept" oder rufen Sie direkt an unter 0221-777 19 111.

Wir beraten Familien und Jugendamtsmitarbeiter kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen: Jugendhilfe-Assistenz

Welche Paragraphen des SGB VIII deckt AssistenzPlus ab?
Wir erbringen Jugendhilfe-Fachleistungsstunden auf Grundlage von § 27 ff. SGB VIII (Hilfen zur Erziehung), § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) sowie § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige bis 21, in Einzelfällen bis 27).
Wer ist der Kostenträger bei Jugendhilfe-Assistenz?
Kostenträger ist das örtlich zuständige Jugendamt der Wohnsitzkommune. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Jugendamt und AssistenzPlus. Für die Familie entstehen keine Vorkosten.
Wie schnell kann AssistenzPlus mit einer Jugendhilfe-Assistenz starten?
Sobald der Bewilligungsbescheid des Jugendamts vorliegt, können wir in der Regel innerhalb weniger Wochen mit einer passenden Assistenzkraft starten. Die Zeit vom Erstgespräch bis zur Bewilligung hängt vom Jugendamt ab und beträgt meist zwischen 4 und 10 Wochen.
Wie viele Stunden Jugendhilfe-Assistenz sind möglich?
Wir arbeiten in einer großen Bandbreite, von wenigen Stunden pro Woche bis hin zu sehr hohen Stundenkontingenten. Der Umfang ergibt sich aus dem Hilfeplan und wird mit dem Jugendamt individuell verhandelt.
Setzt AssistenzPlus fest angestellte pädagogische Fachkräfte ein?
Wir arbeiten mit qualifizierten Assistenzkräften und einer externen Sozialpädagogin auf Honorarbasis, die fachliche Anleitung, Supervision, Hilfeplanbegleitung und Sachstandsberichte verantwortet. Eine fest angestellte pädagogische Fachkraft im Team haben wir bewusst nicht.
Ist AssistenzPlus beim LVR anerkannt?
Ja. Wir sind als Leistungserbringer beim LVR (Landschaftsverband Rheinland) anerkannt und erbringen dort regelmäßig Alltagsassistenz und Sachleistungen für erwachsene Klienten.
In welchen Städten arbeitet AssistenzPlus mit Jugendämtern zusammen?
Wir sind besonders aktiv in Köln, Essen, Düsseldorf, Bonn, Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Kreis Euskirchen. Anfragen aus weiteren Jugendämtern in NRW prüfen wir grundsätzlich gerne.
Bietet AssistenzPlus Schulbegleitung über das Jugendamt an?
Ja. Schulbegleitung über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII ist ein Schwerpunkt. Sie ist abzugrenzen von Schulassistenz über den LVR oder LWL, die wir ebenfalls anbieten. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von der Behinderungsart ab.
Kann AssistenzPlus auch junge Erwachsene über 18 begleiten?
Ja, im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. Diese Leistung läuft in der Regel bis zum 21. Lebensjahr und kann in begründeten Einzelfällen bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden.
Welche Unterlagen braucht das Jugendamt für die Kostenkalkulation?
Das Jugendamt prüft in der Regel ein Konzeptpapier des Trägers, einen Lebenslauf oder eine Qualifikationsübersicht der eingesetzten Assistenzkraft, die Kostenkalkulation auf Stundenbasis und gegebenenfalls einen Hinweis auf bestehende Referenzen. AssistenzPlus stellt diese Unterlagen auf Anfrage bereit.

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