Eingliederungshilfe Rheinland-Pfalz

Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz beantragen: LSJV als Landesträger, Antrag über das örtliche Sozialamt wie die KVMYK. Kostenlose Beratung.

Stand: März 2026

Wer ist in Rheinland-Pfalz Träger der Eingliederungshilfe?

Rheinland-Pfalz ist anders organisiert als Nordrhein-Westfalen. Für volljährige Menschen mit Behinderung ist das Land Träger der Eingliederungshilfe, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz. Die individuellen Leistungsangelegenheiten wie Beratung, Antrag, Bedarfsermittlung und Bewilligung liegen jedoch bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vor Ort. Für den Landkreis Mayen-Koblenz ist das die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (KVMYK). Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 sind die Landkreise selbst der Träger.

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (KVMYK) als Anlaufstelle

Die KVMYK ist das örtliche Sozialamt für den Landkreis Mayen-Koblenz, unter anderem Andernach und Mayen. Sie nimmt Anträge auf Eingliederungshilfe entgegen und führt das Gesamtplanverfahren durch. Zur Abgrenzung: Koblenz ist eine kreisfreie Stadt mit eigenem Sozialamt, der Landkreis Neuwied und der Westerwaldkreis haben eigene Kreisverwaltungen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie den Antrag bei jedem Träger stellen, er wird weitergeleitet.

Antrag, Bedarfsermittlung und Freibeträge

Der Antrag ist formlos beim örtlichen Sozialamt möglich. Rheinland-Pfalz nutzt das Bedarfsermittlungsinstrument IBE RLP (bei Minderjährigen IBE_RLP KiJu) im Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX. Die finanziellen Regeln sind bundeseinheitlich: Vermögensfreibetrag 71.190 € (§ 139 SGB IX), Einkommensgrenzen 85 % (Erwerb) und 60 % (Rente), Eigenanteil 2 %, Partnereinkommen seit 2020 nicht angerechnet. Auch das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX gilt in Rheinland-Pfalz. AssistenzPlus begleitet Sie bei Antrag und Abrechnung. Kostenlose Beratung anfragen.

Häufige Fragen: Eingliederungshilfe Rheinland-Pfalz

Wer ist in Rheinland-Pfalz für die Eingliederungshilfe zuständig?
Für Erwachsene ist das Land Rheinland-Pfalz Träger, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz. Antrag, Beratung und Bewilligung laufen aber über das örtliche Sozialamt, in der Region Mayen-Koblenz über die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (KVMYK).
Was ist die KVMYK und wofür ist sie zuständig?
KVMYK steht für die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Sie ist das örtliche Sozialamt für den Landkreis Mayen-Koblenz, etwa für Andernach und Mayen. Koblenz als kreisfreie Stadt sowie die Landkreise Neuwied und Westerwald haben jeweils eigene Anlaufstellen.
Welches Bedarfsermittlungsinstrument nutzt Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz verwendet das Instrument IBE RLP (Individuelle Bedarfsermittlung Rheinland-Pfalz), für Kinder und Jugendliche die Variante IBE_RLP KiJu. Es ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf im Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX.
Gelten in Rheinland-Pfalz dieselben Freibeträge wie in NRW?
Ja. Die Freibeträge und Einkommensgrenzen sind bundeseinheitlich im SGB IX geregelt. Der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 71.190 €, Partnereinkommen wird seit 2020 nicht mehr angerechnet. Diese Werte gelten in Rheinland-Pfalz genauso wie in den anderen Bundesländern.
Ist AssistenzPlus auch in Rheinland-Pfalz tätig?
Ja. AssistenzPlus ist in der Region Koblenz und Mayen-Koblenz aktiv und begleitet Sie bei der Antragstellung beim örtlichen Sozialamt, übernimmt die Personalsuche und die komplette Abrechnung mit dem Kostenträger.

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