Eingliederungshilfe Rheinland-Pfalz
Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz beantragen: LSJV als Landesträger, Antrag über das örtliche Sozialamt wie die KVMYK. Kostenlose Beratung.
Von der AssistenzPlus-Fachredaktion · Stand: Juni 2026
Wer ist in Rheinland-Pfalz Träger der Eingliederungshilfe?
Rheinland-Pfalz ist anders organisiert als Nordrhein-Westfalen. Während in NRW die Landschaftsverbände LVR und LWL zuständig sind, ist in Rheinland-Pfalz für volljährige Menschen mit Behinderung das Land Träger der Eingliederungshilfe. Diese Aufgabe nimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) mit Sitz in Mainz wahr. Das LSJV schließt den Landesrahmenvertrag sowie die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Anbietern.
Die individuellen Leistungsangelegenheiten liegen jedoch bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vor Ort. Beratung, Antragstellung, Bedarfsermittlung und Bewilligung übernimmt also Ihr örtliches Sozialamt. Für Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz ist das die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (KVMYK). Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, und darüber hinaus bis zum Ende des Schulverhältnisses, sind die Landkreise und kreisfreien Städte selbst der Träger (§ 1 Abs. 1 AGSGB IX), auch für die Schulassistenz.
AssistenzPlus kennt die Verfahrenswege in Rheinland-Pfalz und begleitet Sie bei Antrag und Abrechnung. Lassen Sie sich kostenlos beraten.
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (KVMYK) als Anlaufstelle
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ist das örtliche Sozialamt für den Landkreis Mayen-Koblenz. Zuständig ist dort das Referat für Eingliederungshilfe. Die KVMYK nimmt Anträge auf Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche entgegen und führt das Gesamtplanverfahren durch.
Wichtig zur regionalen Abgrenzung:
- Die KVMYK ist zuständig für den Landkreis Mayen-Koblenz, unter anderem Andernach und Mayen.
- Koblenz ist eine kreisfreie Stadt mit eigenem Sozialamt.
- Der Landkreis Neuwied und der Westerwaldkreis haben jeweils eigene Kreisverwaltungen.
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz ist also eine eigene Anlaufstelle. Wenn Sie unsicher sind, welches Amt zuständig ist, können Sie den Antrag bei jedem Träger stellen. Er wird dann an die richtige Stelle weitergeleitet. Prüfen Sie zunächst Ihren Anspruch.
Antrag und Bedarfsermittlung in Rheinland-Pfalz
Der Antrag auf Eingliederungshilfe ist formlos möglich. Sie reichen ihn beim für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt ein, in der Region Mayen-Koblenz also bei der KVMYK. Nach Eingang klärt der Träger die Zuständigkeit innerhalb von zwei Wochen.
Ablauf der Antragstellung:
- Antrag stellen: formlos beim örtlichen Sozialamt oder bei einem anderen Träger, der weiterleitet.
- Unterlagen beifügen: ärztliche Nachweise oder Schwerbehindertenausweis, Einkommens- und Vermögensnachweise.
- Bedarfsermittlung: Rheinland-Pfalz nutzt das eigene Instrument IBE RLP (Individuelle Bedarfsermittlung Rheinland-Pfalz), bei Minderjährigen IBE_RLP KiJu. Das Gespräch findet auf Augenhöhe statt, eine Vertrauensperson darf dabei sein.
- Gesamtplan: Auf Basis der Bedarfsermittlung wird ein Gesamtplan nach §§ 117 ff. SGB IX erstellt.
- Bescheid: Sie erhalten den Bewilligungsbescheid mit allen bewilligten Leistungen.
AssistenzPlus bereitet Sie auf das Bedarfsermittlungsgespräch vor und sorgt für vollständige Unterlagen. Sprechen Sie uns an. Fristen, Kosten und Widerspruch für alle drei Bundesländer erklärt unsere Seite Persönliche Assistenz beantragen.
Kosten, Freibeträge und Persönliches Budget in RLP
Die finanziellen Regeln der Eingliederungshilfe sind bundeseinheitlich im SGB IX geregelt und gelten in Rheinland-Pfalz genauso wie in NRW oder Hessen.
Finanzielle Eckdaten 2026:
- Vermögensfreibetrag: 71.190 € (150 % der Bezugsgröße nach § 139 SGB IX). Vermögen darunter wird nicht angerechnet.
- Einkommensgrenze Erwerbseinkommen: 85 % der jährlichen Bezugsgröße. Nur darüber fällt ein Eigenanteil an: monatlich 2 % des übersteigenden Jahreseinkommens.
- Einkommensgrenze Rente: 60 % der jährlichen Bezugsgröße.
- Partnereinkommen: wird seit der BTHG-Reform 2020 nicht mehr angerechnet.
- Kinder und Jugendliche: Bei Minderjährigen zählen Einkommen und Vermögen der Eltern im Haushalt (§ 136 Abs. 1, § 140 Abs. 1 SGB IX), die Einkommensgrenze erhöht sich dann um 75 % der Bezugsgröße (§ 136 Abs. 5). Ohne Eigenanteil bleiben unter anderem Schulassistenz, heilpädagogische Leistungen und Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder (§ 138 Abs. 1 SGB IX).
Auch in Rheinland-Pfalz haben Sie Anspruch auf das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Statt dass der Träger direkt mit Ihrem Assistenzdienst abrechnet (Sachleistung), erhalten Sie eine Geldleistung auf Ihr Konto und bezahlen den Dienst selbst. Die Bewilligung der Eingliederungshilfe-Anteile erfolgt durch das örtliche Sozialamt. Berechnen Sie Ihren möglichen Eigenanteil oder informieren Sie sich im Budget-Info-Zentrum.
Häufige Fragen: Eingliederungshilfe Rheinland-Pfalz
- Wer ist in Rheinland-Pfalz für die Eingliederungshilfe zuständig?
- Für Erwachsene ist das Land Rheinland-Pfalz Träger der Eingliederungshilfe, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz. Antrag, Beratung und Bewilligung laufen aber über das örtliche Sozialamt, in der Region Mayen-Koblenz über die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (KVMYK).
- Was ist die KVMYK und wofür ist sie zuständig?
- KVMYK steht für die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Sie ist das örtliche Sozialamt für den Landkreis Mayen-Koblenz, etwa für Andernach und Mayen. Koblenz als kreisfreie Stadt sowie die Landkreise Neuwied und Westerwald haben jeweils eigene Anlaufstellen.
- Welches Bedarfsermittlungsinstrument nutzt Rheinland-Pfalz?
- Rheinland-Pfalz verwendet das Instrument IBE RLP (Individuelle Bedarfsermittlung Rheinland-Pfalz), für Kinder und Jugendliche die Variante IBE_RLP KiJu. Es ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf im Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX.
- Gelten in Rheinland-Pfalz dieselben Freibeträge wie in NRW?
- Ja. Die Freibeträge und Einkommensgrenzen sind bundeseinheitlich im SGB IX geregelt. Der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 71.190 €, Partnereinkommen wird seit 2020 nicht mehr angerechnet. Diese Werte gelten in Rheinland-Pfalz genauso wie in den anderen Bundesländern.
- Ist AssistenzPlus auch in Rheinland-Pfalz tätig?
- Ja. AssistenzPlus ist in der Region Koblenz und Mayen-Koblenz aktiv und begleitet Sie bei der Antragstellung beim örtlichen Sozialamt. Die Finanzierung läuft in Rheinland-Pfalz über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX: Der Kostenträger bewilligt das Budget, Sie beauftragen damit AssistenzPlus. Wir übernehmen die Personalsuche und begleiten die Abwicklung.
Kostenlose Beratung anfragen | Persönliches Budget Info-Zentrum