Pflegegrad 1 vor dem Aus? Was Betroffene jetzt wissen

Rund 860.000 Menschen in Deutschland haben Pflegegrad 1, und viele von ihnen blicken derzeit mit Sorge auf aktuelle Reformdiskussionen. Im Raum steht ein Vorschlag, diesen Pflegegrad vollständig zu streichen. Das Einsparpotenzial wird auf 1,8 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Politisch und gesellschaftlich wächst der Widerstand dagegen.

Welche Leistungen würden wegfallen?

Pflegegrad 1 richtet sich an Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit gering beeinträchtigt sind. Wer diesen Grad hat, kann derzeit folgende Leistungen beziehen:

Fiele Pflegegrad 1 ersatzlos weg, verlören Betroffene all diese Leistungen. Eine automatische Höherstufung in Pflegegrad 2 ist im aktuellen Vorschlag nicht vorgesehen.

Warum steht dieser Vorschlag überhaupt zur Diskussion?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit Jahren finanziell unter Druck. Die Beitragssätze wurden zuletzt 2023 und 2025 erhöht, eine weitere Anhebung gilt politisch als kaum vermittelbar. Strukturreformen werden deshalb auf breiter Front diskutiert. Die Streichung von Pflegegrad 1 gilt in einigen Szenarien als schnell wirksame Sparmaßnahme.

Kritiker halten dagegen: Gerade die frühe Unterstützung in Pflegegrad 1 verhindere nachweislich, dass sich der Pflegebedarf weiter verschlechtert. Wer jetzt spart, zahlt später mehr, so die Argumentation von Pflegeverbänden.

Reaktionen aus Politik und Verbänden

Der Widerstand gegen den Vorschlag ist parteiübergreifend. Die Linke sprach von einem „sozialpolitischen Skandal". Der VdK warnte vor einer „Zweiklassengesellschaft in der Pflege". Der Deutsche Pflegerat betonte, dass präventive Unterstützung im niedrigen Pflegegrad langfristig günstiger sei als teurere Leistungen in höheren Graden.

Auch aus der Gesundheitspolitik kommen skeptische Stimmen. Eine vollständige Abschaffung ohne Ausgleichsregelung sei sozial nicht vertretbar, heißt es aus mehreren Fraktionen. Ob und in welcher Form der Vorschlag tatsächlich Gesetz wird, ist offen.

Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung?

Für Menschen, die ihre Unterstützung über das Persönliche Budget oder die Eingliederungshilfe organisieren, hätte eine Abschaffung von Pflegegrad 1 zunächst keine direkten Folgen. Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe sind rechtlich getrennte Systeme: Die Eingliederungshilfe ist in § 112 SGB IX geregelt, das Persönliche Budget in § 29 SGB IX, beide unabhängig vom Pflegegrad.

Allerdings nutzen viele Menschen mit Behinderung beide Systeme parallel. Wer Pflegegrad 1 hat und gleichzeitig Eingliederungshilfeleistungen bezieht, würde den Entlastungsbetrag und die Sachleistungen aus der Pflegeversicherung verlieren. Das betrifft vor allem ältere Menschen mit Behinderung und Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen.

Was Sie jetzt tun können

Solange keine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, behalten alle bestehenden Pflegegrade ihre Gültigkeit. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Wer jedoch unsicher ist, ob die eigene Einstufung korrekt ist oder ob eine Höherstufung in Pflegegrad 2 möglich wäre, sollte das prüfen lassen. Ein Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad ist jederzeit möglich.

Wenn Sie Pflegegrad 1 haben und gleichzeitig Unterstützungsbedarf im Alltag haben, der über Pflegeleistungen hinausgeht, kann die Eingliederungshilfe eine sinnvolle Ergänzung sein. Wir beraten Sie dazu kostenlos und unverbindlich.

Auf dem Laufenden bleiben: Wir beobachten die Entwicklungen und berichten, sobald konkrete Beschlüsse vorliegen. Bei Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular. Weiterführende Informationen zum Persönlichen Budget und zur Eingliederungshilfe finden Sie in unserem Budget-Info-Zentrum.