Stundensätze NRW 2026: Was Assistenznehmer wissen müssen

Die Vergütung für Persönliche Assistenz in Nordrhein-Westfalen wird regelmäßig zwischen Assistenzdiensten und den Kostenträgern ausgehandelt. Für Assistenznehmer bedeuten solche Anpassungen meist keine direkte finanzielle Belastung, da die Kosten vom Kostenträger übernommen werden. Wer die aktuellen Sätze kennt, kann Budgetgespräche mit LVR oder LWL besser einschätzen.

Was sind die aktuellen Stundensätze in NRW?

In NRW gelten für Persönliche Assistenz über einen Assistenzdienst Stundensätze zwischen 33 und 45 Euro. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Art der Assistenz, Qualifikation der Assistenzkraft und dem jeweiligen Kostenträger. Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig, in Westfalen-Lippe der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Beide Träger verhandeln Vergütungsvereinbarungen mit den anerkannten Assistenzdiensten.

Was ändert sich bei den Stundensätzen?

Vergütungssätze werden in der Eingliederungshilfe nicht einseitig festgelegt, sondern zwischen Kostenträgern und Diensten vereinbart. Anpassungen spiegeln gestiegene Lohnkosten, Tarifentwicklungen im Sozialbereich und veränderte Qualitätsanforderungen wider. Für Assistenznehmer, die ihr Budget über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX beziehen, gilt: Steigen die Sätze, wird das bewilligte Budget entsprechend angepasst. Der Eigenanteil richtet sich nach dem Einkommen und liegt bei 2 % des Einkommens, das über der Einkommensgrenze liegt. Das Partnereinkommen wird seit dem BTHG-Inkrafttreten 2020 nicht mehr angerechnet.

Was bedeutet das konkret für Assistenznehmer?

Wer seinen Assistenzdienst über die Eingliederungshilfe finanziert, muss Stundensatzerhöhungen nicht aus eigener Tasche bezahlen. Der Kostenträger, also LVR oder LWL, übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten. Wichtig ist jedoch, dass das bewilligte Budget und die tatsächlich genutzten Stunden im Einklang stehen. Bei Änderungen der Vergütungssätze lohnt es sich, beim Kostenträger nachzufragen, ob das individuelle Budget angepasst wird. Der Vermögensfreibetrag bei der Bedürftigkeitsprüfung beträgt nach § 139 SGB IX aktuell 71.190 Euro.

Persönliche Assistenz und Budget in NRW richtig nutzen

Wer Persönliche Assistenz in NRW in Anspruch nimmt, hat in der Regel die Wahl zwischen der direkten Abrechnung über den Kostenträger oder dem Persönlichen Budget. Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX gibt Assistenznehmern mehr Selbstbestimmung bei der Organisation ihrer Assistenz. Der Betrag wird individuell berechnet und richtet sich nach dem anerkannten Bedarf. Aktuelle Stundensätze fließen dabei direkt in die Budgetberechnung ein.

AssistenzPlus begleitet Menschen mit Behinderung in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Organisation ihrer Persönlichen Assistenz. Wer Fragen zu Stundensätzen, Budgetanpassungen oder dem Wechsel des Assistenzdienstes hat, findet bei uns kompetente Beratung. Alle Informationen zum Persönlichen Budget sind im Budget-Info-Zentrum zusammengefasst. Für eine persönliche Beratung steht das Team jederzeit über die Kontaktseite zur Verfügung.