Aktivrente 2026: Was Assistenznutzer wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Klingt verlockend. Doch für Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen, steckt der Teufel im Detail.
Was ist die Aktivrente genau?
Die Aktivrente ist kein neuer Rententyp, sondern ein Steuerfreibetrag. Der Bundestag hat sie als Teil des Rentenpakets 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Seit Januar 2026 gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten, können bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. Das sind 24.000 Euro im Jahr. Der Freibetrag wird automatisch bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Wer profitiert von der Aktivrente?
Die Aktivrente steht allen offen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Für den Jahrgang 1959 liegt diese bei 66 Jahren und 2 Monaten, für den Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und 4 Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt einheitlich das Alter von 67 Jahren.
Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs, selbstständige Tätigkeiten und freiberufliche Arbeit sind ausgeschlossen. Der Freibetrag greift nur für Arbeitslohn, nicht für Honorare oder Gewerbeeinkünfte.
Was gilt für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente?
Hier kommt die Einschränkung, die viele betrifft: Die Aktivrente gilt nicht für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Erst wenn die EM-Rente automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt wird, greift der Steuerfreibetrag.
Für EM-Rentner gelten weiterhin die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro pro Jahr. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens 41.527,50 Euro jährlich. Diese Grenzen beziehen sich auf das gesamte Kalenderjahr und können flexibel verteilt werden.
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Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Eingliederungshilfe aus?
Für Bezieher von Eingliederungshilfe ist die steuerliche Entlastung nur eine Seite der Medaille. Das zusätzliche Einkommen kann Auswirkungen auf den Eigenbeitrag haben. Denn in der Eingliederungshilfe gilt: Wer mehr verdient als 85 Prozent der Bezugsgröße (2026: rund 3.362 Euro monatlich bei Erwerbseinkommen), muss 2 Prozent des darüber liegenden Jahreseinkommens als Eigenbeitrag leisten.
Die gute Nachricht: Der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 71.190 Euro (§ 139 SGB IX). Partnereinkommen wird seit 2020 nicht mehr angerechnet. Und der Steuerfreibetrag der Aktivrente bedeutet zwar, dass weniger Steuern anfallen, aber das Bruttoeinkommen bleibt für die Eingliederungshilfe relevant.
Konkret heißt das: Wer durch die Aktivrente netto mehr Geld zur Verfügung hat, muss prüfen, ob das Bruttoeinkommen die Einkommensgrenze der Eingliederungshilfe überschreitet. Eine individuelle Berechnung lohnt sich.
Persönliche Assistenz und die Aktivrente
Für Klienten von AssistenzPlus, die das Rentenalter erreicht haben und weiterarbeiten, kann die Aktivrente eine spürbare Entlastung sein. Bis zu 24.000 Euro zusätzlich im Jahr, ohne Steuerabzug. Gleichzeitig bleibt die Assistenzleistung über das Persönliche Budget gesichert. Der Anspruch auf Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Assistenz besteht unabhängig vom Erwerbseinkommen.
Wer unsicher ist, ob und wie sich die Aktivrente auf den eigenen Eigenbeitrag auswirkt, sollte rechtzeitig mit dem Kostenträger sprechen. Wir von AssistenzPlus unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Persönliche Budget und die Einkommensanrechnung.
Mehr Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Info-Zentrum. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung: Nehmen Sie Kontakt auf.