Assistenzdienst wechseln: Ihre Rechte im Detail

Ja, Sie dürfen Ihren Assistenzdienst jederzeit wechseln. Dieses Recht ergibt sich direkt aus § 8 SGB IX, dem sogenannten Wunsch- und Wahlrecht. Sie allein entscheiden, welcher Anbieter Ihre Assistenz übernimmt. Weder der Kostenträger noch der bisherige Dienst können Sie daran hindern.

Darf ich meinen Assistenzdienst einfach wechseln?

Ja, der Wechsel des Assistenzdienstes ist Ihr gesetzlich verankertes Recht nach § 8 SGB IX. Der Kostenträger muss dem Wechsel nicht zustimmen, er wird lediglich über den neuen Anbieter informiert. Ihr bestehender Leistungsbescheid bleibt dabei vollständig erhalten.

Die rechtliche Grundlage geht sogar über das deutsche Sozialrecht hinaus. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderung das Recht auf freie Wahl der Unterstützung. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat dieses Recht seit 2020 zusätzlich gestärkt. Der Grundsatz lautet: Leistungsberechtigte bestimmen selbst, wer sie unterstützt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Sachleistungen oder ein Persönliches Budget erhalten.

Konkret bedeutet das: Kein Assistenzdienst kann Sie vertraglich an sich binden. Klauseln, die einen Wechsel erschweren oder ausschließen sollen, sind unwirksam. Falls Ihr aktueller Anbieter Druck ausübt oder den Wechsel verzögert, können Sie sich an Ihre zuständige Beratungsstelle (EUTB) wenden.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Assistenzdienst?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Den genauen Zeitraum finden Sie in Ihrem Dienstleistungsvertrag. Prüfen Sie diesen sorgfältig, bevor Sie kündigen.

Bei groben Pflichtverletzungen durch den Assistenzdienst steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dazu zählen wiederholtes Nichterscheinen von Assistenzkräften, mangelhafte Dokumentation oder respektloses Verhalten gegenüber Ihnen. In solchen Fällen können Sie den Vertrag fristlos beenden.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Folgende Formulierung hat sich bewährt:

„Hiermit kündige ich den Dienstleistungsvertrag vom [Datum] fristgerecht zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich.“

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über den Zugang. Bewahren Sie eine Kopie zusammen mit dem Einlieferungsbeleg auf.

Was passiert mit meinem Persönlichen Budget beim Wechsel?

Ihr Leistungsbescheid bleibt beim Wechsel vollständig bestehen. Die bewilligte Budget-Höhe ändert sich nicht, nur weil Sie den Anbieter wechseln. Sie schließen lediglich eine neue Zielvereinbarung mit dem neuen Assistenzdienst ab.

Den Kostenträger, also den LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe), müssen Sie über den Wechsel informieren. Das ist eine reine Mitteilung, keine Genehmigungsanfrage. Teilen Sie dem Kostenträger den Namen des neuen Anbieters sowie das Startdatum mit. Der Kostenträger aktualisiert dann die Leistungsabrechnung.

Bei Sachleistungen läuft der Prozess ähnlich unkompliziert. Der neue Dienst übernimmt die Abrechnung direkt mit dem Kostenträger. Eine erneute Bedarfsfeststellung ist beim reinen Anbieterwechsel nicht erforderlich, sofern sich Ihr Hilfebedarf nicht verändert hat.

Achten Sie darauf, dass zwischen dem Ende beim alten und dem Beginn beim neuen Dienst keine Versorgungslücke entsteht. Idealerweise überschneiden sich die Verträge um einige Tage für eine saubere Übergabe.

Worauf muss ich beim Wechsel achten?

Ein strukturierter Ablauf verhindert Versorgungslücken und erleichtert die Übergabe. Die folgende Checkliste führt Sie durch alle Schritte:

  1. Vertrag prüfen: Lesen Sie Ihren aktuellen Dienstleistungsvertrag. Notieren Sie Kündigungsfrist, Sonderkündigungsrecht und eventuelle Besonderheiten.
  2. Neuen Dienst kontaktieren: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit dem neuen Anbieter. Klären Sie Leistungsumfang, Stundensätze (in NRW üblich: 25 bis 35 Euro pro Stunde) und den möglichen Starttermin.
  3. Kündigung schreiben: Verfassen Sie die schriftliche Kündigung und versenden Sie diese per Einschreiben. Berechnen Sie den Kündigungstermin so, dass ein nahtloser Übergang möglich ist.
  4. Kostenträger informieren: Senden Sie eine formlose Mitteilung an den LVR, LWL oder Ihren zuständigen Kostenträger. Nennen Sie den neuen Anbieter und das Wechseldatum.
  5. Übergabegespräch vereinbaren: Bitten Sie den bisherigen Dienst um ein Übergabegespräch. Dabei werden offene Punkte besprochen und die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
  6. Dokumentation übergeben: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Unterlagen an den neuen Dienst übergeben werden: Leistungsbescheid, Bedarfsfeststellung, bisherige Assistenzprotokolle und medizinische Informationen (falls relevant).
  7. Erster Tag beim neuen Dienst: Planen Sie ausreichend Zeit für die Einarbeitung der neuen Assistenzkräfte ein. Besprechen Sie Ihre Abläufe, Vorlieben und Erwartungen offen.

Der Wechsel des Assistenzdienstes muss kein komplizierter Prozess sein. AssistenzPlus übernimmt den gesamten Wechselprozess für Sie: von der Kommunikation mit dem Kostenträger bis zur Koordination der Übergabe. Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung oder informieren Sie sich im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget über Ihre Möglichkeiten.