Ausgleichsabgabe 2026: Höhere Bußgelder ab 31. März

Am 31. März 2026 wird es für viele Arbeitgeber teuer. Dann greifen erstmals die neuen Sätze der Ausgleichsabgabe, und die haben es in sich. Wer keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, zahlt künftig bis zu 815 Euro pro unbesetztem Pflichtplatz. Jeden Monat.

Worum geht es bei der Ausgleichsabgabe?

Jedes Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen muss fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Klingt nach einer klaren Regel. In der Praxis sieht es anders aus: Tausende Betriebe zahlen lieber die Abgabe, als tatsächlich einzustellen. Das Geld fließt ans Integrationsamt und finanziert dort Arbeitsplatzanpassungen, Integrationsfachdienste und Zuschüsse.

Bis zum 31. März des Folgejahres müssen alle Betriebe ab 20 Beschäftigten ihre Beschäftigungsdaten elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit melden und die Abgabe überweisen. Für das Erhebungsjahr 2025 heißt das: Stichtag ist der 31. März 2026. Wer die Frist versäumt, riskiert Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Die neuen Abgabesätze im Überblick

Die Staffelung richtet sich danach, wie weit ein Betrieb von der Fünf-Prozent-Quote entfernt ist. Pro unbesetztem Pflichtplatz und Monat fallen an:

Die vierte Stufe ist komplett neu. Bis 2024 zahlten Null-Beschäftiger denselben Satz wie Betriebe mit einer Quote knapp unter zwei Prozent. Jetzt kostet es doppelt so viel. Der Gesetzgeber hat diese Stufe mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts eingeführt, um gezielt Betriebe unter Druck zu setzen, die bislang keinen einzigen schwerbehinderten Menschen eingestellt haben.

Ein Rechenbeispiel

Ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Beschäftigten hat fünf Pflichtplätze für schwerbehinderte Menschen. Stellt es keinen einzigen ein, fallen 5 mal 815 Euro pro Monat an. Das sind 4.075 Euro monatlich, aufs Jahr gerechnet 48.900 Euro.

Beschäftigt dasselbe Unternehmen drei schwerbehinderte Mitarbeiter, sinkt die Abgabe drastisch: zwei offene Plätze mal 155 Euro ergeben 310 Euro im Monat. Jährlich 3.720 Euro. Über 45.000 Euro Unterschied. Schon wenige Einstellungen verändern die Rechnung komplett.

Auch kleinere Betriebe sind betroffen. Ein Handwerksbetrieb mit 40 Mitarbeitern muss zwei Pflichtplätze besetzen. Beschäftigt er niemanden mit Schwerbehinderung, zahlt er 1.630 Euro monatlich, also 19.560 Euro im Jahr. Geld, das sich anders investieren ließe.

Was das für den Arbeitsmarkt bedeutet

Genau das ist das Ziel. Laut Bundesagentur für Arbeit waren zuletzt rund 45.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, viele davon gut qualifiziert. Gleichzeitig fehlen überall Fachkräfte. Gerade in NRW steckt hier ungenutztes Potenzial.

Und Arbeitgeber stehen nicht allein da. Das Integrationsamt finanziert technische Arbeitshilfen, übernimmt Kosten für Umbauten und zahlt Eingliederungszuschüsse. Integrationsfachdienste beraten kostenlos bei der Auswahl geeigneter Bewerber und begleiten die Einarbeitung. Viele Arbeitgeber berichten, dass die anfänglichen Bedenken schnell verschwinden, sobald die Zusammenarbeit beginnt.

Wer am Arbeitsplatz Persönliche Assistenz braucht, kann Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX beantragen. Die Kosten trägt komplett das Integrationsamt, unabhängig vom Einkommen. So lassen sich auch Arbeitsplätze realisieren, die ohne Unterstützung nicht möglich wären.

Wie AssistenzPlus helfen kann

Ob Arbeitsassistenz, Alltagsassistenz oder ein anderes Modell: AssistenzPlus berät Menschen mit Behinderung in ganz NRW und hilft dabei, die passende Lösung zu finden. Alle Infos zur Finanzierung gibt es im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Oder Sie nehmen direkt Kontakt mit uns auf.