BGG Reform 2026: Barrierefreiheit ohne Sanktionen?

Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die Novelle soll private Unternehmen erstmals zu Barrierefreiheit verpflichten. Einen solchen Schritt fordern Behindertenverbände seit über 20 Jahren. Doch die Kritik aus der Behindertenbewegung ist deutlich.

Was ändert sich durch die BGG-Reform?

Bisher galt das BGG ausschließlich für Bundesbehörden und öffentliche Stellen. Private Unternehmen, ob Arztpraxis, Restaurant oder Online-Shop, waren zur Barrierefreiheit nicht verpflichtet. Das soll sich mit der Reform grundlegend ändern:

Kritik: Wo bleiben die Sanktionen?

Behindertenverbände wie der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) begrüßen die Ausweitung auf den privaten Sektor, üben aber deutliche Kritik:

„Das Gesetz hat die richtige Richtung, aber ohne Zähne bleibt es zahnlos", kommentiert der Deutsche Behindertenrat.

Der DBR fordert konkret: ein Verbandsklagerecht, individuelle Beschwerderechte und spürbare Bußgelder bei Verstößen. Ohne diese Instrumente, so die Einschätzung der Verbände, werde die Reform kaum Wirkung entfalten. Unternehmen könnten die Vorgaben schlicht ignorieren, ohne Konsequenzen zu riskieren.

Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung?

Trotz der Reform bleibt die Realität vieler Menschen mit Behinderung geprägt von strukturellen Barrieren: Arztpraxen ohne Aufzug, Websites ohne Screenreader-Kompatibilität, Behördenbriefe in komplizierter Sprache. Solange diese Barrieren bestehen, brauchen Betroffene konkrete Unterstützung im Alltag.

Besonders für Menschen mit Behinderung in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt: Die gesetzliche Barrierefreiheit kommt, wenn überhaupt, erst in Jahren. Die Zugänglichkeit von Arztpraxen, Behörden und öffentlichen Gebäuden verbessert sich nicht über Nacht. Wer heute Unterstützung braucht, kann nicht auf Übergangsfristen warten.

Wie geht es weiter?

Der Gesetzentwurf muss nun den Bundestag und Bundesrat passieren. Die erste Lesung wird für März 2026 erwartet. Ob die Koalition die Forderungen der Behindertenverbände nach schärferen Sanktionen aufgreift, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab. Verbände haben angekündigt, den Prozess kritisch zu begleiten und Nachbesserungen einzufordern.

Bis dahin bleibt die Situation für viele Menschen mit Behinderung unverändert: Barrierefreiheit ist im Gesetz verankert, in der Praxis aber oft nicht vorhanden.

Persönliche Assistenz und Persönliches Budget: Selbstbestimmung trotz Barrieren

Wo bauliche und digitale Barrieren bestehen bleiben, setzt Persönliche Assistenz an. Assistenzkräfte unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten: vom Arztbesuch über Behördengänge bis hin zum Einkauf und zur Freizeitgestaltung.

Finanziert wird die Persönliche Assistenz häufig über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Damit entscheiden Betroffene selbst, welche Assistenzkräfte sie einsetzen, wann und wie Unterstützung stattfindet. Das Persönliche Budget macht aus Leistungsempfängern Arbeitgeber und stärkt die Eigenverantwortung und Teilhabe.

In NRW ist der LVR (Landschaftsverband Rheinland) oder LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) zuständig, in Hessen der LWV (Landeswohlfahrtsverband), in Rheinland-Pfalz der KVMYK (Kommunalverband für Jugend und Soziales). Je nach Kostenträger gibt es unterschiedliche Antragsverfahren und Bewilligungsfristen.

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