BGG Reform 2026: Mehr Barrierefreiheit, aber nur auf dem Papier?
Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die Novelle soll private Unternehmen erstmals zu Barrierefreiheit verpflichten. Ein historischer Schritt, den Behindertenverbände seit über 20 Jahren fordern. Doch die Kritik aus der Behindertenbewegung ist laut.
Was ändert sich durch die BGG Reform?
Bisher galt das BGG ausschließlich für Bundesbehörden und öffentliche Stellen. Private Unternehmen, ob Arztpraxis, Restaurant oder Online-Shop, waren zur Barrierefreiheit nicht verpflichtet. Das soll sich mit der Reform grundlegend ändern:
- Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen künftig angemessene Vorkehrungen zur Barrierefreiheit treffen
- Schlichtungsverfahren bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit werden gestärkt
- Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren für bestehende Geschäfte und Praxen
- Digitale Barrierefreiheit wird für Websites und Apps privater Unternehmen ab 2030 Pflicht
Kritik: Wo bleiben die Sanktionen?
Behindertenverbände wie der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) begrüßen die Ausweitung auf den privaten Sektor, üben aber deutliche Kritik:
- Keine wirksamen Sanktionen: Es gibt kein Bußgeld für Unternehmen, die die Vorgaben ignorieren
- Keine individuellen Klagerechte: Betroffene können nicht direkt klagen, sondern müssen den Umweg über das Schlichtungsverfahren nehmen
- Zu lange Übergangsfristen: 5 Jahre bedeuten, dass sich bis 2031 faktisch wenig ändert
- Kein Verbandsklagerecht gegen private Unternehmen
„Das Gesetz hat die richtige Richtung, aber ohne Zähne bleibt es zahnlos“, kommentiert der Deutsche Behindertenrat.
Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung?
Trotz der Reform bleibt die Realität vieler Menschen mit Behinderung geprägt von strukturellen Barrieren: Arztpraxen ohne Aufzug, Websites ohne Screenreader-Kompatibilität, Behördenbriefe in komplizierter Sprache. Solange diese Barrieren bestehen, brauchen Betroffene konkrete Unterstützung im Alltag.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf muss nun den Bundestag und Bundesrat passieren. Die erste Lesung wird für März 2026 erwartet. Ob die Koalition die Forderungen der Behindertenverbände nach schärferen Sanktionen aufgreift, bleibt abzuwarten.
Persönliche Assistenz und Persönliches Budget: Selbstbestimmung trotz Barrieren
Wo bauliche und digitale Barrieren bestehen bleiben, setzt Persönliche Assistenz an. Assistenzkräfte unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten: vom Arztbesuch über Behördengänge bis hin zum Einkauf und zur Freizeitgestaltung.
Finanziert wird die Persönliche Assistenz häufig über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Damit entscheiden Betroffene selbst, welche Assistenzkräfte sie einstellen, wann und wie Unterstützung stattfindet. Das Persönliche Budget macht aus Leistungsempfängern Arbeitgeber und stärkt die Eigenverantwortung und Teilhabe.
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