Familienpflegegeld 2026: Stand der Pläne für Angehörige
Für pflegende Angehörige wird eine neue Lohnersatzleistung diskutiert: das Familienpflegegeld. Wer seine Berufstätigkeit reduziert oder unterbricht, um einen nahestehenden Menschen zu pflegen, soll dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten. Der Paritätische schlägt bis zu 1.800 Euro monatlich vor, ein Regierungsentwurf mit Beträgen liegt nicht vor. Das Modell orientiert sich am Elterngeld. Bundesfamilienministerin Karin Prien will nach eigenen Angaben gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erst im ersten Halbjahr 2027 ein Konzept vorlegen (Stand: 30. September 2026).
Was ist das Familienpflegegeld?
Das Familienpflegegeld ist eine mögliche neue Geldleistung, die pflegende Angehörige finanziell absichern soll. Bisher gibt es zwar Pflegezeit und Familienpflegezeit (jeweils mit Freistellungsanspruch), aber keine direkte Lohnersatzleistung vergleichbar mit dem Elterngeld. Diese Lücke soll das Familienpflegegeld schließen.
Die Grundidee: Wer seine Arbeitszeit reduziert oder ganz aussetzt, um einen Angehörigen mit Pflegebedarf zu versorgen, erhält einen Ausgleich für das entgangene Einkommen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat im Dezember 2025 empfohlen zu prüfen, ob Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, künftig eine teilweise finanzielle Kompensation erhalten können.
Wie hoch soll das Familienpflegegeld sein?
Festgelegte Beträge gibt es noch nicht. Die bekannten Zahlen stammen aus dem Konzept des Paritätischen Wohlfahrtsverbands: Das Familienpflegegeld soll dort wie das Elterngeld 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens ersetzen.
Nach diesem Vorschlag:
- Mindestbetrag: ab 300 Euro monatlich, gestaffelt nach dem Pflegebedarf
- Höchstbetrag: 1.800 Euro monatlich
- Berechnungsbeispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro ergibt sich ein Familienpflegegeld von 1.625 Euro monatlich
Die Auszahlung soll direkt an die pflegende Person erfolgen. Im Konzept des Paritätischen ist das Familienpflegegeld als Alternative zum bisherigen Pflegegeld gedacht, das mit 347 bis 990 Euro je nach Pflegegrad an die pflegebedürftige Person gezahlt wird.
Was bedeutet das für Angehörige von Menschen mit Behinderung?
Ende 2023 wurden in Deutschland rund 4,9 Millionen Pflegebedürftige zu Hause versorgt, 3,1 Millionen davon überwiegend durch Angehörige (Statistisches Bundesamt). Viele dieser pflegenden Familienmitglieder kümmern sich um Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, die neben der Pflege auch Eingliederungshilfe benötigen.
Die finanzielle Belastung ist enorm: Wer Arbeitszeit reduziert, verliert Einkommen, Rentenansprüche und berufliche Perspektiven. Das Familienpflegegeld könnte diese Lücke teilweise schließen. Allerdings gibt es einen Haken: Die Leistung ist bisher nur ein Vorhaben. Einen Gesetzentwurf oder Kabinettsbeschluss gibt es noch nicht.
Pflegende Angehörige sollten deshalb nicht auf das Familienpflegegeld warten, sondern bereits heute bestehende Leistungen nutzen. Dazu zählen das Pflegegeld, die Verhinderungspflege (bis 3.539 Euro jährlich seit 2025), der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) und die Möglichkeit, über das Persönliche Budget professionelle Assistenz zu organisieren.
Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen Entlastung? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung, wie Persönliche Assistenz Ihre Familie unterstützen kann.
Wie können sich Angehörige vorbereiten?
Auch wenn das Familienpflegegeld noch nicht verabschiedet ist, können pflegende Angehörige schon jetzt handeln:
- Pflegegrad beantragen: Voraussetzung für fast alle Pflegeleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit kennen: Beschäftigte können sich bis zu zehn Tage kurzfristig freistellen lassen (mit Pflegeunterstützungsgeld) oder bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit reduzieren.
- Eingliederungshilfe prüfen: Wenn der pflegebedürftige Angehörige eine Behinderung hat, besteht oft Anspruch auf Eingliederungshilfe. Mit dem Eigenanteil-Rechner können Sie prüfen, ob und wie viel Sie selbst beitragen müssten.
- Persönliche Assistenz als Entlastung: Statt alles selbst zu übernehmen, können professionelle Assistenzkräfte Ihren Angehörigen im Alltag, in der Freizeit oder rund um die Uhr unterstützen. Die Kosten trägt in der Regel der Kostenträger (in NRW der LVR oder LWL).
Persönliche Assistenz statt Pflege durch Angehörige
Das Familienpflegegeld setzt bei der finanziellen Absicherung pflegender Angehöriger an. Persönliche Assistenz verfolgt einen anderen Ansatz: Sie entlastet Familien, indem ausgebildete Assistenzkräfte die Unterstützung übernehmen. Der Mensch mit Behinderung behält seine Selbstbestimmung, und die Angehörigen gewinnen Zeit für Beruf, Erholung und ihr eigenes Leben.
Ob Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Assistenz: AssistenzPlus organisiert die passende Unterstützung und kümmert sich um Antragstellung und Abrechnung mit dem Kostenträger. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite für Angehörige oder im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget. Bei Fragen steht Ihnen unser Team zur Verfügung: Nehmen Sie Kontakt auf.
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