Pflegereform 2026: Keine Erhöhung des Pflegegeldes, aber diese Änderungen kommen trotzdem

Seit dem 1. Januar 2026 ist das BEEP-Gesetz (Bürokratieentlastungs- und Effizienzgesetz Pflege) in Kraft. Die erhoffte Erhöhung des Pflegegeldes blieb aus, doch einige Änderungen betreffen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen direkt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Beratungsbesuche nur noch halbjährlich

Bisher mussten Pflegegeldempfänger in Pflegegrad 2 und 3 vierteljährlich einen Beratungsbesuch nachweisen. Ab 2026 reicht ein halbjährlicher Rhythmus. Für Pflegegrad 4 und 5 bleibt es beim vierteljährlichen Turnus.

Das klingt nach einer kleinen Änderung, bedeutet in der Praxis aber weniger Stress und weniger Terminkoordination für Angehörige.

2. Verhinderungspflege: Neue Fristen

Die sogenannte Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege wurde von 6 auf 3 Monate verkürzt. Das bedeutet: Bereits nach 3 Monaten Pflegebedürftigkeit kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Das Budget bleibt bei 1.612 Euro pro Jahr.

3. Digitale Pflegeanträge

Pflegekassen sind ab 2026 verpflichtet, digitale Antragswege anzubieten. Die Umsetzung variiert je nach Kasse, aber der Trend geht klar Richtung Online-Formulare und digitale Kommunikation.

4. Vereinfachte Abrechnungen

Ambulante Pflegedienste können Leistungen künftig vereinfacht abrechnen. Für Betroffene und Angehörige bedeutet das weniger Papierkram bei der Dokumentation.

Was fehlt: Die Pflegegeld-Erhöhung

Die große Enttäuschung: Eine Anpassung des Pflegegeldes an die Inflation wurde erneut verschoben. Die letzte Erhöhung gab es Anfang 2024 um 5%. Seitdem hat die Kaufkraft des Pflegegeldes deutlich abgenommen.

Sozialverbände fordern eine jährliche automatische Anpassung, ähnlich wie bei der Rente. Die Bundesregierung verweist auf die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung.

Was bedeutet das für Assistenznehmer?

Wenn Sie Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget finanzieren, sind Sie von den Pflegereform-Änderungen nur indirekt betroffen. Entscheidend ist, dass Ihr Budget unabhängig vom Pflegegeld berechnet wird.

Allerdings: Viele Menschen mit Behinderung kombinieren Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen. In diesen Fällen kann die ausbleibende Pflegegeld-Erhöhung durchaus spürbar sein.

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