Pflegereform 2026: Das ändert sich durch das BEEP-Gesetz
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das BEEP-Gesetz (Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege). Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Eine Erhöhung des Pflegegeldes bringt die Reform nicht, aber spürbare Änderungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegefachpersonen.
Was ändert das BEEP-Gesetz konkret?
Beratungsbesuche nur noch halbjährlich
Die größte Entlastung im Alltag: Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind seit Januar 2026 für alle Pflegegrade 2 bis 5 nur noch halbjährlich verpflichtend. Vorher mussten Pflegegeld-Empfänger in Pflegegrad 4 und 5 quartalsweise einen Beratungseinsatz nachweisen. Weniger Termine bedeutet weniger Koordination für pflegende Angehörige.
Neue Kompetenzen für Pflegefachpersonen
Parallel zum BEEP-Gesetz treten Regelungen aus dem Pflegekompetenzgesetz in Kraft. Nach § 15a SGB V und § 73d SGB V dürfen Pflegefachpersonen bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich übernehmen, ohne ärztliche Anordnung. Der konkrete Leistungskatalog wird bis Ende 2026 zwischen den Spitzenverbänden ausgehandelt. Das entlastet Hausärzte und verkürzt Wartezeiten auf Routineleistungen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Digitale Pflegeanwendungen werden besser finanziert. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 Euro monatlich für eine zugelassene App, 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen. Anwendungsbereiche sind etwa Sturzprophylaxe, Gedächtnistraining oder Angehörigen-Coaching.
Was gilt zusätzlich seit Juli 2025?
Parallel zum BEEP-Gesetz wirkt eine zweite große Neuerung aus dem Vorjahr weiter: der Gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI. Seit dem 1. Juli 2025 gilt:
- Ein Budget von 3.539 Euro pro Jahr fasst Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel zusammen.
- Die sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen. Verhinderungspflege kann unmittelbar ab Pflegegrad 2 genutzt werden.
- Die Aufteilung zwischen den beiden Leistungen kann frei gewählt werden, auch komplett für eine Variante.
Zusammen mit dem BEEP-Gesetz ergibt sich damit ab 2026 ein deutlich flexibleres System für Pflegebedürftige.
Was fehlt: Pflegegeld und Sachleistungen bleiben stabil
Enttäuschend bleibt: Das Pflegegeld wurde zum 1. Januar 2026 nicht erhöht. Die nächste reguläre Dynamisierung ist gesetzlich erst für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Sozialverbände fordern eine jährliche Anpassung an die Inflation, ähnlich wie bei der Rente. Die Bundesregierung verweist auf die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung.
Weiterhin gelten aus dem Vorjahr: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI liegt seit Januar 2025 bei 131 Euro monatlich, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung?
Viele Menschen mit Behinderung kombinieren Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen. Nach § 29 SGB IX ist die Eingliederungshilfe vorrangig für Teilhabe am Leben zuständig, die Pflegekasse für reine Pflegeleistungen. Der Persönliche Budget bleibt davon unberührt und wird unabhängig vom Pflegegeld berechnet.
Wer seine Persönliche Assistenz bisher überwiegend aus Pflegeleistungen finanziert, profitiert jetzt vom flexibleren Gemeinsamen Jahresbetrag. Die halbjährlichen Beratungsbesuche reduzieren zudem den Verwaltungsaufwand spürbar.
Persönliche Assistenz und Pflegereform
In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz kombinieren viele Assistenznehmer Budget und Pflegeleistungen. Das AssistenzPlus-Team kennt die Fallstricke bei der Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe (LVR, LWL, LWV) und Pflegekasse und hilft bei der korrekten Aufteilung der Leistungen.
Besonders wichtig: Die neuen Regelungen ab 2026 sind keine Einladung zu automatischen Anpassungen. Pflegebedürftige müssen aktiv prüfen, ob sie den Gemeinsamen Jahresbetrag bereits nutzen, und ihre Pflegekasse bei Fragen zur Abrechnung kontaktieren.
Haben Sie Fragen zu den Änderungen oder zur Kombination von Eingliederungshilfe und Pflege? Unser Team berät Sie kostenfrei. Detaillierte Informationen zur Finanzierung Ihrer Assistenz finden Sie in unserem Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.