Pflegegeld 2027: Das plant die Pflegereform

Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni 2026 den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt. Der Entwurf ordnet die Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 komplett neu und enthält zugleich ein milliardenschweres Sparpaket. Für Menschen mit Behinderung, die Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe kombinieren, lohnt sich ein genauer Blick.

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026 zur Neuordnung der Pflegeversicherung ab 2027.

Hintergrund ist die Finanzlücke der Pflegeversicherung: Ohne Gegenmaßnahmen fehlen nach Prognose des Ministeriums 11,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 20,9 Milliarden Euro im Jahr 2030. Der ursprünglich für Ende Juni 2026 erwartete Kabinettsbeschluss ist bis Mitte Juli 2026 mehrfach verschoben worden und wird nun fruehestens Ende Juli 2026 erwartet. Wichtig: Es handelt sich um einen Entwurf. Beträge und Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Welche vier neuen Budgets kommen 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 sollen vier neue Budgets die bisherigen Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzen.

Konkret plant der Entwurf beim Entlastungsbudget diese Monatsbetraege je Pflegegrad: 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5. Das liegt je nach Pflegegrad rund 39 bis 89 Euro ueber dem heutigen Pflegegeld. Netto muss das aber keine Erhoehung bedeuten, weil Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Ersatzpflege kuenftig aus diesem Budget mitfinanziert werden sollen.

PflegegradPflegegeld 2026 (heute)Entlastungsbudget 2027 (geplant)Pflegesachleistung 2026 (heute)Sachleistungsbudget 2027 (geplant)
Pflegegrad 2347 Euro386 Euro796 Euro889 Euro
Pflegegrad 3599 Euro638 Euro1.497 Euro1.590 Euro
Pflegegrad 4800 Euro889 Euro1.859 Euro2.089 Euro
Pflegegrad 5990 Euro1.079 Euro2.299 Euro2.529 Euro

Wichtig fuer den Vergleich: Beim Neueinstieg in Pflegegrad 2 oder 3 gibt es das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Haelfte, also 193 statt 386 Euro (Pflegegrad 2) und 319 statt 638 Euro (Pflegegrad 3). Fuer Pflegegrad 1 ist kein Entlastungsbudget vorgesehen, der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro entfaellt dort ersatzlos.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Das neue Entlastungsbudget des PNOG ist nicht identisch mit dem heutigen Entlastungsbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieses Jahresbudget gibt es seit Juli 2025, das PNOG-Budget ersetzt dagegen künftig das Pflegegeld.

Wo plant der PNOG-Entwurf Kürzungen?

Der PNOG-Entwurf sieht neben den neuen Budgets auch Einsparungen von mehreren Milliarden Euro pro Jahr vor.

Konkret nennt der Entwurf unter anderem diese Punkte: Im Pflegegrad 1 entfaellt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ersatzlos, stattdessen ist eine intensivierte Beratung vorgesehen. Wer neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, erhält das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte. Die jährliche Anpassung der Leistungen soll sich künftig nur noch an der durchschnittlichen Kerninflation der drei Vorjahre orientieren. Auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen sinken. Höhere Leistungszuschläge im Pflegeheim greifen erst nach längerer Aufenthaltsdauer als bisher.

Sie fragen sich, was das für Ihre Situation bedeutet? Unser Team berät Sie kostenfrei.

Was bedeutet die Pflegereform für Menschen mit Behinderung?

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist von der Pflegereform nicht direkt betroffen, ihre Leistungen laufen unverändert weiter.

Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX bleibt bestehen. Wer allerdings Pflegegeld und Eingliederungshilfe kombiniert, muss seine Finanzierung ab 2027 neu sortieren: Aus dem Pflegegeld wird das Entlastungsbudget, aus dem Entlastungsbetrag der Pflegegrade 2 bis 5 wird das Sozialraumbudget mit 175 Euro. Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilleistung. Persönliche Assistenz im Alltag, in der Freizeit oder rund um die Uhr wird weiterhin vor allem über die Eingliederungshilfe finanziert.

Wie bereiten Sie sich auf die Pflegereform 2027 vor?

Bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 ändert sich nichts, alle aktuellen Leistungen gelten unverändert weiter.

Sinnvoll ist trotzdem ein Kassensturz: Welche Pflegeleistungen nutzen Sie heute, welche Ansprüche aus der Eingliederungshilfe kommen dazu? AssistenzPlus begleitet Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von der Antragstellung bis zur fertigen Assistenzlösung. Stand 15. Juli 2026 gilt: Der Kabinettsbeschluss wurde mehrfach verschoben und wird fruehestens Ende Juli 2026 erwartet, der Bundestag hat noch nicht entschieden. Wir verfolgen das Verfahren weiter und halten Sie auf dem Laufenden. Ausführliche Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Budget-Info-Zentrum. Oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.