Pflegereform 2027: Vier neue Budgets im PNOG-Entwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni 2026 den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt. Der Entwurf ordnet die Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 komplett neu und enthält zugleich ein milliardenschweres Sparpaket. Für Menschen mit Behinderung, die Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe kombinieren, lohnt sich ein genauer Blick.

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026 zur Neuordnung der Pflegeversicherung ab 2027.

Hintergrund ist die Finanzlücke der Pflegeversicherung: Ohne Gegenmaßnahmen fehlen nach Prognose des Ministeriums 11,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 20,9 Milliarden Euro im Jahr 2030. Der Kabinettsbeschluss ist noch vor der Sommerpause 2026 angestrebt, ein fester Termin steht aus. Wichtig: Es handelt sich um einen Entwurf. Beträge und Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Welche vier neuen Budgets kommen 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 sollen vier neue Budgets die bisherigen Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzen.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Das neue Entlastungsbudget des PNOG ist nicht identisch mit dem heutigen Entlastungsbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieses Jahresbudget gibt es seit Juli 2025, das PNOG-Budget ersetzt dagegen künftig das Pflegegeld.

Wo plant der PNOG-Entwurf Kürzungen?

Der PNOG-Entwurf sieht neben den neuen Budgets auch Einsparungen von mehreren Milliarden Euro pro Jahr vor.

Konkret nennt der Entwurf unter anderem diese Punkte: Der Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 wird halbiert, das spart rund 500 Millionen Euro jährlich. Wer neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, erhält das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte. Die jährliche Anpassung der Leistungen soll sich künftig nur noch an der durchschnittlichen Kerninflation der drei Vorjahre orientieren. Auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen sinken. Höhere Leistungszuschläge im Pflegeheim greifen erst nach längerer Aufenthaltsdauer als bisher.

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Was bedeutet die Pflegereform für Menschen mit Behinderung?

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist von der Pflegereform nicht direkt betroffen, ihre Leistungen laufen unverändert weiter.

Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX bleibt bestehen. Wer allerdings Pflegegeld und Eingliederungshilfe kombiniert, muss seine Finanzierung ab 2027 neu sortieren: Aus dem Pflegegeld wird das Entlastungsbudget, aus dem Entlastungsbetrag der Pflegegrade 2 bis 5 wird das Sozialraumbudget mit 175 Euro. Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilleistung. Persönliche Assistenz im Alltag, in der Freizeit oder rund um die Uhr wird weiterhin vor allem über die Eingliederungshilfe finanziert.

Wie bereiten Sie sich auf die Pflegereform 2027 vor?

Bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 ändert sich nichts, alle aktuellen Leistungen gelten unverändert weiter.

Sinnvoll ist trotzdem ein Kassensturz: Welche Pflegeleistungen nutzen Sie heute, welche Ansprüche aus der Eingliederungshilfe kommen dazu? AssistenzPlus begleitet Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz von der Antragstellung bis zur fertigen Assistenzlösung. Stand Juni 2026 gilt: Der Bundestag hat noch nicht entschieden, wir verfolgen das Verfahren weiter und halten Sie auf dem Laufenden. Ausführliche Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Budget-Info-Zentrum. Oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.