Rente +4,24% ab Juli 2026: Tabelle für Schwerbehinderte

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates steigen die Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das mehr Geld auf dem Konto. Schwerbehinderte profitieren besonders, weil sie häufig früher in Rente gehen und damit länger von der Anpassung profitieren.

Was hat das Bundeskabinett konkret beschlossen?

Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst wächst um 77,85 Euro im Monat. Grundlage der Anpassung ist die Lohnentwicklung 2025: Sie lag rechnerisch bei 4,25 Prozent, durch Änderungen bei den Krankenkassenbeitragssätzen ergibt sich der Wert von 4,24 Prozent. Die Verordnung muss noch durch den Bundesrat und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, bevor sie endgültig in Kraft tritt.

Wie viel mehr Rente bekommen Schwerbehinderte konkret?

Die Anpassung gilt automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung setzt die Erhöhung von Amts wegen um. Hier die konkreten Beträge:

Wichtig: Bei Bezug von Grundsicherung kann sich die Rentenerhöhung auf andere Leistungen auswirken. Steigt die Bruttorente, sinkt unter Umständen der Aufstockungsbetrag. Eine individuelle Beratung lohnt sich.

Was ändert sich beim Renteneintritt für Jahrgang 1964?

2026 endet eine Übergangsregelung. Schwerbehinderte des Jahrgangs 1964 können erst ab 65 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente gehen. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist ab 62 möglich, allerdings mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. Maßgeblich sind die endgültigen Altersgrenzen aus § 37 SGB VI. Der Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge greift für nach 1963 Geborene nicht mehr.

Wer eine niedrigere Rente erwartet und auf Persönliche Assistenz angewiesen ist, sollte rechtzeitig den Bedarf der Eingliederungshilfe klären. Die Eingliederungshilfe ist einkommensabhängig, der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 71.190 Euro. Mehr zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Info-Zentrum.

Was bedeutet die Erhöhung für Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf?

Mehr Rente bedeutet erstmal mehr Sicherheit. Aber: Bei der Eingliederungshilfe wird Einkommen oberhalb der Freigrenze (85 Prozent der Bezugsgröße bei Erwerb, 60 Prozent bei Rente) mit 2 Prozent Eigenbeitrag herangezogen. Eine höhere Rente kann den Eigenbeitrag erhöhen. Partnereinkommen wird seit 2020 nicht mehr angerechnet. Wer bereits einen LVR- oder LWL-Bescheid hat, sollte prüfen, ob die Erhöhung Auswirkungen hat.

In NRW gelten Stundensätze von 33 bis 45 Euro pro Assistenzstunde über einen Assistenzdienst. Persönliche Assistenz wird nicht durch die Rente, sondern über die Eingliederungshilfe finanziert. Beide Systeme greifen ineinander.

Wie kann AssistenzPlus bei der Planung helfen?

AssistenzPlus organisiert Persönliche Assistenz in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Wir prüfen, welche Auswirkungen die Rentenerhöhung auf laufende Bescheide hat und unterstützen bei der Anpassung des Persönlichen Budgets. Auch beim Übergang in die Altersrente begleiten wir Schwerbehinderte und ihre Angehörigen. Die Beratung ist kostenfrei.

Sie haben Fragen zur Rentenanpassung 2026, zur Eingliederungshilfe oder zur Beantragung Persönlicher Assistenz? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.