Lebenshaltungskosten 2026: Menschen mit Behinderung besonders betroffen

Die Preise für Energie, Lebensmittel und Mobilität steigen 2026 spürbar. Gleichzeitig bleiben die Regelsätze für Bürgergeld und Grundsicherung auf dem Niveau von 2024. Für Menschen mit Behinderung entsteht eine gefährliche Schere zwischen steigenden Kosten und stagnierendem Einkommen.

Energiepreise steigen durch Iran-Konflikt und CO2-Abgabe

Der militärische Konflikt zwischen den USA, Israel und dem Iran hat die globalen Ölmärkte erschüttert. Die Nordseesorte Brent notiert bei über 72 US-Dollar pro Barrel, Analysten rechnen mit einem Anstieg auf 80 bis 100 Dollar, falls die Straße von Hormus weiter bedroht bleibt. An deutschen Tankstellen und bei Heizöllieferanten sind die Preise bereits deutlich gestiegen.

Zusätzlich klettert der CO2-Preis 2026 auf bis zu 65 Euro pro Tonne. Das verteuert Benzin, Diesel und Heizöl nochmals. Zwar hat die Bundesregierung angekündigt, jährlich rund 6,5 Milliarden Euro für niedrigere Netzentgelte beim Strom bereitzustellen. Doch bei Heizung und Mobilität spüren Verbraucher die Mehrkosten direkt.

Nullrunde bei Regelsätzen trifft Betroffene hart

Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, erhält 2026 keinen Cent mehr als in den Vorjahren. Die Regelsätze wurden eingefroren. Für Alleinstehende bedeutet das weiterhin 563 Euro pro Monat. Bei gleichzeitig steigenden Preisen für Strom, Lebensmittel und Transport schrumpft die tatsächliche Kaufkraft Monat für Monat.

Menschen mit Behinderung sind davon besonders betroffen. Viele haben behinderungsbedingte Mehrausgaben: spezielle Ernährung, barrierefreier Transport, Hilfsmittel oder Zuzahlungen für Medikamente. Diese Kosten steigen mit der allgemeinen Inflation, werden aber vom Regelsatz nicht aufgefangen.

Positive Entwicklung: Höhere Freibeträge bei der Eingliederungshilfe

Es gibt auch gute Nachrichten. Die Freibeträge bei der Eingliederungshilfe wurden 2026 angehoben. Wer weniger als 28.476 Euro brutto im Jahr verdient, muss keinen Eigenbeitrag mehr leisten. Der Vermögensfreibetrag liegt jetzt bei 71.190 Euro. Das entlastet vor allem Berufstätige mit Behinderung, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind.

Auch das gemeinsame Pflegebudget bringt Erleichterung: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem Gesamtbudget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengelegt. Pflegende Angehörige können dieses Budget flexibel einsetzen, ohne zwischen zwei Töpfen jonglieren zu müssen.

Persönliches Budget als Weg zur Selbstbestimmung

Gerade in Zeiten steigender Kosten lohnt sich ein Blick auf das Persönliche Budget. Damit können Menschen mit Behinderung ihre Assistenzleistungen selbst organisieren und oft effizienter einsetzen als über klassische Sachleistungen. Wer seine Unterstützung selbst steuert, kann gezielt dort investieren, wo der Bedarf am größten ist.

AssistenzPlus unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Persönliche Assistenz und das Persönliche Budget. Ob Antragstellung, Abrechnung oder die Suche nach passenden Assistenzkräften: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.