Assistenzdienst: Aufgaben, Kosten und Abgrenzung

Ein Assistenzdienst organisiert persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung. Er stellt qualifizierte Assistenzkräfte bereit, koordiniert deren Einsätze und übernimmt die gesamte Verwaltung, von der Personalsuche bis zur Abrechnung mit dem Kostenträger.

Anders als ein Pflegedienst arbeitet ein Assistenzdienst nach dem Prinzip der Selbstbestimmung: Die assistenznehmende Person entscheidet selbst, wann, wo und wie sie Unterstützung erhält. Die rechtliche Grundlage bilden die Eingliederungshilfe nach § 90 ff. SGB IX und das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX.

Welche Aufgaben übernimmt ein Assistenzdienst?

Ein Assistenzdienst deckt alle Lebensbereiche ab, in denen Menschen mit Behinderung Unterstützung benötigen. Die Aufgaben reichen von der Begleitung im Haushalt über Freizeitaktivitäten bis zur Unterstützung am Arbeitsplatz. In NRW liegen die Stundensätze je nach Qualifikation und Einsatzzeit zwischen 25 und 35 Euro pro Stunde.

Zu den häufigsten Aufgaben gehören:

Der Assistenzdienst erstellt individuelle Dienstpläne, schult die Assistenzkräfte und springt bei Krankheitsausfällen ein. Die assistenznehmende Person bleibt dabei die zentrale Instanz: Sie bestimmt die Abläufe und kann Assistenzkräfte wechseln, wenn die Zusammenarbeit nicht passt.

Wie wird ein Assistenzdienst finanziert?

Die Kosten für einen Assistenzdienst tragen in der Regel die Eingliederungshilfeträger. In NRW sind das der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Für die assistenznehmende Person ist die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei.

Zwei Finanzierungswege stehen zur Verfügung:

Bei der Eingliederungshilfe gilt ein Vermögensfreibetrag von 71.190 Euro (§ 139 SGB IX). Das Einkommen des Partners wird seit 2020 nicht mehr angerechnet. Wer die Einkommensgrenze von 85 Prozent der Bezugsgröße bei Erwerbseinkommen überschreitet, zahlt einen Eigenanteil von 2 Prozent des darüber liegenden Jahreseinkommens.

Was unterscheidet einen Assistenzdienst von einem Pflegedienst?

Ein Assistenzdienst und ein Pflegedienst verfolgen grundlegend verschiedene Ansätze. Der Pflegedienst erbringt medizinisch-pflegerische Leistungen nach festem Zeitplan. Der Assistenzdienst begleitet umfassend und flexibel nach den Vorgaben der assistenznehmenden Person.

KriteriumAssistenzdienstPflegedienstArbeitgebermodell
GrundprinzipSelbstbestimmung und TeilhabePflegerische VersorgungVolle Eigenverantwortung
SteuerungPerson bestimmt Abläufe, Dienst organisiertDienst bestimmt Zeiten und PersonalPerson ist selbst Arbeitgeber
PersonalverantwortungBeim Assistenzdienst (Anstellung, Vertretung, Schulung)Beim PflegedienstBei der Person selbst
AufgabenAlle Lebensbereiche (Alltag, Freizeit, Arbeit)Grundpflege und medizinische PflegeAlle Lebensbereiche
FinanzierungEingliederungshilfe / Persönliches BudgetPflegeversicherung (SGB XI)Persönliches Budget
VerwaltungsaufwandGering (Dienst übernimmt Verwaltung)GeringHoch (Lohnbuchhaltung, Verträge, Vertretung)

Das Arbeitgebermodell bietet die größte Unabhängigkeit, bringt aber erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich. Die Person muss Arbeitsverträge erstellen, Lohnabrechnungen durchführen und selbst für Vertretungen bei Krankheit sorgen. Ein Assistenzdienst nimmt diese Last ab und garantiert gleichzeitig Kontinuität und professionelle Qualitätssicherung.

Für wen eignet sich ein Assistenzdienst?

Ein Assistenzdienst eignet sich für alle Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die Unterstützung im Alltag benötigen und diese selbstbestimmt gestalten möchten. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Besonders geeignet ist ein Assistenzdienst für Personen, die:

AssistenzPlus ist ein Assistenzdienst mit Standorten in ganz NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz. Wir beraten kostenlos zum Persönlichen Budget und unterstützen beim gesamten Antragsverfahren. Alle Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in unserem Info-Zentrum. Für ein persönliches Gespräch nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.