Persönliche Assistenz NRW

Persönliche Assistenz in NRW: Anspruch, Antrag beim LVR/LWL, Stundensätze 33–45 €, Vermögensfreibetrag 71.190 €. AssistenzPlus berät kostenlos.

Stand: März 2026

Was ist persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz ist ein Konzept der Selbstbestimmung, das es Menschen mit Behinderung ermöglicht, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Eine Assistenzkraft übernimmt Tätigkeiten, die der Assistenznehmer behinderungsbedingt nicht alleine bewältigen kann: Anziehen, Essen, Mobilität, Kommunikation, Haushalt, Freizeit, Beruf.

Das Prinzip unterscheidet sich grundlegend von Pflege: Die Assistenzkraft folgt den Anweisungen des Assistenznehmers. Pädagogische Konzepte oder Bevormundung sind ausgeschlossen. Selbstbestimmung steht über medizinischer Versorgung. Der Assistenznehmer ist immer der Experte für seine eigenen Bedürfnisse.

In Nordrhein-Westfalen leben über 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung. Persönliche Assistenz ist für viele der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Alltag. Die rechtliche Grundlage liefert das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit 2020.

Wer hat Anspruch auf persönliche Assistenz in NRW?

Anspruch auf persönliche Assistenz haben alle Menschen mit Behinderung, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich eingeschränkt ist (§ 99 SGB IX): Menschen mit körperlicher Behinderung (z.B. Querschnittlähmung, Muskelerkrankungen, MS), Sinnesbehinderungen (Blindheit, Gehörlosigkeit), geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung, Autismus-Spektrum-Störungen. Auch drohende Behinderung begründet den Anspruch.

In NRW sind zwei Kostenträger zuständig: Der LVR (Landschaftsverband Rheinland) für Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen, das Rheinland. Der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) für Dortmund, Münster, Bielefeld, Westfalen.

Das Einkommen oder Vermögen des Partners wird seit 2020 nicht mehr angerechnet. Eigenes Vermögen bis 71.190 € (Stand 2026) bleibt geschützt.

Welche Formen persönlicher Assistenz gibt es?

Persönliche Assistenz lässt sich nach Lebensbereichen unterscheiden: Alltagsassistenz (Haushalt, Körperpflege, Einkauf), Freizeitassistenz (Sport, Kultur, Reisen § 113 SGB IX), 24-Stunden-Assistenz (Schichtbetrieb), Elternassistenz (§ 78 Abs. 3 SGB IX), Schulassistenz (§ 112 SGB IX / § 35a SGB VIII), Studienassistenz (Hochschule), Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX, einkommensunabhängig).

Viele Assistenznehmer kombinieren mehrere Formen: Alltagsassistenz an Werktagen, Freizeitassistenz am Wochenende, Arbeitsassistenz im Job. Der Umfang wird im Gesamtplanverfahren ermittelt und richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Wie beantrage ich persönliche Assistenz in NRW?

Der Antrag erfolgt in fünf Schritten:

  1. Erstberatung: Kostenlose Beratung bei AssistenzPlus oder einer EUTB-Stelle. Klärung des Bedarfs und der Voraussetzungen.
  2. Antragstellung: Antrag auf Eingliederungshilfe beim LVR oder LWL. Der Antrag ist formlos möglich. AssistenzPlus stellt einen formgerechten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen.
  3. Bedarfsermittlung (BEI_NRW): Das einheitliche Bedarfsermittlungsinstrument für NRW. Ein Gespräch klärt den individuellen Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen.
  4. Gesamtplankonferenz: Mit allen Beteiligten wird der Gesamtplan abgestimmt: Was leistet welcher Träger? Wie viele Stunden Assistenz werden bewilligt?
  5. Bewilligung und Start: Nach 6 bis 12 Wochen liegt der Bewilligungsbescheid vor. Die Assistenz kann beginnen.

AssistenzPlus begleitet Sie durch jeden Schritt. Bei Ablehnung legen wir Widerspruch ein (Frist: 1 Monat nach Bescheid).

Wie wird persönliche Assistenz finanziert?

Persönliche Assistenz wird in der Regel über die Eingliederungshilfe (LVR/LWL) finanziert. Es gibt zwei Wege: Sachleistung (Der Kostenträger beauftragt den Assistenzdienst direkt) oder Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) (Sie erhalten ein monatliches Geldbudget und beauftragen damit Ihren Assistenzdienst).

In NRW sind die Stundensätze 33-45 € üblich. Bei AssistenzPlus rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab, sodass für Sie keine Kosten entstehen. Eigenanteil: Nur das eigene Einkommen über bestimmten Freigrenzen (85% der Bezugsgröße bei Erwerbseinkommen, 60% bei Renteneinkommen) wird zu 2% herangezogen. Wer Grundsicherung bezieht oder unter den Grenzen liegt, zahlt nichts.

Wo finde ich persönliche Assistenz in NRW?

AssistenzPlus ist mit über 50 Standorten in ganz NRW präsent. Wir vermitteln persönliche Assistenz unter anderem in Köln, Düsseldorf, Bonn (Rheinland/LVR) sowie Dortmund, Münster, Bochum, Bielefeld (Westfalen-Lippe/LWL).

Eine vollständige Übersicht unserer Standorte finden Sie auf der Standortseite. Wir arbeiten außerdem in Hessen (LWV) und Rheinland-Pfalz (KVMYK).

Häufige Fragen: Persönliche Assistenz NRW

Was ist persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz ist Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Alltag, im Beruf oder in der Freizeit. Die Assistenzkraft setzt die Wünsche und Anweisungen des Assistenznehmers um. Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt. Rechtsgrundlage ist das SGB IX (§ 78 ff.).
Wer hat Anspruch auf persönliche Assistenz in NRW?
Anspruch haben alle Menschen mit körperlicher, geistiger, seelischer oder Sinnesbehinderung, deren Teilhabe wesentlich eingeschränkt ist (§ 99 SGB IX). Die Bewilligung erfolgt durch LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe). Vermögen bis 71.190 € (2026) ist geschützt, Partnervermögen wird nicht angerechnet.
Was kostet persönliche Assistenz in NRW?
In NRW liegen die Stundensätze bei 33-45 € über einen Assistenzdienst. Im Arbeitgebermodell sind die Kosten geringer (Mindestlohn + Lohnnebenkosten). Die Kosten übernimmt der Kostenträger (LVR/LWL) vollständig, wenn Sie Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Für Assistenznehmer ist die Leistung in der Regel kostenfrei.
Wie viele Stunden persönliche Assistenz bekomme ich?
Der Umfang wird im Bedarfsermittlungsverfahren (BEI_NRW) individuell festgelegt. Es gibt keine pauschalen Stundenobergrenzen. Manche Assistenznehmer erhalten wenige Stunden pro Woche, andere 24-Stunden-Versorgung. Der Bedarf wird in allen Lebensbereichen erhoben: Wohnen, Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikation, Teilhabe.
Wie lange dauert die Bewilligung?
In NRW liegt die Bewilligungsdauer zwischen 6 und 12 Wochen. LVR ist meist schneller als LWL. AssistenzPlus bereitet alle Unterlagen vor und minimiert die Bearbeitungsdauer.
Was ist der Unterschied zwischen LVR und LWL?
LVR (Landschaftsverband Rheinland) ist zuständig für das Rheinland (Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen). LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) für Westfalen (Dortmund, Münster, Bielefeld). Beide sind Träger der Eingliederungshilfe in NRW. Die Leistungen sind identisch, die Bedarfsermittlung und Bewilligungspraxis unterscheiden sich leicht.
Kann ich meine Assistenzkraft selbst wählen?
Ja. Im Persönlichen Budget bestimmen Sie selbst, wer Sie unterstützt. AssistenzPlus stellt mehrere passende Assistenzkräfte vor, Sie entscheiden, mit wem die Zusammenarbeit beginnt. Wenn die Chemie nicht stimmt, finden wir eine Alternative.
Welche Rechte habe ich als Assistenznehmer?
Als Assistenznehmer haben Sie das Recht auf Selbstbestimmung (UN-BRK Artikel 19), freie Wahl des Anbieters, individuelle Bedarfsermittlung, Widerspruch bei Ablehnung (Frist 1 Monat), Teilhabe am Persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) und Schutz vor Eigenanteil bei niedrigem Einkommen.
Kann ich gleichzeitig Pflegegeld und persönliche Assistenz bekommen?
Ja. Pflegeleistungen (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX) sind zwei getrennte Systeme. Bei Pflegegrad 2-5 erhalten Sie Pflegegeld zusätzlich zur Eingliederungshilfe. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI) ist ebenfalls kombinierbar. AssistenzPlus berät Sie zur optimalen Kombination.

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