Arbeitgebermodell vs. Dienstleistermodell: Was passt?

Wer das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX beantragt hat oder dabei ist, es zu beantragen, steht früh vor einer grundlegenden Frage: Wie soll die Assistenz organisiert werden? Die Antwort bestimmt nicht nur den Alltag, sondern auch den Verwaltungsaufwand, die Kosten und die Flexibilität. Die zwei gängigen Wege sind das Arbeitgebermodell und das Dienstleistermodell.

Was ist das Arbeitgebermodell?

Im Arbeitgebermodell werden Sie selbst zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber Ihrer Assistenzkräfte. Sie suchen geeignete Personen, schließen Arbeitsverträge ab, zahlen Löhne und Sozialversicherungsbeiträge und organisieren Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. Das Persönliche Budget wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt, und Sie steuern damit alle Ausgaben eigenständig.

Das klingt nach viel Aufwand, und das ist es auch. Gleichzeitig bietet dieses Modell ein hohes Maß an Kontrolle: Sie entscheiden allein, wer Sie unterstützt, zu welchen Zeiten und zu welchen Konditionen. Viele Menschen mit Behinderung schätzen genau das, weil es einen direkten, persönlichen Rahmen schafft.

Vorteile und Herausforderungen des Arbeitgebermodells

Was für das Arbeitgebermodell spricht:

Was das Arbeitgebermodell fordert:

Wer diese Aufgaben nicht alleine stemmen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, einzelne Teilbereiche an Lohnbüros oder Steuerberater auszulagern. Das kostet zusätzlich, nimmt aber Druck weg.

Was ist das Dienstleistermodell?

Im Dienstleistermodell beauftragen Sie einen Assistenzdienst wie AssistenzPlus. Sie bleiben Auftraggeber und bestimmen, welche Art von Unterstützung Sie benötigen und zu welchen Zeiten. Der Assistenzdienst übernimmt jedoch alles Organisatorische: Personalsuche, Einarbeitung, Lohnabrechnung, Urlaubsplanung, Vertretungsmanagement und rechtliche Absicherung.

Das Persönliche Budget wird in diesem Fall an den Assistenzdienst überwiesen. Dieser rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit dem Kostenträger ab oder stellt Ihnen eine Rechnung, die Sie mit dem Budget begleichen.

Vorteile und Abwägungen beim Dienstleistermodell

Was für das Dienstleistermodell spricht:

Was beim Dienstleistermodell zu beachten ist:

Welches Modell passt zu welcher Lebenssituation?

Beide Modelle sind grundsätzlich geeignet. Die Wahl hängt von mehreren Faktoren ab:

Das Arbeitgebermodell kann sinnvoll sein, wenn:

Das Dienstleistermodell passt besser, wenn:

Ein häufiges Missverständnis: Selbstbestimmung und Dienstleistermodell schließen sich nicht aus

Viele Menschen nehmen an, dass nur das Arbeitgebermodell echte Selbstbestimmung ermöglicht. Das stimmt so nicht. Selbstbestimmung bedeutet, selbst zu entscheiden, wann, wie und durch wen man Unterstützung erhält. Diesen Anspruch kann auch ein Assistenzdienst erfüllen, wenn er nach dem Wunsch- und Wahlrecht handelt und Klienten aktiv in die Auswahl der Assistenzkraft einbezieht.

Bei AssistenzPlus ist das Grundprinzip: Sie wählen die Person aus, die Sie unterstützt. Wir kümmern uns um den Rest. Das heißt konkret: Kein Durchreichen von Akten, kein unpersönlicher Fachdienst. Sondern ein Assistenzdienst, der kennt, was Selbstbestimmung im Alltag bedeutet.

Was ist mit gemischten Modellen?

Es gibt keine Pflicht, sich für ein Modell zu entscheiden und dabei zu bleiben. Manche Klienten kombinieren beide Ansätze: Ein Teil der Assistenzstunden läuft über einen Assistenzdienst, ein anderer Teil über privat angestellte Personen. Das ist möglich, solange die Abrechnung gegenüber dem Kostenträger klar und nachvollziehbar bleibt.

Außerdem können Sie zwischen den Modellen wechseln, wenn sich Ihre Situation ändert. Wer mit dem Arbeitgebermodell beginnt und merkt, dass der Verwaltungsaufwand zu groß wird, kann auf einen Assistenzdienst umstellen. Umgekehrt ist das ebenso möglich.

Finanzierung über das Persönliche Budget in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz

Ob Arbeitgebermodell oder Dienstleistermodell: Beide werden über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX finanziert. In NRW ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig, in Hessen der Landeswohlfahrtsverband (LWV), in Rheinland-Pfalz der KVMYK.

Die Kostenträger bewilligen einen monatlichen Betrag, der dem festgestellten Bedarf entspricht. Dieser Betrag wird entweder auf Ihr Konto überwiesen (beim Arbeitgebermodell) oder direkt an den Assistenzdienst gezahlt (beim Dienstleistermodell). Der Vermögensfreibetrag liegt nach § 139 SGB IX bei 71.190 Euro. Partnereinkommen wird seit dem BTHG 2020 nicht mehr angerechnet.

Wenn Sie noch kein Persönliches Budget haben, ist eine frühzeitige Beratung wichtig. Die Antragsstellung und Bedarfsfeststellung nimmt Zeit in Anspruch, und ein gut begründeter Antrag erhöht die Chancen auf eine ausreichende Bewilligung erheblich.

Unser Fazit

Das Arbeitgebermodell ist für Menschen geeignet, die Verwaltungsaufgaben aktiv übernehmen möchten und können. Das Dienstleistermodell passt besser, wenn verlässliche Organisation, professionelle Vertretung und fachliche Begleitung im Vordergrund stehen. Beides lässt sich mit Selbstbestimmung vereinbaren.

Sie wissen noch nicht, was besser zu Ihrer Situation passt? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Und wenn Sie sich zunächst über das Persönliche Budget und die Finanzierungswege informieren möchten, finden Sie alle Grundlagen in unserem Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.