Barrierefreies Wohnen: Zuschüsse und Umbau 2026

Ein barrierefreies Zuhause ist für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Der Umbau kostet Geld, doch es gibt mehrere Fördertöpfe, die sich kombinieren lassen. Pflegekasse und Eingliederungshilfe übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Großteil der Kosten. Die KfW hilft zusätzlich mit einem zinsverbilligten Kredit. Dieser Ratgeber zeigt alle Optionen für 2026.

Welchen Zuschuss zahlt die Pflegekasse für Wohnraumanpassung?

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Der Zuschuss ist einkommensunabhängig.

Entscheidend: Es handelt sich nicht um einen einmaligen Zuschuss. Für jede neue Maßnahme, die die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht, können Sie erneut bis zu 4.180 Euro beantragen. Ändert sich Ihre Pflegesituation (z. B. durch einen höheren Pflegegrad), stehen Ihnen für dieselbe Umbauart erneut Mittel zu.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, erhält jede Person bis zu 4.180 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 16.720 Euro pro Haushalt und Maßnahme begrenzt.

Typische Maßnahmen, die bezuschusst werden:

Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn der Bauarbeiten. Nachträglich eingereichte Anträge lehnen die Pflegekassen regelmäßig ab.

Was fördert die KfW 2026 für barrierefreies Umbauen?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet mit dem Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dieses Darlehen steht allen Eigentümern und Mietern (mit Zustimmung des Vermieters) offen, unabhängig vom Alter oder einem Pflegegrad.

Den Zuschuss 455-B "Barrierereduzierung" können Sie derzeit nicht beantragen. Die Bundesmittel dafür sind wegen der hohen Nachfrage ausgeschöpft, bereits gestellte Anträge bearbeitet die KfW weiter. Für den Umbau bleiben damit:

Stellt der Bund 2027 erneut Mittel bereit, sollen wieder Anträge möglich sein. Einen Antrag können Sie dann nur stellen, solange Sie mit dem Umbau noch nicht begonnen haben.

Welche Rolle spielt die Eingliederungshilfe bei der Wohnraumanpassung?

Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beziehen, können über den Träger der Eingliederungshilfe weitere Zuschüsse für Wohnraumanpassung erhalten. Nach § 77 SGB IX umfasst die Hilfe zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung auch die behinderungsbedingte Anpassung des Wohnraums.

Die Eingliederungshilfe greift dort, wo andere Leistungsträger (Pflegekasse) nicht oder nicht ausreichend fördern. Es gilt der Nachranggrundsatz: Zunächst müssen alle anderen Ansprüche ausgeschöpft werden. Die Eingliederungshilfe übernimmt dann die verbleibenden Kosten, sofern die Maßnahme für die Teilhabe erforderlich ist.

Für den Antrag wenden Sie sich an den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. In NRW sind das die Landschaftsverbände LVR (Rheinland) und LWL (Westfalen-Lippe).

Lassen sich die verschiedenen Fördertöpfe kombinieren?

Ja. Die Kombination verschiedener Fördermittel ist ausdrücklich erlaubt und sinnvoll. Ein Beispiel: Für den Einbau einer bodengleichen Dusche mit Gesamtkosten von 8.000 Euro können Sie 4.180 Euro von der Pflegekasse erhalten und die restlichen 3.820 Euro bei der Eingliederungshilfe beantragen. Den KfW-Zuschuss 455-B können Sie dafür derzeit nicht einplanen.

Beachten Sie dabei:

Wie unterstützt persönliche Assistenz den Alltag zu Hause?

Bauliche Anpassungen schaffen die räumlichen Voraussetzungen. Doch viele Menschen mit Behinderung brauchen darüber hinaus persönliche Unterstützung im Alltag: beim Aufstehen, Kochen, Einkaufen oder bei der Freizeitgestaltung. Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) ergänzt die barrierefreie Wohnung und ermöglicht ein wirklich selbstbestimmtes Leben.

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