Pflege und Eingliederungshilfe kombinieren: So geht's
Viele Menschen mit Behinderung kennen das Dilemma: Es gibt Pflegebedarf bei der Grundpflege, aber gleichzeitig auch den Wunsch nach Teilhabe am Leben, also Freizeit, Beruf, Hobbys oder soziale Kontakte. Die gute Nachricht: Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe sind seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zwei getrennte Systeme. Beide Leistungen koennen parallel bezogen werden und ergaenzen sich oft sinnvoll. Wer beide Toepfe geschickt nutzt, erhaelt deutlich mehr Unterstuetzung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Eingliederungshilfe?
Die Pflegeversicherung nach SGB XI deckt vor allem den koerperlichen Hilfebedarf ab. Dazu zaehlen Waschen, Anziehen, Essen reichen, Mobilitaetshilfen und medizinische Versorgung. Zustaendig ist die Pflegekasse, finanziert wird ueber die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Hoehe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, den der Medizinische Dienst feststellt.
Die Eingliederungshilfe nach SGB IX hat ein anderes Ziel: Sie soll Menschen mit Behinderung Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermoeglichen. Dazu gehoeren Freizeitaktivitaeten, Bildung, Beruf, Ehrenamt und soziale Kontakte. Traeger sind in NRW der LVR (Rheinland) und der LWL (Westfalen-Lippe), in Hessen der LWV und in Rheinland-Pfalz der KVMYK. Seit dem BTHG werden Eingliederungshilfeleistungen einkommens- und vermoegensschonend gewaehrt. Der Vermoegensfreibetrag liegt 2026 bei 71.190 Euro.
Welche Leistungen koennen kombiniert werden?
Seit Inkrafttreten des BTHG zum 01.01.2020 stehen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe rechtlich gleichrangig nebeneinander. Das bedeutet: Wer einen Pflegegrad hat, behaelt seinen Anspruch auf Eingliederungshilfe vollstaendig. Beide Leistungen werden ohne Anrechnung gezahlt.
Konkret lassen sich diese Leistungen 2026 kombinieren:
- Pflegegeld (Pflegegrad 2: 347 Euro, PG3: 599 Euro, PG4: 800 Euro, PG5: 990 Euro monatlich) fuer Angehoerige oder zur freien Verwendung
- Entlastungsbetrag in Hoehe von 131 Euro monatlich (Pflegegrad 1 bis 5) fuer Alltagshilfen
- Gemeinsamer Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro pro Kalenderjahr (seit Reform 07/2025, flexibel einsetzbar bei Pflegegrad 2 bis 5)
- Eingliederungshilfe als Persoenliche Assistenz: bis zu 24 Stunden taeglich moeglich, Stundensaetze in NRW 33 bis 45 Euro
- Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel (40 Euro monatlich)
Wer ist fuer welche Leistung zustaendig?
Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse zahlt die SGB-XI-Leistungen. Der Antrag laeuft direkt bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst kommt zur Begutachtung, daraus ergibt sich der Pflegegrad.
Fuer die Eingliederungshilfe ist der Traeger der Eingliederungshilfe zustaendig. In NRW sind das die Landschaftsverbaende LVR und LWL. In Hessen uebernimmt der LWV diese Aufgabe, in Rheinland-Pfalz der Kommunalverband Mayen-Koblenz (KVMYK). Hier laeuft das sogenannte Gesamtplanverfahren: Der Traeger ermittelt Ihren Teilhabebedarf gemeinsam mit Ihnen. Die Pflegekasse muss seit dem BTHG am Gesamtplanverfahren beratend teilnehmen, damit beide Systeme verzahnt werden.
Praxis-Beispiel: So kombiniert Maria Pflegegeld und Eingliederungshilfe
Maria ist 34 Jahre alt und hat eine Muskelerkrankung. Sie hat Pflegegrad 3 und erhaelt 599 Euro Pflegegeld monatlich. Ihre Mutter unterstuetzt sie bei Koerperpflege und Mahlzeiten. Maria moechte aber ein eigenstaendiges Leben fuehren, ihr Studium fortsetzen und sich mit Freunden treffen.
Sie beantragt zusaetzlich Eingliederungshilfe beim LVR als Persoenliche Assistenz. Bewilligt werden ihr 30 Stunden pro Woche. Eine Assistenzkraft begleitet sie zur Universitaet, zum Sport und am Wochenende ins Konzert. Die Assistenz wird ueber das Persoenliche Budget abgerechnet. Pflegegeld behaelt Maria zusaetzlich, weil ihre Mutter weiter die Grundpflege uebernimmt. Auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro fliesst, etwa fuer eine Haushaltshilfe.
So kombiniert Maria drei Toepfe: Pflegegeld fuer die Grundpflege durch die Mutter, Eingliederungshilfe fuer Teilhabe und Studium, Entlastungsbetrag fuer den Haushalt.
Wie beantrage ich beide Leistungen gleichzeitig?
Stellen Sie beide Antraege moeglichst zeitnah, aber getrennt. Beim Pflegegrad reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst meldet sich dann zur Begutachtung. Fuer die Eingliederungshilfe richten Sie den Antrag an Ihren zustaendigen Traeger, also LVR, LWL, LWV oder KVMYK.
Tipp: Lassen Sie beide Antraege parallel laufen. Erwaehnen Sie im Antrag fuer die Eingliederungshilfe, dass auch ein Pflegegrad besteht oder beantragt ist. So kann der Traeger den Gesamtplan von Anfang an passend gestalten. Wichtig ist die saubere Abgrenzung im Bedarf: Grundpflege gehoert zur Pflegekasse, Teilhabe gehoert zur Eingliederungshilfe.
AssistenzPlus kennt beide Systeme aus der taeglichen Praxis. Wir arbeiten mit Klientinnen und Klienten in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz, die Pflegegrad und Eingliederungshilfe kombinieren. Unsere Assistenzkraefte begleiten Sie bei der Alltagsassistenz, in der Freizeit oder rund um die Uhr. Stundensaetze liegen zwischen 33 und 45 Euro und werden direkt mit dem Traeger abgerechnet. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche. Wenn Sie pruefen wollen, wie Sie beide Leistungen optimal nutzen, melden Sie sich gern ueber unser Kontaktformular. Mehr Informationen zur Antragstellung finden Sie auch im Persoenlichen Budget Info-Zentrum.