Empfehlung 17: Kürzungspläne für Eingliederungshilfe 2026

Am 27. Januar 2026 hat die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) ihren Abschlussbericht an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Unter den 26 Empfehlungen sticht eine besonders heraus: Empfehlung Nr. 17 fordert eine "zeitnahe Kostendämpfung" in der Eingliederungshilfe. Was nüchtern klingt, betrifft 1,03 Millionen Leistungsempfänger und 410.000 Beschäftigte in der Behindertenhilfe. Verbände wie DGB, SoVD, VdK und Lebenshilfe schlagen Alarm. Der politische Druck wächst, gleichzeitig laufen erste Reformgespräche.

Was steht in Empfehlung 17 der Sozialstaatskommission?

Die Kommission empfiehlt mehrere Stellschrauben: bessere Abstimmung der Leistungen, Klärung von Schnittstellen, Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, mehr Steuerungsmöglichkeiten und Änderungen im Vertragsrecht. Brisant ist der ausdrückliche Hinweis auf den "Umgang mit Tarifsteigerungen".

Der Hintergrund: Die Eingliederungshilfe-Ausgaben sind zwischen 2020 und 2024 von 21,6 auf 29,5 Milliarden Euro gestiegen. NRW gab 2024 allein 7,2 Milliarden Euro aus, ein Plus von 13,2 Prozent. Bund, Länder und Kommunen sehen hier Sparpotenzial. Die Empfehlung ist keine Gesetzesvorlage, soll aber nach BMAS-Angaben in einen "Reformdialog" einfließen.

Welche konkreten Risiken sieht der DGB?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Empfehlung in einer ausführlichen Analyse zerlegt. Anja Piel, Mitglied im DGB-Bundesvorstand, formuliert deutlich: "Teilhabe und Inklusion sind keine freiwilligen Leistungen, die man in schwierigen Zeiten zusammenstreichen kann."

Drei Punkte werden besonders kritisiert:

Was die Zahlen wirklich zeigen

Die DGB-Analyse rechnet den Ausgabenanstieg auf: Rund 90 Prozent des Wachstums zwischen 2020 und 2024 erklären sich durch zwei Faktoren. Mehr Fälle (plus 9,5 Prozent auf 1,03 Millionen Menschen) und gestiegene Personalkosten durch Tariflöhne und Inflation. Nur etwa eine Milliarde Euro entfällt auf tatsächliche Leistungsverbesserungen.

Anders gesagt: Der größte Teil der zusätzlichen Ausgaben ist demografisch und tariflich bedingt, nicht durch politische Großzügigkeit. Wer hier kürzt, kürzt nicht an Komfort, sondern an Personal und Versorgung. Mehr Hintergrund zur aktuellen Diskussion finden Sie in unserer Übersicht zur Petition Persönliches Budget und im Info-Zentrum zum Persönlichen Budget.

Was bedeutet das für Empfänger in NRW, Hessen und RLP?

In NRW zahlen LVR und LWL die Eingliederungshilfe aus, in Hessen der LWV, in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen. Würden Empfehlung 17 und ähnliche Vorschläge umgesetzt, wären drei Effekte zu erwarten:

Bestehende Bewilligungen bleiben unberührt, solange keine Gesetze verabschiedet sind. Der politische Prozess steht aber am Anfang. Wer aktuell einen Erstantrag oder eine Verlängerung plant, sollte den Bedarf besonders sorgfältig dokumentieren und gegebenenfalls auf Beratung zurückgreifen.

Persönliche Assistenz in unsicheren Zeiten

AssistenzPlus arbeitet täglich mit Menschen, deren Selbstbestimmung von der Eingliederungshilfe abhängt. Wir beobachten den Reformprozess genau und beraten unsere Kundinnen und Kunden zu konkreten Folgen für ihre Bewilligung.

Wenn Sie wissen wollen, was Empfehlung 17 für Ihre laufende Bewilligung bei LVR, LWL, LWV oder einer rheinland-pfälzischen Kreisverwaltung bedeuten könnte, melden Sie sich. Unser Team kennt die regionalen Verfahren aus der Praxis. Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt anrufen.