Fahrtkostenpauschale Behinderung 2026: Bis zu 4.500 Euro

Viele Menschen mit Schwerbehinderung verschenken jedes Jahr Geld bei der Steuer. Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bringt bis zu 4.500 Euro als Steuerabzug, ganz ohne Fahrtennachweis. Trotzdem bleibt die entsprechende Zeile in der Steuererklärung bei vielen leer. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte diesen Vorteil nicht liegen lassen.

Was ist die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?

Seit 2021 können Menschen mit Behinderung eine pauschale Summe für behinderungsbedingte Privatfahrten von der Steuer absetzen. Die Rechtsgrundlage ist § 33 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Pauschale deckt Fahrten zum Arzt, zur Therapie, zum Einkaufen oder zu Freizeitaktivitäten ab. Ein Fahrtenbuch oder Einzelnachweise sind nicht erforderlich.

Die Pauschale basiert auf einem Kilometersatz von 0,30 Euro. Bei 3.000 angenommenen Kilometern ergibt sich die kleine Pauschale von 900 Euro, bei 15.000 Kilometern die große Pauschale von 4.500 Euro.

Welche Beträge gelten 2026?

Die Höhe der Pauschale hängt vom Grad der Behinderung (GdB) und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab:

Pro Person kann nur der jeweils höhere Pauschbetrag beansprucht werden. Weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten lassen sich daneben nicht geltend machen.

Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung?

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringt die große Pauschale von 4.500 Euro eine Ersparnis von bis zu 1.350 Euro. Auch die kleine Pauschale von 900 Euro ergibt immerhin bis zu 270 Euro weniger Steuern pro Jahr.

Allerdings unterliegt die Fahrtkostenpauschale der sogenannten zumutbaren Belastung. Das Finanzamt zieht einen Eigenanteil ab, der sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Erst der Betrag über dieser Grenze wirkt sich steuerlich aus. Wer bereits andere außergewöhnliche Belastungen hat (z.B. Krankheitskosten), profitiert daher besonders, weil die Grenze schneller überschritten wird.

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Wie trage ich die Pauschale in der Steuererklärung ein?

Die Fahrtkostenpauschale wird in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen, ab Zeile 17. Dort kreuzen Sie an, dass Sie die Pauschale beanspruchen, und tragen den Betrag (900 oder 4.500 Euro) ein.

Vier Schritte zum Steuerabzug:

Persönliche Assistenz und Fahrtkostenpauschale

Wer Alltagsassistenz, Freizeitassistenz oder 24-Stunden-Assistenz nutzt, erfüllt oft die Voraussetzungen für die große Pauschale von 4.500 Euro. Denn viele Assistenznutzer haben ein Merkzeichen aG oder H im Ausweis. Die Pauschale lässt sich zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag und zur Assistenzfinanzierung über das Persönliche Budget nutzen. Die Leistungen beeinflussen sich nicht gegenseitig.

Mehr Informationen zu steuerlichen Vorteilen finden Sie in unserem Artikel Steuererklärung bei Behinderung: Alle Abzüge 2026. Allgemeine Informationen zum Persönlichen Budget gibt es im Info-Zentrum. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung: Nehmen Sie Kontakt auf.