Petition Eingliederungshilfe 2026: 104.604 fordern Stopp

Die Mitzeichnungsfrist der Lebenshilfe-Petition gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe endete am 25. Mai 2026 mit 104.604 Unterschriften. Das gesetzliche Quorum von 30.000 Stimmen ist damit um mehr als das Dreieinhalbfache überschritten. Der Petitionsausschuss des Bundestags muss sich nun in öffentlicher Sitzung mit den Forderungen befassen.

Was fordert die Petition zur Eingliederungshilfe?

Petition 195716, eingereicht von Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Ulla Schmidt und am 27. Februar 2026 veröffentlicht, richtet sich gegen Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR). Die Kommission hatte Ende Januar in ihrer Empfehlung Nummer 17 zeitnahe Kostensenkungen in der Eingliederungshilfe verlangt.

Die Petition fordert konkret: Erhalt des Rechtsanspruchs auf Eingliederungshilfe, keine Umwandlung in Ermessensleistungen, keine Verschiebung von Leistungen in die Pflegeversicherung mit niedrigeren Standards und volle Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen an Reformen.

Welche Kürzungen stehen im Raum?

Im Empfehlungspapier der Sozialstaatskommission stehen mehrere Vorschläge, die viele Träger und Verbände alarmieren. Dazu zählen die Streichung der bisherigen Tarifsteigerungs-Anpassung mit Lohndruck auf rund 410.000 Beschäftigte in der Eingliederungshilfe, eine Verlagerung von Schulassistenz aus der Eingliederungshilfe in andere Systeme sowie eine Einschränkung von Mitwirkungsrechten der Leistungsberechtigten im Gesamtplanverfahren.

Auch das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX könnte betroffen sein. Diskutiert wird, den bestehenden Rechtsanspruch wieder in eine Kann-Leistung der Rehabilitationsträger umzuwandeln. Den verbindlichen Anspruch gibt es seit dem 1. Januar 2008. Hintergrund: Empfehlung 17 der Sozialstaatskommission.

Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung?

Für Leistungsberechtigte und ihre Familien geht es um die Grundlage selbstbestimmten Lebens. Eingliederungshilfe finanziert in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz unter anderem Alltagsassistenz, Schulbegleitung, Freizeitassistenz und das Persönliche Budget. Eine Verlagerung in die Pflegeversicherung würde nach Einschätzung der Verbände den Selbstbestimmungs-Standard des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) deutlich zurückdrehen, weil Pflegeleistungen einem anderen Verständnis von Teilhabe folgen.

Wer aktuell einen Bescheid mit Kürzungen erhalten hat, sollte die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang beachten. Die Frist ist gesetzlich nicht verlängerbar. Widerspruch gegen Kürzungen prüfen. Unser Team prüft Ihren Bescheid kostenfrei und unverbindlich. Jetzt kostenlose Beratung sichern.

Wie geht es nach dem 25. Mai weiter?

Da das Quorum mit 104.604 Stimmen klar überschritten ist, muss der Petitionsausschuss des Bundestags die Anliegen in einer öffentlichen Sitzung verhandeln. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Die Lebenshilfe sowie weitere Verbände wie der Paritätische, der VdK und der DGB haben angekündigt, den politischen Druck bis zur Sitzung aufrechtzuerhalten.

Parallel berät der Bundestag bereits seit dem 7. Mai 2026 über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, bezeichnete den Regierungsentwurf als zahnlosen Tiger. Beide Verfahren laufen in den kommenden Wochen parallel und werden die Debatte über Teilhabe in Deutschland prägen.

Persönliche Assistenz und das Persönliche Budget bleiben Kernanliegen

AssistenzPlus arbeitet in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz mit den Eingliederungshilfe-Trägern LVR, LWL, LWV und KVMYK zusammen. Die Voraussetzungen für Eingliederungshilfe in NRW ändern sich durch die laufende politische Debatte nicht kurzfristig. Bestehende Bescheide bleiben weiter wirksam, die Auszahlung läuft unverändert.

Wenn Sie Fragen zur eigenen Eingliederungshilfe, zum Persönlichen Budget oder zur Widerspruchsfrist haben, beraten wir Sie kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie im Persönliches Budget Info-Zentrum. Bei konkreten Fragen erreichen Sie uns jederzeit über das Kontaktformular.