Petition Eingliederungshilfe 2026: 181.269 Unterschriften

Die Mitzeichnungsfrist der Lebenshilfe-Petition gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe endete am 25. Mai 2026. Laut Petitionsseite des Bundestags kamen 104.929 Online-Mitzeichnungen und 76.340 Unterschriften auf Papier zusammen, insgesamt 181.269. Das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen ist damit weit überschritten. Am 8. Juni 2026 hat der Petitionsausschuss des Bundestags die Petition in öffentlicher Sitzung beraten.

Was fordert die Petition zur Eingliederungshilfe?

Petition 195716, eingereicht von Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Ulla Schmidt und am 27. Februar 2026 veröffentlicht, richtet sich gegen Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR). Die Kommission hatte Ende Januar in ihrer Empfehlung Nummer 17 zeitnahe Kostensenkungen in der Eingliederungshilfe verlangt.

Die Petition fordert konkret: Erhalt des Rechtsanspruchs auf Eingliederungshilfe, keine Umwandlung in Ermessensleistungen, keine Verschiebung von Leistungen in die Pflegeversicherung mit niedrigeren Standards und volle Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen an Reformen.

Welche Kürzungen stehen im Raum?

Im Empfehlungspapier der Sozialstaatskommission stehen mehrere Vorschläge, die viele Träger und Verbände alarmieren. Dazu zählen die Streichung der bisherigen Tarifsteigerungs-Anpassung mit Lohndruck auf rund 410.000 Beschäftigte in der Eingliederungshilfe, eine Verlagerung von Schulassistenz aus der Eingliederungshilfe in andere Systeme sowie eine Einschränkung von Mitwirkungsrechten der Leistungsberechtigten im Gesamtplanverfahren.

Auch das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX könnte betroffen sein. Diskutiert wird, den bestehenden Rechtsanspruch wieder in eine Kann-Leistung der Rehabilitationsträger umzuwandeln. Den verbindlichen Anspruch gibt es seit dem 1. Januar 2008. Hintergrund: Empfehlung 17 der Sozialstaatskommission.

Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung?

Für Leistungsberechtigte und ihre Familien geht es um die Grundlage selbstbestimmten Lebens. Eingliederungshilfe finanziert in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz unter anderem Alltagsassistenz, Schulbegleitung, Freizeitassistenz und das Persönliche Budget. Eine Verlagerung in die Pflegeversicherung würde nach Einschätzung der Verbände den Selbstbestimmungs-Standard des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) deutlich zurückdrehen, weil Pflegeleistungen einem anderen Verständnis von Teilhabe folgen.

Wer aktuell einen Bescheid mit Kürzungen erhalten hat, sollte die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang beachten. Die Frist ist gesetzlich nicht verlängerbar. Widerspruch gegen Kürzungen prüfen. Unser Team prüft Ihren Bescheid kostenfrei und unverbindlich. Jetzt kostenlose Beratung sichern.

Wie geht es nach dem 25. Mai weiter?

Weil das Quorum klar überschritten war, hat der Petitionsausschuss die Anliegen am 8. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung beraten. Für die Lebenshilfe sprach dort die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD), sagte dort, der Dialogprozess Eingliederungshilfe ziele „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab“. Ein abschließendes Votum will der Ausschuss in einer späteren Sitzung fällen, die Petitionsseite des Bundestags führt die Petition weiter als „in der Prüfung“ (Stand: 30. September 2026).

Parallel berät der Bundestag bereits seit dem 7. Mai 2026 über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, bezeichnete den Regierungsentwurf als zahnlosen Tiger. Zum BGG fand am 22. Juni 2026 die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt, die Petition wartet auf das Votum des Petitionsausschusses.

Persönliche Assistenz und das Persönliche Budget bleiben Kernanliegen

AssistenzPlus arbeitet in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz mit den Eingliederungshilfe-Trägern LVR, LWL und LWV zusammen, in Rheinland-Pfalz mit den Sozialämtern der Kreis- und Stadtverwaltungen, die dort für Anträge und Einzelfälle zuständig sind. Die Voraussetzungen für Eingliederungshilfe in NRW ändern sich durch die laufende politische Debatte nicht kurzfristig. Bestehende Bescheide bleiben weiter wirksam, die Auszahlung läuft unverändert.

Wenn Sie Fragen zur eigenen Eingliederungshilfe, zum Persönlichen Budget oder zur Widerspruchsfrist haben, beraten wir Sie kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie im Persönliches Budget Info-Zentrum. Bei konkreten Fragen erreichen Sie uns jederzeit über das Kontaktformular.

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